AMD Wraith Cooler für Zen und/oder Bristol-Ridge wird deutlich leiser

AW: AMD Wraith Cooler für Zen und/oder Bristol-Ridge wird deutlich leiser

Bitte erst einmal lesen und dann große Töne spucken. Ich habe nie irgendwelche Berechnungen
in meinem letzten Kommentar gemacht. Demzufolge ist deine Aussage total überflüssig. ("Ok, wenn du ernsthaft die Differenz bei der TDP nimmst und damit der Stromersparnis berehcnen willst, dann hast du aber echt keien Ahnung von der Materie...")

Mit den 40 Watt war ein grober Richtwert und ist in keiner Art und weiße auf die Verlustleistung bezogen, wobei dies als grober Richtwert dienen kann.
 
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Die alternative ist sie als Gebraucht zu verkaufen, ein Händler muß dir immerhin auch bei Rücktritt nach Fernabsatz NICHT den vollen Kaufpreis erstatten!
Wenn ich eine Boxed-CPU kaufe, sie auspacke, die Folie vom Pad ziehe und einen Kühler aufsetze darf der Händler bei Fernabsatz bis zu 10% (glaub es sind 10%) abziehen.
Irrtum , das darf er nicht da dies eine mehr oder weniger notwendige Funktionsprüfung darstellt. Wenn du allerdings mit Liquidmetall rumspielst oder den IHS abschleifst, dann lässt sich das rein rechtlich durchaus rechtfertigen.
 
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Irrtum , das darf er nicht da dies eine mehr oder weniger notwendige Funktionsprüfung darstellt.
Natürlich darf er das!
Im Geschäft kannst du eine CPU auch nciht ausprobieren, darum geht beim Fernabsatz.

Man darf bei einem Fernseher zb. wenn der Kunde die eingeschweißten Kabel, Fernbedienung,... mit einer Schere öffnet sogar da dann etwas beim Fernabsatz abziehen, machen nur die wenigsten Händler.
Grund: Im Geschäft darfst du das auch nicht!
 
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Für mich wär die beste Neuerung bei einem Boxed das man normale Lüfter verwenden könnte.
Zum Beispiel 80x80 oder 92x92 und nicht das bescheuerte 50x50 wo man keinen hochwertigen Ersatz bekommt.
Von der Grundkonstruktion waren die Boxed-Kühler von AMD gar nicht schlecht, Kupferplatte, Heatpipes, stabil gebaut, nur der Lüfter war eine Zumutung.
 
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Natürlich darf er das!
Im Geschäft kannst du eine CPU auch nciht ausprobieren, darum geht beim Fernabsatz.

Man darf bei einem Fernseher zb. wenn der Kunde die eingeschweißten Kabel, Fernbedienung,... mit einer Schere öffnet sogar da dann etwas beim Fernabsatz abziehen, machen nur die wenigsten Händler.
Grund: Im Geschäft darfst du das auch nicht!
Schlichtweg falsch.
 
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Und AMD hatte auch mal paar gute CPUs. Dies ist auch erst 4 Jahre her. Zb. den FX 6300. Ein recht flotter 3/6 Kerner zum ordentlichen Preis mit wirklich sehr guten OC Potential.
Der war auch nur für Anwendungen interessant, sonst war ein i3 die bessere Wahl. Damals sah es mit der Multithreadoptimierung schließlich noch viel mieser aus...
 
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Natürlich ist das nicht falsch, hab aus diesem Grund schon Kunden die Wertminderung abgezogen.
Vollkommen legal laut der österreichischen Wirtschaftskammer!

Und die Regelung mit dem Fernansatz sollte in der ganzen EU gleich sein.
 
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Natürlich ist das nicht falsch, hab aus diesem Grund schon Kunden die Wertminderung abgezogen.
Vollkommen legal laut der österreichischen Wirtschaftskammer!

Und die Regelung mit dem Fernansatz sollte in der ganzen EU gleich sein.
für Dt. gilt § 357 Abs. 7 BGB-RegE
(7) Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn
1.der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
2.der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
 
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Natürlich ist das nicht falsch, hab aus diesem Grund schon Kunden die Wertminderung abgezogen.
Vollkommen legal laut der österreichischen Wirtschaftskammer!

Und die Regelung mit dem Fernansatz sollte in der ganzen EU gleich sein.

Das mach mal in Deutschland. Du bist wohl Österreicher wie mir scheint. Da ist es etwas anderes!

Ich würde hier in D, den Verkäufer so zur Sau machen und zusammen scheißen, das

1. Jeder Kunde das hört und alle wissen was für ein Saftladen das ist.
2. Die Polizei rufen und eine Anzeige wegen Vorsätzlichen Betrug machen!
3. Den Verkäufer beim Filialleiter melden und verlangen das der raus geworfen wird!
4. Nie wieder bei dem Haufen einkaufen.

Hier ist es etwas anders. Alles was ich über das Netz kaufe darf ich auspacken und Testen und zurück schicken ohne das etwas abgezogen wird.

