BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Wikipedia: "Durch die richterliche Unabhängigkeit wird die für den Rechtsstaat unerlässliche Gewaltenteilung garantiert und sichergestellt, dass der rechtsunterworfene Bürger sich einem neutralen Richter gegenübersieht."
Klappt in Deutschland wohl überhaupt nicht!
- Email-Dienste zum anlasslos überwachbaren Dienst erklären
- Vorgeworfene Rechtsverstöße müßen jetzt wiederlegt, nicht bewiesen werden
- je höher der Kader, desto geringer die Pflicht zur Einhaltung des Amtseides
etc.
Ich muß hier weg!

deutschland ist längst ne diktatur geworden. nicht umsonst gehen viele menschen auf die straße und gleichzeigtig werden sie von der gleichgeschalteten lügenpresse diffamiert. das es dann noch trottel gibt die meinen der staat muss die umwelt retten und sonstige kuriositäten ist sowas von realitätsfern das man schon gar nicht mehr weiss man man zu diesen gestalten sagen soll und kann. die kapieren ja gar nix mehr.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Eigentlich könnten Kanzleien doch einfach willkürlich irgendwelche IPs aus dem internet sammeln und behaupten über diese wurde filesharing betrieben. Man kann ja jetzt wohl nicht mehr beweisen dass man undschuldig ist.

Das würde mich auch mal interessieren. Wenn man einfach nun einfach behauptet, die und die IP Adresse hat vor 3 Jahren torrent Dateien heruntergeladen, wie kann man sich denn jetzt überhaupt noch gegen eine Strafe wehren, wenn man unschuldig ist?
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Wer mittlerweile immer noch nicht mitbekommen hat, dass es keine gute Idee ist, seine Warez per Filesharing/Tauschbörsen zu beziehen, der hat's auch echt nicht anders verdient...

OCHs in Verbindung mit jDownloader, anyone ? Ich meine, die gibt's nicht erst seit gestern und die "Nachverfolgbarbeit" ist mit dieser Kombination (vor allem wenn die Server, wo die IP-Adressen gespeichert werden in Holland stehen und die Namen der RAR-Archive nicht eindeutig sind ...) nur schwer bis kaum möglich.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Eigentlich könnten Kanzleien doch einfach willkürlich irgendwelche IPs aus dem internet sammeln und behaupten über diese wurde filesharing betrieben. Man kann ja jetzt wohl nicht mehr beweisen dass man undschuldig ist.

Ist ja nicht so als ob das nicht vorher schon vorgekommen wäre...
Aber die Bürger mal besser vor raubenden Anwälten zu schützen... Nääää, der Bürger hat keine zahlende Lobby, da rechnet sich das nicht.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Davon also mal abgesehen gibt ist es so, dass es erst dann interessant wird, wenn die erste Kühlschrank IP des Filesharings bezichtigt wird. Oder ein Rauchmelder oder die Barbiepuppe im Kinderzimmer.

Es gilt immer die Router IP. Deshalb wird der Anschlussinhaber verklagt und soll dann den Täter verraten. :nene:
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Sicherlich gibt es diese dubiosen Anwaltskanzleien, die einfach Abmahnungen am laufenden Band raushauen. Das hat teilweise auch missbräuchliche Züge. Aber man sollte da jetzt nicht unbedingt Angst vor haben, wenn man sich ordnungsgemäß verhalten hat. Die müssen ja, um ihren Anspruch zu begründen, beweisen, dass bei der entsprechenden Anschluss IP eine Rechtsverletzung stattgefunden hat. Der oben genannte Fall mit der Rentnerin ist ein gutes Beispiel dafür, dass man auch als Anschlussinhaber die gegen einen sprechende tatsächliche Vermutung der Täterschaft noch widerlegen kann. Es ist sehr kurios, dass der Amtsrichter dennoch gegen die Beklagte entschieden hat und sie dann erst in der Berufungsinstanz Recht bekommen hat. Aber an den Amtsgerichten ist es eben teilweise wie auf hoher See, da kann man auch schonmal Pech mit dem Richter haben. Dafür sind dann aber ja noch die Rechtsmittel Berufung und Revision da, um natürlich vorkommende Fehlurteile wieder glatt zu ziehen. Der Fall mit der Rentnerin zeigt, dass unser Rechtssystem dort funktioniert hat.

