BGH-Urteil: Video- und Filehoster für Nutzer-Uploads haftbar

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Laut Bundesgerichtshof sind Video- und Filehoster für Uploads ihrer Nutzer haftbar. Bisher konnten sich in Deutschland die Betreiber auf eine Regelung berufen, die sie als passives Organ von der Haftung unter bestimmten Umständen befreit.

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Wieviel Kenntnis soll denn irgendein one-click-hoster haben, wenn das urheberrechtlich geschützte Material in einer verschlüsselten Datei liegt und Dateinamen keinen Hinweis auf den Inhalt geben?!
Und die nächste Frage, woher will der OCH wissen, ob nicht doch ein Recht zu Verbreitung vorliegt?
Sind eigentlich Autokonzerne demnächst auch haftbar, wenn jemand dessen KFZ rechtswidrig verwendet oder ein Vermieter, wenn der Mieter sich nicht rechtskonform verhält?
 
Bei all den tollen Entscheidungen die hier in Deutschland getroffen werden wundert es mich wirklich überhaupt nicht, dass wir keine nennenswerte IT Fachstruktur haben und auch nur ansatzweise am Weltmarkt mit irgend etwas konkurrieren könnten. Die aller größte Hürde, neben den ganzen Recht-Übervertretern, ist die DSGVO. Das ist wie jemanden die Beine brechen und dann Krücken geben, damit er wieder laufen kann.

MfG
 
Alles schön und gut..
Nur wenn die Fileholster sich im Ausland ausserhalb der EU- Rechtsprechung befinden können die hier beschließen was sie wollen
Das verstehe sie eben nicht, dass ein "Internet" keine Grenzen kennt und wenn man dem mit DNS Sperren bewegen würde, wäre das analog ein Einreiseverbot in bestimmte Länder also nicht legitim, da freiheitseinschränkend. Genau daran krankt das Medium, dass man versucht mit zweierlei Maß zu messen. Stellt man das analog als Vergleich dar erkennt man aber, wie unsinnig das teilweise ist.

MfG
 
Wo ist das Problem? Solange ich mir meinen DNS-Server frei wählen kann, bringen DNS-Sperren nur bei den technisch total unbedarften Personen etwas, und da zählen wohl die meisten Menschen, die einen OCH nutzen, bestimmt nicht zu.
 
Alles schön und gut..
Nur wenn die Fileholster sich im Ausland ausserhalb der EU- Rechtsprechung befinden können die hier beschließen was sie wollen
Das kann aber auch keine Begründung für das eigene Handeln sein. Mit so einer Argumention findet man immer eine Begründung irgendetwas nicht zu tun. Ob das zielführend ist?
 
Zuletzt bearbeitet:
[...] und wenn man dem mit DNS Sperren bewegen würde, wäre das analog ein Einreiseverbot in bestimmte Länder also nicht legitim, da freiheitseinschränkend.
Man kann es analog nicht vergleichen. Und auch wenn es viele Gründe gibt, warum DNS-Sperren unsinnig sein können, ist das nicht mit einem Einreiseverbot gleichzusetzen.

Ein grundsätzliches Einreiseverbot für Nichtstaatsbürger ist im übrigen weltweit bei sehr vielen Ländern der (unausgesprochene) Konsens. Dieser wird dann durch zwischenstaatliche Verträge modifiziert, was uns innerhalb der EU die Visa- und Reisefreiheit ermöglicht hat.

Aber für Länder, die etwas weiter weg sind, benötigt man (im Vorhinein) ein Visum. Deutschland hat allerdings viele Verträge geschlossen, die eine entsprechende Beantragung auch ermöglichen, wenn man schon am Reiseziel angekommen ist.

Uploadfilter sind ein Graus, weil sie jeden unter Generalverdacht stellen und zum Schutz einer (gierigen) Industrie gedacht sind. Wenn man jedoch ein eher kleiner Teil dieser Industrie ist, z.B. ein eher unbekannter Sänger, freut man sich über jeden Euro, den man durch Rechteverwerter zum Lebensunterhalt dazu bekommt.

Ich selbst beispielsweise habe eine Künstlerin ein Haus nebn meinem Büro sitzen. Die ausgestellten Bilder finde ich teilweise sehr ansprechend. Gleichwohl kaufe ich keines der Bilder, weil mir die Preise überzogen vorkommen respektive mir das ansehen eines Bildes keine hunderten Euro wert ist. Die Dame jedoch sitzt teils Stunden, teils Tage oder Wochen an diesen Bildern und muss damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Dies geht nur mit einem bestimmten Wert und ich nehme es ihr bestimmt nicht übel, wenn sie Preise aufruft, die ich mir nicht leisten will. Aber fakt ist auch, gerade die kleineren Künstler können ihre Rechte alleine überhaupt nicht so gut wahren, wie durch Verwertungsgesellschaften. Gäbe es das alles nicht, hätten wir deutlich weniger Auswahl an Kunst, Musik, Film etc.
 
