Abgebrochene Auto-Auktion bei Ebay: Anbieter muss Schadensersatz zahlen

Zum Schaden: Der Bieter war zum Zeitpunkt des Abbruchs Höhstbietender mit 555€. Ihm stand also wäre die Aktion beendet gewesen ein Auto im wert von 5200€ zu. Er wäre somit im Besitzt eines Autos mit genannten wert gewesen. Durch Abbruch kam das aber nicht zustande und es fehlte ihm ein Objekt mit besagtem Wert der ihm zustand weshalb Schadenersatz zu leisten ist. So ist mein Verständnis.

Das Urteil kann hier nachgelesen werden:
Pressemitteilung Nr. 164/14 vom 12.11.2014

Ich find es auch echt dämlich ein Auto für 1€ reinzustellen nur um ggf. Gebühren zu sparen. :stupid:
 
Was ist dem Bieter denn bitte für ein SCHADEN entstanden?
Der Kerl hat einen KNOPF gedrückt, er hat KEIN Geld bezahlt, er hätte mit dem lächerlichen Gebot noch locker überboten werden können wenn es durchgelaufen wäre und im Maximalfall hätte er 555€ bezahlt.
In keinem Fall würde ich diesem Mensch 5000+ € zusprechen wenn er maximal 555 gezahlt hätte, wenn überhaupt dann hätte er das Maximal Gebot bekommen und davon kann er dann versuchen ein anderes Auto zu kaufen!

Du solltest mal das Thema "Nichterfüllung eines Kaufvertrages" durchnehmen. Wenn ich einen gültigen Vertrag habe ist es egal ob der Verkaufspreis 1 €, 10 € oder 100.000 € sind. Wenn mir das Prinzip einer Auktion nicht passt, dann stelle ich da NICHTS rein. Aber reinstellen, abbrechen und das solange bis ich am besten noch mehr als den neupreis bekomme ist natürlich viel verlockender.


Zudem KANN der Anbieter nichtmal sehen wie viel der Bieter wirklich geboten hat. (imho sollte ebay da eh anders funktionieren, wenn ich 50€ biete, dann bin ich auch bereit 50€ zu zahlen und dann soll die der Anbieter auch gefälligst bekommen und nicht 20 oder 30 oder 40 je nachdem wie viel ein DRITTER bietet. Anbieter würden mehr Geld bekommen, die Auktion würde auch dem Konzept von echten Auktionen entsprechen und sogar ebay würde mehr Geld verdienen durch Verkaufsprovision [die eh schon viel zu hoch ist]).

Ja tolle Idee. Zeig dem Verkäufer bitte immer wieviel der Käufer maximal bietet.... Sein Kollege bietet dann natürlich immer fein 1 € weniger als der richtige Käufer :daumen2::daumen2::daumen2:


Es ist vielleicht nicht "fair" und von mir aus sogar gegen die AGB von eBay eine Auktion zu beenden aus diversen Gründen... aber damit ist dem Bieter noch lange kein finanzieller Schaden entstanden, der Deal ist nicht zustande gekommen und FERTIG. Der Anbieter hat jetzt einen riesigen finanziellen Schaden.

Buhu der Anbieter hat einen gültigen Vertrag gebrochen und wird zurecht bestraft. Wenn ich einen Artikel bei ebay reinstelle so geben die AGB vor, dass ich diesen NICHT mehr anderswo veräußern darf. Wir sind hier nicht auf dem Flohmarkt. Der Deal ist: Biete an (Angebot = 1. Willenserklärung) dann kommen die Bieter (Annahme = 2. Willenserklärung) und am ENDE der Auktion (Ende = Zeit um oder "beendet worden") kommt der Kaufvertrag zustande und BEIDE Parteien haben ihre Pflicht zu erfüllen.

So... ich geh dann mal los und biete 1€ auf alle Autos in ebay und beschäftige meinen Anwalt sobald irgendwer die Auktion abbricht... das muss ja nur eins zwei mal pro Jahr klappen dann hab ich schon mehr Geld zusammen als man im Jahr bei Hartz IV bekommt, sollte sich ganz gut von leben lassen :ugly:

JA genau das kannst du, aber die meisten Anbieter sind so schlau und nutzen den "Mindestbetrag" und unter diesem Wert kommt KEIN Kaufvertrag zustande.

