Totale Überwachung: EU plant Kommunikationskontrollen gegen Kindesmissbrauch

die Kernfrage ist, warum gibt es augenscheinlich nun mehr Menschen mit solchen abnormen Fantasien.

Augenscheinlich?
Ist das so wie mit dem Gefühl, dass es heute mehr Gewalt und Kriege auf der Welt gibt?
Denn das stimmt nicht und wurde auch schon mehrfach wiederlegt.

Oder ist es eher so, dass wir durch die Vernetzung unseres Alltags mehr davon mitbekommen?
Wenn damals in Hintertupfigen ein Pädo gefasst wurde, hat man das in Berlin oder sonstwo nicht unbedingt mitbekommen.

Sollte jemand das Gefühl haben das die Welt am Arsch ist, dann sollte derjenige schleunigst mal eine Digitale Pause einlegen und News meiden. Das hilft ungemein.
Die Welt ist heute noch genauso gut und zugleich schlecht wie vor 10, 20 oder 30 Jahren.
Eigentlich haben wir es sogar besser, aber mir scheint das es den Leuten umso schlechter vorkommt je besser es ihnen geht.
Aber ich bin kein Psychologe, also ist das nur meine Wahrnehmung und sollte nicht weiter gewertet werden.
Ich wollte es nur mal erwähnt haben.
 
Na ja, habe ja den Artikel mit den bekannten Dimensionen angehängt.
Ich selbst weiss es schlichtweg nicht, ob der Anteil des gesellschaftlichen Bodensatzes nun größer geworden ist oder ob er mit dem Instrument Internet einfach nur sichtbarer geworden ist. Die Dunkelziffer ist offensichtlich auch kaum wirklich abgreifbar.
Vom Prinzip her bin ich der Meinung, ein einziges missbrauchtes Kind ist schon ein Kind zu viel.

Die Sichtbarkeit der Täter hat online sicherlich zugenommen. Das Darknet mag keine leichte Strafverfolgung ermöglichen, aber es ist weitaus leichter zugänglich als persönliche Treffen in privaten Räumlichkeiten. Vor allem aber steigt durch die Berichterstattung das Problembewusstsein in der Bevölkerung sodass der sichtbare Anstieg mit einer Abnahme der Dunkelziffer einhergehen sollte. Hoffen wir im Interesse der Kinder, dass dies die anscheinliche Zunahme um mehr als 100 Prozent erklärt, also dass die real stattfindenen Fälle schweren Missbrauchs insgesamt abnehmen, obwohl die Zahl der bekanntgewordenen zunimmt.

Bei Statistiken muss man zusätzlich den Anteil von eher nicht so schweren Fällen berücksichtigen, es gibt nämlich eine neue Täterklasse: 40 Prozent der Grooming betreibenden sind selbst Kinder, bei der Verbreitung und Erstellung von Kinderpornographie spielen Altersgenossen ebenfalls eine immer größere Rolle. Im Gegensatz zur Jugendsexualität zwischen 14 und 18 gibt es für sexuelle Aktivitäten rund um unter 14-jährige meinem Wissen nach nämlich keine Ausnahmeregelungen und die Pubertät setzt nun einmal vor dieser Grenze ein. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass diese Fälle bei weitem nicht alle eine Form von Vergewaltigung darstellen, sondern dass schlichtweg durch die immer früher einsetzen sexuelle Aktivität die früheren 14,5-jährigen wannabee-Flirter heute als 13,5-jährige Kindesverführer in der Statistik landen. Mit entsprechender Multiplikation der Täter- und Fallzahlen, denn wenn eine 13,5-jährige ein Nacktfoto von sich macht und an einen Schulkameraden verschickt, hat man direkt zwei Opfer von Kinderpornographie (einmal von der Erstellung, einmal von der Verbreitung) und vermutlich auch von Cybergrooming.

In dieser Altersklasse hat auch die Digitalisierung über die letzten 10-15 Jahre deutlich zugenommen und damit die Zahl der Tatmöglichkeiten. Ohne Smartphone hätten sich die beiden Frühreifen (oder besser: Unreifen) aus meinem konstruierten Beispiel vermutlich ganz legal persönlich treffen und ausziehen müssen, anstatt mehrere Straftaten zu begehen.
 
Nicht um jeden Preis. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

Die Ausführungen von dir sind eher wall of text und rhetorischer Natur.
Fakt ist, dass sowohl Prävention als auch Strafverfolgung noch ausbaufähig ist.
An keiner Stelle habe ich etwas anderes behauptet, nur bin ich mit der üblichen Wahl der Methoden, wie sie sich hier abermals widerspiegelt, so gar nicht einverstanden, weil sie weder zielführend, noch verhältnismäßig sind.
Und wenn Bezeichnungen wie „wall of text“ und „rhetorischer Natur“ wirklich die beste Antwort sind, die dir auf meine Ausführungen einfällt, sagt das mehr über die Standfestigkeit deiner Argumentationsstruktur aus als über die meiner.

Und natürlich kann und darf ein Täter nur dann der Prozess gemacht werden, wenn zweifelsfrei feststeht, das er auch der Täter ist.
Das Problem ist, dass bei Sexualstraftaten jeder Art, und ganz besonders Kindesmissbrauch, allein schon im Verdacht zu stehen ausreicht, um ein Leben gesellschaftlich zu ruinieren. Jörg Kachelmann ist das beste Beispiel dafür. Den Vorwurf bekommst du nie wieder völlig abgewaschen; selbst wenn sich am Ende rausstellt, dass du völlig unschuldig bist, ist es eine Unschuld zweiter Klasse, denn in der Wahrnehmung der Leute, welche nie die ganze Geschichte kennen, musst du ja irgendwas getan haben, um überhaupt unter so einen Verdacht geraten zu sein bzw. so eine Anschuldigung erhalten zu haben. Die Einstellung „hab ja nix zu verbergen“ kommt nicht von ungefähr, die Mehrheit der Leute läuft mit dieser naiven Einstellung durch die Welt, dass dir schon nichts passieren kann, wenn du immer artig bist und dir nie was zu Schulden kommen lässt; und verstehen die Welt nicht mehr, wenn sie plötzlich selbst die Erfahrung machen müssen, dass dem nicht so ist. Du musst nur einmal der falschen Person dumm kommen (und dabei noch nicht einmal im Unrecht sein), selbst den falschen Namen zu haben kann schon reichen. Und auch die Justiz, die in Deutschland im weltweiten Vergleich sicher eine der saubersten ist, lässt sich durch Eigeninteressen und Vitamin B korrumpieren, das mussten Menschen wie Gustl Mollath am eigenen Leib erfahren. Mit einer gesetzlich erzwungenen Hintertür, egal in welcher Software, auf welchem Endgerät auch immer, werden sich solche Fälle mehren.