Da hier offenbar Unsicherheit darüber besteht, wer was beweisen muss.... Es ist nachwievor so, dass der Anspruchsteller (z.B. ein Musikunternehmen) beweisen muss, dass der Anspruchsgegner die Rechtsverletzung begangen hat. Zur Vereinfachung reicht da aber zunächst aus, wenn der Anschlussinhaber ermittelt wird, von dessen IP die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Das macht man so, weil sich sonst jeder immer damit rausreden könnte, dass er behauptet, es seien mehrere Personen über die IP Adresse aktiv und man selbst habe die Rechtsverletzung nicht begangen. Der Anspruchsteller könnte dann nie beweisen, wer der tatsächliche Täter ist und im Ergebnis würde niemand haften, obwohl Rechtsverletzungen bei diesen IP Adressen stattgefunden haben.

Dass das vom Ergebnis her nicht richtig sein kann, das würde nämlich die verfassungsmäßigen Rechte der Musikinhaber verkürzen, sollte eigentlich einleuchten. Darum gibt es eben dann diese tatsächliche Vermutung der Täterschaft, die entsteht, wenn eine Rechtsverletzung bei einer bestimmten Anschluss IP nachgewiesen wird. Diese Vermutung kann dann ihrerseits aber erneut widerlegt werden, siehe Renterin Fall.

Viele Grüße
Der Minister
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Also eben doch wieder: Prinzipiell schon mal schuldig bis zum Gegenbeweis. Sehr lustig.

Ich hoffe du kommst mal in die Situation. Bin dann mal gespannt, wie du nachweisen möchtest, dass du Heute um 15:33 NICHT an dem Anschluss mit der IP-Adresse xxx.xxx.xxx.xxx etwas runtergeladen haben kannst. Allein schon irgendein Post in irgendeinem Netz oder auf einem Forum wie diesem hier kann dir unter Hilfenahme der (immer noch bzw. schon wieder in Vorbereitung befindlichen) Vorratsdatenspeicherung schnell einen Strich durch die Rechnung machen. Und dann wird die Luft für dich vor Gericht schon ziemlich dünn, wenn DU dann in der Beweisumkehrpflicht bist...
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

So wie ich das sehe, gibt es nur eine logische Verteidigung dagegen: man öffnet einfach an seinem Internetrouter das WLAN für alle Benutzer und schon kann man dann vor Gericht sagen, daß man keine Ahnung hat, wer da was und wann und warum heruntergeladen hat.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

So wie ich das sehe, gibt es nur eine logische Verteidigung dagegen: man öffnet einfach an seinem Internetrouter das WLAN für alle Benutzer und schon kann man dann vor Gericht sagen, daß man keine Ahnung hat, wer da was und wann und warum heruntergeladen hat.

Leider nein, dann bist du (nach der momentanen Rechtslage) trotzdem der Doofe. Google mal nach Störerhaftung :)
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Eben nicht schuldig bis zum Gegenbeweis. Erstmal muss doch nachgewiesen werden, dass auf einem Anschluss eine Rechtsverletzung begangen worden ist. Der Kläger ist da also in der Beweispflicht. Erst wenn er den Beweis führen kann, spricht eine Vermutungswirkung gegen dich. Es hat sich nunmal so herausgebildet, dass man grundsätzlich für Dinge verantwortlich ist, die von dem eigenen Internetanschluss stattfinden. Ob das nun so richtig ist oder falsch, da kann man ja meinetwegen drüber streiten. Für diese Herangehensweise spricht eben ganz klar die Praktikabilität. Da es sonst niemals zu einer Haftung kommen würde (siehe dazu meinen letzten Post). Letztendlich muss man immer die sich gegenüber stehenden Rechte abwägen. Und wenn im Ergebnis eine Beweisführung unmöglich gemacht werden würde, wenn man sich immer damit herausreden könnte, dass auch andere den Internetzugang nutzen, dann ist es zwar schön, dass wir das UHG haben, aber es ist ein zahnloser Tiger. Und die Rechteinhaber des geistigen Eigentums würden dann überhaupt nicht geschützt werden. Ich finde die Beweiserleichterung auch nicht völlig unproblematisch, aber mir fällt auch ehrlich gesagt ad hoc nichts Besseres ein. Irgendwie müssen aber die Rechteinhaber ihre Rechte nunmal wahrnehmen können.

