AW: 5,56x45 NATO vs. Völkerrecht
Mord ist im Deutschen Recht genau definiert.
Soldaten im Kriegseinsatz (und davon reden wir, es geht ja um die Bundeswehr als ganzes und nicht um den einzelnen Soldaten, der im Streit seine Freundin erschlägt) werden in Kampfhandlungen verstrickt oder müssen Entscheidungen treffen, bei denen es um Leben und Tod geht.
Dass da Kollateralschäden entstehen, bei denen auch Unschuldige Opfer werden, ist natürlich immer sehr bedauerlich, aber hat nichts mit Mord zu tun.
Davon zu reden, dass die Bundeswehr "mordet" ist dummdreistes Linkengesocksgeschwafel der ganz unteren Schubschlade und gehört hier nicht her, schon gar nicht von einem Moderator vorgetragen/unterstützt/gebilligt, von dem ich bisher immer dachte, dass er eine klare Linie folgt, logisch überlegt und seine Gedankengänge in die Tastatur eingibt.
Wenn man von Mord redet, dann will ich Beweise sehen, Gerichtsurteile gegen die Bundeswehr.
Wenn man die nicht liefern kann, dann wenigstens derart erdrückende Beweise, dass eine Staatsanwaltschaft die Bundeswehr anklagen und ein Gericht sie verurteilen kann.
Der Moderator hat an der entsprechenden Stelle die Wortwahl desjenigen aufgegriffen, dem er geantwortet hat, weil er seine Kritik auf eine andere Stelle der ursprünglichen Aussage konzentrieren wollte. (und nicht jedes einzelne Wort durchdacht hat.) Tschuldigung. Ich habe einen entsprechenden Zusatz eingefügt.
Anmerken möchte ich aber, dass es in diesem Thread um Dinge geht, deren Handhabung in Deutschland / ggf im deutschem Recht kritisch zu betrachten ist.
Das lässt sich auch auf die Einstufung von Tötungen übertragen, die von der Bundeswehr in völkerrechtlich nicht oder unzureichend gedeckten Einsätzen begangen werden.
Die eine Extreminterpretation ist, dass Bundeswehrsoldaten zur Rettung ihres Lebens dazu gezwungen sind, heimtückische gegnerische Kämpfer ohne Rücksicht auf deren potentielles Überleben kampfunfähig zu machen, weil diese eine unmittelbare Bedrohung für das Leben deutscher Bürger sind.
Die andere Extreminterpretation läuft darauf hinaus, dass Bundeswehrsoldaten versuchen, Unschuldige zu unterwerfen oder andernfalls zu töten, deren einziges Vergehen darin besteht, in einem Territorium zu leben, in dem Dritte einmal eine Gruppe Vierter beheimatet haben, von denen Fünfte behaupten, sie hätten Sechste darin unterstützt, ein Verbrechen (mehrere Fälle von Totschlag, ggf. Mord -allerdings liegt afaik kein Urteil eines deutschen Gerichts vor, das letzteres besagt-) in einem dritten Land (dem der Fünften) zu begehen.*)
Ungeachtet der Länge (und damit Fehleranfälligkeit) dieser Kette von Elementen, die herangezogen werden müssen, um die Einsätze zu rechtfertigen, ist die Bundeswehr überhaupt nicht für Taten in dritten Ländern zuständig, für Kriminelle erst Recht nicht, Aktionen (jenseits von U-Haft) gegen Beschuldigte oder deren Unterstützter sind nach deutschem Recht nichtmal erlaubt und Aktionen gegen Personen, die im gleichen Land wie die Unterstützter Beschuldigter leben verstoßen afaik schon wieder gegen das Völkerrecht. Eroberungen darf die Bundeswehr auch nicht durchführen. Wenn man die Verpfichtung des Soldaten zur Verweigerung von gesetzeswiedrigen Befehlen berücksichtigt, bleiben nach dieser Ausschaltung anderer Begründungen also nur noch niedere Motive für das Handeln von Bundeswehrsoldaten in Afghanistan übrig.
Ich möchte ausdrücklich anmerken, dass ich, auch wenn ich Teile dieser Argumentationskette durchaus für wichtig und in der allgemeine Diskussion vernachlässigt halte, diese nicht vollständig unterstütze.
Aber sie lässt sich führen.