Was noch nicht thematisiert wurde:
Die psychische Belastung der Ermittlungsbeamten.
Ich habe in meinem Bekanntenkreis jemanden, der freiwillig zwei Jahre Bildmaterial forensisch ausgewertet hat.
Natürlich darf er im Detail nicht darüber berichten, aber es kommt nicht von ungefähr, das er nach eben diesen zwei Jahren wieder aufhören musste, weil er es nicht mehr ertragen konnte, was er sah.
Das ist in der Tat ein Thema, welches in der Debatte zu kurz kommt, und es steht außer Frage, dass es für solche Beamte eine umfassende psychologische Betreuung braucht. Dazu fehlen mir von den Leuten, die uns hier die Chatkontrolle aufbrummen wollen, bisher konstruktive Vorschläge.

Er bemängelte z. B., dass ein sehr großer Frust unter den ermittelnden Beamten herrscht, wenn nachweislich Kinder extremer und perverser Folter ausgesetzt sind und im Prozess dann vier Jahre, u. U. sogar noch auf Bewährung herauskommen, während die betroffenen Kinder ihr Leben lang darunter leiden.
Das hätte sich wohl in den letzten Jahren schon verbessert und die zu Verfügung stehenden Strafmaße werden eher ausgeschöpft, aber die Urteile noch um 2010 herum wären eher beschämend gewesen.
Wir verschärfen seit 20 Jahren die Strafen, und trotzdem scheint es ja laut Statistik eher schlimmer geworden zu sein (dazu komme ich gleich). Noch nie wurde eine Strafverschärfung zurückgenommen. Nicht weil sie sinnvoll gewesen wäre, sondern weil man lieber nicht überprüft hat, wie sinnlos sie im Endeffekt war. Strafverschärfungen sind praktisch, weil sie sich schnell beschließen lassen, wenig Geld kosten und in der Zeitung gut aussehen. Die Konsequenzen baden ja nicht die aus, die sie beschließen.

Ich begegne auch immer wieder der Äußerung, warum Kindesmissbrauch eigentlich nicht grundsätzlich mit lebenslanger Haft bestraft werde, so nach der Formel „lebenslange Haft für lebenslangen Schaden“. Ich entgegne dann, dass man sich mal in die Lage eines Täters versetzen sollte: Man hat ein Kind missbraucht und weiß, darauf stehen voraussichtlich so und so viele Jahre Haft. Ist schon schlimm genug, aber wenn man es umbringt, gibt es lebenslange Haft – wenn man denn erwischt wird, denn so ein Mord könnte ja auch dabei helfen, die Tat zu vertuschen. Beides nicht so rosig. Und das Ganze jetzt unter der Prämisse, dass sowohl auf den Kindesmissbrauch als auch den Mord lebenslange Haft steht. Mal ganz makaber jetzt: Was für einen (rationalen) Grund hätte man als Täter dann noch, sich mit „halben Sachen“ zufrieden zu geben, statt Nägel mit Köpfen zu machen? Wenn es in Sachen Konsequenzen sowieso egal ist, kannst du das Kind auch gleich umbringen und deine Chancen erhöhen, davonzukommen. Man glaubt noch, man habe „den Kindern“ etwas Gutes getan, indem man das Strafmaß auf lebenslänglich erhöht hat (und das, obwohl die Fakten eher gegen die erhoffte Abschreckungswirkung sprechen), aber die Überlebenschancen der Kinder, die trotz allem in diese Situation geraten, hat man faktisch verringert. Klingt das immer noch nach so einer guten Idee?

Genau deshalb ist es wichtig, a) für unterschiedlich schwere Straftaten auch unterschiedlich schwere Strafen zu verhängen und b) innerhalb der Straftatbestände zwischen den einzelnen Sachverhalten zu unterscheiden und entsprechende Abstufungen vorzunehmen. Kindesmissbrauch ist nicht gleich Kindesmissbrauch, es ist eben nicht „alles dasselbe“. Dazu ein ganz einfaches Beispiel aus meinem beruflichen Umfeld (für die, die es nicht lesen wollen, der Spoiler):
Zweimal war es jeweils eine Mutter mit einem kleinen Sohn, die einen neuen Partner gefunden hatte. Im ersten Fall hat der Mann sich eines Abends zu dem Sohn ins Bett gelegt und angefangen, ihn unsittlich zu streicheln. Die Mutter hat ihn ertappt und sogleich die Polizei gerufen. Im zweiten Fall hatte der Mann mit dem Jungen jahrelang analen Geschlechtsverkehr.
Kommst du von allein drauf, oder soll ich dir den Unterschied erkären?

Auch die generelle Unterstellung einer „lebenslangen Schädigung“ klingt heroisch, wird aber der Realität nicht gerecht, da die Opfer unterschiedliche Menschen sind und so etwas dementsprechend auch unterschiedlich verarbeiten; und obendrein ist es für die Opfer noch einmal entwürdigend, wenn man ihnen grundsätzlich die Fähigkeit abspricht, so ein Erlebnis zu verarbeiten und alles unter „lebenslange schwerste PTBS“ nicht zulässt, vor allem wenn sie dafür noch von irgendwelchen SJWs im Netz angefeindet werden.

Bei Statistiken muss man zusätzlich den Anteil von eher nicht so schweren Fällen berücksichtigen, es gibt nämlich eine neue Täterklasse: 40 Prozent der Grooming betreibenden sind selbst Kinder, bei der Verbreitung und Erstellung von Kinderpornographie spielen Altersgenossen ebenfalls eine immer größere Rolle. Im Gegensatz zur Jugendsexualität zwischen 14 und 18 gibt es für sexuelle Aktivitäten rund um unter 14-jährige meinem Wissen nach nämlich keine Ausnahmeregelungen und die Pubertät setzt nun einmal vor dieser Grenze ein. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass diese Fälle bei weitem nicht alle eine Form von Vergewaltigung darstellen, sondern dass schlichtweg durch die immer früher einsetzen sexuelle Aktivität die früheren 14,5-jährigen wannabee-Flirter heute als 13,5-jährige Kindesverführer in der Statistik landen. Mit entsprechender Multiplikation der Täter- und Fallzahlen, denn wenn eine 13,5-jährige ein Nacktfoto von sich macht und an einen Schulkameraden verschickt, hat man direkt zwei Opfer von Kinderpornographie (einmal von der Erstellung, einmal von der Verbreitung) und vermutlich auch von Cybergrooming.
Dazu hat Netzpolitik.org erst heute ein Interview veröffentlicht. Es ist genau das eingetreten, was die Kritiker der Strafverschärfungen vorab bemängelt haben. Man hat die Straftatbestände so weit ausgedehnt, dass Jugendliche selbst fürchten müssen, sich bei ihren ersten sexuellen Spielereien, welche heute nun mal auch im digitalen Raum stattfinden, strafbar zu machen. Klar, gibt es bei Minderjährigen auch Fälle von Mobbing, welche sexuelle Ausmaße annehmen, aber wie viele sind das?
Es drängt sich einem immer mehr der Verdacht auf, dass die „echten“ Missbrauchsfälle, die es tatsächlich zu bekämpfen gilt, in Wahrheit seit Jahren rückläufig sind, und man die Statistik aufgeblasen hat, indem man einfach immer mehr Dinge unter „Kinderpornografie“ subsumiert, denn je mehr „Fälle“ es gibt, desto leichter kann man die Leute davon überzeugen, dass es mehr Mittel und Überwachungstechnologie für Strafverfolungsbehörden brauche. Der Missbrauch war schon immer strafbar. Dann wurde verboten, davon Aufnahmen zu erstellen und zu verbreiten. Dann hat man den Besitz solcher Aufnahmen unter Strafe gestellt. Schließlich hatte man die Idee, den Tatbestand der „Jugendpornografie“ unter Strafe zu stellen, das trifft hauptsächlich Teenager, die sich gegenseitig Nacktfotos schicken.

