Atelco Computer AG ist insolvent

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Hatte eine EVGA 980 Ti Hydro Copper bestellt und mit Vorkasse bezahlt ...
Die Karte ist nie angekommen, gut sie ist auch noch nirgends lieferbar. Mein Geld ist aber weg.
 
Zieh doch direkt jetzt den Käuferschutz von Paypal.
Bringt dich nicht wirklich weiter, denn der Insolvenzverwalter holt sich in dem Fall das Geld von dir wieder.
https://dejure.org/gesetze/InsO/131.html
Weil du dir eine "Inkongruente Deckung" deiner Forderung verschafft hast. Im Ergebnis ist der Insolvenzverwalter verpflichtet sich das Geld von dir wieder zu holen, das wird er notfalls über einen vollstreckbaren Titel auch durch einen Gerichtsvollzieher gegen dich durchsetzen.
 
Die Argumentation würde ich gerne mal sehen.

Er: "Wir hätten gerne Geld von ihnen."
Ich: "Wofür?"
Er: "Für den PC den sie mal kaufen wollten."
Ich: "Aber ich habe nie einen bekommen?"
Er: "Bezahlen müssen sie ihn trotzdem."
Ich: " ... ?! "
"Stellen sie ihn mir zu, dann bezahle ich ihn auch."
Er: "Können wir leider nicht."
Ich: "Wofür soll ich ihn dann bezahlen?"
 
Die Argumentation würde ich gerne mal sehen.

Er: "Wir hätten gerne Geld von ihnen."
Ich: "Wofür?"
Er: "Für den PC den sie mal kaufen wollten."
Ich: "Aber ich habe nie einen bekommen?"
Er: "Bezahlen müssen sie ihn trotzdem."
Ich: " ... ?! "
"Stellen sie ihn mir zu, dann bezahle ich ihn auch."
Er: "Können wir leider nicht."
Ich: "Wofür soll ich ihn dann bezahlen?"

Komisch ... Bei der GEZ ... Sorry Rundfunkbeitrag funktioniert das doch auch. "Wie sie wollen die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzen? Egal ... Zahlen müssen sie trotzdem!"

Klar ist das nun nicht 100% vergleichbar. Aber eine gewisse parallele ist nicht von der Hand zu weisen.
 
Das zeigt eigentlich nur das man beten muss wenn man etwas bestellt und per Vorkasse bezahlt.

In jedem Kaufvertrag steht, das die Ware bis zum Erhalt der vollständigen Summe Eigentum des Verkäufers bleibt. Warum steht nie drinnen, dass das Geld Eigentum des Käufers bleibt bis Lieferung
 
Genau aus so einem möglichen Grund kaufe ich nix was nicht auch verfügbar ist
 
Die müssten mir schon zu 5 mein Geld wegnehmen weil das kann doch nicht angehen, dass weil ein paar Leute ein beschissenes Konzept entwickelt haben dass dafür die Kunden grade stehen müssen!
 
Komisch ... Bei der GEZ ... Sorry Rundfunkbeitrag funktioniert das doch auch. "Wie sie wollen die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzen? Egal ... Zahlen müssen sie trotzdem!"

Klar ist das nun nicht 100% vergleichbar. Aber eine gewisse parallele ist nicht von der Hand zu weisen.

Aktuell bin ich davon befreit, aber ja. Die GEZ ist auch ein Punkt für sich.

Die werden mit mir auch noch Spaß bekommen wenn die erstmal Geld sehen wollen. Denn ich nutze wirklich nichts was davon gezahlt wird und möchte die meisten davon gezahlten Dinge auch wirklich nicht unterstützen.

Allerdings ist man ja mittlerweile auf die Idee gekommen, eine Pauschale pro Haushalt zu erheben.

Was per Definition dann doch eine Steuer wäre?


Ich frage mich nach wie vor, wie man das rechtlich eigentlich durchsetzen kann.
 
Er: "Wir hätten gerne Geld von ihnen."
Ich: "Wofür?"
Er: "Für den PC den sie mal kaufen wollten."
Ich: "Aber ich habe nie einen bekommen?"
Er: "Bezahlen müssen sie ihn trotzdem."
Ich: " ... ?! "
"Stellen sie ihn mir zu, dann bezahle ich ihn auch."
Er: "Können wir leider nicht."
Ich: "Wofür soll ich ihn dann bezahlen?"