Und ich denke nicht, dass das Risiko verklagt zu werden als jemand, der niemals irgendwelche Warez lädt, doch recht gering ist. Ich kenne jedenfalls aus meinem persönlichen Umfeld niemanden, dem das so passiert wäre. Aber ich kenne Leute, die gesaugt haben und dann auch erwischt und abgemahnt wurden.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Eben nicht schuldig bis zum Gegenbeweis. Erstmal muss doch nachgewiesen werden, dass auf einem Anschluss eine Rechtsverletzung begangen worden ist. Der Kläger ist da also in der Beweispflicht.

Soso? Setz das mal in Relation dazu:

"In der Regel genügte es, vor Gericht vorzutragen, wer grundsätzlich Zugang zu dem Internetanschluss hatte und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommt."

Und das klingt für dich NICHT nach "Schuldig bis zum Gegenbeweis"? Ich kann mit der tatsächlichen Rechtsverletzung nicht mal im entferntesten was zu tun gehabt haben und könnte trotzdem vor Gericht angeklagt werden... erklär mir mal bitte diese Diskrepanz!


Irgendwie müssen aber die Rechteinhaber ihre Rechte nunmal wahrnehmen können.

Es drängt sich mir die Vermutung auf, dass du einem dieser "Rechteinhaber" nahe stehstoder dein Blick auf die Thematik ist einfach nur sehr Rosa. Du siehst an so einer (unter Umständen) ungerechtfertigen Pauschalverurteilung kein Problem? Ich schon, auch wenn es nur 1 von 1000 Fällen betrifft, in denen jemand ohne Schuld verknackt wird ist und bleibt sowas unfair und ungerecht.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Soso? Setz das mal in Relation dazu:



Und das klingt für dich NICHT nach "Schuldig bis zum Gegenbeweis"? Ich kann mit der tatsächlichen Rechtsverletzung nicht mal im entferntesten was zu tun gehabt haben und könnte trotzdem vor Gericht angeklagt werden... erklär mir mal bitte diese Diskrepanz!




Es drängt sich mir die Vermutung auf, dass du einem dieser "Rechteinhaber" nahe stehstoder dein Blick auf die Thematik ist einfach nur sehr Rosa. Du siehst an so einer (unter Umständen) ungerechtfertigen Pauschalverurteilung kein Problem? Ich schon, auch wenn es nur 1 von 1000 Fällen betrifft, in denen jemand ohne Schuld verknackt wird ist und bleibt sowas unfair und ungerecht.

Selbstverständlich ist man, sofern Beweise für die eigene Schuld erbracht wurden, solange schuldig, bis man einen Gegenbeweis erbringt. So funktioniert JEDE Rechtsprechung. Überall und immer!

In Falle von Raubkopien wird der Beweis der Schuld durch Protokolle der IP Adressen erbracht. Das funktioniert im Falle von Torrentfilesharing sehr gut und ist absolut stichhaltig, wenn man das Prinzip von Torrents verstanden hat. Danach ist es ganz logisch, dass ein schlüssiger Gegenbeweis erbracht werden muss. Ein Rechtsirtumm ist natürlich auch in einem solchen Verfahren möglich aber deswegen kann man noch lange nicht darauf verzichten.
Wenn man deine Argumentation mal zu Ende denkt, müsste man das gesamte Gerichtswesen abschaffen.

