AMD Radeon BigNavi & RDNA2 Laberthread

Kann SAM für Ruckler oder Lags-Sorgen?

Ich habe gestern mit zwei Freunden aus unserem Clan erst Supreme Commander 2 und dann Age of Empires 2 DE gezockt - wollte die 6900 XT mal so richtig brutal fordern. :ugly:

Bei beiden Games kam es zu heftigen Rucklern, insbesondere bei AoE 2 DE.

Der Zweitrechner ist über WLAN verbunden. Am Hauptrechner mit der RTX 3090 und dem 5950X lagt nichts - der hängt aber auch direkt per LAN-Kabel am Router.

Ich tippe zwar auf die WLAN-Verbindung, aber eventuell hat auch SAM oder der Optional-Treiber einen Einfluss darauf. SAM hatte ich nach dem Einbau einfach mal testweise aktiviert. Habt ihr da Erfahrungen mit älteren Games?
AoE2 sollte die 6900 XT so gerade eben packen :ugly:
 
Die meisten Einschätzungen zu dem deutschen Wucher Gesetz die ich so gesehen habe sehen genau das aber als Grenze der Anwendbarkeit. Aber bin auch kein Jurist :ka:
 
Gemäß § 138 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Rechtsgeschäft unwirksam, welches gegen die guten Sitten verstößt. Wann dies im besonderen Maße gilt, regelt § 138 Absatz 2 BGB

Das Vorhandensein eines der folgenden Tatbestandsmerkmale ist zwingend notwendig, damit von Wucher gesprochen werden kann:

  • Zwangslage: Dem Betroffenen bleibt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine andere Möglichkeit, als das Geschäft einzugehen, da es an Alternativen mangelt.
  • Unerfahrenheit: Als unerfahren gilt eine Person nicht nur, weil sie sich in der jeweiligen Geschäftswelt nicht auskennt. Nur weil Sie sich als Mieter mit dem Wohnungsmarkt nicht auskennen, heißt das also nicht, dass das Tatbestandsmerkmal der Unerfahrenheit erfüllt ist. Eine Ausbeutung liegt erst vor, wenn eine Person sich aus offensichtlichen Gründen nicht mit der allgemeinen Lebens- und Geschäftswelt auskennt und diese aufgrund dieser Tatsache ausgenutzt wird.
  • Mangel an Urteilsvermögen: Ist jemand aufgrund seines Alters oder einer Krankheit geistig eingeschränkt, kann die Person nicht einschätzen, ob ein rechtmäßiges Geschäft vorliegt oder nicht. Wird diese Person aufgrund dieser Tatsache ausgenutzt, kann das Tatbestandsmerkmal als erfüllt gelten.
  • Erhebliche Willensschwäche: Diese liegt zum Beispiel vor, wenn der Vertragspartner drogen- oder medikamentenabhängig ist. In diesem Fall handelt derjenige, um seine Sucht zu befriedigen und würde ohne darüber nachzudenken, alles dafür tun, um diese Befriedigung zu erhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Zwangslage wird da wohl das Problem sein. Keine High End GPU zu haben ist keine Zwangslage (und der Rest passt erst recht nicht).
 
Die Zwangslage wird da wohl das Problem sein. Keine High End GPU zu haben ist keine Zwangslage (und der Rest passt erst recht nicht).
Eine Zwangslage kann auch aus ganz anderen Gründen zustande kommen. Das trifft auch auf einen Handwerkerauftrag zu, man muss die Leistung nicht zwingend benötigen ansonsten würde ja fast kein Geschäft darunter fallen.
 
^^Es muss ja auch nur 1 Tatbestand erfüllt sein .....witzgerweise ist die Höhe des Preises dabei völlig egal

Und wenn ein Händler den 10 fachen Preis nimmt ist es kein Wucher solange er sich nicht eines dieser Sachen zunutze macht.
Solange bleibt es einfach nur ein überzogener Preis
 
Ich glaube(!) "Wucher" greift ohnehin nur bei B2C.... nicht bei "Privatverkäufen" wie z.B. EBay oder Kleinanzeigen....
Da wäre schon das interessanter, was die geneignte Moderation hier im Thread von mir gelöscht hat: "Gewinnerzielungsabsicht" übers Finanzamt. Die Karten die z.B. aus dem AMD Shop kommen sind eindeutig erkennbar! Die Kaufpreise des Erstkäufers sind belegbar! Die Wiederverkaufspreise sind belegbar! Und bei 200+€ Differenz ?!
Wie gesagt, der Gang wäre: FA melden, die haben ja auch so schöne Denunzianten-Portale für anonyme Tip-Geber.
Der Verkäufer freut sich erstmal über seinen Deal... und nach paar Wochen oder Monaten bekommt er die entsprechende Post, mit aufforderung Einreichung Unterlagen... und erst DANN wird geklärt ob es privat oder geschäftlich ist.
Es sei denn: Das FA sagt, nichtig wegen niedrigen Beträgen usw.... DAS wiederum bekommt der anonyme Tip-Geber ja wieder nicht mit... Es kann also wahrscheinlich gar nicht gesagt werden OB und WAS passiert.

