Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

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Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

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Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Gewährleistung ist nicht maximal 2 Jahre lang.
Sie ist eigentlich genau 2 Jahre lang. Die Formulierung lässt den Schluss zu sie wäre verkürzbar. Dies ist aber bei neuen Waren nicht möglich. Nur gebrauchte Artikel können eine verkürzte Gewährleistung erhalten. :hail:
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

. Nur gebrauchte Artikel können eine verkürzte Gewährleistung erhalten. :hail:

Und genau die können auch von Verbrauchern gekauft werden (Ebay und co.). Deswegen diese Formulierung "maximal". ;)

Man hätte ja auch super genau nehmen und den §438 BGB komplett auseinander nehmen können. Dann wären die Leser plötzlich mit drei Verjährunsgsfristen konfrontiert gewesen, was sicherlich nochmal verwirrender gewesen wäre.
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

seit langem mal wieder ein super informativer artikel jungs :daumen:
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Wieder mal richtig toll gemacht!
Die Beispiele sind auch sehr nah am User,-Klasse.

Nachfrage:
Nach Ablauf der Garantie(6Monate) muss K. beweisen dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war?
Wenn mein Notebook beim Kauf super lief und nach 9 Monaten kaputtgeht,greift dann nicht ganz automatisch die Gewährleistung?
Ich kann mit dieser Beweispflicht nicht wirklich was anfangen...?
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Nach Ablauf der Garantie > Gewährleistung(6Monate) muss K. beweisen dass das Produkt schon beim Kauf fehlerhaft war?
Wenn mein Notebook beim Kauf super lief und nach 9 Monaten kaputtgeht,greift dann nicht ganz automatisch die Gewährleistung?
Ich kann mit dieser Beweispflicht nicht wirklich was anfangen...?

ich war so frei den roten Teil im Zitat zu verbessern. Es geht um die Gewährleistung, nicht um die Garantie. ;)

Die Gewährleistung greift eben nicht automatisch. Das Gesetz umfasst nur Mängel, die zum Zeitpunkt (oder davor) des Kauf bestanden. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Vermutung. Innerhalb der ersten sechs Monate gilt es für den Verkäufer die Vermutung zu widerlegen.

Nach sechs Monaten muss der Käufer nun (da die Vermutung des Gesetzes jetzt nicht mehr gilt) beweisen, dass der Mangel bereits von Anfang an vorhanden war.

So sieht der Gesetzestext dazu aus:

Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, (...)
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Das heisst,die Gewährleistung,welche ja 2 Jahre währt,ist nach 6 Monaten eher ein Theoretikum?
Wofür denn 2 Jahre,wenn ich beweisen muss(was ich ja meistens nicht kann),dass der Mangel schon beim Verkauf vorlag?
Wenn ich eine Sache neu erwerbe, ausprobiere und keinen Fehler finde,dann behalt ich sie,klar.
Wenn sie dann nach 9 Monaten explodiert,kann der V.die Schultern zucken und sagen"sorry,war in Ordnung gewesen"...?

Edit;
ich glaub,ich habs...
Gewährleistung: der V. garantiert mir,dass das Produkt jetzt o.k. ist.
Garantie: der V. garantiert mir,dass das Produkt während dieser Zeit o.k. ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

ich glaub,ich habs...
Gewährleistung: der V. garantiert mir,dass das Produkt jetzt o.k. ist.
Garantie: der V. garantiert mir,dass das Produkt während dieser Zeit o.k. ist.

So kann man's stark zusammen gekürzt ausdrücken. Letzteres gilt aber nur für Haltbarkeitsgarantie (ist ohnehin die Mehrheit im Verbraucherbereich)
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Eine Besonderheit bei Verbraucherkäufen ist die Beweislastumkehr nach sechs Monaten ab Kaufdatum/Lieferung (§476 BGB). Innerhalb der ersten sechs Monate trifft den Verkäufer eine Beweispflicht, dass die Sache nicht von Anfang an mangelhaft war. Nach diesen sechs Monaten dreht sich die Beweispflicht. Nunmehr muss der Käufer darlegen, dass die Sache ab Kaufdatum mangelhaft war. Hat der Käufer den Mangel selbst verschuldet oder den Mangel bereits beim Kauf gekannt, sind die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen (§442 BGB).

