Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: "Kostenlos registrieren" ist bei kostenpflichtigen Diensten nicht gestattet
Mit "kostenlos Registrieren" darf nicht geworben werden, wenn hinter dem Angebot ein kostenpflichtiger Service steckt. Das hat nun das Landgericht Köln entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Klage gegen eine Dating-Seite eingereicht hatte. Dem Ködern von Kunden dürfte damit etwas mehr Einhalt geboten werden.
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Mit "kostenlos Registrieren" darf nicht geworben werden, wenn hinter dem Angebot ein kostenpflichtiger Service steckt. Das hat nun das Landgericht Köln entschieden, nachdem die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) Klage gegen eine Dating-Seite eingereicht hatte. Dem Ködern von Kunden dürfte damit etwas mehr Einhalt geboten werden.
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