Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?

- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten

Ist doch soweit alles in vollkommen bester Ordnung und "gerecht".

Nur weil die Beklagte eine Oma ist, die (glaubhaft?) vorbringt keine Ahnung von PCs zu haben, bedeutet das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden kann.


Man kann mal die Gegenfragen stellen:

- Wenn die Beklagte keine Ahnung von PCs hat, und keinen Router besitzt, warum hat sie einen aktiven Internetanschluss?
- Wenn berechtigte Zweifel an der Zuordnung der Urheberrechtsverlutzung zum Anschußinhaber bestehen, warum hat der Verteidiger diese nicht gutachterlich vorgebracht?
- Wer sonst soll denn für Urheberrechtsverletzungen gerade stehen, wenn nicht der Anschlussinhaber?


Ein Gegenbeispiel: Ein 18 jähriger bekommt von seiner Oma ein Auto zum Geburtstag geschenkt, welches auf ihren Namen angemeldet ist. Der Knirps stellt das Auto irgendwo verboten vor einer Feuerwehreinfaht ab. Es brennt, die Feuerwehr muss das Auto fix beseite schaffen und beschädigt dabei andere Fahrzeuge in der Nähe. Wer bekommt die Rechnung? Die Oma!
Jetzt stellt sich heraus, dass die Oma im Rollstuhl sitzt und auch garkeine Ahnung hat, wie man ein Auto bedient. Außerdem will sie ihren Enkel in Schutz nehmen und sagt sie wisse nicht, wer das Auto gefahren hat. Muss sie deshalb nicht zahlen?
Eben!

Deshalb geht das Urteil, basierend auf den Infos, die PCGH mal wieder in aller Kürze und mit fast 100%iger Sicherheit nicht vollständig und korrekt wiedergegeben hat, vollkommen in Ordnung.
Aber schön zu sehen, dass alle nur "Oma wegen Raubkopierens belangt" lesen...
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

PCGH schrieb:
Ermittelt die Software einen Schuldigen, hat dieser auch schuldig zu sein, da die Technik sich nicht vertut.
Sprachlos bin......:klatsch:

Diese Technologie würde von Menschen erfunden. Und die machen viele Fehler, ich auch...
Damit kehrt sich die Beweislast um...
Das ist eine große Schweinerei......
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Im Zweifel für die Content-Industrie!!!

So sieht es aus... wo es keine Stichhaltigen Beweise gibt verlässt man sich auf ein ominöses Programm, was sicherlich zu 100% korrekt arbeitet....

Dieses File-Watch Programm arbeitet anscheinend nur mit Fiile Sharing Software ala EMule/E-Donkey und co. zusammen... einfach die Finger davon lassen und per one-click-hoster sich eine "Sicherheitskopie" ziehen und das Programm guckt in die Röhre xD

Wenn dann in einem Monat zu wenig Fische ins Netz gehen, kauft man sich bei einem x-beliebigem Provider die IP-Log Adressen, fälscht die Hash-Werte und verklagt munter die Leute...

Sind ja alles notorische Raubkopierer!

Das Programm hat ja immer Recht xD
 
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Nicht schlecht was hier so alles an Kommentaren zu lesen ist ;)

Aber vllt sollte man erst seinen Brotkasten anwerfen bevor man hier unkontrolliert was abläßt.

Denn ......wie alt ist denn die Rentnerin ? (mein Nachbar ist 26 und Rentner ;))
Vllt hat ja auch der Enkel nett die Oma gefragt ob er mal ihren Telefonanschluss nutzen darf und die Dame kann /will sich daran jetzt nicht mehr erinnern.


usw .....es gibt genügend Möglichkeiten was da passiert sein kann und hier jetzt einfach den Richter als Niete hinstellen zeugt auch nicht gerade von geistigen Höhenflug.