Die Gewährleistung ist nun ausgeschlossen, wenn ich von Anfang an wusste das Mängel fest gelegen haben? Muss ich praktisch z.B. 9 Monate lang dumm durch die Gegend das Produkt benützen, später erfahren das Mängel vorliegen und dann beweisen, dass dieser Mangel schon ab Kauf oder während der Benutzung sich entwickelt hat?
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Hat das irgend ein besonderen Grund das da auf der Titelseite ein zerschrottetes Smartphone gezeigt wird? :ugly:
Dachte die Seite hier nennt sich PC GAMES HARDWARE...also über handy´s les ich da nichts. :D

Dann packt das doch eher in eure neue print rein...
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Die Gewährleistung ist nun ausgeschlossen, wenn ich von Anfang an wusste das Mängel fest gelegen haben? Muss ich praktisch z.B. 9 Monate lang dumm durch die Gegend das Produkt benützen, später erfahren das Mängel vorliegen und dann beweisen, dass dieser Mangel schon ab Kauf oder während der Benutzung sich entwickelt hat?

Beantworten die Beiträge weiter oben deine Frage?
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Wie sieht das eigentlich mit kaputten Notebook/Handy-Akkus aus?
Ich hab mal gelesen, dass man die umtauschen darf, stimmt das?
:schief:
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Hat das irgend ein besonderen Grund das da auf der Titelseite ein zerschrottetes Smartphone gezeigt wird? :ugly:
Dachte die Seite hier nennt sich PC GAMES HARDWARE...also über handy´s les ich da nichts. :D
[...]
Ich lese dort PC, Games und Hardware. Ein Smartphone hat Hardware und Games :P
Hardware die man auch übertakten kann und in naher Zukunft es vielleicht richtig lustig wird.

Beantworten die Beiträge weiter oben deine Frage?
Nein, nicht wirklich.

Ich stehe halt vor dem kleinen Problem, dass meine SidewinderX8 4 Probleme aufweist:
1. Die Klickfunktion vom Mausrad funktioniert seit gewisser Zeit nicht mehr.
2. Die Abdeckung in der Mitte ist nicht fest (schwarze Trennlinie zwischen den Maustasten), sondern lässt sich immer hoch heben.
http://www.blogcdn.com/de.engadget.com/media/2008/09/sidewinder-x8.jpg
3. Eine Schraube wurde nicht richtig eingeschraubt und deswegen habe ich eine ungerade Auflagefläche, wenn ich die Pads benütze.
4. Die untere Daumentaste funktioniert seit neustem nicht mehr

Mängel Nr. 2 und 3 waren mir immer bekannt, über die ich mal spaßeshalber hinweg gesehen habe. Allein für diese Mängel (2 u. 3) hätte ich also keinen Gewährleistungsanspruch heute, weil ich es von Anfang an wusste, aber nicht umgehend reklamiert habe?
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Wie sieht das eigentlich mit kaputten Notebook/Handy-Akkus aus?
Ich hab mal gelesen, dass man die umtauschen darf, stimmt das?
:schief:

Auch darauf gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Meistens wird die Garantie auf ein Jahr begrenzt

Ich stehe halt vor dem kleinen Problem, dass meine SidewinderX8 4 Probleme aufweist:
1. Die Klickfunktion vom Mausrad funktioniert seit gewisser Zeit nicht mehr.
2. Die Abdeckung in der Mitte ist nicht fest (schwarze Trennlinie zwischen den Maustasten), sondern lässt sich immer hoch heben.
http://www.blogcdn.com/de.engadget.com/media/2008/09/sidewinder-x8.jpg
3. Eine Schraube wurde nicht richtig eingeschraubt und deswegen habe ich eine ungerade Auflagefläche, wenn ich die Pads benütze.
4. Die untere Daumentaste funktioniert seit neustem nicht mehr

