Alternate fordert angeblich CPUs zurück - Preisfehler führt zur Anfechtung von Kaufverträgen

Es ist ein seriöser Shop und kein offensichtlicher Preisfehler gewesen. Sie tun sich damit keinen Gefallen.
Die bereits ausgelieferten Einheiten zu dem Preis hätten sie sich einfach als gute Kundenbindung abschreiben können, so erreichen sie das Gegenteil. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Aufbereiten, Prüfen und Verkaufen von bereits verbauten Exemplaren dann irgendwie noch wirtschaftlich ist.

Aber das einseitige Kündigen von einwandfreien Kaufverträgen zum Nachteil des Kunden macht ja auch Mindfactory gerne so. Blöd nur, dass es sich bei den geringen Streitwerten für den Kunden praktisch nie lohnt, dagegen Einspruch zu erheben.
 
ich glaube das BGB sollte mehr in der Schule gelehrt werden..
Ja, wobei sich hier im Board ja geradezu darum geprügelt wird Rechtsberatung zu leisten. Gut, eindeutig von Nichtjuristen... aber aufpassen, bloß nicht die Erstberatung mit zu niedrig ausgezeichnetem Preis einholen, am Ende wird die noch zurückgefordert. ;)
 
Nicht alle - der Threadersteller beispielsweise ist im Reallife tatsächlich Jurist ;-)

Nicht mehr. Ich mache jetzt was Spaßigeres mit mehr Hardwarebezug. :D

Davon mal abgesehen, bislang gibt es nur Berichte über die Rückforderungen. Ich hätte aber zu gerne mal den genauen/vollständigen E-Mail-Text gesehen. Der im Thread verlinkte zeigt leider nur die normale Stornierungsbegründung, aber nicht die Rückforderung. Ohne den, lässt sich auch juristisch absolut nichts zu sagen.

Aber allgemein gilt, wer eine Anfechtung erklärt, der muss auch den Grund benennen und nachweisen können. Hier im konkreten Fall ein Softwarefehler. Und nein, falsche Eingaben durch einen Nutzer sind kein Softwarefehler. Da erwarte ich schon Aussagen vom Softwareentwickler, Fehlerbenennung im Code und auch den beabsichtigen Preis!
 
Nicht mehr. Ich mache jetzt was Spaßigeres mit mehr Hardwarebezug. :D
Ich meinte ja auch nur was du anständiges gelernt hast bevor du da mit dem Hardwarekrams losgelegt hast :haha:
Und nein, falsche Eingaben durch einen Nutzer sind kein Softwarefehler. Da erwarte ich schon Aussagen vom Softwareentwickler, Fehlerbenennung im Code und auch den beabsichtigen Preis!
This.
Bisher ist die Begründung für all das eigentlich nur ein "upsi, war falsch". Deswegen meinte ich ja eben das macht auf mich den Eindruck von "wir fordern mal zurück und schauen wer zuckt".
 
Habe das vor 2 Wochen auch mitbekommen. So wie ich das verstanden habe, wurde zumindest so auch im Eingangsthread verlinktem myDealz Thread erwähnt. Es gab es ein Kontingent an CPUs, die für die 299€ rausgehen sollten. Allerdings nur Rückläufer und da lag wohl der Fehler, das wurde nicht mehr unterschieden.
 
Wenn das stimmt, dass Alternate alternativ zur Anfechtung noch eine Nachforderung von 50 € gestellt hat, wäre das mehr als fraglich. Vorsichtig ausgedrückt.

Einmal eine Anfechtung erklärt, ist diese unwiderruflich. Also so nach dem Motto, wir fechten mal an, aber für nen 50er mehr ist alles gut. So läuft das ganz und gar nicht. Eine Anfechtung führt zur Nichtigkeit des Vertrages. Es hat schon seinen Grund, warum das so endgültig geregelt ist vom Gesetzgeber.

