Ich führe das mal weiter aus:
Ladendiebstahl ist immer noch eine Straftat. Und zur Abwehr von Straftaten darf selbstverrständlich auch die Dienstwaffe eingesetzt werden.
In dem Fall, um einen Ladendiebstahl zu verhindern, wäre der Einsatz der Dienstwaffe genauso unverhältnismäßig wie auf unbewaffnete Flüchtling zu schießen die die Grenze überschreiten.
Nur weil etwas eine Straftat ist rechtfertigt es noch lange keine unverhältnismäßigen Mittel zu ihrer Verhinderung und tötliche Gewalt ist in denn meisten Fällen ein unverhältnismäßiges Mittel, vor allem dann wenn keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben besteht und eine Abwehr auch mit nicht tötlichen Mitteln durchführbar ist.
Wenn der Flüchtling bewaffnet wäre und sich mit Waffengewalt Zutritt verschaffen wollen würde sähe das anders aus.
Genauso wenn wie im Fall von Ungarn Flüchtlinge plötzlich anfangen Mit Steinen und anderen Gegenständen in Masse auf den Grenzschützer loszugehen und das Leben der Beamten in Gefahr ist und nicht die Aussicht darauf besteht der Situation mit nicht tötlichen Mitteln (Wasserwerfer, Tränengas, Gummigeschosse, Schlagstöcken) Herr zu werden.
Übrigens, für die schwarz / weiß Maler hier.
Es gibt inzwischen diverse nicht tötliche Mittel die äußerst effektiv in der Abwehr sind. Zum Beispiel Schallkanonen, nicht tötlich aber ausgezeichnete Ergebnisse:
Ferguson: So funktioniert die Schallkanone der US-Polizei - Videos - DIE WELT
Wer da seine Grenze immer noch mit Schusswaffen sichern will ist irgendwo im frühen 20 Jahrhundert stecken geblieben.