Mach mal konkrete Vorschläge, wie man deiner Meinung nach mit Fällen von Urheberrechtsverletzung umgehen sollte. Einfach nur rumbellen ist doch albern.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Bei einer sündhaft teuren CAD-/CAM-Software, die wir bei uns auf Arbeit verwenden, ist das erste Byte in der Installer-Datei (hexadezimal) 0x4D. Ich bitte aufgrund dieser schwerwiegenden Urheberrechtsverletzung um postalische Zustellung des Haftbefehls, zusammen mit einem Termin für meinen Haftantritt.
Dream.jpg
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Soso? Setz das mal in Relation dazu:



Und das klingt für dich NICHT nach "Schuldig bis zum Gegenbeweis"? Ich kann mit der tatsächlichen Rechtsverletzung nicht mal im entferntesten was zu tun gehabt haben und könnte trotzdem vor Gericht angeklagt werden... erklär mir mal bitte diese Diskrepanz!




Es drängt sich mir die Vermutung auf, dass du einem dieser "Rechteinhaber" nahe stehstoder dein Blick auf die Thematik ist einfach nur sehr Rosa. Du siehst an so einer (unter Umständen) ungerechtfertigen Pauschalverurteilung kein Problem? Ich schon, auch wenn es nur 1 von 1000 Fällen betrifft, in denen jemand ohne Schuld verknackt wird ist und bleibt sowas unfair und ungerecht.

Ich glaube du hast da was missverstanden, dein zitierter Satz aus der Meldung bezieht sich darauf, wie man sich entlasten kann. Ich sage es nochmal, die Rechtsverletzung muss zunächst bewiesen werden. Dafür gibt es die Beweiserleichterung, dass man zunächst den Anschlussinhaber in Anspruch nehmen kann.

Und ich habe keinerlei Kontakte zu irgendwelchen Musik-, Software- oder sonstwas Unternehmen. Ich bin was das angeht vollkommen unbelastet, mir geht es bei der Juristerei darum ein möglichst gerechtes Ergebnis zu finden. Ich bin der Meinung jeder muss die Möglichkeit haben seine Rechte durchzusetzen. Hier geht es nunmal gerade um die Rechte der geistigen Eigentümer. Ob das jetzt ein Konzern ist, oder eine Privatperson, ist mir da vollkommen egal. Und wie gesagt, ich wüsste nicht, wie man es praktikabler und gerechter für BEIDE Seiten machen sollte, schlag was vor.

Und du wirfst mir hier einen Blick durch die rosarote Brille vor...meiner Meinung nach betrachte ich das realistisch, aber jeder kann nunmal, auch wenn er versucht objektiv zu sein, immer nur subjektiv Dinge betrachten. Und wenn ich durch eine rosarote Brille schaue, dann schaust du durch eine tiefschwarze Brille.

Und es geht hier nicht um verknacken...hier geht es nicht um eine strafrechtliche Beurteilung, sondern um eine zivilrechtliche. Und wenn über deinen Internetanschluss irgendwelcher Mist passiert, dann kannst du eben in bestimmten Fällen zivilrechtlich dafür in Anspruch genommen werden. Das hat nichts mit Strafe zu tun!
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Ich glaube du hast da was missverstanden, dein zitierter Satz aus der Meldung bezieht sich darauf, wie man sich entlasten kann. Ich sage es nochmal, die Rechtsverletzung muss zunächst bewiesen werden. Dafür gibt es die Beweiserleichterung, dass man zunächst den Anschlussinhaber in Anspruch nehmen kann.

Dazu aus nem Artikel einer Anwaltskanzlei:
Besteht die Möglichkeit, dass ein derartiges "Antipiracy-Programm" einen Fehler macht?

Ja, diese Möglichkeit besteht definitiv. Tatsächlich ist es in der Realität so, dass die eingesetzten Programme noch sehr fehlerhaft arbeiten. Teilweise kommt es zu Fehlerraten von bis zu 90 Prozent. Dementsprechend häufig erhalten Personen eine Filesharing Abmahnung, die weder einen unberechtigten Download noch einen illegalen Upload vorgenommen haben. Da die Abmahnkanzleien leider sehr von ihrer Software überzeugt sind, ist es in diesen Fällen besonders wichtig, der Abmahnkanzlei deutlich zu machen, dass die behauptete Urheberrechtsverletzung niemals stattgefunden hat.

