AW: iPhone 6: Klage gegen iOS 8-Geräte wegen zu wenig verfügbarem Speicher
Eine Amiklage die ich sogar echt verstehen kann. Tatsache ist das es teilweise echt harte Ausmaße annimmt. Bei meinem Onetouch Ultra 997D mit 4GB (GEMA sein Dank) sind auch nur 1,3GB übrig. Ich dachte ich könnte es mit einer SD Karte einfach kompensieren, aber falsch gedacht...
Das beste wäre wenn man den Verfügbaren Speicher einfach mitangeben müßte (das wäre dann auch ein echter Anreiz das Smartphone nicht mit irgendwelchem Müll vollzustopfen sondern ign optional zu machen.
Er hat gegeizt und regt sich auf das er keine 500 Hochauflösende Bilder schießen kann, hätte er direkt zur 64 GB Version gegriffen, die ist unwesentlich teurer.
Es waren 500 Bilder pro GB, d.h. er kann damit über 6000 Bilder schießen, er klagt jedoch weil es mehr sein müßten.
Cool, da freue ich mich schon richtig auf TTIP. Dann verklage ich mal die ganzen amerikanischen Speicherhersteller, weil die angegebene Speichermenge nicht mit der Tatsächlichen übereinstimmt

Etwas Gutes hat TTIP also doch
Mal im Ernst: Die Amerikanische Rechtssprechung ist bisweilen echt ein Witz. Aber wen wundert es, Leute setzen ihre Katzen oder Kaninchen in die Mikrowelle um deren Fell zu trocknen und wundern sich dann, wenn ihr geliebtes Haustier danach nicht trocken sondern crispy ist. Würde man in dem Land alle Warnschilder entfernen, würde die Bevölkerung innerhalb eines Jahres um 75% schrumpfen^^ Jeden Falls würde mich das nicht wundern, wenn es so wäre.
TTIP ist nicht so wild, es wird hauptsächlich greifen wenn z.B. die US Regierung einen Auftrag so verändert neuauschreibt das auch wirklich ein Konzern aus dem eigenen Land gewinnt oder wenn unsere Bundeskanzlerin mal wieder einer Technologie ua. im Lichte der Umfragen neu bewertet. Sogesehen können unsere Konzerne sogar gewinnen, bei uns konnte man da schon immer dagegen klagen, in den USA nicht.
Als ob da die Deutschen besser wären. Hier gibt es mindestens genauso viel Bekloppte, erst neulich las ich, dass jemand ins Krankenhaus musste, weil er sich ein Tattoo mit einer Flex entfernen wollte ...

Die meisten dieser scheinbar absurden Klagen in den USA werden übrigens in höheren Instanzen für nichtig erklärt oder etwaige Schadensersatzklagen massiv nach unten gestutzt. Davon liest man in der linken Presse allerdings nichts mehr, da es niemanden interessiert.
Der Unterschied ist das er hier keine Klage einreichen konnte, Deppen gibt es überall, in den USA ist das allerdings ein Grundrecht.
Der Unterschied ist das man in Europa generell mit dem "gesunden Menschenverstand",auch "Alltagserfahrung" genannt argumentiert. Sprich das hätte man wissen können, Wasser ist nass, Feuer ist heiß, Starkstom ist gefährlich usw.. Erst wenn es für den "normalen" Menschen nicht ersichtlich ist wird es problematisch, z.B. bei giftigen Substanzen, dann mußt du wie in den USA kennzeichnen. Umgekehrt dafst du in den USA fast alles in denen AGBs ausschließen, in Deuschland wird wieder mit dem gesunden Menschenverstand argumentiert, das mußt du dem Käufer am besten jeden ungewöhnlichen Passus einzeln unterschreiben lassen.
Ein weiterer Unterschied ist die Betrachtung von Schmerzen und psychischen Schäden. In Deutschland mußt du schon eigentlich dauerhaft entstellt worden sein damit ein da mal mehr als ein paar tausender gibt, in den USA kannst du noch drei Nullen hinzuzählen. In sich der Mitte zu tesffen wäre es meines Erachtens gut.