Aber, man weiss ja aus der Vergangeheit, das die Ämter diese Portale im Blick haben, es wurden schon viele wegen verschleiertem Gewerbe etc. angegangen, die einfach zu viele DInge in zu kurzer Zeit eingestellt hatten. Da war es aber so, dass die Menge an Artikeln ausschlaggebend war, die einzelnen Artikel aber vom Preis eher unauffällig.

Nun sind es halt einzelne Artikel zu gefühltem(!!) Wucher....
 
Und selbst wenn man §138 zur Anwendung bringt, was kommt dann? Richtig! Im einfachsten Falle Graka zurückgeben und Geld wiederbekommen. Als wenn man auch nur einen Cent weniger bezahlen müsste. Obendrein müsste man das vermutlich auch erstmal selber einklagen und beweisen. Jedenfalls wird ein Staatsanwalt wegen vermeintlichem "Wucher" bei Grafikkarten wohl kaum ein Verfahren ernsthaft verfolgen.

Voll die Luftdebatte. Wenn es euch aber hilft die aktuell Situation besser zu verarbeiten...
 
Scalping ist leider zum Hobby geworden, was meinst du wie sich die Geier einreihen um GPUs zur UVP zu bekommen um dann für nen saftigen Aufpreis weiter verkaufen zu können. Keine Seltenheit mit einem Klick mal eben schnell 3-400€ Gewinn zu machen. Guter Nebenverdienst, machst du das paar im Monat mal hast du gut Kohle gescheffelt.
Alle die die Teile mit mehr als 50€ Gewinn verkaufen direkt 3 Jahre Freiheitsstrafe!^^

Die Lage wird sich leider nicht mehr so leicht beruhigen. Crypto sollte auch verboten werden mMn.
Ich bin froh nach wochenlanger Jagd eine Karte abbekommen zu haben.
Bei meinem Glück war die auch noch mit Kühlerproblemen gesegnet, also wieder wochenlang warten ohne GPU...
Seit über 2 Wochen habe ich nun wieder mal keine GPU mehr...
 
Bei den Leuten im PCGH Forum trifft dieser Punkt besonders zu:

Erhebliche Willensschwäche: Diese liegt zum Beispiel vor, wenn der Vertragspartner PC- oder Grafikkartenabhängig ist. In diesem Fall handelt derjenige, um seine Sucht zu befriedigen und würde ohne darüber nachzudenken, alles dafür tun, um diese Befriedigung zu erhalten.

:lol:
 
Ja lassen wir uns einfach mal überraschen wie es bei Zen3+/Zen4 oder RDNA3 oder den entsprechenden Pendants von Intel und nVidia laufen wird.... Mit zusehen und aussitzen wird es wahrscheinlich da noch schlimmer werden. :ka:
 
Wieso gibt es kein Programm, das beim Spielen immer anzeigt, daß man 1000 FPS hat und gut ist. Das würde einen Haufen Konsumprobleme und die Beschaffungskriminalität auf einen Schlag beheben. :lol:
 
Ja lassen wir uns einfach mal überraschen wie es bei Zen3+/Zen4 oder RDNA3 oder den entsprechenden Pendants von Intel und nVidia laufen wird.... Mit zusehen und aussitzen wird es wahrscheinlich da noch schlimmer werden. :ka:
Mich würde nicht wundern wenn Apple plötzlich noch mitmischen würde, mit dem M1 chip haben die Intel sehr schön vernichtet und amd Ryzen macht da auch keine gute figur.
 
Mich würde nicht wundern wenn Apple plötzlich noch mitmischen würde, mit dem M1 chip haben die Intel sehr schön vernichtet und amd Ryzen macht da auch keine gute figur.
Ist und bleibt aber immernoch ARM. Solange da keine wirklich breite Unterstützung der x86er Hersteller (Apps und besonders Games) kommt, bleibt Apple mal wieder ein eigener Kosmos.

Edit: Als Notebookprozessor allemal. Die Frage dabei: Taugt das Design auch zum Hochskalieren auf richtige Desktop oder gar Server CPUs?
 
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Was ich noch zum Preis der 6900XT sagen kann - bin mit knapp unter 1K damit absolut zu frieden. Wollte in der vorherigen Generation schon gut Leistung haben, aber was gab es schon fürs Geld. Eine 2080 Super mit geilen 8GB RAM für 850€ und eine 2080TI 11GB die mit gutem Kühler mindestens 1200€-1300€ gekostet hat :daumen2:. Und jetzt hat die 6900XT einfach mal 16GB, nen super Ref-Kühler und schlägt die 2080Ti einfach mal dicke :rolleyes:- hatte mir vor Kauf auf Youtube mal ein Vergleichsvideo der beiden Karten angeschaut. Nur klar, Verfügbarkeit ist ein Witz :ugly:
 
Also mir persönlich waren 1k€ für eine GPU eigentlich zu viel (zocke Null), nur dank der aktuellen Marktlage ist das noch verhältnismäßig günstig.
 
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