News Wegen Ubisoft: Bekannter Half-Life-Youtuber startet Kampagne gegen das "Töten von Spielen"

Die Leute wollen es doch offenbar so. Du kannst nach wie vor Musik kaufen, sowohl physisch (Vinyl/CD) als auch rein digital, und damit jeglicher Lizenzproblematik aus dem Weg gehen. Du kannst auch Spiele - DRM-frei und mit Offline-Installer - bei GOG kaufen. Wenn die Massen stattdessen lieber über Spotify Musik streamen und über Steam Spiele spielen, scheinen die Themen Eigentum/Besitz/Lizenz/Nutzungsrecht dort einfach keine Rolle zu spielen, und da die Masse nun mal einfach nur konsumiert und nicht eifrig sammelt, archiviert und wiederverkauft, ist das auch kein bisschen überraschend.

Übrigens kann man das Ganze auch umdrehen und für sich selber auch mal kritisch hinterfragen, ob man wirklich immer alles besitzen muss, am besten noch physisch, oder ob das nicht auch irgendwie überholt ist.
Musikstreaming ist für mich aber was anderes.

Eine lange Zeit habe ich mir Musik gekauft. Mal ein Album hier, ein Song da. Problem an der Sache: du bist sehr eingeschränkt in der Auswahl deiner Musik. Also habe ich mir eher Alben gekauft, bei denen es ggf. 50-100 Lieder gab (A State of Trance z. B.). Bei Spotify zahle ich aktuell 10,99 EUR im Monat. So viel, wie ich vorher auch ausgegeben habe für meine Musik zum Kaufen (im Schnitt zumindest).
Allerdings habe ich jetzt den Vorteil, dass ich dauerhaft Zugriff auf zig Millionen Lieder habe und Spotify mir wöchentlich mindestens zwei Playlists mit für mich neuen Liedern vorschlägt. Im Endeffekt ist das für mich persönlich ein besseres Geschäft.

Bei Filmen/Serien bin ich zwiegespalten. Einerseits habe ich Netflix, wo ich so viele Serien schauen kann, dass ich nicht hinterher komme. Andererseits hat man hier eher das Problem, dass geliebte Serien oder Filme gerne mal den Anbieter wechseln oder gar gänzlich verschwinden. Aus diesem Grund habe ich auch angefangen mir meine Lieblingsserien und -filme zu kaufen und daheim zu digitalisieren. So kann ich diese problemlos dann schauen, wenn ich es will. Und wenn es nur eine "nette" Serie war, stört es mich auch herzlich wenig, wenn diese verschwindet.

Bei Spielen habe ich natürlich Verständnis dafür, dass man ein Spiel nicht ewig mit Patches etc. versorgen kann. Aber m. M. n. ist der Hersteller (hier eben Ubisoft) verpflichtet, das Spiel nach Abschaltung der Server zumindest so zu hinterlassen, dass man es ohne Probleme offline weiterspielen kann - auf aktuellen/r Betriebssystemen und Hardware. Bei einem Test Drive Unlimited 2 ging es auch ohne Probleme, konnte man von vornherein offline spielen. Und heute? Da gibt es einen schönen Communityserver, bei dem man wieder mit anderen gemeinsam auf Ibiza und Hawaii cruisen kann.

Von daher werde ich mich ebenfalls beteiligen und bei der Verbraucherzentrale beschweren.
 
Ich bin mir auch absolut sicher, daß es Teil der Lizenzvereinbarung ist, daß die Onlinefunktionalität jederzeit beendet werden kann.
So ist es. Die Frage ist ob so eine Vereinbarung überhaupt rechtens ist. Wir haben ja sowas wie Verbraucherschutz in der EU und Deutschland. Letztendlich sind solche Nutzungsvereinbarungen eher als Wunschlisten der Anbieter zu verstehen.
 
Umgekehrt: man darf sowas nicht VERKAUFEN.
Selbst Onlinezwang ist möglich und gestattet. Nur wenn ich dann die Server abstelle, muss ich dafür Sorgen, dass diie Ware auch ohne online Funktioniert.
Nicht alles, was in AGBs steht ist rechtens, manches verstößt sogar gegen Gesetze und macht die AGBs damit ungültig.
"Irgendwann und Jederzeit" sind keine ausreichend eindeutigen Zeitbegriffe.
Nein, bei Steam ist das nicht denkbar. Auch hier haben Gerichte entschieden: Steam Selbst ist zwar ein Service, aber die Produkte die du darüber kaufst, sind "Waren", deren digitale Kopie Dir gehören. Und wenn Steam irgendwann seinen Service einstellen sollte, müssen sie Dir anderwetig Zugriff auf Deine Waren ermöglichen.
Schau Dir die Videos mal an. Lohnt sich.