Ich selbst beispielsweise habe eine Künstlerin ein Haus nebn meinem Büro sitzen. Die ausgestellten Bilder finde ich teilweise sehr ansprechend. Gleichwohl kaufe ich keines der Bilder, weil mir die Preise überzogen vorkommen respektive mir das ansehen eines Bildes keine hunderten Euro wert ist. Die Dame jedoch sitzt teils Stunden, teils Tage oder Wochen an diesen Bildern und muss damit ihren Lebensunterhalt verdienen. Dies geht nur mit einem bestimmten Wert und ich nehme es ihr bestimmt nicht übel, wenn sie Preise aufruft, die ich mir nicht leisten will. Aber fakt ist auch, gerade die kleineren Künstler können ihre Rechte alleine überhaupt nicht so gut wahren, wie durch Verwertungsgesellschaften. Gäbe es das alles nicht, hätten wir deutlich weniger Auswahl an Kunst, Musik, Film etc.
Das ist klar, nur hast du dein Verhalten unter Kontrolle. Wenn ich aber für andere einen Dienst betreibe, habe ich keine Kontrolle über deren Verhalten, muss aber dann mit Strafen rechnen, auch wenn ich nichts dafür kann und das auch nicht verhindern kann.
 
Wieviel Kenntnis soll denn irgendein one-click-hoster haben, wenn das urheberrechtlich geschützte Material in einer verschlüsselten Datei liegt und Dateinamen keinen Hinweis auf den Inhalt geben?!

Komm doch nicht mit solchen technischen Spezifikationen.
Damit überforderst du Gerichte und Politik vollständig :P.

Die Realität wird einfach sein, dass sich die einschlägigen Filehoster in Gegend absetzen, wo die rechtliche Durchsetzung von deutschen oder europäischen Belangen keine große Rolle spielt. Sieht man ja bei der Debatte um Pornos und DNS-Sperren ganz gut.

Die GEMA und andere Rechteverwalter versuchen schon seit Jahrzehnten die illegale Content-Industrie in die Knie zu zwingen. Geschafft haben sie es auf rechtlichem Wege nicht.
Sie haben mal Boden gut gemacht, als Spotify/Netflix und Co. erschienen sind und den Leuten für wenig Geld Zugriff auf viele Inhalte gewährt haben. Aber seit der Zerstückelung des Angebots auf dutzende Anbieter und den immer weiter steigenden Preisen, verliert man diesen Boden wieder an das "illegale" Streaming.
 
Das ist klar, nur hast du dein Verhalten unter Kontrolle. Wenn ich aber für andere einen Dienst betreibe, habe ich keine Kontrolle über deren Verhalten, muss aber dann mit Strafen rechnen, auch wenn ich nichts dafür kann und das auch nicht verhindern kann.
Das ist soweit richtig. nur, dass man es nicht verhindern kann, da setzt der BGH an und sagt, die Plattformbetreiber machen es sich mit dieser Aussage zu einfach.

Es gibt diverse Beispiele, wo das eigene, grundsätzlich legale Verhalten in bestimmten Situationen sanktioniert wird. z.B. Produkthaftung. Wer ein unsicheres Produkt auf den Markt bringt, muss dafür sorgen, dass es andere nicht schädigt.

Die Urheberrechtsproblematik ist dadurch etwas abstrakt in der Wahrnehmung der Allgemeinheit, da die Schäden nicht körperlicher sondern rein monetärer Art sind. UInd reine Zahlen sind nichts greif bzw. fühlbares.

Es könnte überspitzt auch als moralisches Problem bezeichnet werden. Sehr viele werden der Meinung sein, Verliert man bei der (ordnungsgemäßen) Benutzung eines Produktes sein Bein (oder sein Leben) sollte der Anbieter hierfür wohl den Schaden ersetzen müssen. Verliert jetzt ein Rechteinhaber einen Teil seines Geldes, weil unberechtigter Weise etwas hochgeladen wird, was sonst gegen Gebühr gekauft werden müsste, werden viele eine nicht ganz so strenge Sichtweise wie im ersten Fall annehmen.

Man kann es noch weiter verkomplizieren, in dem man die Parameter erweitert. Nicht jeder illegale Nutzer wird bereit sein, Geld auszugeben. Andersherum könnte auch der Fall auftreten, dass durch die Rechteverletzung z.B. bei Videospielen ein zusätzlicher Gewinn entsteht. Dies wenn zwar nicht für z.B. ein Computerspiel bezahlt wird, jedoch hiernach Geld für InGame-Käufe oder DLCs ausgegeben werden sollte. Insoweit sind Film und Musikindustrie auch nicht mit Computerspielen zu vergleichen.

Völlig komplex würde es, wenn man noch die Urheberrechtsverletzung aufteilen würde in die Kategorien Film, Musik, Bücher, Zeitschriften, Computerspiele etc. und alle unterschiedlich behandeln müsste.

Andere Stichworte für die Haftung sind Überwachergarant oder auch Zweckveranlasser. Diese beiden kommen eher aus dem Strafrecht bzw. öffentlichen Recht und werden durch die aktuelle Entscheidung des BGH ins Zivilrecht teilweise überführt. Auch wenn der Vergleich nicht zu 100% passt.

