Movie2k.to: 'Es gibt kein Gesetz gegen Streaming-Seiten wie Moviek2k.to oder Kino.to'

Ich kann das nicht begreifen warum die Seiten dicht sind, mit der Begründung, dass dann youtube, myvideo, clipfisch und viele andere Seiten auch gleich geschlossen werden können. Denn da wird auch gegen viele Urheberrechte verstoßen. Die Seiten sind vom Prinzip her genau das selbe! Wer gegen kino.to etc ist, muss auch gleich für ein verbot für youtube etc. sein!
 
Ich kann das nicht begreifen warum die Seiten dicht sind, mit der Begründung, dass dann youtube, myvideo, clipfisch und viele andere Seiten auch gleich geschlossen werden können. Denn da wird auch gegen viele Urheberrechte verstoßen. Die Seiten sind vom Prinzip her genau das selbe! Wer gegen kino.to etc ist, muss auch gleich für ein verbot für youtube etc. sein!
Das stimmt nicht ganz, Kino.to hat anscheinend die Filme selbst hochgeladen und die Filehoster betrieben. Daher konnten sie sie dingfest machen!
Am ende werden sie sie wahrscheinlich auch nur deshalb anklagen können, dass reicht aber schon für ne heftige Strafe weil sie es gewerblich machten.
 
Das stimmt nicht ganz, Kino.to hat anscheinend die Filme selbst hochgeladen und die Filehoster betrieben. Daher konnten sie sie dingfest machen!
Am ende werden sie sie wahrscheinlich auch nur deshalb anklagen können, dass reicht aber schon für ne heftige Strafe weil sie es gewerblich machten.

Die Filme kommen von usern und werden über 3. angesehen. kino.to war nur der Streamer.

Bei youtube ist das downloaden der Musik durch mitschneiden oder 3. Programme legal! Lade ich jetzt da zum Beispiel das neuste Lied von X hoch, was ich nicht darf und es läd sich einer, begehen sowohl ich als auch der Streamer eine Straftat. Da beschwert sich aber keine sau. Bei Filmen ist ein drama.... für mich unverstöndlich!
 
Ich glaube wir reden nicht über das selbe Thema. Das hier hat nichts mit Privatkopie zu tun. Es ist auch schwer dir zu folgen...
Nochmal ganz einfach.
Die Thematik ob Download oder Cache oder nicht, würde nur regeln ob die Gesetze zur Privatkopie eintreten oder nicht.

Wenn die Quelle aber Illegal ist, fällt das Ganze nicht unter den Schutz der Privat-Kopie.
Damit ist es egal unter welche Regelung die Zwischenspeicherung im Cache fällt.
Das ist nur für Dienste wie RTLNow oder ARTE+7 entscheidend.

Bei der Frage ob die Quelle illegal ist liegt noch eine weitere Grauzone.
Weil der Nutzer evtl. nicht erkennen kann ob der Anbieter die Rechte besitzt.
Hier setzt meine Bemerkung von oben ein, dass es für "Internet-Erfahrene" wie uns schwer sein wird zu belegen es nicht besser gewusst zu haben.
Bei Kinofilm-Mitschnitten dürfte das Argument komplett flach fallen.

Das ist eine rein Theoretische Betrachtung.
In wie fern die Verfolgung sämtlicher Nutzer praktisch möglich ist, ist ein völlig anderes Thema.

[EDIT]
http://www.pcgameshardware.de/aid,8...Streaming-Webseiten-Erinnerung/Internet/News/
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Filme kommen von usern und werden über 3. angesehen. kino.to war nur der Streamer.
Das ist falsch!
Die Filme kamen oft von Mitarbeiten. Diese arbeiteten für die Filehoster die Kino.to betrieben hat. Sie haben nicht nur eine Suchmaschine bereitgestellt, sondern auch den Content selbst.
Daher konnte sie hochgenommen werden. Wenn du das noch nicht weisst, dann brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Google mal oder lies dieses Interview:
“Kino.to ist noch nicht zu Ende.” – Interview mit einem Uploader | netzfeuilleton.de
 
Das ist falsch!
Die Filme kamen oft von Mitarbeiten. Diese arbeiteten für die Filehoster die Kino.to betrieben hat. Sie haben nicht nur eine Suchmaschine bereitgestellt, sondern auch den Content selbst.
Daher konnte sie hochgenommen werden. Wenn du das noch nicht weisst, dann brauchen wir nicht weiter zu diskutieren.
Google mal oder lies dieses Interview:
“Kino.to ist noch nicht zu Ende.” – Interview mit einem Uploader | netzfeuilleton.de

Laut diesem Interview heißt es doch, dass die Seite kino.to nur Inhalte verlinkt hat.
Woher die kommen, und von welchem Unternehmen ist völlig belanglos.
Die Domain kino.to
hat NUR verlinkt, nichts gehostet.