Ich denke der Richter wird sich weitaus mehr wie wir mit der Tat befasst haben und schon ein wohlüberlegtes Urteil gefällt haben.
Interessant wäre die Urteilsbegründung aber die ist ja seltsamerweise in keinen Artikel aufgeführt ..........vllt wäre es dann ja keinen Artikel mehr wert ;)
 
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Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?

- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten

Ist doch soweit alles in vollkommen bester Ordnung und "gerecht".

Nur weil die Beklagte eine Oma ist, die (glaubhaft?) vorbringt keine Ahnung von PCs zu haben, bedeutet das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden kann.


Man kann mal die Gegenfragen stellen:

- Wenn die Beklagte keine Ahnung von PCs hat, und keinen Router besitzt, warum hat sie einen aktiven Internetanschluss?
- Wenn berechtigte Zweifel an der Zuordnung der Urheberrechtsverlutzung zum Anschußinhaber bestehen, warum hat der Verteidiger diese nicht gutachterlich vorgebracht?
- Wer sonst soll denn für Urheberrechtsverletzungen gerade stehen, wenn nicht der Anschlussinhaber?


Ein Gegenbeispiel: Ein 18 jähriger bekommt von seiner Oma ein Auto zum Geburtstag geschenkt, welches auf ihren Namen angemeldet ist. Der Knirps stellt das Auto irgendwo verboten vor einer Feuerwehreinfaht ab. Es brennt, die Feuerwehr muss das Auto fix beseite schaffen und beschädigt dabei andere Fahrzeuge in der Nähe. Wer bekommt die Rechnung? Die Oma!
Jetzt stellt sich heraus, dass die Oma im Rollstuhl sitzt und auch garkeine Ahnung hat, wie man ein Auto bedient. Außerdem will sie ihren Enkel in Schutz nehmen und sagt sie wisse nicht, wer das Auto gefahren hat. Muss sie deshalb nicht zahlen?
Eben!

Deshalb geht das Urteil, basierend auf den Infos, die PCGH mal wieder in aller Kürze und mit fast 100%iger Sicherheit nicht vollständig und korrekt wiedergegeben hat, vollkommen in Ordnung.
Aber schön zu sehen, dass alle nur "Oma wegen Raubkopierens belangt" lesen...
Bin der selben Meinung, man musss keinen PC besitzen um illegale Kopien verbreiten zumüssen. Vollkommen richtg gehandelt!!
 
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Ich denke der Richter wird sich weitaus mehr wie wir mit der Tat befasst haben und schon ein wohlüberlegtes Urteil gefällt haben.

Hoffentlich haste Recht^^

Interessant wäre die Urteilsbegründung aber die ist ja seltsamerweise in keinen Artikel aufgeführt ..........vllt wäre es dann ja keinen Artikel mehr wert ;)

Das ist interessant, so hab ichs noch nicht betrachtet. Glaubst du die Sensationsgeilheit der Journalisten geht so weit, dass sie absichtlich Informationen weglassen um aus einem 08/15 Fall eine solche Story zu stricken?
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Nur so funzt Sensationsjournalismus

Lass die hälfte weg und der Rest ist interessant ;)
 
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Ich kann dir sofort über 30 Fälle sagen wo alten Leuten ein Telefon & Internet Anschluß angedreht wurde ohne das diese einen PC besitzen.

Ich habe auch mal für einen der größten Festnetz/DSL Anbieter gearbeitet und dort wurden auch sehr viele Rentner ohne ihr wissen damit ausgestattet.
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Ich kann dir sofort über 30 Fälle sagen wo alten Leuten ein Telefon & Internet Anschluß angedreht wurde ohne das diese einen PC besitzen.


Also ich Telefonier ja auch über meinen Router. Aber kann es sein das man heute, wenn man nur Telefonieren will einen Internetanschluss bekommt und dann über diesen Telefoniert. Dann halt eben ohne Router?
Oder brauch man dazu dann trotzdem einen Router.
Hatte bis jetzt noch nie den Fall das jemand nur Telefonieren wollte.