Kann man eigentlich nur mit Kopf schütteln...
 
an alle, die wie ich eine 5800X3D kaufen möchten und das wie ich auch für 306 inkl. Versand gemacht haben und nicht bekommen haben, einfach warten, wird werden die 299 Euro definitiv sehen, spätestens Sommer 2023

weil für über 299 Euro kaufe ich nicht, weil ich den Preis ja schon hatte.



Hier die Erkärung seitens ........, ihr wisst schon wer:


Leider müssen wir Ihnen heute mitteilen, dass wir den von Ihnen bestellte Artikel nicht ausliefern können und den Auftrag stornieren.

Sollte eine Stornierung Ihres Auftrags nicht mehr möglich sein, da bereits ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist, wird auf diesem Weg der Kaufvertrag aufgrund eines Erklärungsirrtum angefochten.

Aufgrund eines Datenfehlers wurde der von Ihnen bestellte Artikel zu einem falschen Preis beworben.

Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 26.01.2005- Az.: VIII ZR 79/04 entschieden, dass wer im Internet Waren aufgrund eines Softwarefehlers versehentlich zu billig anbietet, den zu dem vermeintlichen Schnäppchenpreis zustande gekommenen Kaufvertrag wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 BGB) anfechten kann.

Nach § 119 Abs. 1 BGB kann, wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war (1. Alt.; Inhaltsirrtum) oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte (2. Alt.; Erklärungsirrtum), die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Zu keinem Zeitpunkt war es von unsere Seite beabsichtigt, den Artikel zu diesem Preis anzubieten, so dass wir gem. § 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB aufgrund eines Erklärungsirrtums den Kaufvertrag zu oben benannten Auftrag anfechten.

Aus oben benannten Gründen wird es zu einer Auslieferung der bestellten Ware nicht kommen.

Sollte eine Zahlung des Kaufpreises durch Sie bereits erfolgt sein, werden wir umgehend die Rückerstattung Ihrer Zahlung veranlassen.

Sollte sich der Artikel bereits in Zustellung befinden, bitten wir um Annahmeverweigerung der Sendung, sofern Sie kein Interesse daran haben sollten, den Artikel durch Zahlung eines weiteren Betrages in Höhe von 50,- € zu behalten. Wenn Sie bereits im Besitz des Artikels sind und die Differenz nicht zahlen möchten, stellen wir Ihnen gerne für den Rückversand ein Retourenlabel zur Verfügung.

Falls Sie den Differenzbetrag begleichen möchten, dann antworten Sie bitte direkt auf diese Mail.




ps. Hab keine Eile mit der 5800X3D, hab ja aktuell eine sehr gute CPU, aber schön wäre es trotzdem gewesen
 
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Danke! @GamingX

Ja, das ist natürlich aus meiner Sicht sehr abenteuerlich diese E-Mail mit diesem 50 € Angebot. In diesem Zuge frage ich mich auch, ob hier überhaupt sämtliche Verpflichtungen aus dem Fernabsatzrecht eingehalten werden, denn durch die Anfechtung ist ja der Vertrag nichtig geworden und man müsste einen zweiten neuen Vertrag machen, der die Nachzahlung berücksichtigt. Und daraus entstünden wieder sämtliche Informationspflichten etc. für Widerrufsrechte bei Fernabsatzverträgen.

Wie geschrieben, absolut abenteuerlich dieses Vorgehen.
 
Nehmen wir an Alternate macht tatsächlich Verlust bei 300€ statt 350€ haben wir zumindest gelernt dass die Marge im Online-Handel mittlerweile unter 14% liegt :ka: .
 
Kann es denn theoretisch sein, das AMD für die Händler einen Mindestverkaufspreis festlegt ?

Das würde das merkwürdige Verhalten zumindest erklären. Oder ein neuer Azubi, der im Eifer versucht seinen Fehler auszubügeln. Ich würde das jetzt nicht pauschalisieren. Bezweifle stark, dass der Fehler bis ins Management besprochen wurde. Vermutlich hat doch der ersbeste der sich zuständig gefühlt hat diese Entscheidung getroffen.
 