Und schließlich sind auch alle rein fiktiven Werke strafbar, wo es der Natur nach keine Darsteller und damit gar keine Missbrauchsopfer gibt, weil alles z.B. gezeichnet oder computeranimiert ist, selbst reine Texte (!), die Kindesmissbrauch schildern, sind potentiell strafbar (lest mal bei Wikipedia nach, welche Diskussionen seinerzeit der Roman „Lolita“ ausgelöst hat, und ebenso Stanley Kubricks Verfilmung). Jeder, der dabei erwischt wird, wie er sich in seinem Schlafzimmer irgendwelche ominösen japanischen Hentai aus dem Netz zieht, gilt als Straftäter und fällt in die „Kinderpornografie“-Statistik, ohne dafür jemals ein echtes Kind im „Naturzustand“ auch nur gesehen haben zu müssen. Auch da fehlt mir persönlich immer noch die verfassungsmäßige Rechtfertigung, selbst gestandene Juristen räumen ein, dass das Argument „Opferschutz“ hier nicht greift (wie denn auch?). Manche reden von einem befürchteten „Nachahmereffekt“ – belastbare Zahlen, die diesen belegen, gibt bis heute nicht, und Korrelation ist nicht gleich Kausalität. Schaut man sich die Missbrauchszahlen in Ländern wie Japan an, wo der Kram legal ist (wie entsprechende Sexpuppen übrigens auch, die man hier vor kurzem gleichermaßen verboten hat), drängt sich eher der gegenteilige Eindruck auf: Weil die Pädophilen etwas Legales haben, womit sie ihre Triebe befriedigen können, greifen sie seltener zu echten Kindern. Ist das stichhaltig? Weiß man nicht, ich würde mich auch nicht darauf festlegen wollen, muss ich aber auch nicht, nicht ich als Bürger muss begründen, warum etwas erlaubt sein sollte, sondern der Staat muss das Verbot begründen können. Bleiben noch als Begründung Moralvorstellungen übrig und dass nach dem allgemeinen Konsens in der Mehrheitsbevölkerung so etwas nun einmal verwerflich sei. Wisst ihr, worauf das vor gar nicht allzu langer Zeit noch zutraf? Homosexualität. Moralvorstellungen allein sind aufgrund ihrer Subjektivität aus verfassungsrechtlicher Sicht ein äußerst schwaches Fundament für einen Straftatbestand. Und das ist auch gut so.

Nachtrag: Ich will damit in keiner Weise empathielos gegenüber Opfern erscheinen oder gar mit echten Kinderschändern sympathisieren (außer dafür einzutreten, dass sie genauso wie jeder andere Anspruch auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren haben), ganz im Gegenteil. Das Thema psychische Belastung wurde schon angesprochen, wenn ich tagein, tagaus solchen Aufnahmen ausgesetzt wäre, würde ich auch mein Leben lang daran kauen. Ich betrachte das Thema nur glasklar aus verfassungsrechtlicher Perspektive, und da sind Wünsche nach einfachen Lösungen für dieses Problem, so menschlich sie auch sein mögen, brandgefährlich.
 
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Abermals: Super geschrieben. Und gerade in puncto Strafmaß hast du mich gut zum nachdenken gebracht. ;)

Bleiben noch als Begründung Moralvorstellungen übrig und dass nach dem allgemeinen Konsens in der Mehrheitsbevölkerung so etwas nun einmal verwerflich sei. Wisst ihr, worauf das vor gar nicht allzu langer Zeit noch zutraf? Homosexualität. Moralvorstellungen allein sind aufgrund ihrer Subjektivität aus verfassungsrechtlicher Sicht ein äußerst schwaches Fundament für einen Straftatbestand. Und das ist auch gut so.
Aber hier muss ich doch mal widersprechen.

Moralvorstellungen sind sicher subjektiv und auf den ersten Blick damit auch ein schwaches Fundament. Aber wir lehnen Geschlechtsverkehr mit Kindern ja nicht ab, weil es so im Gesetz steht, sondern aufgrund von Moralvorstellungen. Kinder genießen besonderen Schutz, da sie die schwächsten in unserer Gesellschaft sind. Wir lehnen auch Diebstahl und Mord ab. Nicht mal, weil's per Gesetz verboten ist. Sondern weil's nicht mit unseren Moralvorstellungen vereinbar ist.

Natürlich ändern sich Moralvorstellungen auch und das haben sie auch dies bezüglich getan. Vor einigen hundert Jahren war es immerhin Usus, Mädchen zu verheiraten und mit ihnen in die Kiste zu steigen, sobald sie die Geschlechtsreife erlangt haben. Was meist im Alter von 12-15 geschah.

Gesetze basieren nicht selten auf Moralvorstellungen.
 
Moralvorstellungen sind sicher subjektiv und auf den ersten Blick damit auch ein schwaches Fundament. Aber wir lehnen Geschlechtsverkehr mit Kindern ja nicht ab, weil es so im Gesetz steht, sondern aufgrund von Moralvorstellungen. Kinder genießen besonderen Schutz, da sie die schwächsten in unserer Gesellschaft sind. Wir lehnen auch Diebstahl und Mord ab. Nicht mal, weil's per Gesetz verboten ist. Sondern weil's nicht mit unseren Moralvorstellungen vereinbar ist.

[...]

Gesetze basieren nicht selten auf Moralvorstellungen.
Da hast du mich missverstanden, bzw. nicht korrekt gelesen. Ich habe nicht umsonst geschrieben:
Moralvorstellungen allein sind aufgrund ihrer Subjektivität aus verfassungsrechtlicher Sicht ein äußerst schwaches Fundament für einen Straftatbestand. Und das ist auch gut so.
Unsere gesamte verfassungsmäßige Ordnung basiert auf einem ganz bestimmten Wertekanon und ganz bestimmten Moralvorstellungen, da widerspreche ich dir gar nicht. Ein grundlegendes Prinzip ist z.B. nach Kant: „Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“ Aufgrund dieser Moralvorstellungen von der Freiheit des Menschen und einem harmonischen Zusammenleben ist auch im Verfassungs- und Strafrecht der herrschende Konsens, dass es rationale Gründe geben muss, um etwas verfassungskonform unter Strafe zu stellen. Auf diesem Prinzip basiert auch meine grundsätzliche Sicht auf die Dinge: Mein Anspruch an mich selbst ist es, nicht deshalb kein Nazi und nicht deshalb gegen Sex mit Kindern zu sein, weil man „sowas einfach nicht tun darf“, sondern weil es echte Argumente dagegen gibt, ob das nun wissenschaftliche Fakten sind oder einfach gesunder Menschenverstand bzw. ein Mindestmaß an Empathie. Und die rationalen Gründe, die eine Kriminalisierung von etwas rechtfertigen, müssen immer darin bestehen, gefährdete Rechtsgüter anderer zu schützen. Du darfst nicht töten, weil der andere das Recht hat, zu leben. Du darfst nicht stehlen, weil du damit sein Eigentum verletzt. Du darfst keine sexuellen Handlungen an Kindern vornehmen, weil du damit objektiv ihre sexuelle Selbstbestimmung verletzt und ihre Entwicklung schädigst. Und du darfst keine Aufnahmen davon produzieren und verbreiten, weil du damit zusätzlich noch einmal ihr Persönlichkeitsrecht verletzt und sie zwingst, das Erlebte nicht nur innerlich, sondern äußerlich immer und immer wieder zu durchleben, weil es auf Bild, Ton oder Video festgehalten ist, ganz zu schweigen von den sozialen Schäden, wenn andere Personen, welche die Opfer womöglich sogar kennen, die Aufnahmen zu Gesicht bekommen. All diese Verbote sind evidenzbasiert, und selbst wenn theoretisch sogar im Sexualstrafrecht hinsichtlich des Schutzalters Ausnahmefälle möglich sein könnten (zumindest haben Gruppierungen wie NAMBLA oder in frühen Jahren die Grünen darauf beharrt), wären sie eine so kleine Minderheit, dass der Schutz der Rechtsgüter bei weitem überwiegt (zumal die „Frühreifen“, um sie mal ganz euphemistisch zu bezeichnen, nichts dadurch verlieren).

