(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
da hast du Recht. Wenn die Eltern nicht schauen was die Kinder so treiben/spielen kann man so ziemlich alles machen. Egal ob es verboten ist oder nicht. Und den unbekannteren Online-Händlern ist sowas doch auch sch*** egal.
Was ich aber nicht verstehe ist, dass CS "schon" ab 16 freigegeben ist, obwohl es eines der umstrittensten Killerspiele ist.
Deswegen finde ich, dass die USK des öfteren komisch bewertet
Gar nichts. Gesetze gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab ihrem Inkrafttreten. Die können nicht "heute" einfach etwas als illegal beschlagnahmen, was vorher legal erhältlich war. Jedenfalls nicht in diesem Fall sondern eben nur in strengen Ausnahmen.wenn das verbot in kraft gesetzt wird was machen die mit den bereits verkauften spielen