Ich hab Stunden nach dem 299 Angebot gelesen, dass der 3D in USA angeblich landesweit ausverkauft wäre.
Ob's stimmt oder nicht, aber aktuell muss der recht gut weggehen und gebrauchte spülts momentan nirgends groß ans Land.
 
Nehmen wir an Alternate macht tatsächlich Verlust bei 300€ statt 350€ haben wir zumindest gelernt dass die Marge im Online-Handel mittlerweile unter 14% liegt :ka: .
Selbst dann, was ich absolut nicht glaube, wäre der Verlust pro Kunde doch "nur" ein paar Euro. Die werden den Prozessor ja nicht für was weiß ich, 325€? eingekauft haben (ich hätte aus der Hüfte geschossen auf max. 250€ getippt). Ich zweifel auch den angeblichen "Softwarefehler" an.

So oder so, sowas hätte Alternate mMn "locker" wegstecken können. Wie gesagt, ich spreche nur von den zugestellten bzw. schon verschickten CPUs. Alleine der Aufwand für ein paar tausend (?) €uro lohnt doch gar nicht.

Bereits ausgepackte bzw. benutzte CPUs haben die im Outlet doch auch für 299€ angeboten - wo bleibt dann der Gewinn von der Aktion bei den zurückberufenen Prozessoren? Sollen die dann für 319€ in den Outlet? Für abzüglich Unkosten 5€/CPU mehr Gewinn? :ugly:

Oder läuft der Laden so hart am Limit, dass dieser "Kleckerbetrag" schon eine finanzielle Schieflage bedeutet? :confused:
 
Einfach nur dumm die Rückforderungen. Sowohl wirtschaftlich da die ~50€ Differenz eine benutzte CPU locker an Wert verloren hat und das ganze ja auch noch Arbeitszeit kostet. Als auch in der Außendarstellung.
Und genau aus diesem Grund macht es kein Sinn.
Sie können die CPU nicht mehr als Neu verkaufen weil die Verpackung geöffnet wurde.
Der Gebrauchtpreis dürfte bei 250€ liegen, also ein Minusgeschäft, verstehe Alternate nicht. :ka:

Meines wissens nach, wird der Kaufvertrag erfüllt sobald die Ware verschickt wurde. Anfechtung ist das eine, aber bei bereits gelieferter Ware einfach Unlogisch.

Stellt euch mal vor, wie das selbe Szenario bei Lebensmitteln wäre. 20€ zu wenig bezahlt und der Supermarkt meldet Fehler in der Online Bestellung. Ich habe es aber schon gegessen, tja, dann zahle ich die 20€ nach oder wie soll das ablaufen? :D
 
einfach warten, wird werden die 299 Euro definitiv sehen, spätestens Sommer 2023

Ich hab’ ja schon bei 349€ zugeschlagen und mittlerweile ist die CPU ja wieder teurer geworden. Glaube, die CPU wird recht schnell auslaufen und wird da Top-Notch für AM4 eher teurer werden, weil alle, die eine AM4 Plattform haben und noch mal aufrüsten wollen, auf diese gehen werden. Neu wird man sie vermutlich nicht für 299€ sehen.

Das Verhalten von Alternate ist aber schon abenteuerlich.

Nehmen wir an Alternate macht tatsächlich Verlust bei 300€ statt 350€ haben wir zumindest gelernt dass die Marge im Online-Handel mittlerweile unter 14% liegt :ka: .

Ähm, bin ja aktuell nicht so auf dem Laufenden. Aber mit Hardware, gerade den Einzelkomponenten, hat man doch als Händler nie die große Marge gehabt. Das lag doch mal eher bei 5-10%, je nach Abgabemenge.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hab’ ja schon bei 349€ zugeschlagen und mittlerweile ist die CPU ja wieder teurer geworden. Glaube, die CPU wird recht schnell auslaufen und wird da Top-Notch für AM4 eher teurer werden, weil alle, die eine AM4 Plattform und noch mal aufrüsten wollen, auf diese gehen werden. Neu wird man sie vermutlich nicht für 299€ sehen.