Bei der Konstellation, die ich im vorletzten Absatz beschrieben habe (rein fiktive kinderpornografische Darstellungen), fehlt aber genau diese Schutzfunktion, die bei echter Kinderpornografie die Strafbarkeit rechtfertigt. Mangels Opfern findet durch die Tat keine unmittelbare Rechtsgutsverletzung statt (und fiktive Figuren sind keine geschützten Personen); und eine mögliche Gefährdung von Rechtsgütern („Nachahmereffekt“) ist nicht sicher genug erwiesen. Die Darstellungen sind einfach verboten, „weil das widerlich ist“ (und weil man dadurch die Statistik aufblasen kann, s.o.). Und das reicht als Rechtfertigung, um Menschen dafür zu kriminalisieren, eben nicht aus, das meinte ich damit, dass sich mit Moralvorstellungen allein keine Strafbarkeit begründen lasse. Man kann vielleicht der Auffassung sein, dass das gezeigte Geschehen nun einmal eine Straftat sei und man deshalb auch fiktive Darstellungen davon verbieten müsse. Wenn das so ist, warum sind dann teils brutalste Darstellungen körperlicher Gewalt bis hin zu Morden in unseren Medien mittlerweile allgegenwärtig, zumal Mord laut Strafrecht immer noch (aus gutem Grund, wie oben geschildert) gegenüber Sexualdelikten die schwerere Straftat ist? Daran haben wir uns mittlerweile gewöhnt, dass das mal anders war, weiß jeder, dem das Wort „Killerspiel-Debatte“ noch was sagt, und man sieht es daran, wie viele Filme und Spiele, die einst für Gewaltdarstellungen als „jugendgefährdend“ indiziert wurden, in den letzten Jahren vom Index gestrichen und ungeschnitten freigegeben wurden. Auch der Umgang damit in früheren Zeiten war rückblickend nie rational, sondern immer: „Ich finde das doof, wozu braucht man das?“ Dass wir heute damit liberaler umgehen, heißt nicht zwingend, dass solche Darstellungen alle gut finden, aber es hat sich der Konsens durchgesetzt, dass allein der Umstand, das man etwas persönlich abstoßend findet, noch keine hinreichende Rechtfertigung für ein generelles Verbot ist. Und das muss dann eben auch überall gelten, auch für Dinge, welche noch von der großen Mehrheit der Gesellschaft als abstoßend empfunden werden. Rechte sind nur dann Rechte, wenn sie für alle gelten, auch für die widerlichsten Widerlinge und ihre Vorlieben, die man am allerwenigsten leiden kann; und diese Rechte einzuschränken kann nur rechtmäßig sein, wenn es nach gleichen Maßstäben für alle geschieht.
 
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Ein grundlegendes Prinzip ist z.B. nach Kant: „Die Freiheit des Einzelnen hört dort auf, wo die Freiheit des Anderen beginnt.“
Das ist mir selbstredend bekannt.

Mein Anspruch an mich selbst ist es, nicht deshalb kein Nazi und nicht deshalb gegen Sex mit Kindern zu sein, weil man „sowas einfach nicht tun darf“,
So war das ja auch meinerseits überhaupt nicht gemeint. Ich habe lediglich nicht korrekt gelesen.

Allerdings ergibt sich diese Moralvorstellung ja aus eben diesen rationalen Gründen. Die Moralvorstellung war nicht zuerst da, sondern ergab sich aus eben diesen Gründen und dem gemeinsamen Konsens. Jeder, der sagt, dass man Kinder nicht missbrauchen darf, wird natürlich auch konkret sagen können, warum dem so ist. "Sowas macht man halt einfach nicht" hört man da doch eher selten.

Bei der Konstellation, die ich im vorletzten Absatz beschrieben habe (rein fiktive kinderpornografische Darstellungen), fehlt aber genau diese Schutzfunktion, die bei echter Kinderpornografie die Strafbarkeit rechtfertigt. Mangels Opfern findet durch die Tat keine unmittelbare Rechtsgutsverletzung statt (und fiktive Figuren sind keine geschützten Personen); und eine mögliche Gefährung von Rechtsgütern („Nachahmereffekt“) ist nicht sicher genug erwiesen. Die Darstellungen sind einfach verboten, „weil das widerlich ist“ (und weil man dadurch die Statistik aufblasen kann, s.o.). Und das reicht als Rechtfertigung, um Menschen dafür zu kriminalisieren, eben nicht aus, das meinte ich damit, dass sich mit Moralvorstellungen allein keine Strafbarkeit begründen lasse.
Darum ging es mir zwar jetzt nicht wirklich, aber okay. Da kann ich auch gar nicht widersprechen.

Wenn das so ist, warum sind dann teils brutalste Darstellungen körperlicher Gewalt bis hin zu Morden in unseren Medien mittlerweile allgegenwärtig, zumal Mord laut Strafrecht immer noch (aus gutem Grund, wie oben geschildert) gegenüber Sexualdelikten die schwerere Straftat ist?
Ok, an der Stelle bin ich doch anderer Meinung, aber ich denke, das würde den Rahmen sprengen. Das hat auch eher was mit meinen eigenen und persönlichen Erfahrungen, Erfahrungen aus zweiter Hand und daraus resultierenden Moralvorstellungen zu tun.[/QUOTE]
 
Petition gegen Chat-Überwachung:

https://aktion.campact.de/datenschutz/chatkontrolle-stoppen/teilnehmen

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Wobei ich das Argument mit der Urheberechtsmafia nicht wirklich verstehen kann.
Wenn man als Beispiel mal Telegram nimmt. Dort sind überhaupt nur die "geheimen Chats" die 1:1 zwischen zwei Personen stattfinden Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Die Gruppenchats und die normalen Chats können einfach so mitgelesen werden.

