Artikel 13 ist vor allen Dingen eine Belastung für kleine und mittlere Plattformen und zerstört praktisch jede Aussicht für diese, ohne einen großen Partner Plattformen mit nutzergenerierten Content zu betreiben. Damit verhindert Artikel 13, dass sich Konkurrenz zu Google/Youtube oder Facebook/Instagram entwickeln kann. Umgekehrt hat Google schon beim deutschen Leistungsschutzrecht, dass jetzt größtenteils in den EU-Entwurf gedrückt wurde, bewiesen, dass man am Ende zu den Profiteuren gehört und die Verlage gar nichts davon haben. Der ganze Prozess ist für die Big Players also ein Segen und nichts, wogegen diese Aktionen unternehmen werden.