Sorry aber bei einigen hier hat man das Gefühl, dass es selber solche Verkäufer sind die immer Auktionen abbrechen und neu einstellen.

Wie war das noch mit den Verkäufern und den verkauften OVP? Das findet ihr natürlich ganz toll und der Käufer ist es natürlich schuld, weil er unter "Smartphones & Tablets" ja mit Verpackungen zu rechnen hat was? Für diese Fälle hat ebay extra die Kategorie "Verpackungen" eingeführt, weil es genug "Personen" gab die so Geld "machen" wollten.
 
Zuletzt bearbeitet:
5.250 Euro sind einfach nicht verhältnismäßig.
Dazu noch die Gerichtskosten.Wegen so einer im Grunde harmlosen Sache evtl. ruiniert.
Da kommen ganz andere Leute deutlich günstiger bei weg.
 
Etwas unpassende Bsp.
Du sagst es, ein wirklich sehr unpassendes Beispiel. Mir geht es um die Verhältnismässigkeit der Geldstrafe. In welchem Masse wurde denn der Bieter geschädigt? Natürlich war die Auktion des Besitzers nicht sehr geschickt, aber die Summe die dem Bieter hier zugesprochen wird ist einfach nur lächerlich.
Erinnert mich eher an den Kindergarten wenn ein Kleiner nicht das Spielzeug bekommt das er will und wenn er rumtobt bekommt er einfach alles was er will :stupid:
 
Was ist dem Bieter denn bitte für ein SCHADEN entstanden?
Der Käufer hat also 1€ geboten und deswegen geht er vor Gericht?? Nur weil er das Auto nicht bekommen hat? Das er erst bekommen kann, wenn die Auktion endet und er der Höchstbietende ist??:what:

Das ist nun wirklich Schwachsinn! Wenn der Verkäufer die Auktion abbricht, entsteht doch keinen Schaden für den Bieter, der hat nur einen Mausklick gemacht, ist nicht so, das da direkt Geld von seinem Konto abgebucht wurde.:nene:
Mit Abgabe eines Gebots hat er das Auto praktisch gekauft (da er zu dem Zeitpunkt auch der Höchstbietende war). Der Verkäufer hat aber nicht geliefert. Das ist der entstandene Schaden. Wieviel wer wann wie geboten hat, spielt erst mal keine Rolle.
Einfacher:
1. Verkäufer bietet dir ein Auto an und will mindestens 1€.
2. Du nimmst sein Angebot an und legst 1€ auf den Tisch.
-> Kaufvertrag ist entstanden.
3. Verkäufer sagt dir 2 Tage später: "Och nöö ich verkaufs doch lieber meinem Kumpel."
-> Kaufvertrag wurde gebrochen.


Der Kerl hat einen KNOPF gedrückt, er hat KEIN Geld bezahlt, er hätte mit dem lächerlichen Gebot noch locker überboten werden können wenn es durchgelaufen wäre und im Maximalfall hätte er 555€ bezahlt.
Ganz genau, es hätte noch weitere Bieter geben können.

In keinem Fall würde ich diesem Mensch 5000+ € zusprechen wenn er maximal 555 gezahlt hätte, wenn überhaupt dann hätte er das Maximal Gebot bekommen und davon kann er dann versuchen ein anderes Auto zu kaufen!
Nö, er hat ja das Auto im Wert von 5000€ nicht geliefert bekommen. Wieviel er geboten hat, spielt keine Rolle.