Und wenn Du die Seite kennst ist es auch einleuchtend: Es gibt da verschiedene Anbieter, die verlinkt sind, die man anklicken muss, um sich seine Serie anzuschauen. (hab ich von einem Freund gehört:D )
Da gabs sowas wie Megadownload, oder sonst was.
Und wenn du auf andere seiten wie movie2k.to gehst, wirst du feststellen, dass die hoster die selben sind, wie bei kino.to damals
 
Zur Frage der Strafbarkeit der Betreiber von kino.to (o.Ä):

Jetzt mal vollkommen unabhängig vom §129 StGB gesehen, sind nach wie vor, die Strafnormen im UrhG relevant, insbesondere §106 und §108a UrhG (Gewerbsmäßige Verwertung). Die Besonderheit des §108a UrhG ist sogar, dass hier kein Strafantrag (§109 UrhG) notwendig ist. D.h. Die Staatsanwaltschaft müsste in allen Fällen der Streaming-Webseiten von selbst tätig werden. Darauf nimmt die "Stellungnahme" aber überhaupt gar keinen Bezug, wie auch alle anderen Grundtatbestände.

Auch hier wäre wieder §106 UrhG einschlägig, nur dieses Mal im Rahmen einer Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung. Dem Betreiber selbst kann man sogar über §§7 ff. TMG haftbar machen, da er zweifelsfrei wusste, dass die Inhalte auf die er verlinkt, nicht mit dem Urheberrecht konform gehen. Sprich er hätte diese Löschen und Sperren müssen. Delikat wird es in dieser Hinsicht, da das gesamte Konzept dieser Webseiten aber auf das Streaming solcher Inhalte aufbaut. :ugly:
 
Ich habe ein langjährig Erprobtes Rezept gegen alle Probleme, die mit Streaming-Websites a la kino.to, Torrents etc. für Privatanwender entstehen:

Einfach diese Seiten nicht nutzen.

Es funktioniert. Und ich lebe trotzdem!
 
@drakenbacken
Das ignorieren eines Problems löst es aber leider nicht, das hat man doch schon beim Internet-Stoppschild, von der Leyen gesehen...das das nicht funktionieren kann.

Wie ich schon mal sagte (nicht hier), es wird darauf hinaus laufen, das unsere Gerichte mal wieder ein Grundsatzurteil aussprechen müssen, da es bisher keine eindeutige Regelung gibt für Streamingseiten.
Bisher ist alles soweit verwustelt, das nicht mal Anwälte genau wissen was Sache ist,
denn Tatsache ist: jedes Streaming-Video (ob legal oder nicht) muss etliche male kopiert und gespeichert werden bevor es beim Endkunden ankommt... und der Endkunde ist nun mal nur das Auge/Ohren des Kunden... und nicht die Festplatte oder der Zwischenspeicher bei der Telekom oder unseres PCs...
 
Laut diesem Interview heißt es doch, dass die Seite kino.to nur Inhalte verlinkt hat.
Woher die kommen, und von welchem Unternehmen ist völlig belanglos.
Die Betreiber von Kino.to haben einen Teil der Hoster selbst betrieben und andere dafür bezahlt, Filme auf die Hoster zu laden.
In diesem Interview sagt der Uploader ganz geschickt, das er nie Geld von Kino.to bekommen hat. Das war der ja der Trick, das haben die Betreiber von Kino.to einfach über die
anderen Firmen angewickelt. Deshalb konnte man sie auch hochnehmen.

Ich machs jetzt ganz einfach für dich, noch krasser kann man es nicht vorgekaut bekommen:
Klicke auf diesen Link und schaue ab 6.10 Min. :
SPIEGEL.TV - Web-TV der SPIEGEL Gruppe

Interessant:
In diesem Bericht sagt übrigens Shia LaBeouf (Hauptdarsteller Transformers) das er online Filme schaut und das man die Entwicklung nicht aufhalten kann.
 
Es ist übrigens nicht unbedingt ausreichend, sich im Impressum der eigenen Webseiten von den Inhalten der dort zu findenden Links zu distanzieren. Jedenfalls gibt es auch hier unterschiedliche Rechtsauffassungen, so dass man nicht unbedingt pauschal behaupten kann, dass ein Disclaimer, wie er auf den meisten Seiten zu finden ist, immer ausreichend ist. Bei solchen Seiten wie Kino.to, deren Namen schon in gewisser Weise impliziert, dass es es sich um eine Seite handelt die höchstwahrscheinlich auf urheberrechtlich geschütztes Material verweist, dürfte ein Disclaimer wohl auch wirkungslos sein.

In dem erwähnten Urteil geht es aber gerade darum, dass eine ausreichende Distanzierung nicht dadurch geschehen kann, dass man pauschal auf die jeweilige Verantwortung Dritter verweist. Ein solcher Disclaimer ist für eine Haftungsfreistellung wohl in den meisten Fällen wirkungslos. Es gibt sogar Stimmen, die aus solchen Distanzierungen bereits ein entsprechendes Unrechtsbewusstsein des Verfassers schließen, da dieser wohl damit rechnet, auf unter Umständen juristisch heikle Seiten zu verweisen.

Im Übrigen ist die juristische Diskussion um die rechtliche Einordnung von Links und einer Haftung für fremde Inhalte auch nach der Neufassung des hierfür maßgeblichen TDG noch nicht beendet. Auch einige widersprüchliche Urteile zu diesem Thema tragen dazu bei, dass solche Disclaimer noch eine Weile im Netz zu finden sein werden.

Quelle: Die Top10 der populärsten Irrtümer im Internet-Recht
 
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