BGH-Urteil: Kabelanschlüsse bleiben Teil der Mietnebenkosten

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Kosten für Kabelanschlüsse weiter Teil der Mietnebenkosten bleiben können. Durch eine Neuregelung des Telekommunikationsgesetz (TKG) ändern sich die Voraussetzungen aber ohnehin.

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