Zudem KANN der Anbieter nichtmal sehen wie viel der Bieter wirklich geboten hat. (imho sollte ebay da eh anders funktionieren, wenn ich 50€ biete, dann bin ich auch bereit 50€ zu zahlen und dann soll die der Anbieter auch gefälligst bekommen und nicht 20 oder 30 oder 40 je nachdem wie viel ein DRITTER bietet. Anbieter würden mehr Geld bekommen, die Auktion würde auch dem Konzept von echten Auktionen entsprechen und sogar ebay würde mehr Geld verdienen durch Verkaufsprovision [die eh schon viel zu hoch ist]).
Das System ist so zu verstehen:
das Maximalgebot, das du bei Ebay eingibst, sagt nur aus, wieviel Geld du im Geldbeutel hast für diese Auktion, um den Artikel zu ersteigern. Genauso wie bei einer echten Auktion setzt du dir auch eine gewisse Grenze oder ein Ziel, wieviel du maximal bereit bist, zu zahlen. Da sehen die anderen Bieter und Verkäufer ja auch nicht, wie hoch du evtl. gehen wirst.
Nur ist es bei einer Online Auktion schwierig da "live" zu bieten. Deswegen wurde das mit dem Maximalgebot eingeführt und ebay bietet für dich dann automatisch hoch bis zu deiner vorher festgelegten Grenze.


aber damit ist dem Bieter noch lange kein finanzieller Schaden entstanden, der Deal ist nicht zustande gekommen und FERTIG.
Genau da liegt dein Denk- oder Wissensfehler. Der Deal ist nach Abgabe des Gebots zustande kommen!

Der Anbieter hat jetzt einen riesigen finanziellen Schaden.
Der hat doch 4250€ für das Auto bekommen. Den Rest wird er noch zusamenkratzen können oder einen kleinen Kredit wird er auch bekommen. :D

Zudem ist nicht klar aus dem Artikel vorgegangen... wurde die Auktion abgebrochen bevor die Auktion abgelaufen war oder nachdem die Auktion vorbei war und 1€ der finale Kaufpreis war. DAS macht in meinen Augen einen riesigen Unterschied.
Eine Auktion abbrechen kann man nur während die Auktion läuft. Wäre sie schon zu Ende gegangen, gibts ja Nichts mehr zum Abbrechen. Logisch.

So... ich geh dann mal los und biete 1€ auf alle Autos in ebay und beschäftige meinen Anwalt sobald irgendwer die Auktion abbricht... das muss ja nur eins zwei mal pro Jahr klappen dann hab ich schon mehr Geld zusammen als man im Jahr bei Hartz IV bekommt, sollte sich ganz gut von leben lassen :ugly:
Na dann viel Erfolg. Aber vergiss nicht, dass du die Karren dann auch für 1€ evtl. kaufen musst :D

Ebay sollte für sowas aber die Funktion einfügen, das es dem Verkäufer nicht möglich ist die Auktion abzubrechen sobald ein Gebot drauf liegt. So ist es bei dem Schweizer Auktionshaus Ricardo, da ich gerade Auktionen drin habe die ich nicht mehr abbrechen kann weil ein Gebot drauf liegt, kann sich der Käufer bzw der Bieter sicher sein das er nach Zahlungseingang die Ware bekommt.:)
Und du verkaufst dein Zeug ja auch nicht parallel woanders.
Ebay bietet eben so eine Funktion an.
Mein auto fährt auch über Rot über die Straße, wenn ich will, es hindert mich ja auch nicht daran. Aber ich machs nicht.
Die Funktion des Abbruchs ist nicht verkehrt, gerade wenn ein Artikel in der Zwischenzeit keputt geht aus welchen Gründen auch immer. Nur sollte man sowas dann auch nachwiesen können. ;)
 
Viele hier haben wohl Schwierigkeiten Recht und Gerechtigkeit zu trennen.
Leider geht es vor Gericht nicht immer gerecht zu, da wird eben nur nach Paragraphen entschieden die in diesem Fall gegen den Auktionsersteller sprechen.
Ist schlecht für ihn aber die Regeln bei ebay sind ja bekannt und wer sie dann nicht befolgt hat dann die Konsequenzen zu tragen.
Mag man als ungerecht empfinden aber darum geht es wie gesagt nicht.
 