Wohl er:

InsoVerw: "Hallo, sie haben die Vorkassezahlung vom xx.xx.2015 zurückbuchen lassen. Damit verwirklichen Sie den Tatbestand des §131 InsO, da die Firma am yy.yy.2015 Insolvenz angemeldet hat, durch Ihre Handlung werden die übrigen Gläubiger benachteiligen. Bitte überweisen Sie den Geldbetrag umgehend zurück."

Du: "Ich habe den PC aber nicht erhalten, ich sehe also nicht ein dafür zu zahlen."

Er: "Das tut mir wirklich leid für Sie, trotzdem muss ich Sie aufgrund des §131 InsO das Geld zurück zu überweisen, ihre Forderung können Sie gerne im Insolvenzverfahren geltend machen."

Du: "Das sehe ich gar nicht ein!"

*Ding Dong*
*Du machst die Tür auf*

Du: "Hallo wie kann ich Ihnen helfen?"

Gerichtsvollzieher: "Herr XY, ich habe hier einen gerichtlichen Titel gegen Sie. Sie haben eine Zahlung an die XY GmbH nach bekanntwerden der Insolvenz wiederrufen. Damit haben Sie eine ungerechtfertigte Befriedigung Ihrer Forderung erhalten. Ich muss daher den Betrag i.H.v. xxx,-€ gegen Sie vollstrecken."

(Vermutlich kommt der Vollzieher aber gar nicht bei dir vorbei, sondern das Gericht wird einfach dein Bankkonto pfänden, also das Geld bei dir abbuchen. So ne Pfändung ruiniert aber natürlich deine Bonität. Nicht unwahrscheinlich ist auch das deine Bank das direkt an die Schufa meldet. Aber das musst du selber wissen.)

Im Ergebnis sitzt der Herr einfach am längeren Hebel. Denn er hat nach dem Wortlaut des Gesetzes recht und du bist im unrecht wenn du das Geld zurückbuchst. Der Gläubigerschutz ist im Insolvenzrecht ein hohes gut und durch deine Handlung würdest du die übrigen Gläubiger benachteiligen, das sehen die Gerichte halt gar nicht gerne und gehen entsprechend konsequent dagegen vor. Denn du erfüllst dadurch deine Insolvenzforderung zu 100% wodurch die übrigen Gläubiger noch weniger Geld bekommen (denn es ist ja nicht genug Geld da alle Forderungen zu erfüllen), das widerspricht dem Grundsatz der gleichmäßigen quotalen Erfüllung der Forderungen.

Es gibt übrigens drei Gruppen von Personen gegen die du in Zahlungsangelegenheiten keine Chance hast.

1. Krankenkasse
2. Finanzamt
3. Insolvenzverwalter

und zwar genau in dieser Rheinfolge und in der Rheinfolge solltest du demnach offene Beträge auch bedienen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Insolvenzverwalter sich meldet, überweist mans halt zurück. Aber einerseits kanns in nem chaotischen Insolvenzverfahren ggf. übersehen werden, dann hat man großes Glück, andererseits hat man das Geld wenigstens noch ein paar Tage auf der Bank. Immer gut.
 
Naja so ein Insoverwalter hat ja regelmäßig ein großes Interesse so etwas nicht zu übersehen.
Denn er wird einerseits genau von dem Geld bezahlt (und das nicht zu knapp) und wenn er es nicht zurück holt würde er andererseits auch noch dafür haften ;)
Das will er ganz sicher nicht. Trotzdem natürlich an alle betroffenen hier viel Glück.

und man darf nicht vergessen das du dann den Betrag auch noch mit 5% über dem Basiszins verzinst zurückzahlen musst. Soviel Geld wirst du aktuell von keiner Bank bekommen ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sähe es denn mit dem Rücktritt vom Kauf bei Nichterfüllung der anderen Seite aus?
Könnte man dann nicht sogar aufgrund von Betrug Strafanzeige erstellen?

Ich sag es ja immer wieder, Deutschland schafft sich ab.
 
Es gelten jetzt einfach andere Regeln als im "normalen" Verkauf. Wenn das alles gehen würde, hätten schon ganz andere Leute mit Forderungen über "halbe Einfamilienhäuser" gegenüber insolventen Baufirmen o.ä. das Insolvenzrecht umgangen.
Geht aber nicht. :(

Ich glaube, wir müssen mal ne Petition starten, Richtung EuGh gehen, damit eine solche Sauerei ein Ende hat.
 
Ich glaube, wir müssen mal ne Petition starten, Richtung EuGh gehen, damit eine solche Sauerei ein Ende hat.
Das kannst du zwar grundsätzlich machen, die Insolvenzordnung wird aber dahingehend vom Europarecht gestützt. Was möchtest du da reinschreiben?

