Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Kein Computer, kein WLAN

Hier ist das Urteil in schriftlicher Form, inklusive der Begründung.

Interessant finde ich auch, dass die Frau den Film kannte, bzw dies einräumt.

Und mal ganz ehrlich, ich weiß nicht ob das Urteil wirklich so ungerecht ist, denn

-sie hat einen Computer besessen und kann nicht belgen wann dieser verkauft wurde
-sie kennt den Film
-und sie ist nunmal Anschlussinhaber

Andererseits besteht natürlich die Chance, dass sie unschuldig ist, jedoch finde ich, dass bei der Diskussion das Argument "Rentnerin" vollkommen belanglos ist.
Wäre es eine 20-jährige gewesen, so würde doch jeder sagen schuldig (!!!), aber nur weil sie Rentnerin ist (was nichtmal etwas über ihr Alter aussagt ! ) soll sie unschuldig sein ??

grüße
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

reißerisches thema, aber falls es sich tatsächlich so zugetragen hat, sollte man diese ermittlungs-technik mal SEHR genau unter die lupe nehmen und evtl. sogar alte urteile wieder revidieren! könnte also recht positiv für den einen oder anderen unschuldig verurteilten sein ;)
 
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spiegel :lol: und morgen kommt der weihnachtsmann.
 
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Da les mal einer das Urteil bis zu Ende! Für mich steht da, daß ein anderes Gericht in Münschen die Software zum ermitteln der Daten NICHT 100% funzt. Aber das wurde dem Gericht hier zu spät mitgeteilt. :ugly:
Mir egal, die meisten 'KLÄGER' verdienen richtig Geld und lassen sich so noch ein Wochenende finanzieren! :daumen2:
SCHLUß, mit diesem Urheberrechtsstreit, heutzutage kann man eben ALLES im I-Net bekommen, soger K...-por...! Dagegen sollten unsere Gericht mal vorgehen und das richtig!

MfG type_o
 
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Heist es nicht normal "im Zweifel für den Angeklagten"? Jeder Richter mit einigermaßen bei Verstand ist muss doch wohl einsehen das hier ein Fehler vorliegt. Wie soll denn die Verbindung zu der Dame über die IP-Adresse erfolgen wenn sie kein Internet hat?

Ein komisches Rechtssystem haben wir hier. Die Abzocker kommen ungestraft davon und der kleine Bürger kriegt eins auf den Deckel...
Welche Zweifel? Das Programm hat doch eindeutig bewiesen, dass sie schuldig ist.
 
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@ Paktai: les mal das Urteil bis zum Ende! Da wird ein anderers Urteil eines Münsch'ner Gerichts zwar erwähnt, aber das spielt in diesem Fall leider keine Rolle mehr. :daumen2:
Da Prog zum ermitteln der IP is nämlich garnicht so perfekt! :ugly:

MfG type_o
 
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PCGH: noch einen Rooter besitzt
:lol: war bestimmt absicht


@ topic

soviel dazu, die Leute die da sitzen sind auch Raubkopierer und merken den Unterschied nicht mal.
Einfach nur Deppen.:daumen2:


mfg
 
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Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?

- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten

punkt 1: inhaberin heisst noch lange nicht täterin.
punkt 2: das ist eine behauptung des klägers, die allerdings nicht stichhaltig bewiesen werden kann.
punkt 3: spätestens diese unsinnige mitstörerhaftung beweist das versagen des rechtsstaates. da kommt nämlich wieder punkt 1 ins spiel..
 
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@Malkolm

KEINE Rechtsschutzversicherung leistet bei dem Vorwurf der vorsätzlich begangenen Straftat! Das ist Fakt. Und genau das macht sich diese Abmahnmafia zu Nutze. Das ist die eigentliche Schweinerei.

@Topic

Mal ganz unabhängig von diesem Fall und den möglichen Abwägungen, so ist dies doch etwas, was jeden Bürger mit Internetanschluss betrifft.

Gerade im Bereich der sonst geltenden Unschuldsvermutung ist hier ein großes Loch im Rechtssystem. Denn der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen, was er mangels aufgezeichneter IP-Historie nicht kann.

