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Das Urteil wegen Mordes gegen die zwei Beschuldigten die am 1. Februar 2016 auf der Tauenzienstraße nahe dem Wittenbergplatz einen Unbeteiligten zuTode gefahren haben wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Den "bedingten Vorsatz zum Mord" sahen die Richter des BGH als nicht belegbar an. Sie verweisen die Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Was bedeutet das die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Männer auf ein wesentlich milderes Urteil hoffen können.
Bei einer fahrlässigen Tötung, was jetzt auch anzuwenden ist, liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahre Haft.
Das einzig Positive was nach diesem schrecklichen Unfall in Berlin hervorgegangen ist, ist der Paragraf 315d. Dieser wurde vom Gesetzgeber ende letzten Jahres verabschiedet und richtet sich gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen. Von nun an können illegale Rennen als Verbrechen angesehen werden worauf bis zu 10 Jahre Haft stehen. Das wichtige an dieser Änderung ist, das kein Tötungsvorsatz erwiesen werden muss.
Auf die Kudamm Raser ist dieser neue Paragraf jedoch nicht anwendbar.
Bundesgerichtshof: Berliner Raser-Urteil ist aufgehoben | ZEIT ONLINE
Den "bedingten Vorsatz zum Mord" sahen die Richter des BGH als nicht belegbar an. Sie verweisen die Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Was bedeutet das die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Männer auf ein wesentlich milderes Urteil hoffen können.
Bei einer fahrlässigen Tötung, was jetzt auch anzuwenden ist, liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahre Haft.
Das einzig Positive was nach diesem schrecklichen Unfall in Berlin hervorgegangen ist, ist der Paragraf 315d. Dieser wurde vom Gesetzgeber ende letzten Jahres verabschiedet und richtet sich gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen. Von nun an können illegale Rennen als Verbrechen angesehen werden worauf bis zu 10 Jahre Haft stehen. Das wichtige an dieser Änderung ist, das kein Tötungsvorsatz erwiesen werden muss.
Auf die Kudamm Raser ist dieser neue Paragraf jedoch nicht anwendbar.
Bundesgerichtshof: Berliner Raser-Urteil ist aufgehoben | ZEIT ONLINE
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