Es ist ganz toll wenn die, die das Geld am Ende bekommen auch die sind, die die Beweise vorbringen, die sich ohne Probleme einfach faken lassen.
Und dann wird die Verteidigung erschwert - warum werden nicht gleich Lizenzen zum Gelddrucken verteilt?
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Dazu aus nem Artikel einer Anwaltskanzlei:


Es ist ganz toll wenn die, die das Geld am Ende bekommen auch die sind, die die Beweise vorbringen, die sich ohne Probleme einfach faken lassen.
Und dann wird die Verteidigung erschwert - warum werden nicht gleich Lizenzen zum Gelddrucken verteilt?

Du kannst doch nicht einfach so (wenn auch nur in Form eines Zitats), so eine Behauptung wie: "Bis zu 90% alle Filesharingabmahnungen sind unberechtigt" in die Welt hauen, ohne eine seriöse Quellenangabe mitzubringen.
"Artikel aus einer Anwaltskanzlei" ist keine Quellenangabe!
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Du kannst doch nicht einfach so (wenn auch nur in Form eines Zitats), so eine Behauptung wie: "Bis zu 90% alle Filesharingabmahnungen sind unberechtigt" in die Welt hauen, ohne eine seriöse Quellenangabe mitzubringen.
"Artikel aus einer Anwaltskanzlei" ist keine Quellenangabe!

Ach, aber deine Aussagen wie "In Falle von Raubkopien wird der Beweis der Schuld durch Protokolle der IP Adressen erbracht. Das funktioniert im Falle von Torrentfilesharing sehr gut und ist absolut stichhaltig, wenn man das Prinzip von Torrents verstanden hat." brauchen keine Quellenangaben?

Hier meine Quellenangabe: Die Abmahnung wegen Filesharing - Rechtsanwalt Thomas Hollweck - Berlin

Wo ist deine Quelle?
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Leider nein, dann bist du (nach der momentanen Rechtslage) trotzdem der Doofe. Google mal nach Störerhaftung :)

Die will man aber bald hoffentlich abschaffen. Dann sieht es wirklich besser aus, wenn der Router offen ist.

Zumal ja nach dieser Rechtslage die IP auch ausgedacht oder gewürfelt sein kann, der Angeklagte soll ja Beweisen, das er und die Familie etwas anderes gemacht hätte.
 
AW: BGH-Urteil: Verteidigung in Filesharing-Fällen wird dramatisch erschwert

Eben nicht schuldig bis zum Gegenbeweis. Erstmal muss doch nachgewiesen werden, dass auf einem Anschluss eine Rechtsverletzung begangen worden ist. Der Kläger ist da also in der Beweispflicht. Erst wenn er den Beweis führen kann, spricht eine Vermutungswirkung gegen dich. Es hat sich nunmal so herausgebildet, dass man grundsätzlich für Dinge verantwortlich ist, die von dem eigenen Internetanschluss stattfinden. Ob das nun so richtig ist oder falsch, da kann man ja meinetwegen drüber streiten. Für diese Herangehensweise spricht eben ganz klar die Praktikabilität. Da es sonst niemals zu einer Haftung kommen würde (siehe dazu meinen letzten Post). Letztendlich muss man immer die sich gegenüber stehenden Rechte abwägen. Und wenn im Ergebnis eine Beweisführung unmöglich gemacht werden würde, wenn man sich immer damit herausreden könnte, dass auch andere den Internetzugang nutzen, dann ist es zwar schön, dass wir das UHG haben, aber es ist ein zahnloser Tiger. Und die Rechteinhaber des geistigen Eigentums würden dann überhaupt nicht geschützt werden. Ich finde die Beweiserleichterung auch nicht völlig unproblematisch, aber mir fällt auch ehrlich gesagt ad hoc nichts Besseres ein. Irgendwie müssen aber die Rechteinhaber ihre Rechte nunmal wahrnehmen können.

Und ich denke nicht, dass das Risiko verklagt zu werden als jemand, der niemals irgendwelche Warez lädt, doch recht gering ist. Ich kenne jedenfalls aus meinem persönlichen Umfeld niemanden, dem das so passiert wäre. Aber ich kenne Leute, die gesaugt haben und dann auch erwischt und abgemahnt wurden.

https://de.wikipedia.org/wiki/RedTube-Abmahnaffäre
 
Zurück