*** ANDROID-Stammtisch ***

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Es stellt sich auch erstmal die Frage ob die Anlage wirklich für Massenspeicher oder nur als iPod Dock taugt.

Die iPods können über das Dock nicht nur als Massenspeicher angesteuert werden sondern den Ton auch digital und analog ausgeben. Zumindest analog wird man mit nem USB Anschluss am Handy nicht schaffen.

Welche Anlage ist es denn genau?
 
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Aber nicht Stock Samsung, das Custom ROMs das können ist mir bewusst.
Dein Satz klang eher nach "Mit Android 4 kann das garkein Telefon mehr". Und das stimmt einfach nicht ;).
Ich kenne das Problem halt von einem Autoradio, da es für Android ausgelegt war, aber nur bis 2.3 lief.
Dann war es nicht speziell für Android(=MTM Unterstützung) ausgelegt sondern hatte halt nen einfachen Anschluss für USB-Massenspeicher.
 
Es stellt sich auch erstmal die Frage ob die Anlage wirklich für Massenspeicher oder nur als iPod Dock taugt.

Die iPods können über das Dock nicht nur als Massenspeicher angesteuert werden sondern den Ton auch digital und analog ausgeben. Zumindest analog wird man mit nem USB Anschluss am Handy nicht schaffen.

Welche Anlage ist es denn genau?

Es gibt eine Schnittstelle für iPod und eine Für USB.
Die Anlage heißt Yamaha CRX-330
Mit welcher Custom ROM geht das Denn?
 
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Hat schon jemand Erfahrungen mit Halo gemacht?

Was für Erfahrungen? Es Ersetzt die Notification bar, meiner meinung nach total unsinnig, aber das ist ja die Power of Android, es gibt nicht nur einen Weg. ParanoidAndroid hat ja auch mit den Pie controls schon die NavBar ersetzt. Bringt halt abwechslung rein, muss aber jeder selber wissen ob er das mag.
 
Die PieControl finde ich gar nicht schlecht, nutze die ca. 4 Wochen und bin ziemlich begeistert.

Halo scheint ansich nicht schlecht zu sein, aber für mich scheint es relativ überflüssig. Auch wenn diese App PopUp Fenster ganz gut aussehen. Hangouts hat zb kein Popup zum schnellen antworten, da sieht Halo schon sinnvoll aus. Aber permanent so ein Kreis auf dem Display, auch wenn der nur am Rand ist, stelle ich mir nervig vor
 
Etwas mehr als Handwarm? Ich erreiche bis zu 70° auf meiner CPU. Ich hab mich an dem Teil sogar schon verbrannt. Was erwartest du? :ugly:
 
Ach, wurscht. Der Akku darf 60° warm werden. Und der ist weit genug vom SoC entfernt, dass der sich daran nicht so aufheizt, dass es ihn killt. Über 50° hab ich es mit dem Akku noch nie geschafft.
 
Nein. Das siehst du falsch. Ist z.B. beim Smartphone der SoC defekt, dann darf der Verkäufer die Gewährleistung nicht ablehnen, weil das Display Gebrauchsspuren hat.
Das geht aus dem Artikel nicht hervor, den auch Gebrauchsspuren sind Schäden die beim normalen Benutzen enstehen.
Und da kann man schon wieder anfangen zu diskutieren, Kratzer von Schlüsseln oder Ringen, Sand/Staub etc.
Es ist nirgendswo festgeschrieben was Gebrauchsspuren sind.
Deswegen wird sich Apple in meinen Augen damit immer probieren rauszureden.
 
Apple hat durch seine neuen Richtlinien die Gewährleistungsansprüche ja nur erweitert.
Optische Schäden die Mängel im Sinne des 434 BGB sind wird Apple auch beheben. Nur weiter ausdehnen wollten sie es nicht.
Unter Juristen ist übrigens auch ziemlich klar wann Gebrauchsspuren Mängel sind. Nämlich dann wenn übermäßige Abnutzung auf einen Fehler zurückzuführen ist der vor Gefahrenübergang bestand.
 
Im Original war von 'optisch erkennbaren Schäden' die Rede, in diesem Fall lehnt Apple die Gewährleistung ab. Allgemein und für alles.
Darum mache ich mir Sorgen, was den jetzt genau die Grenze zwischen Gebrauchsspuren und 'optisch erkennbaren Schäden' sind.
 
Wenn man den Artikel genau liest merkt man das Apple bei optischen Schäden oder Feuchtigkeit nicht die gesetzliche Gewährleistung ablehnen will sondern nur die von Apple darüber hinaus gewährten Rechte. Der Artikel ist lediglich bei der Begriffswahl etwas unpräzise.