Versteht eigentlich jemand die Höhe des Schadenersatzes?
Die eBay-Gemeinde hat den Wert auf 1 € geschätzt.
Dem geprellten Käufer war es 555 € wert.
Der Verkäufer empfang 4200 € als angemessen. Zu diesem Preis werden nachweislich Autos diesen Wertes gehandelt.
Das Gericht setzt 5200 € fest :huh:

In meinen Augen wären maximal 555 € Entschädigung angemessen. Zu diesem Preis war der geprellte Käufer bereit, das Auto zu kaufen. Alles, was darüber hinausgeht, wäre eine persönliche Bereicherung des geprellten Käufers gewesen (mehr Wert für weniger Geld bekommen) und ich verstehe nicht ganz, wieso der Verkäufer auch für diese nicht erfüllte Gewinnabsicht entschädigen muss.
Mit einer guten Rechtsschutz und persönlichen Kenntnissen auf dem Bereich würde ich jetzt jedenfalls 2 € Gebote in großer Zahl abgeben :schief:
 
Versteht eigentlich jemand die Höhe des Schadenersatzes?
Die eBay-Gemeinde hat den Wert auf 1 € geschätzt.
Dem geprellten Käufer war es 555 € wert.
Der Verkäufer empfang 4200 € als angemessen. Zu diesem Preis werden nachweislich Autos diesen Wertes gehandelt.
Das Gericht setzt 5200 € fest :huh:

In meinen Augen wären maximal 555 € Entschädigung angemessen. Zu diesem Preis war der geprellte Käufer bereit, das Auto zu kaufen. Alles, was darüber hinausgeht, wäre eine persönliche Bereicherung des geprellten Käufers gewesen (mehr Wert für weniger Geld bekommen) und ich verstehe nicht ganz, wieso der Verkäufer auch für diese nicht erfüllte Gewinnabsicht entschädigen muss.
Mit einer guten Rechtsschutz und persönlichen Kenntnissen auf dem Bereich würde ich jetzt jedenfalls 2 € Gebote in großer Zahl abgeben :schief:

Gute Idee und wenn dann einer die Auktion abbricht, dann kannst du den Neupreis als Entschädigung verlangen. :devil:
Ich habe es auch nicht wirklich kapiert, versuche es zwar zu erklären das es irgendwie keinen Sinn ergibt dem Käufer den Preis zu zahlen den der Gegenstand Wert ist, er aber nicht mit dem Preis einverstanden ist sondern nur einen Bruchteil zahlen würde.:ka:
 
Das Gericht setzt 5200 € fest

Da wird wohl jemand in die Schwacke Liste geguckt haben. Wenn da 5200€ drin steht ist das fahrzeug auch 5200€ wert. Das Gericht wird dann wohl gesagt haben dass dem Bieter eine Entschädigung in Höhe von 5200€ zusteht da er das fahrzeug ja nicht bekommen hat.
 
Mal eine Frage.

Wenn ich heute also eine Vase verkaufen will und irgendwer daheim rennt die um, ich breche die Aktion ab weil, Vase kaputt.
Dann darf dagegen also vorgegangen werden?

Ich finde das Urteil als Referenz für andere Verhandlungen sehr sehr sehr fragwürdig.

JA der Verkäufer war in dem Fall EXTREM DUMM, zu sagen ich habs wo anders teurer verkauft und dann den Wert noch zu sagen ist einfach nur :wall::wall:


Aber was machen Leute, denen das gute Stück echt kaputt geht, ja sowas kommt noch vor!
Ein Beispiel bei mir.
Wollte den alten laptop verkaufen, reingestellt und dann kam irgend ein Freund auf die Idee das Ding samt Netzteil volle Möhre vom Tisch zu schmeißen.
So Laptop im Eimer, Auktion abgebrochen, dem Käufer eine nette Mail geschickt, alles erklärt, so würde der mich nun verklagen, dürfte ich Ihm für den laptop 700 € verkaufen und habe zudem noch den defekten laptop, also gleich den doppelten Schaden.

ich hoffe nur, dass bei künftigen Verhandlungen dieser Vorfall nicht als Referenz genutzt wird.


In diesem einen Fall sage ich aber, Dummheit gehört bestraft!
 
Versteht eigentlich jemand die Höhe des Schadenersatzes?
Die eBay-Gemeinde hat den Wert auf 1 € geschätzt.

?

€ 1,- betrug das Mindestgebot. Wenn jemand ein Auto fuer diesen Preis feilbietet, ist er nicht ganz bei Trost (wertfreie Individualmeinung), aber Dummheit schuetzt ja bekanntlich vor Strafe nicht. Eine realistische Bezifferung des Sachwertes ist es aber kaum.

In meinen Augen wären maximal 555 € Entschädigung angemessen.