Naja im Zweifel für den Angeklagten.
Allerdings ist ja jetzt schon seit Jahren festgelegt das jeder für die sicherheit seines Internetzugangs selbst verantwortlich ist.
Wer es nicht Sicherheit ist selber schuld.

Auf der anderen Seite wenn über diesen Anschluss wirklich nichts passiert ist, dann ist entweder die Softwar wirklich schrott oder die Hacker werden langsam echt zu gut^^

Aber uns werden wohl noch viele solche Fälle in den nächsten Jahrzehnten begegnen. Computer und Internet stellt uneres Gesetze vor völlig neue Herausforderungen...
 
AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie

Hoffentlich haste Recht^^



Das ist interessant, so hab ichs noch nicht betrachtet. Glaubst du die Sensationsgeilheit der Journalisten geht so weit, dass sie absichtlich Informationen weglassen um aus einem 08/15 Fall eine solche Story zu stricken?


Natürlich werden Nachrichten von Journalisten "durch kreatives weglassen" aufbereitet. Als Beispiel will ich da mal den "Skandal" bei Amazon nennen der vor ein paar Wochen durch die Presse ging. Hab da bei mehreren verschiedenen Seiten, (Spiegel online, Golem) gelesen das sie zur Weihnachtszeit fast 1000 Aushilfen Probearbeiten lassen. 2 Wochen davon werden anschließend vom Arbeitsamt als Einarbeitungszeit bezahlt.
Der Knackpunkt war dabei, nur bei Golem wurde auch erwähnt das anschließend etwa 500 Langzeitarbeitslose nach dem Probearbeiten eingestellt wurden. Alle anderen Seiten haben das unter den Tisch fallen lassen. Der Skandal wäre ja auch nur halb so groß gewesen.
 
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Niemand wird unwissentlich mit irgendwas ausgestattet...das ist doch totaler Mumpitz. Eine Unterschrift unter einem Vertrag wird sich in allen Fällen finden.

"Angedreht" schon eher, wobei in einem solchen Fall wäre wiederum der Verteidiger gefragt gewesen (Stichwort Willenserklärung), bzw. die Familie (Stichwort Betreuung).

Wie man es dreht und wendet...ohne weitere Informationen ist und bleibt es nur ein reißerisches Thema.
 
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Einer Rentnerin hat einen Hooligan Film hochgeladen?! Erinnert mich an einen Kollegen, dessen Mutter (60 Jahre) angeblich Bushido geladen hat.
Ich denke der Richter hatte wenig Zeit sein Köpfchen anzustrengen, weil Golfschläger wartetet schon.
 
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@Malkolm

Deine 3 Gegenfragen sind absolut unpassend, und zeugen davon, dass da jemand (noch) keine Ahnung auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Abmahnungen hat...

1. Ist es völlig unerheblich, warum die Rentnerin einen Internetanschluss hat. Sie könnte ja auch einfach nur eine Telefonflat mittels VoIP nutzen. Sonst würdest du implizieren, dass jeder Internetanschlussinhaber von vornherein ein potenzieller Filesharer ist.

2. Dieses Gutachten muss der/die Angeklagte selbst in Auftrag geben und bezahlen. Da es sich um eine vorgeworfene Straftat handelt, hilft dabei auch keine Rechtsschutzversicherung. Und mal eben 2000-4000 Euro für ein Gutachten auf den Tisch legen, ist für die meisten Menschen eben nicht so einfach. Mal ganz abgesehen davon, dass dann wahrscheinlich wieder ein Gegengutachten von den Prozessgegnern kommt, und sich die Geschichte ewig hinzieht und entsprechend die Kosten steigen.

3. Hier hast du Recht. Aber dann soll man es ihm/ihr doch auch bitte nachweisen, und nicht einfach "fest davon ausgehen", dass dieses Überwachungsprogramm keine Fehler macht bzw. beim Übermittlungsverfahren zwischen Ermittler, Provider und Rechteinhaber nicht irgendwo eine Fehlerquelle sitzt.
 