Quasi folgender Fall:
Es gibt nen defekten Homebutton. Normal würde Apple das ohne weitere Prüfung einfach beheben, bei sichtbaren Sturz oder Feuchtigkeitsschäden wird sich Apple auf den vom Käufer zu erbringenden Nachweiß berufen das der Fehler (bzw. ein Grundmangel) schon bei Gefahrenübergang vorlag.
 
Das geht aus dem Artikel nicht hervor, den auch Gebrauchsspuren sind Schäden die beim normalen Benutzen enstehen.
Und da kann man schon wieder anfangen zu diskutieren, Kratzer von Schlüsseln oder Ringen, Sand/Staub etc.
Es ist nirgendswo festgeschrieben was Gebrauchsspuren sind. Deswegen wird sich Apple in meinen Augen damit immer probieren rauszureden.

1. Gilt Apple im Allgemeinen als sehr kulant.
2. Ist es nicht unüblich, dass solche Floskeln in AGBs stehen. Hier mal die AGBs von Hardwareversand. Ohne Zweifel einer der besten Hardware Shops momentan, mit gutem, kulantem Service.

Abschnitt VII:
"Die Gewährleistung erlischt bei Überspannungen, unsachgemäßer Verwendung, mechanischer Beschädigung, Nichtbeachtung von Benutzungshinweisen sowie bei Fremdeingriffen durch nicht durch hardwareversand.de autorisierte Personen."

hardwareversand.de - AGB für Privatleute

Im Prinzip nichts anderes als das, was Apple auch als Verkäufer sagt. Apple redet von "optischen Schäden", HWV von "mechanischer Beschädigung". Bedeutet beides das Gleiche. Beides bezieht sich jedoch nicht auf übliche Gebrauchsspuren, denn beide wissen, dass sie damit im Zweifelsfall, sprich vor Gericht, den Kürzeren ziehen, wenn sie wegen Gebrauchsspuren Gewährleistungsansprüche verweigern.
Und Apple kann sich da auch nicht "raus reden", weil auch Apple sich in der EU und deren Staaten an geltende Gesetze halten muss, und das gilt eben auch für die Gewährleistung.

Quasi folgender Fall:
Es gibt nen defekten Homebutton. Normal würde Apple das ohne weitere Prüfung einfach beheben, bei sichtbaren Sturz oder Feuchtigkeitsschäden wird sich Apple auf den vom Käufer zu erbringenden Nachweiß berufen das der Fehler (bzw. ein Grundmangel) schon bei Gefahrenübergang vorlag.

Ein gutes Beispiel.
 
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1. Gilt Apple im Allgemeinen als sehr kulant.
2. Ist es nicht unüblich, dass solche Floskeln in AGBs stehen. Hier mal die AGBs von Hardwareversand. Ohne Zweifel einer der besten Hardware Shops momentan, mit gutem, kulantem Service.

Abschnitt VII:
"Die Gewährleistung erlischt bei Überspannungen, unsachgemäßer Verwendung, mechanischer Beschädigung, Nichtbeachtung von Benutzungshinweisen sowie bei Fremdeingriffen durch nicht durch hardwareversand.de autorisierte Personen."

Da haste aber nen unglückliches Beispiel gefunden. Gegenüber Verbrauchern ist diese Klausel wertlos, da sie gegen 475 Abs. 1 BGB verstößt. Die ist nur gegenüber Unternehmern von Wert.

Im Prinzip nichts anderes als das, was Apple auch als Verkäufer sagt. Apple redet von "optischen Schäden", HWV von "mechanischer Beschädigung". Bedeutet beides das Gleiche. Beides bezieht sich jedoch nicht auf übliche Gebrauchsspuren, denn beide wissen, dass sie damit im Zweifelsfall, sprich vor Gericht, den Kürzeren ziehen, wenn sie wegen Gebrauchsspuren Gewährleistungsansprüche verweigern.
Und Apple kann sich da auch nicht "raus reden", weil auch Apple sich in der EU und deren Staaten an geltende Gesetze halten muss, und das gilt eben auch für die Gewährleistung.

Da haste mein Beispiel nicht richtig verstanden. Apple und auch sonst kein anderer kann Dir jemals die Gewährleistung verweigern wenn es ein Mangel i.S.d. 434 BGB ist. Ob daneben noch sonst was passiert ist für den Gewährleistungsanspruch unerheblich. Das sind nur Fragen die die Beweisführung erschweren und gegebenfalls auf Wertersatz einen Einfluss haben.

Achso: AGB bitte ohne "'s". Ist schon Plural;-)

Gruß
 
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