Mängel Nr. 2 und 3 waren mir immer bekannt, über die ich mal spaßeshalber hinweg gesehen habe. Allein für diese Mängel (2 u. 3) hätte ich also keinen Gewährleistungsanspruch heute, weil ich es von Anfang an wusste, aber nicht umgehend reklamiert habe?

Der §442 BGB ist dahingehend eindeutig:

Die Rechte des Käufers wegen eines Mangels sind ausgeschlossen, wenn er bei Vertragsschluss den Mangel kennt. Ist dem Käufer ein Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, kann der Käufer Rechte wegen dieses Mangels nur geltend machen, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat.
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Ich lese dort PC, Games und Hardware. Ein Smartphone hat Hardware und Games :P
Hardware die man auch übertakten kann und in naher Zukunft es vielleicht richtig lustig wird.

Cool, meine Uhr besteht auch aus Hardware und ich kann mir ihr Worms und Tetris spielen.
Gehört da also jetzt auch ne Uhr hin oder wie? :ugly:

PCGH...da beschränkt sich ja wohl alles auf das erstere, nämlich den PC sprich Personal Computer...
zumindest war es wohl mal so gedacht gewesen nehme ich mal stark an. :D

Zum Rest:
Danke für die Gewährleistungs- und Garantie Aufklärungen. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Könnt ihr das OT einstellen? Danke.

B2T

Die Liste der Fälle lässt sich beliebig erweitern. Vielleicht fallen euch ja noch ein paar andere interessante Fälle ein, die ihr beantwortet haben wollt.
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Auch darauf gibt es 2 Jahre Gewährleistung. Meistens wird die Garantie auf ein Jahr begrenzt



Der §442 BGB ist dahingehend eindeutig:
Vielen Dank ;)

Cool, meine Uhr besteht auch aus Hardware und ich kann mir ihr Worms und Tetris spielen.
Gehört da also jetzt auch ne Uhr hin oder wie? :ugly:

PCGH...da beschränkt sich ja wohl alles auf das erstere, nämlich den PC sprich Personal Computer...
zumindest war es wohl mal so gedacht gewesen nehme ich mal stark an. :D

Klar zählt jetzt deine Uhr :P
PCGH steht hauptsächlich für Hardware für PC-Spieler, was nicht ausschließt, dass auch über den Tellerrand hinausgegangen wird. Technik hinter Konsolen, Einflüsse die sich indirekt oder direkt auf den PC auswirken und andere Themen können genau so behandelt werden.

@ Topic

Mir drängt sich gerade die Frage auf, ob Garantieleistungen verfallen oder verändert werden können, wenn Zwischenhändler ein Produkt verkaufen? Z.B. verspricht OCZ das sein Arbeitsspeicher 4 Jahre lang einwandfrei funktionieren wird und ich kaufe dieses Produkt jetzt bei Home Of Hardware, dann könnte ich mich in dem Fall immer an den Hersteller direkt werden und falls das Produkt teurer war als 40 Euro müsste ich auch keine Versandkosten zahlen?
 
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AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Es ist mit den 6 Monaten und Beweislastumkehr halt so eine Sache. Es gibt genug Fälle, in denen man auch nach erst zB 14 Monaten reklamiert und anstandslos das ganze dann ersetzt/repariert wird. Aber es gibt halt auch oft genug Streitfälle, bei denen eine Schuld des Kunden nicht abwegig ist, zB dass an der Kaffeemaschine ein Hebel abbricht oder so. Für solche Fälle ist es eben so gedacht, dass der Händler nicht volle 2 Jahre ohne wenn und aber "haften" muss, denn FALLS ein Produktmangel vorliegt, wäre der Hebel vermutlich schon innerhalb der ersten 6 Monate abgebrochen. Daher muss dann der Kunde in dem Fall sozusagen seine Unschuld beweisen.

