Ich glaube er hat sich damit keinen Gefallen getan und "wir" waren uns ja im Februar eher "alle" einig, das es richtig ist und war, den Ukrainischen Flüchtlingen einen Sonderstatus zu gewähren (keine Registrierung).
Allerdings habe ich jetzt einige Leute der anderen Seite gesprochen, also Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge, die keine Ukrainer sind, und die empfinden das eher als ungerecht und können es auch häufig nicht nachvollziehen.
Stichpunkt Rechtsstaat und alle MEnschen sind vor dem Gesetz gleich.
Dass das die Regierung jetzt nicht hören will ist klar und seine "Ausdrucksweise" ist entsprechend auch falsch, mit seinem "Tourismus" Vergleichen, aber wir haben ja jetzt eine ähnliche Problematik mit den Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen aus Russland, nur in eine andere Richtung in der öffentlichen Debatte in Europa und auch Deutschland.
Ich für meinen Teil verstehe auch, zumindest nur anhand des einen, von RyZa zitierten Artikels, auch nicht ganz genau, welches Problem Herr Merz denn da jetzt anzusprechen meint. Wer vor dem 01.06. in Deutschland angekommen ist, hat zunächst AsylbLG-Leistungen bekommen. In Unterkünften, in denen es Vollverpflegung gibt, bedeutet das 147€ pro volljähriger Person. Bei Selbstverpflegung etwa 200€ mehr. Alle ab dem 01.06. Angekommenen müssen direkt zum Jobcenter und kriegen die regulären ALG2-Sätze. Die vor dem 01.06. Angekommenen, die im AsylbLG-Bezug waren, haben dann Stück für Stück den Rechtskreiswechsel zum SGB2 gemacht und kriegen jetzt "Hartz IV". Die Jobcenter scheinen sich nur etwas uneins zu sein, ob der Betrag, um den ALG2 höher ist als die tatsächlich ausgezahlten AsylbLG-Leistungen sind, rückwirkend zum 01.06. nachgezahlt werden soll (sofern die Leute da schon in Deutschland - Achtung - registriert waren)
Welchen Sinn sollte es für die Leute haben, erst wieder in die Ukraine und dann wieder zurück nach Deutschland zu kommen? Ohne Nachweise, dass man aus der Ukraine kommt, kriegt man auch hier keine Leistungen. Vor allem nicht die ALG2-Leistungen, denn dafür muss man entweder die Aufenthaltserlaubnis nach §24 AufenthG ("Massenzustromrichtlinie") bis 04.03.2024 haben (und dafür wiederum muss man entweder UA-Staatsbürger sein, mit einem UA-Staatsbürger verheiratet sein oder nachweislich mindestens 5 Jahre als Drittstaatler dort gelebt haben). Oder wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt, kriegt man die sechsmonatige Fiktionsbescheinigung, mit der man auch ALG2 beziehen kann. Aber auch da muss man UA-Dokumente vorlegen, um das zu beweisen.
Das (u.a.) ist ja mein täglich Brot, mich damit auseinanderzusetzen, mit Ausländer- und Sozialbehörden darüber zu kommunizieren und dafür zu sorgen, dass die Leute die ihnen gesetzlich zustehenden Leistungen erhalten.
Die ukrainischen Geflüchteten werden also sehr wohl registriert, ich rufe täglich dutzende Einträge aus dem AZR (Ausländerzentralregister) ab. Ich bin mir gerade nur nicht sicher, ob die UA-Geflüchteten auch Fingerabdrücke abgeben müssen. Falls nicht, dann könnten sie sich, ausreichend kriminelle Energie vorausgesetzt, natürlich unter Fake-Namen andernorts registrieren, in der Hoffnung mehrfach Kohle abzugreifen. Aber dafür müssten sie ja nicht erst in die Ukraine zurückreisen, sondern da reicht ja im Zweifelsfall einfach das nächste Bundesland.
Aber vielleicht stehe ich auch einfach gerade völlig auf dem Schlauch bzgl. dessen was eigentlich gemeint ist.