Bei 1:1 Chats spielt aber das Urheberrecht überhaupt keine Rolle, da darin keine Veröffentlichung stattfindet. Und alles dort eh von der Privatkopie gedeckt wäre.
Zumal ich bezweifel, das jemand über Telegram irgendwelche Kinofilme als Anhang verbreitet. Vermutlich scheitert das schon an der maximalen Dateigröße ohne dass ich die auswendig kenne.


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Mir ist auch absolut nicht klar, wie das mit der "Grooming" oder Missbrauchserkennung in Textchats funktionieren soll.
- Wie soll ein Algorithmus Online-Dating von Grooming unterscheiden?
(Funfact: Die Täter schreiben nicht ihr wahres Alter, sondern geben sich als Gleichaltrige aus.)
- Wie soll ein Algorithmus zwischen Missbrauchsphantasien und legalem BDSM (einvernehmlicher Consent / SSC) unterscheiden?
- Wie will ein Algorithmus zwischen Missbrauchsphantasien und einem Kind, dass Hilfe sucht und sich mit einem schlimmen Erlebnis jemandem anvertraut unterscheiden?

(Zumal die Daten von Kindern und auch zur sexuellen Orientierung besonderen Schutz genießen. Zum einen nach der DSGVO, als auch im "Überwachungsrecht". Selbst bei gerichtlich (oder für BfV nach G10) angeordneten TKÜs muss Kommunikation die den höchstpersönlichen Lebensbereich bzw. Kernbereich privater Lebensgestaltung berührt, gelöscht werden.)

Selbst wenn es dafür eine Lösung gibt, schätze ich die Erkennungsrate bei unter 75%.
Es würde als Milliarden Falsch-Positive Treffer geben.

Die Konsequenzen kann sich jeder ausmalen. Sowohl für die Betroffenen, als auch für die eh schon überlasteten Polizeibehörden.

Btw
Urteile vom BVerfG:

Weitere Gerichtsurteile:
Das Urteil des BGH bestätigt wieder eindrucksvoll, dass es eine Wahrheitsermittlung um jeden Preis nach dem Menschenbild des Grundgesetzes nicht gibt. Der Kernbereich der privaten Lebensführung muss deshalb vor staatlichen Zugriffen geschützt bleiben.

Allgemeines:

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Hat der CCC schon eine PGP/GPG-App fürs Handy mit der man Nachrichten und Dateien verschlüsseln kann, bevor man die in den Messenger kopiert, bzw. hochlädt?
Damit würde ein SideBy-Scan ganz einfach umgangen werden.
Bei Dateien sollte aber schon ein verschlüsseltes 7z-Archiv reichen.

Machtmissbrauch in seiner schlimmsten Form - nichts anderes ist Kindesmissbrauch - gab es schon immer. Durch das Internet ist es halt sichtbarer geworden. Und ich denke auch, dass durch das Internet auch mehr Täter geschnappt werden konnten, da sich Informationen viel schneller verbreiten können. Wenn die Statistiken dahin gehend also einen Aufwärtstrend erfahren, liegt das aus meiner Sicht weniger daran, dass es mehr Täter gibt...sondern daran, dass durch meist transparente und schnell aufzurufende Informationen die Strafverfolgung besser hinterher ist.

Und die halt auch vernetzt sind.
Das heißt, wenn einer auffliegt, werden meistens gleich noch 20 andere mit erwischt, die mit dem Kontakt hatten oder gemeinschaftlich agierten.

Bei Statistiken muss man zusätzlich den Anteil von eher nicht so schweren Fällen berücksichtigen, es gibt nämlich eine neue Täterklasse: 40 Prozent der Grooming betreibenden sind selbst Kinder, bei der Verbreitung und Erstellung von Kinderpornographie spielen Altersgenossen ebenfalls eine immer größere Rolle. Im Gegensatz zur Jugendsexualität zwischen 14 und 18 gibt es für sexuelle Aktivitäten rund um unter 14-jährige meinem Wissen nach nämlich keine Ausnahmeregelungen und die Pubertät setzt nun einmal vor dieser Grenze ein. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster und behaupte, dass diese Fälle bei weitem nicht alle eine Form von Vergewaltigung darstellen, sondern dass schlichtweg durch die immer früher einsetzen sexuelle Aktivität die früheren 14,5-jährigen wannabee-Flirter heute als 13,5-jährige Kindesverführer in der Statistik landen. Mit entsprechender Multiplikation der Täter- und Fallzahlen, denn wenn eine 13,5-jährige ein Nacktfoto von sich macht und an einen Schulkameraden verschickt, hat man direkt zwei Opfer von Kinderpornographie (einmal von der Erstellung, einmal von der Verbreitung) und vermutlich auch von Cybergrooming.

Genau so ist es.
Und das macht auch den Behörden Probleme. Denn das sind ja eigentlich Fälle wo nicht die Polizei gefragt ist.
Sondern die Eltern, Lehrer und andere die mit Kindern/Jugendlichen zutun haben und denen Medienkompetenz beibringen und über Sexualität in all ihren bunten Facetten (LGBTIAQ) und weniger bunten Facetten (Missbrauchsgefahren) aufklären sollen.

Die 13,5 Jährige ist selbst auch nicht strafmündig, aber halt die 14 Jährigen.
Und gerade solche Sexualdelikte bleiben sehr lange im Führungszeugnis und können damit jegliche berufliche Zukunft in sozialen oder sicherheitskritischen Berufen verbauen.

Das ist in der Tat ein Thema, welches in der Debatte zu kurz kommt, und es steht außer Frage, dass es für solche Beamte eine umfassende psychologische Betreuung braucht. Dazu fehlen mir von den Leuten, die uns hier die Chatkontrolle aufbrummen wollen, bisher konstruktive Vorschläge.

Ein Grund, warum ich lieber gegen Extremisten und Terroristen ermitteln würde, als was mit Kipo zutun haben zu müssen.
Das Thema ist mir einfach zu heiß.

Allerdings machen daher auch solche Auswertungen nur Leute die sich dafür freiwillig melden.

Doku dazu:
 
Zuletzt bearbeitet:
Gesetze basieren nicht selten auf Moralvorstellungen.

Früher ja.
Das heutige öffentliche Recht, was sowohl das Verfassungs-, als auch das Strafrecht umfasst, basiert auf Rechtsgütern.
Die wichtigsten Rechtsgüter sind – geordnet nach ihrer Wichtigkeit:

1. Menschenwürde
2. Leib und Leben
3. Gesundheit
4. Freiheit
5. Eigentum
6. Besitz
7. Ehre

(dort werden auch Unterschiede zum englischen/amerikanischen Recht erklärt)

Diese Rechtsgüter sind auch in der Verfassung verankert und es ist Aufgabe des Staates jeden vor unrechtmäßigen Eingriffen in die eigenen Rechtsgüter zu schützen. Sowohl vor dem Staat selbst (vertreten z.B. durch die Polizei), als auch vor Dritten.

In dem Fall hier mal Ausführungen zum BGB, das u.a. auch den Schadenersatz regelt.