"Lieber EuGH ich finde es voll unfair das ich wie die anderen Personen in der gleichen Situation behandelt werde, mach bitte etwas!"

Es geht ja grade darum das alle Gläubiger (einer einheitlichen Gruppe) gleichbehandelt werden sollen. Es dient ja grade dazu das nicht eine Person sich einen persönlichen Vorteil gegenüber den übrigen Personen die ebenfalls Gläubiger des Insolvenzschuldners sind verschaffen kann.

Solange die Geschäftsführung rechtzeitig den Insolvenzantrag gestellt hat und dementsprechend Ihren Pflichten nachgekommen ist wirst du niemals zu einem Betrug kommen. Denn dazu müssten Sie wissentlich und absichtlich dein Vermögen geschädigt haben um ihr eigenes Vermögen zu vermehren (was sich im Übrigen auch gar nicht mehr lohnt wenn man eh insolvent ist.).
Wenn Sie aber rechtzeitig Insolvenzantrag gestellt haben, dann dürfte die Absicht ausgeschlossen sein (denn sonst hätten sie den Antrag nicht rechtzeitig gestellt, da sie bereits von der Zahlungsunfähigkeit gewusst hätten. Denn sobald sie davon wissen müssen sie ohne Schuldhaftes zögern den Antrag stellen).
 
TessaKavanagh hat schon Recht, es geht darum dass ein insolventes Unternehmen üblicherweise viele Gläubiger hat beziehungsweise Eigentum anderer Leute in ihrem Unternehmen eingerechnet wird.
Da ist es eigentlich die beste Lösung, wenn man kalkuliert was noch an Vermögen da ist, und dieses anteilsmäßig an alle ausschüttet.

Für jeden einzelnen ist das immer noch blöd, weil ihm dadurch immer ein Teil seines Eigentums abhanden kommt, aber im Durchschnitt ist es wohl die beste Lösung.
 
Wirklich schade, da hats mal wieder die falschen getroffen. :heul:

Habe vielen meiner Kunden zurecht empfohlen, dort die Hardware zu beziehen...:daumen:

Einige warten jetzt aber schon seit 4 wochen auf Lieferung bzw Rückerstattung. Also auch welche die noch vor der Insolvenz bestellt haben...:nene:
 
Solange die Geschäftsführung rechtzeitig den Insolvenzantrag gestellt hat und dementsprechend Ihren Pflichten nachgekommen ist wirst du niemals zu einem Betrug kommen. Denn dazu müssten Sie wissentlich und absichtlich dein Vermögen geschädigt haben um ihr eigenes Vermögen zu vermehren (was sich im Übrigen auch gar nicht mehr lohnt wenn man eh insolvent ist.).
Das ist ja eben die große Frage. Sie haben bei Vorkasse das Geld genommen und keine Ware zum Kunden verschickt. Die Bestellungen und Zahlungen sind aber oftmals noch weit vor der Insolvenz gewesen. Und eine Insolvenz zeichnet sich auch nicht binnen weniger Tage ab. Atelco hat billigend in Kauf genommen, das die Finanzmittel der Kunden bei antritt des Verfahrens zur Insolvenzmasse hinzukommt und somit die Kunden (Verbraucher) zu Gläubiger werden. Damit haben sie nicht nur ihren Kunden, sondern auch sich selbst geschadet, was eine Sanierung des Unternehmens unnötig erschwert. Normalerweise hätten sie, sobald sich die Insolvenz deutlich abzeichnet, das bestellen von nicht lagernder Ware auf Vorkasse unterbinden müssen.

So ist das zumindest für mich persönlich eine bewusste Ansammlung von Insolvenzmasse (das kann aber jeder im Grunde für sich werten, wie er will). Und ja! Das macht sehr wohl Sinn. Denn während der kleine Kunde nur einen sehr geringen Teil der unter Umständen sehr großen Insolvenzmasse haben, werden in der Regel zuerst die größeren Gläubiger mit den höchsten Anteilen befriedigt. Vor allem dann, wenn diese Gläubiger auch noch für den Fortbestand des Unternehmens wichtig sind (Hersteller, Distributoren, Grundversorger etc.). Würden sie aber zuerst die Endkunden bedienen, dann könnte es pasieren, das Finanzmittel für die elementareren Gläubiger fehlen, was eine Sanierung unter Umständen unmöglich macht. Wobei man muss ja auch sagen, das bei den aktuell sehr negativen Stimmen die Sanierung wahrscheinlich sowieso verschenkte Liebesmühe wäre. Dann lieber mit Würde untergehen und den Endkunden ihr Geld wiedergeben.
 
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