Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

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Mit "kostenlos Registrieren" darf nicht geworben werden, wenn hinter dem Angebot ein kostenpflichtiger Service steckt. Das hat nun das Landgericht Köln entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Klage gegen eine Dating-Seite eingereicht hatte. Dem Ködern von Kunden dürfte damit etwas mehr Einhalt geboten werden.

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AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Wer sich bei solchen Seiten mal die Zeit nimmt,die AGB´s zu lesen wird schnell feststellen,das es nichts umsonst oder kostenlos gibt.Niemand hat was zu verschenken ;)
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Wer sich bei solchen Seiten mal die Zeit nimmt,die AGB´s zu lesen wird schnell feststellen,das es nichts umsonst oder kostenlos gibt.Niemand hat was zu verschenken ;)

Und wer weiß das die AGBs die man per anklicken bestätigt nur eine Bildschirmseite lang sein dürfen und nichts unübliches drinstehen darf wird erkennen das so gut wie alle AGBs im Internet Käse sind.
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Dating-Seiten....wenn ich das nur höre, dann muss ich sofort an Skype und diese ganzen Accounts mit Namen wie Bunny(4 stellige Nummer beliebiger Wahl), lovepoison(4 stellige Nummer beliebiger Wahl) denken, die sich als immer wieder als Frauen ausgeben, die irgendwo Bilder hochladen, welche man unbedingt ansehen soll. Schnell verweisen sie einen auf eine Dating Seite und sind dann offline. :stupid:

Ich frage mich immer wieder wie so etwas erfolg haben kann, wenn es schon von vornherein nach einem Fake klingt.
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Dating-Seiten....wenn ich das nur höre, dann muss ich sofort an Skype und diese ganzen Accounts mit Namen wie Bunny(4 stellige Nummer beliebiger Wahl), lovepoison(4 stellige Nummer beliebiger Wahl) denken, die sich als immer wieder als Frauen ausgeben, die irgendwo Bilder hochladen, welche man unbedingt ansehen soll. Schnell verweisen sie einen auf eine Dating Seite und sind dann offline. :stupid:

Ich frage mich immer wieder wie so etwas erfolg haben kann, wenn es schon von vornherein nach einem Fake klingt.

Das sind bei vielen Seiten sogar fix Angestellte sogenannte "Moderatoren" die einzig und alleine dafür da sind, neue User anzulocken, sie anzuschreiben damit der User dann das Upgrade zum kostenpflichten Service macht. (Meistens kann man nämlich nicht mal kostenfrei eine Mail verschicken bei diesen tollen kostenlosen Registrierungen :ugly:). Die Bilder dieser User findet man dann dementsprechend oft verteilt auf verschiedene Dating-Seiten, zumal die wohl alle aus demselben Pool schöpfen oder ohnehin alle zusammengehören. So genau will man das glaub ich gar nicht wissen. Viele dieser Seiten haben ja hunderte Urls, machen zig verschiedene Werbungen und führen doch alle zur selben Homepage.

Aber wie schon gesagt wurde, solche Dinge stehen tatsächlich in den AGBs nur liest die ja selten jemand.

Greets

Fletcher
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Es muss ja so oder so rechtlich gesehen inzwischen GANZ klar vor dem letzten Schritt über Kosten aufgeklärt werden, was man auch bestätigen muss. Man muss da einen Button anklicken, dass man über die Kosten informiert wurde - da muss man also schon sehr sehr wenig hinschauen und alles einfach "durchwinken", wenn man das übersieht. Und falls das mit den Kosten nicht so aufgeklärt wurde, dann ist der Vertrag eh ungültig, dazu braucht man keine extra Regelung wegen "kostenlos anmelden"&Co.

ABER dieses "kostenlos anmelden" erzeugt halt den Anschein, dass nach einer normalen Anmeldung erstmal alles kostenlos sei - selbst wer sich denken kann, dass sicher nicht alles kostenfrei ist, denkt sich dann aber, dass zumindest eine Art Testzugang kostenfrei ist. Und das ist halt definitiv unlauteres "Anlocken" von Kunden, wenn dann DOCH nach der Anmeldung Kosten anfallen und lediglich korinthenkackerisch gesagt wird "ja, aber der Anmeldevorgang, DEN haben wir nicht berechnet!" . Egal ob die Kunden letztendes sich dann doch nicht anmelden oder sich trotz Kenntnis der Kosten anmelden oder ein paar Schlafmützen eben sogar nur wegen der Werbung sich drauf verlassen und den Kostenhinweis übersehen: es ist eine Irreführung. Daher isses gut, dass hier nun Klarheit herrscht.

Ansonsten wäre das ja an sich gernau das gleiche, als ob Saturn werben dürfte mit "PS4 jetzt kostenlos mitnehmen! *1" und dann im Kleingedruckten *1: bis zur Kasse, dort dann 449€ bezahlen. :ugly: oder "kostenloser Eintritt in den Saunaclub Chez Lickmai-Balz", aber beim RAUSGEHEN muss man 200€ zahlen, selbst wenn man nur geguckt hat :(
 
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AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Ich finde ist ein toller Entscheid des Gerichts, so wird die Abzocke im Netz hoffentlich etwas gemindert.

Manche Seiten werden dann wohl einfach weiter machen, denen interessiert sowas nicht. Aber die seriösen werden dann wohl Testabo anstatt Kostenlos schreiben, was gleich sichtbar ein Unterschied hat. :daumen:
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Ich finde ist ein toller Entscheid des Gerichts, so wird die Abzocke im Netz hoffentlich etwas gemindert.

Manche Seiten werden dann wohl einfach weiter machen, denen interessiert sowas nicht. Aber die seriösen werden dann wohl Testabo anstatt Kostenlos schreiben, was gleich sichtbar ein Unterschied hat. :daumen:

...und da kann man gleich weiter machen und verbieten das nach dem "Testabo" ein automatischer Nachfolgeabo abgeschloßen wird... Außerdem versteh ich eh nicht, warum man bei Mobilfunk, "Vertrag/Abo Annehmen" und bei Kündigen "Vertrag/Abo Stop" senden kann und im Internet 1 Klick annehmen und dann umständlich per Post oder Hotlines kündigen muss...
Email wird eh meist bei vielen Seiten ignoriert oder schlicht weg gar nicht angeboten... Was ist denn so schwer ein "Kündigungsknopf" einzurichten, bei den meisten Browsergames klapps doch auch....zumindestens die die ich kenne...

Also her mit den "Kündigungs- oder Abbestellknopf"!!! ;)
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Man wünscht sich viel öfters solche verbraucherfreundliche Meldungen zu lesen!
 
AW: Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet

Ein Schritt in die richtige Richtung :daumen: Aber der Weg ist noch lang...
 
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