Beschädige ich die Ware, dann ist es klar!
 
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Hier ist es etwas anders. Alles was ich über das Netz kaufe darf ich auspacken und Testen und zurück schicken ohne das etwas abgezogen wird.
Nein, der Händler darf dir schon wenn du ein Siegel zerstörst etwas abziehen!
Weil du es im Geschäft eben auch nicht darfst...
 
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Nein, der Händler darf dir schon wenn du ein Siegel zerstörst etwas abziehen!
Weil du es im Geschäft eben auch nicht darfst...

Doch das darf man eben in fast allen Geschäften zumindest hierzulande.
Ob das Juristischgesehen hier in DE auch so ist wie bei euch weiß ich nicht allerdings würde es einem Shop einen so großen Imageschaden zufügen das es sich nicht lohnt .
 
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Ob das Juristischgesehen hier in DE auch so ist wie bei euch weiß ich nicht allerdings würde es einem Shop einen so großen Imageschaden zufügen das es sich nicht lohnt .
Deswegen macht es ja keiner, aber rechtlich dürfen sie es theoretisch.

Was soll zb. ein händler mit einer Boxed-CPU machen, wenn du sie "getestet" hast?
Das Wärmeleitpad ist hin, er kann die CPU nicht mehr als neu verkaufen.

Bis 40€ muß zum glück der Kunde die Versandkostet tragen, sonst würden noch viel merh Leute den Fernabsatz missbrauchen.
 
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Deswegen macht es ja keiner, aber rechtlich dürfen sie es theoretisch.

Was soll zb. ein händler mit einer Boxed-CPU machen, wenn du sie "getestet" hast?
Das Wärmeleitpad ist hin, er kann die CPU nicht mehr als neu verkaufen.

Bis 40€ muß zum glück der Kunde die Versandkostet tragen, sonst würden noch viel merh Leute den Fernabsatz missbrauchen.

Er KANN und DARF es in Dt. schlichtweg nicht. Siehe § 357 Abs. 7 BGB-RegE
der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war
Und der Einbau und Betrieb einer CPU ist zum Testen der Funktion schlichtweg unumgänglich.
 
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Deswegen macht es ja keiner, aber rechtlich dürfen sie es theoretisch.

Was soll zb. ein händler mit einer Boxed-CPU machen, wenn du sie "getestet" hast?
Das Wärmeleitpad ist hin, er kann die CPU nicht mehr als neu verkaufen.

Bis 40€ muß zum glück der Kunde die Versandkostet tragen, sonst würden noch viel merh Leute den Fernabsatz missbrauchen.

Was glaubst du woher die Trays kommen ?
Die werden sogar teurer verkauft als die boxed.
 
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Die Sache ist das es einen gewissen Interpreationsspielraum gibt was zu einer funktionsprüfung gehört und was nicht, am Ende muß ein Gericht entscheiden. Der Händler könnte sich z.B. darauf berufen das zur Funktionsprüfung ein Ersatzkühler reicht und die Nutzung des Wärmeleitpads nicht darunter fällt, das wird schließlich verbraucht (man darf ja bei Lebensmittlen auch keine braune Wurst, mit der Begründung "schmecht nicht mehr", zurückgeben). Es gibt viele die gerne Schmarotzen, was etlichen Händlern das Leben schwer macht.

Der war auch nur für Anwendungen interessant, sonst war ein i3 die bessere Wahl. Damals sah es mit der Multithreadoptimierung schließlich noch viel mieser aus...

Das die Leute glauben Anwendungen wären immer Multithreadingfähig...
 
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wobei Chrome es mit nem Trick "möglich" macht... haste mehrere Threads kannste diese auch auf verschiedenen Kernen laufen lassen...
aber ein Thread kann auch dort wieder nur von einem Kern bearbeitet werden
 
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Eigentlich kann jeder mehrere Kerne nutzen, ist ja nicht so als ob man immer nur ein Programm offen hätte.
Der Firefox soll ab Version 46 e10s (Multiprozessor) unterstützen, falls alles nach Plan läuft.

Also es läuft eh schon stabil, aber aktuell unterstützen es sehr viele Addons noch nicht richtig:\
 
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Zur Boxed-CPU gehört aber auch der Kühler dazu, und der kann genau so defekt sein. Um diesen aber auf korrekte Funktion prüfen zu können, muss ich ihn auf die CPU montieren. Einen nicht drehenden Lüfter erkenne ich zwar auch so, aber wenn der Kühler beispielsweise verzogen ist und daher nicht plan auf der CPU aufliegt, merkt man das möglicherweise erst an ungewöhnlich hohen Temps.
Eine Boxed-CPU mit zugehörigem Boxed- Kühler auf einem passennden Mainboard kurz zu betreiben sehe ichdefinitiv als Funktionsprüfung, die laut den zuvor geposteten Zitaten nicht mit Wertminderung/nur teilweiser Zurückerstattung des vollen Kaufpreises einhergehen darf - sofern CPU oder Köhler nicht vom Köufer selbst beschädigt wurden.
 
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