Eine PRIVATE Ermittler-Firma, mit ANGEBLICH vertrauenswürdiger Software (es gibt bis heute keine gültige gutachterliche Überprüfung, da diese Firmen komischerweise ein Grundsatzurteil fürchten), sammelt jeden Abend im Auftrag des Rechteinhabers tausende IP-Adressen von Filesharern, die sich im Falle eines Irrtums gar nicht wehren können...

Übrigens mein Vater gehört auch zu diesen zu Unrecht abgemahnten Menschen. Er hat kein WLAN und sein Internetverkehr beschränkt sich gerade mal auf Emails schreiben und ab und zu Online-Shopping. Der kriegt nicht mal alleine den Viren-Scanner geupdatet, und dabei macht der das schon automatisch... :)
Und trotzdem soll er 3 Monate zuvor nachts um 02:XX Uhr (zu der Zeit verbinden sich viele Router "mysteriöserweise" neu, huh huh) ein Musikalbum bei Emule geladen/angeboten haben.

Es kann jeden treffen! Und dann steht man da mit der Beweislast...
 
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Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?

- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten

Ist doch soweit alles in vollkommen bester Ordnung und "gerecht".

Nur weil die Beklagte eine Oma ist, die (glaubhaft?) vorbringt keine Ahnung von PCs zu haben, bedeutet das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden kann.
...

/sign.


Das ist interessant, so hab ichs noch nicht betrachtet. Glaubst du die Sensationsgeilheit der Journalisten geht so weit, dass sie absichtlich Informationen weglassen um aus einem 08/15 Fall eine solche Story zu stricken?

Beim Spiegel definitiv keine Seltenheit.
Und Berichte, die Sätze wie "hat dieser auch schuldig zu sein" enthalten, sprechen auch nicht gerade für objektive Hinterfragung.


Ich kann dir sofort über 30 Fälle sagen wo alten Leuten ein Telefon & Internet Anschluß angedreht wurde ohne das diese einen PC besitzen.

Tjo - und die sind zu 100% selbst schuld.
In diesem Fall wurde der Anschluss zudem auch noch genutzt...


1. Ist es völlig unerheblich, warum die Rentnerin einen Internetanschluss hat. Sie könnte ja auch einfach nur eine Telefonflat mittels VoIP nutzen. Sonst würdest du implizieren, dass jeder Internetanschlussinhaber von vornherein ein potenzieller Filesharer ist.

Er impliziert, dass jeder Internetanschlussinhaber von vorneherein ein Internet- und PC-Nutzer ist. Und das stimmt zu 99,99% für VoIP, denn die Zahl der Autonomen VoIP-Lösungen ist minimal und hier wird auch nicht der Einsatz einer solchen erwähnt. Also: Sie hat sich einen Internetanschluss zugelegt, dieser wurde auch genutzt - aber das Hauptargument der Verteidung baut darauf aus, dass sie ja gar keinen PC hat :huh:
Das heißt nicht "schuldig", aber das ist hochgradig wiedersprüchlich und macht misstrauisch gegenüber Aussagen dieser Person.

3. Hier hast du Recht. Aber dann soll man es ihm/ihr doch auch bitte nachweisen, und nicht einfach "fest davon ausgehen", dass dieses Überwachungsprogramm keine Fehler macht bzw. beim Übermittlungsverfahren zwischen Ermittler, Provider und Rechteinhaber nicht irgendwo eine Fehlerquelle sitzt.

Wie willst du denn nachweisen, wer einen Internetzugang für eine Straftat genutzt hat?
Mit deiner Rechtsvorstellung wäre es nicht einmal möglich, z.B. die Verbreitung von Kinderpornographie zu bestrafen. "Hab ich nicht hochgeladen". "ging aber über ihren Anschluss". "Und? Weisen sie mir mal nach, dass ich meinen Anschluss genutzt habe"
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

/sign.




Beim Spiegel definitiv keine Seltenheit.
Und Berichte, die Sätze wie "hat dieser auch schuldig zu sein" enthalten, sprechen auch nicht gerade für objektive Hinterfragung.




Tjo - und die sind zu 100% selbst schuld.
In diesem Fall wurde der Anschluss zudem auch noch genutzt...