(Findet insbesondere beim Medienrecht, z.B. Abmahnung wegen Veröffentlichung privater Fotos, Anwendung)


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Allerdings ergibt sich diese Moralvorstellung ja aus eben diesen rationalen Gründen. Die Moralvorstellung war nicht zuerst da, sondern ergab sich aus eben diesen Gründen und dem gemeinsamen Konsens.

Mein Problem, bei "Moral" ist mittlerweile, dass dieses Wort vor allem von religiösen Fundamentalisten (sowohl muslimische, als auch christliche) genutzt wird, die damit alles was nicht in ihre Werte-Vorstellungen passt, verbieten wollen, z.B. LGBT (siehe USA, Osteuropa, Russland, arabische Länder)

Und gerade die Kirche zeigt, dass es ihr doch selbst auf diese Moral überhaupt nicht ankommt, wenn es um die Verteidigung und Ausweitung von Macht geht.
Der Missbrauchsskandal ist das beste Beispiel.

Wer einerseits kein Problem damit Missbrauch zu vertuschen und Täter zu schützen und unterstützen, sich aber selbst als Schützer einer bestimmten "Moral" aufspielt, hat jegliche Glaubwürdigkeit verloren.
Wobei, anscheinend "glauben" ja genug noch dran und sind immer noch nicht aus der Kirche ausgetreten.

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Aktueller Fall von Volksverhetzung durch einen Pfarrer:

Bsp USA:
=>
 
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Ok, an der Stelle bin ich doch anderer Meinung, aber ich denke, das würde den Rahmen sprengen. Das hat auch eher was mit meinen eigenen und persönlichen Erfahrungen, Erfahrungen aus zweiter Hand und daraus resultierenden Moralvorstellungen zu tun.
Ich wollte hier keine Diskussion aufgrund persönlicher Geschmäcker aufmachen, nur eben darlegen, warum die Argumentation, man müsse irgendwelche japanischen Hentai mit sehr jung aussehenden Figuren verbieten, weil das, was sie zeigen, im echten Leben strafbar ist, sich nicht mit der gelebten Realität verträgt, in der Gewalt- und Morddarstellungen in Film, Fernsehen und Videospielen allgegenwärtig sind. Die Frage, warum man hier offenkundig Morde (und seien sie noch so brutal dargestellt) gegenüber Sexualstraftaten als weniger schlimm ansieht, war bewusst provokant gestellt.

Wobei ich das Argument mit der Urheberechtsmafia nicht wirklich verstehen kann.
Wenn man als Beispiel mal Telegram nimmt. Dort sind überhaupt nur die "geheimen Chats" die 1:1 zwischen zwei Personen stattfinden Ende-zu-Ende verschlüsselt.
Die Gruppenchats und die normalen Chats können einfach so mitgelesen werden.

Bei 1:1 Chats spielt aber das Urheberrecht überhaupt keine Rolle, da darin keine Veröffentlichung stattfindet. Und alles dort eh von der Privatkopie gedeckt wäre.
Zumal ich bezweifel, das jemand über Telegram irgendwelche Kinofilme als Anhang verbreitet. Vermutlich scheitert das schon an der maximalen Dateigröße ohne dass ich die auswendig kenne.
Das kann ich dir ganz einfach erklären: Die Chatkontrolle sieht ja gerade nicht nur eine Überwachung der Transportkanäle vor, sondern das Client-Side-Scanning, um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen zu können, sprich, dass über die Chatsoftware der gesamte Inhalt deines Gerätes erfasst werden können soll, also das, was der Staatstrojaner bereits kann, nur eben für alle und ohne konkreten Anlass. Und wenn dieses Werkzeug einmal da ist, lässt es sich auch dafür einsetzen, z.B. nach angeblich oder tatsächlich illegalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu suchen.

Da ist es dann übrigens auch egal, ob du die Dateien vor dem Versand in ein verschlüsseltes Archiv packst, sie sind ja vorher schon gescannt worden. Der einzige sichere Weg wäre im Grunde, seine Dateien auf einem separaten Rechner zu haben, der keinen Chatclient hat oder noch besser nie mit dem Internet verbunden wird, und dort zu verschlüsseln, bevor man sie zum Versand auf ein Gerät verschiebt, das am Internet hängt (und einen Chatclient installiert hat); und umgekehrt nur verschlüsselte Dateien zu empfangen. Wie man das Problem bei Dateien löst, die man nicht als verschlüsselte Archive, sondern unverschlüsselt oder gleich „im Klartext“ runterlädt und speichert (und sei es nur temporär), weiß ich auch nicht, zumal Archive ja auch wieder ein leichter Weg sind, dir Malware unterzujubeln. Aber du darfst davon ausgehen, dass genau diejenigen, die man mit der Chatkontrolle angeblich erwischen will, bereits jetzt genauestens darauf achten, dass ihr Material niemals auf einem potentiell verwanzten Rechner entschlüsselt wird oder im Klartext auf der Festplatte liegt.
 
Das kann ich dir ganz einfach erklären: Die Chatkontrolle sieht ja gerade nicht nur eine Überwachung der Transportkanäle vor, sondern das Client-Side-Scanning, um die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgehen zu können, sprich, dass über die Chatsoftware der gesamte Inhalt deines Gerätes erfasst werden können soll, also das, was der Staatstrojaner bereits kann, nur eben für alle und ohne konkreten Anlass. Und wenn dieses Werkzeug einmal da ist, lässt es sich auch dafür einsetzen, z.B. nach angeblich oder tatsächlich illegalen Kopien urheberrechtlich geschützter Werke zu suchen.

Das lässt sich absolut nicht durchsetzen.
Wenn können da nur Dateien gescannt werden, die zum Upload ausgewählt werden.

Anderenfalls würde jeder die Apps sofort deinstallieren und auf OpenSource-Alternativen ausweichen.

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Die Petition hat mittlerweile fast 110.000 Unterschriften und es werden immer mehr.
Das Thema beschäftigt also viele Leute.
 
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Anderenfalls würde jeder die Apps sofort deinstallieren und auf OpenSource-Alternativen ausweichen.
Ich wünschte, ich hätte deine Zuversicht. Bis heute schaffe ich es nicht, die Leute in meinem Bekanntenkreis, die keine Nerds und/oder Datenschutzaktivisten sind, auch nur davon zu überzeugen, ihre E-Mails mit PGP zu verschlüsseln (ihr Hauptargument: „ist zu kompliziert“); geschweige denn, auf einen freien und Open-Source-Chatclient zu migrieren, am besten Matrix-basiert, wo man notfalls sogar den Server selbst betreiben kann. Einerseits ist es die Mühe, sich an eine neue Software zu gewöhnen und auf liebgewonnene Funktionen zu verzichten (tatsächlich existiert meines Wissens nach leider noch kein Matrix-Client, welcher den Funktionsumfang von Discord hat, was vor allem Rollen und Benutzerrechteverwaltung auf Servern bzw. in Kanälen angeht, wie sie für größere Communitys echt nützlich sind); andererseits greift der bekannte Netzwerkeffekt: Selbst wenn du es schaffst, mit Argumenten all deine Kontakte vom Wechsel zu überzeugen, bleibt es an ihnen hängen, all ihre eigenen Kontakte zu überzeugen, womit sie die gleiche Tortur durchmachen müssen wie du, und an denen bleibt wiederum hängen, deren Kontakte zu überzeugen etc... Mark Zuckerberg hat schon richtig erkannt, dass man die Leute zu Beginn mit Features locken muss, und ab einem gewissen Punkt kommen sie von allein zu der Plattform bzw. bleiben dort, weil all ihre anderen Kontakte ebenfalls dort sind.

