AW: Amtsgericht München verurteilt Rentnerin ohne PC wegen Raubkopie
Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?
- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten
Ist doch soweit alles in vollkommen bester Ordnung und "gerecht".
Nur weil die Beklagte eine Oma ist, die (glaubhaft?) vorbringt keine Ahnung von PCs zu haben, bedeutet das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden kann.
Man kann mal die Gegenfragen stellen:
- Wenn die Beklagte keine Ahnung von PCs hat, und keinen Router besitzt, warum hat sie einen aktiven Internetanschluss?
- Wenn berechtigte Zweifel an der Zuordnung der Urheberrechtsverlutzung zum Anschußinhaber bestehen, warum hat der Verteidiger diese nicht gutachterlich vorgebracht?
- Wer sonst soll denn für Urheberrechtsverletzungen gerade stehen, wenn nicht der Anschlussinhaber?
Ein Gegenbeispiel: Ein 18 jähriger bekommt von seiner Oma ein Auto zum Geburtstag geschenkt, welches auf ihren Namen angemeldet ist. Der Knirps stellt das Auto irgendwo verboten vor einer Feuerwehreinfaht ab. Es brennt, die Feuerwehr muss das Auto fix beseite schaffen und beschädigt dabei andere Fahrzeuge in der Nähe. Wer bekommt die Rechnung? Die Oma!
Jetzt stellt sich heraus, dass die Oma im Rollstuhl sitzt und auch garkeine Ahnung hat, wie man ein Auto bedient. Außerdem will sie ihren Enkel in Schutz nehmen und sagt sie wisse nicht, wer das Auto gefahren hat. Muss sie deshalb nicht zahlen?
Eben!
Deshalb geht das Urteil, basierend auf den Infos, die PCGH mal wieder in aller Kürze und mit fast 100%iger Sicherheit nicht vollständig und korrekt wiedergegeben hat, vollkommen in Ordnung.
Aber schön zu sehen, dass alle nur "Oma wegen Raubkopierens belangt" lesen...
Wo genau wird denn hier ein Versagen des Rechtsstaates aufgeführt?
- Die Beklagte ist Inhaberin eines Internetanschlusses.
- Diesem Anschluss wurden urheberrechtsverletzende Taten zugeordnet
- Der Inhaber des Anschlusses haftet für diese Taten
Ist doch soweit alles in vollkommen bester Ordnung und "gerecht".
Nur weil die Beklagte eine Oma ist, die (glaubhaft?) vorbringt keine Ahnung von PCs zu haben, bedeutet das doch nicht, dass sie nicht verurteilt werden kann.
Man kann mal die Gegenfragen stellen:
- Wenn die Beklagte keine Ahnung von PCs hat, und keinen Router besitzt, warum hat sie einen aktiven Internetanschluss?
- Wenn berechtigte Zweifel an der Zuordnung der Urheberrechtsverlutzung zum Anschußinhaber bestehen, warum hat der Verteidiger diese nicht gutachterlich vorgebracht?
- Wer sonst soll denn für Urheberrechtsverletzungen gerade stehen, wenn nicht der Anschlussinhaber?
Ein Gegenbeispiel: Ein 18 jähriger bekommt von seiner Oma ein Auto zum Geburtstag geschenkt, welches auf ihren Namen angemeldet ist. Der Knirps stellt das Auto irgendwo verboten vor einer Feuerwehreinfaht ab. Es brennt, die Feuerwehr muss das Auto fix beseite schaffen und beschädigt dabei andere Fahrzeuge in der Nähe. Wer bekommt die Rechnung? Die Oma!
Jetzt stellt sich heraus, dass die Oma im Rollstuhl sitzt und auch garkeine Ahnung hat, wie man ein Auto bedient. Außerdem will sie ihren Enkel in Schutz nehmen und sagt sie wisse nicht, wer das Auto gefahren hat. Muss sie deshalb nicht zahlen?
Eben!
Deshalb geht das Urteil, basierend auf den Infos, die PCGH mal wieder in aller Kürze und mit fast 100%iger Sicherheit nicht vollständig und korrekt wiedergegeben hat, vollkommen in Ordnung.
Aber schön zu sehen, dass alle nur "Oma wegen Raubkopierens belangt" lesen...