Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Arbeitsrecht: Private Internetnutzung am Arbeitsplatz nicht immer ein Kündigungsgrund
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz mitunter kein Kündigungsgrund ist, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass auch tatsächlich eine echte Störungsgefahr für den Betrieb besteht. Im konkreten Fall hatte ein Auszubildender am Arbeitsplatz wiederholt unerlaubt Internetseiten besucht, darunter auch Webseiten mit pornografischen Inhalten.
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Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte, dass die private Internetnutzung am Arbeitsplatz mitunter kein Kündigungsgrund ist, wenn der Arbeitgeber nicht nachweisen kann, dass auch tatsächlich eine echte Störungsgefahr für den Betrieb besteht. Im konkreten Fall hatte ein Auszubildender am Arbeitsplatz wiederholt unerlaubt Internetseiten besucht, darunter auch Webseiten mit pornografischen Inhalten.
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