Nicht einmal bei E-Mails, wo man dank des offenen Protokolls keinen Netzwerkeffekt hat, setzen sich die besten und datenschutzfreundlichsten Anbieter in der Masse durch. Nimmt man eigene Domains oder berufliche E-Mail-Adressen, die über den Arbeitgeber laufen, hinaus; wo sind da die meisten Leute unterwegs? Bei Google, Yahoo oder irgendwelchen Freemailern à GMX & Co.. Google liest alles mit, bei Freemailern wird über Spam & Co. gejammert, aber wenn man den Leuten zeigt, dass es Anbieter wie Posteo oder ProtonMail gibt, werden viele davon abgeschreckt, dass der Service dort Geld kostet, so nach dem Motto: „Warum dafür bezahlen? E-Mail gibt es doch kostenlos.“ Dass man als User nicht der Kunde, sondern das Produkt ist, mag ja wehtun, aber nicht so weh wie einen Euro im Monat für das E-Mail-Konto abdrücken zu müssen (Basispreis bei Posteo, gezahlt wird per Prepaid-Aufladung für mindestens ein Jahr im Voraus, also 12 Euro Minimum).

(Nachtrag 2: An der Stelle ist auch bei uns etwas Selbstkritik angebracht. Wir kaufen und spielen Videospiele, die mit Anti-Cheat-Tools und Denuvo verseucht sind, welche ebenfalls weitläufige Rechnerscans vornehmen können und das auch tun, weil für uns ein Verzicht auf diese Spiele wegen solcher „Lappalien“ nicht in Frage kommt, wo sie doch so „gut“ sind und alle darüber reden.)

Und diese Leute sind auch die Zielgruppe, welche die EU ansprechen will: Datenschutz ist ihnen ohnehin nicht wichtig genug, aber wenn sie „Kindesmissbrauch“ hören, verfallen sie in blinden Aktionismus, für Gegenargumente ist dann kein Platz mehr und sie würden alles abnicken.
(Nachtrag: In China, dem Musterbeispiel für totale Überwachung, spielt sich das weitgehend tatsächlich genauso ab: Die allermeisten, die man fragt, werden einem, sofern sie überhaupt wissen, dass es diese Maßnahmen gibt und es nicht abstreiten, sagen, dass das nun einmal notwendig sei, um die ganze Kriminalität zu bekämpfen und für Ordnung zu sorgen. Und wenn man auf Bildern vergleicht, wie manche chinesische Städte früher aussahen und wie sie heute aussehen, ist diese Haltung gar nicht so unverständlich. Erst, wenn sie selbst zu Unrecht mit der Staatsmacht Probleme bekommen und diese sich dabei auf die gesammelten und ausgewerteten Daten beruft, überdenken sie diese Position.)

Das Problem ist, dass für die meisten Menschen, die nicht auf einem gewissen Mindestniveau technisch und gesellschaftspolitisch versiert sind, Datenschutz und die Gefahren, die beim Abhören digitaler Medien drohen, abstrakt und nicht greifbar genug sind. Bei der Stasi sind sich alle einig, dass sie und ihre Methoden ganz böse und schlimm waren, selbst wenn man zu jung ist, um sie überhaupt erlebt zu haben, aber auf die Idee, dass auch unser Staat und seine Organe „böse“ werden können, wenn man ihnen die Mittel dazu gibt, kommen schon deutlich weniger. Niemand ließe es sich gefallen, wenn anlasslos seine gesamte Post kontrolliert und jeden Tag seine Wohnung von der Polizei durchsucht würde, aber die wenigsten denken so weit, das Prinzip auf ihre digitalen Endgeräte und ihre Online-Kommunikation zu übertragen. Wenn die Polizei „vorsorglich“ deine Wohnung durchsucht, ist das für dich sichtbar; wenn sie „vorsorglich“ dein Smartphone oder deinen PC scannt, ist es das nicht, wenn der Trojaner so funktioniert, wie sie sich das wünschen.

Anderes Beispiel, wo man diesen Effekt gut messen kann: Ich kenne Leute, die bestellen ihre Kondome und andere Dinge, die ihnen „peinlich“ sind, grundsätzlich bei Amazon oder anderswo im Netz, statt sie im Einzelhandel zu kaufen. Bei Amazon musst du deine persönlichen Daten hinterlassen und die Transaktion lässt sich prinzipiell auf ewig speichern; in der Drogerie kannst du mit Bargeld zahlen, es gibt keine Ausweiskontrolle und in ein paar Tagen weiß kaum noch jemand, was du an Tag X gekauft hast. Warum gehen diese Leute zu Amazon? Der Umstand, dass man in der Drogerie ihr Gesicht sehen kann, dass man sie dabei beobachten kann, wie sie Kondome kaufen, wiegt für sie schwerer als der Gedanke, online beim Kauf ihre persönlichen Daten zu hinterlassen. Aus Datenschutzperspektive ist völlig offensichtlich, welche Option die schlechtere Wahl ist, aus sozialer Sicht nicht so unbedingt. Im Laden könnten sie von jemandem gesehen werden, der sie kennt, und da ist die Gefahr, dass im Umfeld Gerüchte aufkochen, durchaus höher als im Internet, wo die Amazon-Typen, welche die Bestellung bearbeiten, überhaupt keinen Bezug zu den Personen haben, die da bestellen; und die Gefahr, dass mit den hinterlassenen und gespeicherten Daten wesentlich größere Schäden verursacht werden könnten, ist für die Leute entweder nicht greifbar oder sie schätzen ihre Wahrscheinlichkeit als zu gering ein. Da fällt es leichter, seine Daten und sein Verhalten irgendeinem Unbekannten anzuvertrauen, wo nicht überprüfbar ist, dass die Daten dort sicher sind, und wo man einfach ohne Grundlage darauf vertrauen muss, dass dieser Unbekannte damit nichts Schlechtes anstellt.

