News Wegen Garantiefall: Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden

Das mit der Hygenie ist ein gutes Argument.
Den Dreck von anderen möchte ich auch nicht in meinen Ohren haben.

Aber bin eh kein In-Ear Träger.
Als Jugendlicher als Walkmans "in" waren, da hatte ich mal welche gehabt.
Aber die haben mich schon da immer gestört.

Und jetzt höre ich unterwegs keine Musik mehr. Nur am PC mit normalen Kopfhörer.
Da hatte ich schon mal die Polster ausgetauscht weil die porös geworden waren.
 
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Eigentlich dürfte sowas nicht sein. Viele Dinge wären noch reparierbar, auch von einem selbst. Nur macht man das natürlich nicht, solange Garantie drauf ist. Sonst heißt es später, wenn es doch nicht wie erhofft geklappt hat, man hätte es selbst beschädigt.
 
Ein In Ear hat einen Akku im Gehäuse!
Wenn man nach der Artikelbeschreibung geht kabellos und mit bluetooth.
In diesem Fall entledigt sich der Händler seiner Verantwortung zum verantwortungsbewußten Entsorgen seiner Ware.
Je nach Akkutyp, hätte sich auch der Akku selbst entzünden können, nach, bzw. während den Zerstörungsversuchen.
Ich würde den auf Rücknahme verklagen und nie mehr was bei dem Kaufen.
 
"Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden!"
Das ist aber erst Regel Nr. 2.
Vor dem Loskloppen bitte immer Regel Nr. 1 beachten:
"Untergründe müssen verfestigt werden!"
 
Dann würdest du mit deiner Klage scheitern.
Tja, wenn man es gemäß der Anweisungen des Händler so machen soll und man setzt eventuell damit durch mittelbare, oder zeitlich verzögerte Nachreaktion des defekt gemachten Akku, wegen eines unkontrollierten brandes seine Wohnung, sein Ein-, bzw. sein Mehrfamilienhaus auf diese Weise in brand, dann ist eine solche Klage sehr erfolgreich!
Allein der Einsatz von Rettungskräften, wird so manches Konto anschließend massiv beanspruchen, so das allein dieser Folgeaspekt, ein sehr gewichtiges Arrgument sein wird.
Wer es so macht und es entstehen solche Folgen, darf auch vom Verlust einer Haftpflichtversicherung, bzw. anderer Versicherungen, wegen grobfahrlässiger, bis vorsätzlicher Vorgehensweise ausgehen, außer es ist solches Vorgehen mit abgesichert!
Da ist das sehr Kleingedruckte in der Police sehr sehr wichtig!
Ausreichend beweismaterial wurde ja geliefert.

(Sorry, aber die ...... Tastatur schreibt schon wieder kein großes b)
"Kopfhörer müssen mit dem Hammer zerstört werden!"
Das ist aber erst Regel Nr. 2.
Vor dem Loskloppen bitte immer Regel Nr. 1 beachten:
"Untergründe müssen verfestigt werden!"
Regel 1 ist in der Reihenfolge erst Regel 3, denn Regel 1 beinhaltet grundsätzlich und ausnahmslos " Vor Tatausführung, erst das eigene Gehirn Einschalten!":D
 
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