/sign.
Beim Spiegel definitiv keine Seltenheit.
Und Berichte, die Sätze wie "hat dieser auch schuldig zu sein" enthalten, sprechen auch nicht gerade für objektive Hinterfragung.
Tjo - und die sind zu 100% selbst schuld.
In diesem Fall wurde der Anschluss zudem auch noch genutzt...
Er impliziert, dass jeder Internetanschlussinhaber von vorneherein ein Internet- und PC-Nutzer ist. Und das stimmt zu 99,99% für VoIP, denn die Zahl der Autonomen VoIP-Lösungen ist minimal und hier wird auch nicht der Einsatz einer solchen erwähnt. Also: Sie hat sich einen Internetanschluss zugelegt, dieser wurde auch genutzt - aber das Hauptargument der Verteidung baut darauf aus, dass sie ja gar keinen PC hat
Das heißt nicht "schuldig", aber das ist hochgradig wiedersprüchlich und macht misstrauisch gegenüber Aussagen dieser Person.
Wie willst du denn nachweisen, wer einen Internetzugang für eine Straftat genutzt hat?
Mit deiner Rechtsvorstellung wäre es nicht einmal möglich, z.B. die Verbreitung von Kinderpornographie zu bestrafen. "Hab ich nicht hochgeladen". "ging aber über ihren Anschluss". "Und? Weisen sie mir mal nach, dass ich meinen Anschluss genutzt habe"