Rekordstrafe: EU verdonnert Google wegen Android zu einer Strafzahlung von 4,3 Milliarden Euro

AW: Rekordstrafe: EU verdonnert Google wegen Android zu einer Strafzahlung von 4,3 Millionen Euro

@Wuselsurfer

Wieso sollte man deine Aussage mit Fakten oder Links widerlegen wollen, du schreibst doch immer nur Ich oder Mir Egal.

Deine Subjektive Meinung wie du mit deinen Geräten umgehst interessiert mich ziemlich wenig. Genauso wenig wieviele Google Apps du nutzt. Jedes Smartphone soll am besten Millionen Kunden weltweit ansprechen, und tut mir Leid dir das sagen zu müssen, du bist nicht die Vorlage dafür.

und genau deswegen befassen sich damit auch Experten die den ganzen Markt betrachten und das Komplettsystem und fragen nicht den Plug & Play Kunden was er davon hält.

Den der hat wie man bei dir ganz gut erkennt, ein zu beschränktes Sichtfeld auf den Markt und die Situation dahinter.
 
"Man" sind in dem Fall die OEMs und Online-Dienste und die können eben NICHT ohne Hindernisse auf Alternativen zurückgreifen. Bei den OEMs ist das Hinderniss, dass die damit mal eben deren Hauptgeschäftszweig (Android-Geräte mit PS) komplett und sofort aufgeben müssten, bei den Online-Diensten gibt es schlicht keine Alternativen, da Google die ja so schön verhindert.
Wenn deren Geschäftskonzept auf die Dienstleistung Dritter beruht, müssen sich jene Geschäftbetreiber auch mit deren Bedingungen arrangieren. Alternativen gibt es wie gesagt genug und PS ist kein grundrecht, sondern ein Angebot, dass man nutzen kann aber nicht muss.


Youtube läuft nicht auf FireTV, weil GOOGLE ES DA BLOCKIERT. Imho ein weiterer Fall für die Wettbewerbsaufsicht.
WEIL, Amazon sich weigert den chromecast auf ihrer Plattform zu vertreiben/ vertreiben zu lassen. Das war eine unmittelbare Reaktion mit YT.^^ Und das ist "aktive" Marktverhinderung.

MfG
 
Wenn deren Geschäftskonzept auf die Dienstleistung Dritter beruht, müssen sich jene Geschäftbetreiber auch mit deren Bedingungen arrangieren. Alternativen gibt es wie gesagt genug und PS ist kein grundrecht, sondern ein Angebot, dass man nutzen kann aber nicht muss.

Wenn Du doch nicht jedes mal die marktbeherrschende Position in Deinen Überlegungen ignorieren würdest.... Es wurde Dir hier nun wirklich schon oft genug erklärt. Offensichtlich willst Du die geltende Gesetzeslage aber nicht akzeptieren, wenn es Google trifft. Aber dann macht es auch keinen Sinn mehr, Dir den Punkt mit der Marktbeherrschung noch ein 7. oder 8. mal zu erläutern. Du ignorierst es einfach weiterhin.

WEIL, Amazon sich weigert den chromecast auf ihrer Plattform zu vertreiben/ vertreiben zu lassen. Das war eine unmittelbare Reaktion mit YT.^^ Und das ist "aktive" Marktverhinderung.
Zum einen gibt es gleich mehrere Chromecast-fähige TV-Dongles bei Amazon zu kaufen und zum andern besitzt Amazon keine marktbeherrschende Position im Einzelhandel. Der E-Commerce-Anteil im Einzelhandel betrug 2017 in DE 13%. Dreizehn! Und im E-Commerce selbst wiederum wird für 2016 der Anteil von Amazon in DE auf 34% geschätzt. Damit gilt für Amazon tatsächlich noch das Hausrecht.

Youtube dagegen ist eindeutig die marktbeherrschende Video-Plattform, die Google (man muss fast schon sagen: Google-typisch) als Druckmittel (Fire TV wird so unattraktiver) gegen Amazon eingesetzt wird, um Chromecast zu stützen.
Aber auch das hängt nun halt wieder mit dem Unterschied "marktbeherrschend/nicht marktbeherrschend" zusammen und das ignorierst Du ja nun einfach sehr konsequent.

Von daher hätte ich mir die Erklärung eigentlich auch gleich sparen können
 
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