Was ist dem Bieter denn bitte für ein SCHADEN entstanden?
Der Käufer hat also 1€ geboten und deswegen geht er vor Gericht?? Nur weil er das Auto nicht bekommen hat? Das er erst bekommen kann, wenn die Auktion endet und er der Höchstbietende ist??
Das ist nun wirklich Schwachsinn! Wenn der Verkäufer die Auktion abbricht, entsteht doch keinen Schaden für den Bieter, der hat nur einen Mausklick gemacht, ist nicht so, das da direkt Geld von seinem Konto abgebucht wurde.
Mit Abgabe eines Gebots hat er das Auto praktisch gekauft (da er zu dem Zeitpunkt auch der Höchstbietende war). Der Verkäufer hat aber nicht geliefert. Das ist der entstandene Schaden. Wieviel wer wann wie geboten hat, spielt erst mal keine Rolle.
Einfacher:
1. Verkäufer bietet dir ein Auto an und will mindestens 1€.
2. Du nimmst sein Angebot an und legst 1€ auf den Tisch.
-> Kaufvertrag ist entstanden.
3. Verkäufer sagt dir 2 Tage später: "Och nöö ich verkaufs doch lieber meinem Kumpel."
-> Kaufvertrag wurde gebrochen.
Der Kerl hat einen KNOPF gedrückt, er hat KEIN Geld bezahlt, er hätte mit dem lächerlichen Gebot noch locker überboten werden können wenn es durchgelaufen wäre und im Maximalfall hätte er 555€ bezahlt.
Ganz genau, es hätte noch weitere Bieter geben können.
In keinem Fall würde ich diesem Mensch 5000+ € zusprechen wenn er maximal 555 gezahlt hätte, wenn überhaupt dann hätte er das Maximal Gebot bekommen und davon kann er dann versuchen ein anderes Auto zu kaufen!
Nö, er hat ja das Auto im Wert von 5000€ nicht geliefert bekommen. Wieviel er geboten hat, spielt keine Rolle.
Zudem KANN der Anbieter nichtmal sehen wie viel der Bieter wirklich geboten hat. (imho sollte ebay da eh anders funktionieren, wenn ich 50€ biete, dann bin ich auch bereit 50€ zu zahlen und dann soll die der Anbieter auch gefälligst bekommen und nicht 20 oder 30 oder 40 je nachdem wie viel ein DRITTER bietet. Anbieter würden mehr Geld bekommen, die Auktion würde auch dem Konzept von echten Auktionen entsprechen und sogar ebay würde mehr Geld verdienen durch Verkaufsprovision [die eh schon viel zu hoch ist]).
Das System ist so zu verstehen:
das Maximalgebot, das du bei Ebay eingibst, sagt nur aus, wieviel Geld du im Geldbeutel hast für diese Auktion, um den Artikel zu ersteigern. Genauso wie bei einer echten Auktion setzt du dir auch eine gewisse Grenze oder ein Ziel, wieviel du maximal bereit bist, zu zahlen. Da sehen die anderen Bieter und Verkäufer ja auch nicht, wie hoch du evtl. gehen wirst.
Nur ist es bei einer Online Auktion schwierig da "live" zu bieten. Deswegen wurde das mit dem Maximalgebot eingeführt und ebay bietet für dich dann automatisch hoch bis zu deiner vorher festgelegten Grenze.
aber damit ist dem Bieter noch lange kein finanzieller Schaden entstanden, der Deal ist nicht zustande gekommen und FERTIG.
Genau da liegt dein Denk- oder Wissensfehler. Der Deal ist nach Abgabe des Gebots zustande kommen!
Der Anbieter hat jetzt einen riesigen finanziellen Schaden.
Der hat doch 4250€ für das Auto bekommen. Den Rest wird er noch zusamenkratzen können oder einen kleinen Kredit wird er auch bekommen.
Zudem ist nicht klar aus dem Artikel vorgegangen... wurde die Auktion abgebrochen bevor die Auktion abgelaufen war oder nachdem die Auktion vorbei war und 1€ der finale Kaufpreis war. DAS macht in meinen Augen einen riesigen Unterschied.
Eine Auktion
abbrechen kann man nur während die Auktion läuft. Wäre sie schon zu Ende gegangen, gibts ja Nichts mehr zum Abbrechen. Logisch.
So... ich geh dann mal los und biete 1€ auf alle Autos in ebay und beschäftige meinen Anwalt sobald irgendwer die Auktion abbricht... das muss ja nur eins zwei mal pro Jahr klappen dann hab ich schon mehr Geld zusammen als man im Jahr bei Hartz IV bekommt, sollte sich ganz gut von leben lassen
Na dann viel Erfolg. Aber vergiss nicht, dass du die Karren dann auch für 1€ evtl. kaufen musst
Ebay sollte für sowas aber die Funktion einfügen, das es dem Verkäufer nicht möglich ist die Auktion abzubrechen sobald ein Gebot drauf liegt. So ist es bei dem Schweizer Auktionshaus Ricardo, da ich gerade Auktionen drin habe die ich nicht mehr abbrechen kann weil ein Gebot drauf liegt, kann sich der Käufer bzw der Bieter sicher sein das er nach Zahlungseingang die Ware bekommt.
Und du verkaufst dein Zeug ja auch nicht parallel woanders.
Ebay bietet eben so eine Funktion an.
Mein auto fährt auch über Rot über die Straße, wenn ich will, es hindert mich ja auch nicht daran. Aber ich machs nicht.
Die Funktion des Abbruchs ist nicht verkehrt, gerade wenn ein Artikel in der Zwischenzeit keputt geht aus welchen Gründen auch immer. Nur sollte man sowas dann auch nachwiesen können.