Das Verhalten von Alternate ist aber schon abenteuerlich.



Ähm, bin ja aktuell nicht so auf dem Laufenden. Aber mit Hardware, gerade den Einzelkomponenten, hat man doch als Händler nie die große Marge gehabt. Das lag doch mal eher bei 5-10%, je nach Abgabemenge.

Ich könnte auch für 349, 369 oder auch für 399 Euro zuschlagen, aber da ich und sicher viele andere auch wissen,
das Prozzessoren sehr schnell im Preis fallen, vor allem die von AMD, heisst es abwarten,

daher glaube ich an die 299 Euro, ok von mir aus maximal 309 Euro, dann ist aber gut und warte einfach ab und werde es dann zu dem Preis sicher kaufen, der spätestens im Sommer 2023 für die 5800X3D aufgerufen wird.
 
Kann es denn theoretisch sein, das AMD für die Händler einen Mindestverkaufspreis festlegt ?
Das kann theoretisch sein, ist aber sehr unwahrscheinlich. Es gibt in Deutschland das Preisbindungsverbot. Verstöße dagegen werden das Bundeskartellamt auf den Plan rufen, und das will niemand. AMD und die entsprechenden Händler wären sofort im Visier der Justiz. Da sowas irgendwann öffentlich wird, hätte man einen Imageverlust - ganz gleich ob man tatsächlich Verstoße begangen hat oder nicht. Es gibt nämlich immer Leute, die einen Laden oder Hersteller sofort meiden, sobald es negative Presse gibt - sieht man ja schon an den Kommentaren hier im Thread, obwohl nichts bestätigt ist.

Für 50€ pro CPU während Black Friday so ein Risiko? Unwahrscheinlich.
 
sie können den Vertrag anfechten
versuchen ja!


die Leute können ja gerne wegen 50 Euro ihre Rechtschutz bemühen..die Frage ist, ob Alternate den angeblichen Softwarefehler überhaupt nachweisen kann
Wieso Rechtschutz? Erstmal netten Zweizeiler schreiben und auf die gleiche "dämliche" Art, einen Nachweis über den vermeintlichen Computerfehler anfordern. Wo soll dieser gewesen sein? In einem Fall habe ich das gelesen, da wurden versehentlich auf der HP nur Nettowerte ausgewiesen, weil das Plugin zur Abfrage "privater Kunde" oder "gewerblicher Kunde" defekt war, das ist ein Computerfehler. Wo dieser hier liegen soll erschließt sich mir nicht. Hier wird irgendein Depp einen falschen Preis eingetippt haben, anders kann ich mir den glatten Betrag nicht erklären und damit ist es dann ganz sicher kein Fall von 119 BGB mehr.

Was aber viel schwerer wiegen dürfte, der Schadenersatz den ich den Herren in Rechnung stellen würde. Wenn (was natürlich der Fall wäre) die CPU schon verbaut wäre, mit WLP bestrichen und Kühler montiert ist, habe ich (gewissenhaft wie ich in solchen Fällen bin) neben einiges an Materialaufwand (schließlich habe ich die CPU mit der feinsten WLP die ich noch da hatte bestrichen) und einer ganzen Menge Zeitaufwand verbaut. Ich würde mal schätzungsweise so auf 350 - 400 EUR Schadenersatz kommen, wenn ich nun wieder alles ausbauen, neu einbauen, neu bestellen, zur Post bringen, warten, von der Post abholen müsste. Stundenlohn sind nunmal teuer geworden.

Schadenersatz muss im übrigen auch streng nach BGB immer der Anfechtende bezahlen. Aber klar, gerne würde ich Alternate die CPU zurückschicken, sie dürften mir dann für meine gezahlten 300 EUR, zzgl. meines Schadenersatzes gerne den 7950X zukommen lassen. Vielen Dank!
 
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