Herbboy
Kokü-Junkie (m/w)
AW: Was tun bei Gewährleistungs- und Garantiefällen? 25 konkrete Fälle und Lösungen zu Hardware, Software und IT
War es nicht auch so, dass es früher auch quasi "sowieso" von den allermeisten Herstellern im Durschnitt 2 Jahre Garantie gab, so dass effektiv halt auch der Kunde aus seiner Sicht (den Kunden interessiert es am Ende nicht, ob das nun Garantie oder Gewährleistung heißt, wenn er sein defektes Gerät erfolgreich reklamieren kann) in etwa so dastehen sollte wie früher? Ich meine nämlich, dass man schon quasi "ewig" immer im Kopf hatte "ich hab ja sowieso 2 Jahre Garantie, außer auf Verschleissteile" - schon in den 80er/90er Jahren... ^^
Wer sich fragt, warum jetzt gerade 6 Monate und dann diese komische Beweislastumkehr, der muss einfach mal in ein BGB von vor 2002 schauen. In diesem Jahr gab es nämlich eine große Schuldrechtsreform. Bis zu dieser betrug die Gewährleistung nur 6 Monate. Sie wurde 2002 auf 2 Jahre verlängert, aber man wollte den Einzelhandel wohl auch nicht zu stark benachteiligen und hat sich für diesen Mittelweg entschieden.
War es nicht auch so, dass es früher auch quasi "sowieso" von den allermeisten Herstellern im Durschnitt 2 Jahre Garantie gab, so dass effektiv halt auch der Kunde aus seiner Sicht (den Kunden interessiert es am Ende nicht, ob das nun Garantie oder Gewährleistung heißt, wenn er sein defektes Gerät erfolgreich reklamieren kann) in etwa so dastehen sollte wie früher? Ich meine nämlich, dass man schon quasi "ewig" immer im Kopf hatte "ich hab ja sowieso 2 Jahre Garantie, außer auf Verschleissteile" - schon in den 80er/90er Jahren... ^^