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Wie soll man für die Sicherheit seines Anschlusses sorgen, wenn man nichtmal weiß, dass man diesen überhaupt besitzt?
Da wird mit miesen Tricks gearbeitet, weshalb ich da auch nach nich allzulanger Zeit auch wieder gegangen bin.

Und wie gut wir allein durch den Staat ausspioniert/gehackt, oder sonstwas werden, kriegen wir garnicht mit...
Deswegen schlummern alle Daten/Programme/etc. die sich keiner bedienen sollen, auch auf einer externen Platte, die nur benutzt wird, wenn der PC offline ist.
 
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Auch wenn das Urteil rechtens ist und das Gesetz nach Punkt und Komma genau befolgt worden ist, ist dies trotzdem ein Urteil was einfach irrwitzig ist.
Der Richter sollte doch einen Ermessensspielraum haben der ihm dahingehend erlaubt keine strafe zu verhängen, und dafür zb anzuordnen ist das der Internetanschluss jetzt abgesichert gehört oder von mir aus wenn die Rentnerin in ihn nicht braucht auch zu Kündigen.
 
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Der erste Absatz is schon komisch :what:. Oma hat Telefon und Internetanschluss aber kein Router :huh:.

Das dem Gericht die technischen Vorraussetzung nicht interessiert glaub ich aber schon, weil ja Rechtinhaber und Ermittler meißtens mehr Glauben geschenkt wird.

So ist das mit dem Rechts Staat :daumen2:.
 
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@Malkolm

Deine 3 Gegenfragen sind absolut unpassend, und zeugen davon, dass da jemand (noch) keine Ahnung auf dem Gebiet der ungerechtfertigten Abmahnungen hat...

1. Ist es völlig unerheblich, warum die Rentnerin einen Internetanschluss hat. Sie könnte ja auch einfach nur eine Telefonflat mittels VoIP nutzen. Sonst würdest du implizieren, dass jeder Internetanschlussinhaber von vornherein ein potenzieller Filesharer ist.

2. Dieses Gutachten muss der/die Angeklagte selbst in Auftrag geben und bezahlen. Da es sich um eine vorgeworfene Straftat handelt, hilft dabei auch keine Rechtsschutzversicherung. Und mal eben 2000-4000 Euro für ein Gutachten auf den Tisch legen, ist für die meisten Menschen eben nicht so einfach. Mal ganz abgesehen davon, dass dann wahrscheinlich wieder ein Gegengutachten von den Prozessgegnern kommt, und sich die Geschichte ewig hinzieht und entsprechend die Kosten steigen.

3. Hier hast du Recht. Aber dann soll man es ihm/ihr doch auch bitte nachweisen, und nicht einfach "fest davon ausgehen", dass dieses Überwachungsprogramm keine Fehler macht bzw. beim Übermittlungsverfahren zwischen Ermittler, Provider und Rechteinhaber nicht irgendwo eine Fehlerquelle sitzt.

Natürlich ist jeder Anschlussinhaber potentiel in der Lage Filesharing zu betreiben. Jeder Autobesitzer kann ja auch einen Unfall verursachen.

Eine Rechtschutzversicherung zahlt selbstverständlich das Gutachten und alle weiteren nötigen Auslagen, wenn es Chancen auf einen Erfolg sieht.
Anscheinend scheint aber die Zuordnung Verletzung->IP->Anschlusss korrekt gewesen zu sein, wenn man nichts anderes nachweist.

Die Würdigung der Beweise obliegt dem Gericht (und nur diesem). Es wird also sicherlich nicht "einfach von irgendetwas ausgegangen".


Weiter hat dieser Rechtsstreit längst die Gefilde einer "ungerechtfertigten Abmahnung" verlassen. Hier wurde bereits der Klageweg begangen, was in aller Regel nicht geschieht, wenn die klagende Partei keine Stichfesten Beweise vorbringen kann.
 
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