Warum sollte der Geschaedigte sich mit € 555,- und damit meilenweit unter dem, was er aufwenden muss, um sich die eigentlich vertraglich zugesicherte Sache zu verschaffen, begnuegen? Denn durch den vorzeitigen Abbruch der Auktion hat der Verkaeufer den Vertragsschluss lediglich vorverlegt. Liefern kann er nicht (mehr), und zwar aus Gruenden, die allein dem Verkaeufer zuzuschreiben sind. Insoweit hat er auch fuer den entstandenen Schaden einzustehen. Und das sind eben nicht imaginaere € 555,- (die ja nie geflossen sind), sondern die Sache (bzw. der marktuebliche Aufwand fuer deren Beschaffung). Deren Wert kann einschlaegigen Quellen (Schwacke, ...) entnommen werden.

Hier gibt es einen lesenswerten Kommentar zum Urteil.

Wenn ich heute also eine Vase verkaufen will und irgendwer daheim rennt die um, ich breche die Aktion ab weil, Vase kaputt.

Wenn Du eine Blumenvase verticken willst, hast Du dafuer zu sorgen, dass sie niemand "umrennt". Tust Du das nicht, ist der daraus entstehende wirtschaftliche Schaden Dir zuzuschreiben, Ja. Wem auch sonst? Dem Bieter? Welche Sorgfalts- oder sonstige Pflicht hat der denn verletzt?

Genau. Keine.
 
Dass dem Käufer nix belastet werden kann ist mir klar.

Aber hast du für den Rest auch Quellen?
Denn das glaube ich persönlich so nicht, bzw. ich kann es mir nicht vorstellen!

AN DIE MODS: Das hier soll keine Rechtsberatung sein, das hier war ein fiktives Beispiel!

Wollte es nur mal gesagt haben bevor Beiträge gelöscht werden.
Ich verkaufe keine Vasen :-D
 
Bei der Vase passiert dir nix. Steht auch in den eBay AGBs. Wenn du unverschuldet den Gegenstand der Auktion nicht liefern kannst weil er gestohlen oder zerstört oder dergleichen wurde, kannst du die Auktion abbrechen.
 
Wo in den AGB (ohne "s") von eBay steht das ... ? Ich habe nur das hier gefunden:

§6 Angebotsformate und Vertragsschluss

10. Verkaeufer muessen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Kaeufer unverzueglich nach Vertragsschluss zu uebereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden sich im Grundsatz zu Lieferzeiten.
 
Berechtigte Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots

Nur in den folgenden Fällen sind Sie berechtigt, Ihr Angebot vorzeitig zu beenden:

Sie haben sich beim Eingeben des Angebots geirrt. Beispiele:

wesentlicher Fehler bei der Beschreibung des Artikels

Fehler bei Angabe von Start- oder Mindestpreis

Es ist Ihnen unverschuldet unmöglich, den Artikel dem Käufer zu übereignen.

Beispiele:

Artikel wurde unverschuldet zerstört oder beschädigt

Artikel wurde gestohlen

Sie können den Artikel wegen eines rechtlichen Verbots oder eines Rechtsmangels nicht übereignen

Da stehts.
 
In den AGB kann ich diesen Passus nicht finden, nur in den Hilfetexten von eBay. Ich habe gerade aber auch wenig Lust, stundenlang zu suchen.

Anyway: da steht unverschuldet. Unter der Annahme, dass unverschuldet hier mit vertreten muessen gleichzusetzen ist, hat der Verkaeufer auch fuer Fahrlaessigkeit zu haften. Wenn eine zum Verkauf feilgebotene Vase beim Anbieter in der Botanik so frei herumsteht, dass sie "umgerannt" werden kann, liegt hier mMn schuldhafte Fahrlaessigkeit vor, die dem Anbieter zuzuschreiben ist. Letztlich kaeme es auf die Fallumstaende an, weil sich Fahrlaessigkeit darueber definiert, ob sich jemand so verhalten hat, wie es von einer besonnenen und gewissenhaften Person des Verkehrskreises erwartet werden kann.

Hat das AG Offenbach in einem nicht voellig unaehnlichem Fall uebrigens aehnlich gesehen: Klick.
 
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