Wir Nerds kennen das Prinzip auch, bei uns spiegelt es sich z.B. im Gebrauch von VPNs à NordVPN & Co. wider: Wir können unseren Standort und unsere Identität gegenüber den Webseiten, die wir aufrufen, verschleiern, ja; aber unsere gesamte Internetaktivität wird mit VPN nicht anonym. Der Punkt, wo unser Internetverkehr z.B. durch den Staat oder andere Kriminelle erfassbar und auszuwerten ist, verschwindet nicht, er verschiebt sich bloß vom ISP zum VPN; und so sehr viele Anbieter auch versprechen, nicht zu loggen, können wir es nicht überprüfen. Wir können es ihnen nur glauben, es aber nicht sicher wissen. Möglicherweise loggt der VPN-Anbieter tatsächlich nicht, möglicherweise zahlen wir aber auch einen Haufen Geld für leere Versprechen bis hin zu dreisten Lügen. Warum gehen wir dieses Risiko überhaupt ein? Erstens ist ein anderer Hauptvorteil von VPNs, die Möglichkeit, Geoblocking zu umgehen, für uns beim Surfen direkt sichtbar; und zweitens rechnen wir uns aus, dass beim VPN-Anbieter zumindest die Chance besteht, dass er tatsächlich nicht loggt und dass er, wenn er irgendwo sitzt, wo der Pfeffer wächst, auch nicht mit freidrehenden Strafverfolgungsbehörden in Deutschland, EU. etc. kooperiert, während wir sicher wissen, dass unser ISP da weniger Spielraum hat. Ebenso gehen wir instinktiv davon aus, dass das Risiko, über unverschlüsselte öffentliche WLAN-Netzwerke abgehört zu werden, wesentlich größer sei, als beim VPN-Anbieter angegriffen zu werden. Also gehen viele von uns lieber das Risiko ein, für ein VPN zu bezahlen, das nicht hält, was es verspricht; als uns mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Gefahren auszusetzen, die drohen, wenn der ISP alles sehen kann, was man macht und/oder wenn man in unverschlüsselten WLANs unterwegs ist.

Und bei einem VPN besteht wie gesagt grundsätzlich wenigstens noch die Chance, dass es die Kommunikation tatsächlich sicherer vor den Blicken von Staat und anderen Verbrechern macht. Viele setzen allerdings auch Mittel ein, die nachweislich nicht helfen und sogar neue Angriffspunkte schaffen, weil sie meinen, dass das sicherer sei als ohne diese Mittel unterwegs zu sein; da landen wir dann beim Schlangenöl, das sich die Leute auf die Rechner knallen, weil sie sich einreden (und eingeredet bekommen), dass sie das vor Malware schütze.
 
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Dass man als User nicht der Kunde, sondern das Produkt ist, mag ja wehtun, aber nicht so weh wie einen Euro im Monat für das E-Mail-Konto abdrücken zu müssen (Basispreis bei Posteo, gezahlt wird per Prepaid-Aufladung für mindestens ein Jahr im Voraus, also 12 Euro Minimum).

Geht das denn anonym?

Beim VPN überwiegen für mich auch die Nachteile. Gerade wenn der nicht kostenlos ist, man also wieder mittels Zahlung die Anonymität aufgibt.

Bei meinem Kasperky kann ich mir nach dem Boykott durchs BSI und US-Behörden zumindest sicher sein, dass da nicht zusammengearbeitet wird um den Bundestrojaner nicht aufzuspüren.
 
Geht das denn anonym?
Bei Posteo hinterlegt man bei der Registrierung keine persönlichen Daten; und bezahlen kann man per Kreditkarte, Paypal, Überweisung (alles pseudonymisiert, die Zahlung lässt sich von außen keinem bestimmten Postfach zuordnen) oder in bar, entweder per Post (komplett anonym geht natürlich nur ohne Absender) oder direkt in Berlin im Posteo Lab.

Wenn das VPN kostenlos ist, kannst du Gift drauf nehmen, dass der Anbieter deine Daten sammelt und zu Geld macht. Das macht den ganzen Schutz erst recht hinfällig. Da stehen die Chancen bei einem bezahlten Dienst besser, dass dein Surfverhalten nicht aufgezeichnet wird somit nie einem anderen als dem VPN-Anbieter bekannt wird. Wohlgemerkt – die Chancen stehen besser, eine Garantie hast du mangels Nachweismöglichkeit nicht. Muss jeder selbst wissen, welche Risiken er hier größer einschätzt. Unabhängig davon gilt natürlich: Egal ob VPN oder Tor, sobald du dich irgendwo einloggst, ist es zumindest aufseiten des aufgerufenen Dienstes vorbei mit der Anonymität.

Auch bei Kaspersky hast du keinen rationalen Grund, ihnen deine persönlichen Daten anzuvertrauen. Die Warnungen des BSI vor Kaspersky sind völlig berechtigt, die aufgeführten technischen Begründungen treffen allesamt zu. Warum das BSI nicht auch vor den anderen Schlangenölherstellern warnt, hat es bisher allerdings noch nicht erklären können. Wie wäre es damit, überhaupt niemandem eine privilegierte Backdoor zu gewähren?
 
Wenn müsste man halt komplett vor Windows, Adobe etc. warnen.


Und das mit der Kooperation ist auch sehr relativ. Mit der neuen TTDSG lassen sich nicht mal mehr IP-Logs bei Facebook etc. mit einer einfachen Bestandsdatenanfrage anfragen.
 
Urteil des EuGH zu Fluggastdaten:


Die Tagesschau hebt einen sehr interessanten Aspekt hervor:

https://www.tagesschau.de/ausland/europa/fluggastdaten-eugh-101.html schrieb:
Daten nicht einfach von KI durchsuchen lassen

Auch bei der Durchsuchung der riesigen Datenmengen nach möglichen, noch unbekannten Straftätern gibt es Einschränkungen. Weil das per Hand kaum zu schaffen ist, scannt die Polizei die gespeicherten Daten mit Hilfe von Software: Wer hat sich auffällig verhalten, hat vielleicht einen Langstreckenflug mit wenig Gepäck angetreten oder den Flug bar bezahlt? Der Einsatz dieser Software ist weiterhin möglich, aber, so das Gericht: Es muss vorher klar festgelegt werden, welche Merkmale der Algorithmus sucht.

Es sei nicht in Ordnung, dass selbstlernende künstliche Intelligenz das Ruder übernimmt, die Maschine also immer neue menschliche Eigenschaften bestimmt, die als verdächtig gelten.
Zum ersten Mal begrenzt der EuGH hier den Einsatz von künstlicher Intelligenz - allein deswegen ist dieses Urteil bedeutend, denn das könnte Vorbild sein für künftige Entscheidungen über ganz andere Fragen.
 
Aktueller Stand zur Chatkontrolle:


Update 19.09.2022
Der Bundesrat wendet sich gegen die Pläne der EU-Kommission, Anbieter von Hosting- und Kommunikationsdiensten zu einer Überprüfung der übermittelten Inhalte auf Darstellungen von sexualisierter Gewalt an Kindern zu verpflichten. "Aufgrund des breiten Technologieeinsatzes zum Aufspüren von sexuellem Missbrauch von Kindern könne der Vorschlag der EU-Kommission zu Eingriffen in die Kommunikations- und Meinungsfreiheit führen", kritisiert die Länderkammer laut netzpolitik.org (Anna Biselli). Der Bundesrat habe in seiner Stellungnahme die Bundesregierung aufgefordert, sich auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass das Recht auf Vertraulichkeit privater Kommunikation erhalten bleibe.
 
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Irgendwie lustig...
Da kommt die UvdL daher und will die "totale Kontrolle" - schiebt wie anno dazumals die Kinder vor - aber ihre Nachrichten und Mails und Messengerkommunikation ist "huch, ganz plötzlich" verschwunden und nicht mehr aufzufinden.
War ja bei der Berateraffäre so und aktuell ja auch in der EU mit ihren Impfbestellungen.

Typisch für "Do as i talk, not as i walk"
 
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