Die Grundaussage des Urteils lautet aus meiner Sicht in etwa: Wer ein Geschäft betreibt, das es Nutzern grundsätzlich, auch wenn diese damit gegen etwaige Geschäftsbedingungen verstoßen, ermöglicht, Dritte zu schädigen, so muss der Betreiber bereits im Vorfeld, also präventiv diejenigen (zumutbaren) Maßnahmen ergreifen, um etwaige Schädigungen Dritter weitestgehend zu verhindern.

Neu ist, dass eine bloße Reaktion wie nachträgliches Löschen nicht mehr ausreicht.

Problematisch wird werden, wie hoch fallen Sanktionen aus, wenn die Betreiber sich nicht an die Entscheidung halten und, sind diese Sanktionen überhaupt wirksam durchsetzbar.

Es gibt dabei auch keinen absoluten Schutz, zum einen, weil es immer kriminelle Energie gibt, die sich grundsätzlich gegen (vermeintliche) Gängelung auflehnt und zum anderen, weil Legislative und Judikative fast immer reaktionär funktionieren und der realen Entwicklung der (technischen) Möglichkeiten hinterher rennen., ohne eine reelle Chnace, auch mal als Erster ins ziel zu kommen.
 
Die Grundaussage des Urteils lautet aus meiner Sicht in etwa: Wer ein Geschäft betreibt, das es Nutzern grundsätzlich, auch wenn diese damit gegen etwaige Geschäftsbedingungen verstoßen, ermöglicht, Dritte zu schädigen, so muss der Betreiber bereits im Vorfeld, also präventiv diejenigen (zumutbaren) Maßnahmen ergreifen, um etwaige Schädigungen Dritter weitestgehend zu verhindern.
Nur ist das halt in so einem Fall nicht möglich, weil es keine öffentliche Datenbank gibt, wo jeder seine urheberrechtlich geschützten Daten hochladen kann und mit der man vergleichen kann. Dann könnte man den Autoren sagen, ladet euer Zeug da hoch und wir gleichen ab, aber sowas gibt es nicht und wäre auch sehr aufwändig.
 
Praktisch die Verantwortung einfach abzugeben, kennt man ja auch aus der Politik.
Viel Glück den Hostern, die kontrollieren sollen ob eine Datei gegen das DMCA, verstößt, wenn sie verschlüsselt. ein paar nummern als Name und ggfls. noch gesplittet ist, sowie ein öffnen zu Passworteingabe keine Verzeichniseinsicht zuläßt und diese zur Krönnung auch noch namentlich unkenntlich gemacht ist.
Man hat langsam mehr als nur das Gefühl, dass die Legislatische absolut keine Ahnung hat.
Wer also weiterhin DMCA Material im kleinen Kreis verbreitet, wird nicht ausfindig gemacht werden können, da Passwörter nicht öffentlich verbreitet werden und zur Bruteforcevermeidung mal eben so aus 20+ Zeichen besteht.
Da kann man nur sagen, viel Glück.
Wenn man mal von Warez Seiten absieht, werden in IRC Channels weiterhin Daten auf Anfrage für bestimmte Zeitintervalle bereit gestellt auf Hostern wie Mega oder selbt auf Googledrive. All dem auf die Schliche zu kommen, naja...
Das BGH scheint zu glauben, dass es kein Problem darstellt, gesicherte Datein eben einfach mal so einzusehen. Besonders wenn diese noch editiert werden, was einen CRC Abgleich ebenfalls unmöglich macht.
Eventuell kann man so 08/15 Warez Seiten und Foren in einem gewissen Grad beikommen.
Aber selbt hier gibt es bereits einige Seiten, die nur zu bestimmten Zeiten am Tag erreichbar sind und Dateien verschlüsselt und gesplittete Parts auf verschiedenen Hostern anbieten, die einen Gratis max. Speed zulassen.
Wäre unsere Welt so einfach, wie es in der Vorstellung einiger weniger ahnungsloser Entscheider ist....
 
Das BGH scheint zu glauben, dass es kein Problem darstellt, gesicherte Datein eben einfach mal so einzusehen. Besonders wenn diese noch editiert werden, was einen CRC Abgleich ebenfalls unmöglich macht.
Im entschiedenen Fall ging es nicht um verschlüsselte oder unkenntlich gemachte Dateien. Von daher darf sich der BGH mit diesen Möglichkeiten zunächst auch nicht befassen. Allenfalls in einem Orbiter dictum, jedoch wären die Damen und Herren mit dem Klammersack gepudert, wenn sie einen für die konkrete Entscheidung unnötigen Hinweis geben würden, wie man evtl. aus der Haftung herauskommen könnte.

Solche ergänzenden Ausführungen, auf denen das Urteil nicht beruht, werden dann eingesetzt, wenn ein Senat in einer Vielzahl von noch zu entscheidenden Fällen bereits später noch zu sprechende Urteile vorbereiten möchte. In sehr seltenen Fällen kann es dann geschehen, dass eine Revision in solch nachfolgenden Fällen vor der Entscheidungsfindung zurückgenommen wird.
 
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