Bei anderen Dingen ist es dann aber eben meistens so, dass ein halbwegs seriöser Shop die Reklamation akzeptiert, auch wenn es länger als 6 Monate her ist seit dem Kauf, weil der reklamierte Fehler gar nicht von einer falschen Bedienung oder durch selbstverursachte mechanische Schäden entstanden sein kann.

Daher würde ich mir da nicht ZU viele Sorgen machen, dass man nach 6 Monaten evlt Probleme bekommt, sofern die Reklamation wirklich berechtigt ist. Die Shops im Konkurrenzkampf sind auch deutlich entgegenkommender geworden in letzter Zeit. Ausnahmen bestätigen natürlich die Regel...


@Lucuza: das mit den Versandkostenfreiheit ab 40 Euro hat ausschließlich was mit dem Händler und Deinem 2-wöchigen Wiederrufsrecht bei Kauf per Versand zu tun. Garantie über den Hersteller ist eine ganz andere, separate Sache, die freiwillig vom Hersteller ist und gesetzlich nicht geregelt ist (außer eine Garantie erweckt werbewirksam falsche Eindrücke und ist daher zu beanstanden, zB "10 Jahre Garantie" und als ganz kleine Fußnote dann "nur bei Kauf eines Mainboards Modell XY in unserem onlineshop" oder so was... )
 
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AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Danke für den informativen Artikel:daumen:
 
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT

Mir drängt sich gerade die Frage auf, ob Garantieleistungen verfallen oder verändert werden können, wenn Zwischenhändler ein Produkt verkaufen? Z.B. verspricht OCZ das sein Arbeitsspeicher 4 Jahre lang einwandfrei funktionieren wird und ich kaufe dieses Produkt jetzt bei Home Of Hardware, dann könnte ich mich in dem Fall immer an den Hersteller direkt werden und falls das Produkt teurer war als 40 Euro müsste ich auch keine Versandkosten zahlen?
Garantie und Gewährleistung sind strikt zu trennen. Für die Gewährleistung sieht das Gesetz zwingende Regelungen vor. Eine Garantie ist immer eine zwischen den Vertragsparteien freiwillige und frei vereinbare Geschichte. Prinzipiell gibt es für Garantien nur eine Regelung, nämlich die, dass sich der Garantiegeber an sein Garantieversprechen zu halten hat (logisch).

Wie es mit den Versandkosten bei Inanspruchnahme der Garantie aussieht, kann also auch frei vereinbart werden. In der Regel werden diese aber nicht übernommen. Wieviele Zwischenhändler beteiligt sind, spielt keine Rolle, wenn sich die Garantie ausdrücklich an den Endkunden richtet (was regelmäßig der Fall ist).

Es ist mit den 6 Monaten und Beweislastumkehr halt so eine Sache. [...] Für solche Fälle ist es eben so gedacht, dass der Händler nicht volle 2 Jahre ohne wenn und aber "haften" muss, denn FALLS ein Produktmangel vorliegt, wäre der Hebel vermutlich schon innerhalb der ersten 6 Monate abgebrochen. Daher muss dann der Kunde in dem Fall sozusagen seine Unschuld beweisen.
Wer sich fragt, warum jetzt gerade 6 Monate und dann diese komische Beweislastumkehr, der muss einfach mal in ein BGB von vor 2002 schauen. In diesem Jahr gab es nämlich eine große Schuldrechtsreform. Bis zu dieser betrug die Gewährleistung nur 6 Monate. Sie wurde 2002 auf 2 Jahre verlängert, aber man wollte den Einzelhandel wohl auch nicht zu stark benachteiligen und hat sich für diesen Mittelweg entschieden.
 
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