Viel kurzer ist eine andere. Die Bezeichnung "Mord" kann gerechtfertigt sein wenn grausame Methoden bei der Tötung eingesetzt werden. Ob 5,65x45 diese Definition erfüllt? Damit wären wir wieder Ontoppic
Da frag ich mich jetzt ob nicht auch z.B die 12,7 × 99 mm gegen das Völkerrecht verstößt,denn bei der Größe richtet es auch imensen Schadem im Ziel an,und nun erzählt mir nicht das nur Fahrzeuge beschossen werden wie es am Anfang nur erlaubt war(bezug nur auf Barett M82)
Der gezielte Einsatz solcher Munition gegen Menschen könnte einen Verstoß darstellen (sich aber auch wieder militärisch rechtfertigen lassen, wenn keine bessere Waffe zur Verfügung steht, aber geschossen werden muss), dieser Einsatz ließe sich aber ggf. als "unglücklicher Einzelfall in Kriegswirren" herunterspielen. Wäre zwar nicht berechtigt, aber ich hätte keinen Thread für die Suche nach einer möglichen Erklärung ausgemacht.
Bei der 5,56mm sehe ich aktuell keine einzige Einsatzmöglichkeit, die nicht gegen das Völkerrecht verstoßen würde. Ich sehe zusätzlich Hinweise darauf, dass sie ganz gezielt dafür optimiert werden soll(te), gegen das Völkerrecht zu verstoßen. Unter diesem Umstand sollte schon die reine Anschaffung in Deutschland eine Straftat sein - stattdessen wird sie unbehelligt, offiziell und ohne Proteste selbst in Friedenszeiten getätigt, wo man nun wirklich alles dreimal überdacht haben sollte. Die Ergebnisse eben dieses Denkprozesses, d.h. die Rechtfertigung, sucht dieser Thread.
Und das gleiche Thema mit der Uranmunition...
Der könnte man sich durchaus als nächstes zuwenden, denn der militärische Nutzen gegenüber Wolfram besteht ausschließlich in der Kosteneinsparung. Und wie die Vergiftung von z.B. Ackerflächen (afaik auch im Völkerrecht verboten) aus Kostengründen begründet wird, könnte interessant sein.
Ich verstehe was du mir damit sagen möchtest, allerdings stimmt das nicht ganz. Ich habe die Parteien die der Bundeswehr das Mandat zum Kriegseinsatz erteilen/erteilt haben -bzw. die Parteien die den Kriegseinsatz befürworten- nicht gewählt. Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter und beteilige mich an Protesten gegen NATO, Militarismus und Agressionskriege der US-Regierung und Co. für Macht und Geld.
Das ändert leider alles nichts daran, dass die Bundesregierung nach deutschem Recht unter internationaler Auffassung in deinem (und meinem) Namen spricht, wenn sie sowas veranstaltet
Ich wollte mit meiner Aussage deutlich machen, dass bei dem Einsatz von Streu- und Brandbomben, Uranmunition usw., der Einsatz dieser Munition nicht mehr der Rede Wert ist. Ich verstehe dich aber und finde es auch löblich, dass du die Verwendung anprangerst.
Mir geht es in diesem Thread tatsächlich nicht ums Anprangern. Da stimme ich ganz ehrlich denjenigen zu, die sagen, dass Krieg nunmal kein Kinderspiel ist und solange es diejenigen trifft, die Krieg wollten (und das ist bei Infanteriemunition noch vergleichsweise oft der Fall - Uran liegt anders), sind mir die eigentlich egal.
Aber mich interessiert, wie unsere Armee und unsere Regierung, die ja so hoch auf dem Sattel der moralischen Überlegenheit sitzen, dass sie von da aus sogar anderen Staaten vorschreiben, was die innerhalb ihrer Grenzen machen dürfen, diesen eklatanten Wiederspruch zwischen deutschem Recht und deutschem Handeln begründen.
*)Anzumerken wäre noch, dass der moralische Hintergrund des Einsatzes Zweiter gegen Erste in dem Land, in dem Dritte Vierte beherbergt haben, die vermutlich Sechste in einem Angriff gegen Fünfte unterstützt haben, nicht darin liegen kann, sich an diesen vierten zu Rächen. Sondern nur darin, zu verhindern, dass diese Vierte in Zukunft Siebte darin unterstützen könnten, einen weiteren Angriff gegen Achte zu führen, die sich im Heimatland der Zweiten befinden.
Soviel zum Unterschied in der Direktheit bzw. im Umkehrschluss dem Handlungszwang zwischen präventiver, asymetrischer Kriege und "ich musste ihn erschießen, um mich zu retten". Die Übertragung von "Mord"-Definitionen, die gegenüber letzterer Situation geprägt wurden, ist sicherlich komplex.