Gesetz über die Verpflichtung zum Besitz eines Abonnements der PC Games Hardware (PCGH) (PCGH-Abo-Pflichtgesetz - PCGH-APG)
§1 Zweck des Gesetzes
(1) Dieses Gesetz dient der Förderung der technischen Bildung und Information der Bevölkerung im Bereich der Computer- und Hardwaretechnologie.
(2) Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Bürger Zugang zu aktuellen Informationen über PC-Hardware, Gaming-Technologien und Systemoptimierung erhalten.
§2 Verpflichtung zum Abonnement
(1) Jede in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, ist verpflichtet, ein gültiges Abonnement der Zeitschrift „PC Games Hardware“ (im Folgenden: PCGH) zu besitzen.
(2) Das Abonnement kann in digitaler oder gedruckter Form erfolgen.
§3 Nachweispflicht
(1) Der Nachweis über das bestehende Abonnement ist bei Bedarf gegenüber Behörden auf Verlangen vorzulegen.
(2) Als Nachweis gilt insbesondere eine aktuelle Abo-Bestätigung oder ein Zahlungsbeleg.
§4 Ausnahmen
(1) Von der Verpflichtung befreit sind:
- Personen, die nachweislich keinen Zugang zu internetfähigen Geräten besitzen.
- Personen mit anerkannten Lesebehinderungen.
- Personen, die aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen den Konsum von Computerspielen und PC-Technik ablehnen.
§5 Ordnungswidrigkeiten
(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig kein gültiges PCGH-Abonnement besitzt, handelt ordnungswidrig.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 1.337 Euro geahndet werden.
§6 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.