Er impliziert, dass jeder Internetanschlussinhaber von vorneherein ein Internet- und PC-Nutzer ist. Und das stimmt zu 99,99% für VoIP, denn die Zahl der Autonomen VoIP-Lösungen ist minimal und hier wird auch nicht der Einsatz einer solchen erwähnt. Also: Sie hat sich einen Internetanschluss zugelegt, dieser wurde auch genutzt - aber das Hauptargument der Verteidung baut darauf aus, dass sie ja gar keinen PC hat :huh:
Das heißt nicht "schuldig", aber das ist hochgradig wiedersprüchlich und macht misstrauisch gegenüber Aussagen dieser Person.



Wie willst du denn nachweisen, wer einen Internetzugang für eine Straftat genutzt hat?
Mit deiner Rechtsvorstellung wäre es nicht einmal möglich, z.B. die Verbreitung von Kinderpornographie zu bestrafen. "Hab ich nicht hochgeladen". "ging aber über ihren Anschluss". "Und? Weisen sie mir mal nach, dass ich meinen Anschluss genutzt habe"
:daumen:

das unterschreibe ich sofort!

da wird mal wieder, wie in den schönen "GEZ-Fällen" an unser mitleid appeliert.

das baby soll..............
die arme oma soll............
der liebe kleine soll............
usw.

billigster journalismus!
noch dümmer ist, das die meisten leute das auch noch glauben.

gabs da nicht letztens so nen fall, wo ne oma ne bank überfallen hat? ----> die arme->hatte bestimmt zuwenig rente:( jetzt soll sie auch noch in den knast:( statt nach mallorca:D
 
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Also irgendwo stimmt hier irgendwas nicht.
Im Artikel steht "Kein PC, kein Router & kein Wlan". Wie bezieht denn ein Haushalt ohne Router eine IP? Rein technisch betrachtet ist das aus meiner Sicht nicht möglich, oder?
Wenn ich kein Klo in der Wohnung habe, kann ich auch die Rohre nicht zugeschissen haben.
 
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Mittlerweile hat sich eine ganze Industrie gebildet rund um den Abmahnwahnsinn...

Angebliche private Ermittler-Firmen haben sich darauf spezialisiert auf File-Sharing Diensten IP-Adressen
im Namen der Content-Mafia aufzuzeichnen, und Private Personen abzumahnen....

Pech halt nur wenn mal der Timestamp nicht richtig ermittelt wird,
denn der nächste, der zufällig die IP-Adresse zugewiesen bekommt hat ein Problem..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Im Artikel steht "Kein PC, kein Router & kein Wlan". Wie bezieht denn ein Haushalt ohne Router eine IP? Rein technisch betrachtet ist das aus meiner Sicht nicht möglich, oder?

Die IP bezieht schon das Modem (welches heutzutage meist im Router integriert ist, aber eben nicht muss)
 
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@ Paktai: les mal das Urteil bis zum Ende! Da wird ein anderers Urteil eines Münsch'ner Gerichts zwar erwähnt, aber das spielt in diesem Fall leider keine Rolle mehr. :daumen2:
Da Prog zum ermitteln der IP is nämlich garnicht so perfekt! :ugly:

MfG type_o
Herrje, muss ich denn überall drunterschreiben, dass eventuell enthaltener Sarkasmus gerne behalten und zur eigenen Belustigung unter gar keinen Umständen weiterverwendet werden darf? :)

Das Urteil ist ne Farce und beweist wiedermal das viel zu viele Leute ihren Hausverstand nur zu gerne ausschallten. Dieser Knallkopf von Richter gehört eigentlich wegen Unzurechnungsfähigkeit enteignet.
 
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Ich weise an dieser Stelle nocheinmal ausdrücklich auf die Forenregeln bezüglich Beleidigung/Verleumdnung hin.
 
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Ich finde es echt elendig, wie sich hier viele über den technischen Fortschritt freuen, begeistern können für immer neue und bessere Hardware, ständig NEU-Kaufen schreien.
Was aber auf der Strecke bleibt, ist das menschliche, der Werteverlust und so einiges andere mehr. :daumen2:
Ich kenne einige Rentner, die haben 50 Jahre gearbeitet und bekommen heute 600€ Rente.
Darauf stoß ich an, ein Toast auf Sofort Aufrüsten und Jetzt Neukaufen, Technisch Gesehen, das Gesetz sagt aber ..... Bla Bla Bla, ist das alles richtig und einwandfrei. Hura!
Wo sind die Valium?
 
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