Urteil gegen Kudamm-Raser aufgehoben

Sollte man Raser illegaler Autorennen den Führerschein auf Lebenszeit entziehen ?

  • Ja

    Stimmen: 11 78,6%
  • Nein

    Stimmen: 0 0,0%
  • Bedingt, wenn unbeteiligte verletzt oder getötet werden

    Stimmen: 3 21,4%

  • Anzahl der Umfrageteilnehmer
    14
  • Umfrage geschlossen .

marcus022

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Das Urteil wegen Mordes gegen die zwei Beschuldigten die am 1. Februar 2016 auf der Tauenzienstraße nahe dem Wittenbergplatz einen Unbeteiligten zuTode gefahren haben wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
Den "bedingten Vorsatz zum Mord" sahen die Richter des BGH als nicht belegbar an. Sie verweisen die Neuverhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurück.
Was bedeutet das die zwei damals 24 und 26 Jahre alten Männer auf ein wesentlich milderes Urteil hoffen können.
Bei einer fahrlässigen Tötung, was jetzt auch anzuwenden ist, liegt der Strafrahmen zwischen einer Geldstrafe und 5 Jahre Haft.

Das einzig Positive was nach diesem schrecklichen Unfall in Berlin hervorgegangen ist, ist der Paragraf 315d. Dieser wurde vom Gesetzgeber ende letzten Jahres verabschiedet und richtet sich gegen die Teilnehmer illegaler Straßenrennen. Von nun an können illegale Rennen als Verbrechen angesehen werden worauf bis zu 10 Jahre Haft stehen. Das wichtige an dieser Änderung ist, das kein Tötungsvorsatz erwiesen werden muss.

Auf die Kudamm Raser ist dieser neue Paragraf jedoch nicht anwendbar.
Bundesgerichtshof: Berliner Raser-Urteil ist aufgehoben | ZEIT ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet:
Aja gut war klar. Du kannst net seit jeher solche Leute wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilen und dann randommässig plötzlich 2 Leute wegen dem gleichen Kram zu Mord.

Dazu kommt das bei Mord ein klarer Vorsatz vorhanden sein muss und die 2 Raser sind wohl kaum in das Rennen eingestiegen mit dem Gedanken "jetzt bringen wir mal Leute um". Nicht falsch verstehen, ich wünsche mir auch das diese Idioten angemessen bestraft werden und nie wieder ein Führerschein machen dürfen. Aber man muss doch hier zwischen vorsätzlicher Tötungsabsicht und gefährlichem kriminellen Verhalten unterscheiden.

An der Politik isses letztendlich mit Gesetzen für eine Art Abschreckung zu sorgen und nicht Aufgabe des Gerichts mit "Skandalurteilen" dies zu übernehmen. Ein Anfang wäre mal so Teilnehmer solcher Rennen (unabhängig von entstandenem Schaden) mit lebenslangem Führerscheinentzug und Zwangsversteigerung ihres Wagens zu bestrafen. Ich wette das hat eine ziemlich durchschlagende Wirkung.
 
Sehr schade, dass es so gekommen ist.

Ich fand die damaligen Ausführungen des Staatsanwaltes in der Anklage und des Landgerichtes im Urteil zutreffend und nachvollziehbar.

Berlin: Gericht verurteilt Raser erstmals wegen Mordes | ZEIT ONLINE

Hier das damalige Urteil.

Was ich heute nicht gelesen habe, bleibt der lebenslange Führerscheinentzug wenigstens bestehen?

Dazu kommt das bei Mord ein klarer Vorsatz vorhanden sein muss und die 2 Raser sind wohl kaum in das Rennen eingestiegen mit dem Gedanken "jetzt bringen wir mal Leute um". Nicht falsch verstehen, ich wünsche mir auch das diese Idioten angemessen bestraft werden und nie wieder ein Führerschein machen dürfen. Aber man muss doch hier zwischen vorsätzlicher Tötungsabsicht und gefährlichem kriminellen Verhalten unterscheiden.

Für Mord reicht bedingter Vorsatz aus. Und meiner Meinung nach, wurde dieser bedingte Vorsatz damals auch schlüssig belegt.

Wer mit 170 durch die Innenstadt fährt (bei Gefahrenbremsung sind das immer noch fast 200 Meter Anhalteweg) und dabei 11 rote Ampel überfahrt, nimmt den Tod anderer billigend in Kauf.

Das haben die Richter meiner Meinung nach damals auch vernünftig dargelegt.
 
Ob die lebenslange Führerscheinsperre bleibt muss jetzt im neu aufgerollten Fall geklärt werden. Davon gehe ich zumindest aus da es eine Neuverhandlung ist. Ich weiss nicht ob da bestehende Urteile angeknüpft werden können. Ich denke aber eher nicht.
 
Recht und Gerechtigkeit bewegen sich meist nicht parallel zueinander.
Die Aufhebung des Urteils ist aber richtig. Bleibt zu hoffen dass diese Idioten trotzdem eine harte Strafe bekommen.
 
Neuigkeiten die ich nicht erwartet hatte. Die Richter der 40. Großen Strafkammer sehen nach wie vor den Tatverdacht wegen Mordes und das obwohl der 4. Strafsenat des BGH vor knapp einem Monat dies zurückgewiesen hatte weil kein direkter Tötungsvorsatz nachzuweisen sei. Ich zitiere jetzt mal: Die 40. Große Strafkammer gehe nach Aktenlage "mit dringenden Gründen davon aus, dass die erneute Hauptverhandlung den bedingten Tötungsvorsatz für einen Zeitpunkt des erfolgsverursachenden Handelns ergeben wird."
Kudamm-Rasern droht erneut Verurteilung wegen Mordes - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost

Zudem wurde die Entlassung aus der U-Haft aufgehoben.
Kudamm-Raser bleiben vorerst in U-Haft - Berlin - Aktuelle Nachrichten - Berliner Morgenpost

Was ich mich jetzt frage. Haben die Verteidiger nochmals die Möglichkeit Einspruch einzulegen ? Weil dann ist das doch alles für die Katz. Also hier sieht man wieder mal da weiß innerhalb des Gesetzes die eine Hand nicht was die andere macht / machen soll
 
Wäre das in den Staaten passiert, wären Sie weg, ohne wenn und aber. Aber bei uns ist Mord ja nichts schwerwiegendes.
Und es ist Vorsatz, wenn ich ein Autorennen mitten in der Innenstadt veranstalte. Oder sagt man dann zum Richter, ja ne ist halt so passiert...
 
Naja, Mord war das definitiv nicht. Die fehlende Mordabsicht ist ein Grund, weshalb das Urteil kassiert werden musste. Und dann wäre da ja noch die Tatsache, dass man mit dem Urteil das ganze Rechtssystem durcheinander gebracht hätte.
Wenn, dann wäre eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung oder Totschlags angebracht. Wobei ich eher zu Totschlag tendiere, da die Täter billigend in kauf genommen haben, dass durch ihr illegales Straßenrennen Menschen zu schaden kommen. Davon muss man einfach ausgehen, wenn man mittem in der City ein Rennen fährt.
 
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