Wenn es "Ware" wäre, die in den eigenen "Besitz" übergeht, würde das zum Beispiel auch ein Wiederverkaufsrecht einschließen. Denn meinen Besitz darf ich gebraucht verkaufen – Steam-Spiele aber nicht. Und Valve hätte im Falle einer Steam-Schließung nicht einmal die rechtlichen Möglichkeiten, den Großteil der darüber gekauften Spiele zu entkoppeln, den Steam ist für sich tatsächlich erst einmal nur ein Distributions- und DRM-Service gegenüber dem Publisher. Als Spieler hast du maximal Ansprüche, wenn du den Key direkt über Steam gekauft hast und dann sind es die Ansprüche eines Kunden gegenüber einem Händler – welche bei bereits benutzter Software gegen Null gehen.

Wenn du dagegen in einem rumänischen Key-Store für ein paar Euro einen indischen Key für das Spiel eines US-Unternehmens gekauft hast, dann wirst du großen Spaß dabei haben, über die in den Geschäftsbedingungen vereinbarten Lizenzrechte (also praktisch keine) hinausgehendes einzuklagen. Es stimmt zwar, dass bestimmte AGB-Klauseln nach deutschem Recht schlicht ungültig sind, aber bei online-Vertrieb ist der Rechtsraum regelmäßig schon ein Streitthema für sich und selbst wenn man sich auf Deutschland einig, führen ungültige AGBs in aller Regel nur zu einer Aufhebung des vereinbarten Vertrags. Das bringt dir auch kein Spiel zurück.
 
Wenn es "Ware" wäre, die in den eigenen "Besitz" übergeht, würde das zum Beispiel auch ein Wiederverkaufsrecht einschließen. Denn meinen Besitz darf ich gebraucht verkaufen – Steam-Spiele aber nicht.
Interessant, nicht? :nicken:
Ware "ist", nicht "wäre". Spiele sind definitiv eine Handelsware. Das ist in der Vereinbarung von Nizza und verschiedenen Gerichtsentscheidungen eindeutig entschieden worden.

Zum Wiederverkaufsrecht gibt es daraus resultierend auch einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes und anderer europäischer Gerichte:

-> French Court rules: Valve can no longer stop French users from reselling games, but there's more to this than that
-> EU court ruling: Court ruling means you might be able to sell your Steam games
-> Steam, GoG and Others Must Allow Reselling of Downloaded Games in EU
-> EU rules publishers cannot stop you reselling your downloaded games
-> Court of Justice of the European Union PRESS RELEASE No 94/12: An author of software cannot oppose the resale of his ‘used’ licences allowing the use of his programs downloaded from the internet
-> EU Gericht: nur Orginale können wiederverkauft werden, keine BackUp-Kopien

Daher ist der Fall ja so interessant. Und die meisten auch Rechtsanwälte, Richter und politischen Vertreter haben keine Ahnung oder Druchblick, was nun Sache ist. Es wurde bisher auch noch nie versucht durchzusetzen und zu erstreiten.

Und Valve hätte im Falle einer Steam-Schließung nicht einmal die rechtlichen Möglichkeiten, den Großteil der darüber gekauften Spiele zu entkoppeln, den Steam ist für sich tatsächlich erst einmal nur ein Distributions- und DRM-Service gegenüber dem Publisher.
Jetzt muss man das noch durchsetzen. Dass die Plattformen erst mal nicht darauf ausgerichtet sind, ist ja nun ihr Problem.
Auch bei einer Verkaufplattform als Service ist es so, dass das Vermarktungsrecht (der Publisher) an der Kopie mit dem Verkauf endet. Da Steam einen Account und Library verwaltet, müssten sie nur Möglichkeiten einrichten, wie Du einzeln an Deine Titel rankommst und die weitergeben könntest, wenn gewünscht. Dazu muss nicht mal der Publisher gefragt werden.
Steam-Community-Market Spiele weiterhandeln, nicht nur Collection-items? Funktionen könnte man alle möglichen einbinden: Library-items aus meinem Account an einen anderen weitergeben und binden, Community-Market, etc.
(das würde natürlich das Geschäftmodell mit immer neuen Neu-Verkläufen einschränken. Und ältere Titel würden dem Preisdruck des Gebrauchtmarktes ausgesetzt. Ubisoft könnte nicht mehr 8 Jahre alte Spiele zum Vollpreis des Neuwertes handeln -> Far Cry Primal?)
Bei Titeln, die nur Wiederverkauft werden, aber zusätzlich eigentlich eine Einbindung einies anderes Stores mit DRM und online-Abfrage beinhalten (EA, Ubisoft, RockStar, etc.) kann das beliebig kompliziert werden. Hier sind dann diese entsprechend in die Pflicht zur Erfüllung zu nehmen

Als Spieler hast du maximal Ansprüche, wenn du den Key direkt über Steam gekauft hast und dann sind es die Ansprüche eines Kunden gegenüber einem Händler – welche bei bereits benutzter Software gegen Null gehen.
Sehe ich nicht. Der Besitzanspruch ist vom Gebrauch unabhängig.

Wenn du dagegen in einem rumänischen Key-Store für ein paar Euro einen indischen Key für das Spiel eines US-Unternehmens gekauft hast, dann wirst du großen Spaß dabei haben, über die in den Geschäftsbedingungen vereinbarten Lizenzrechte (also praktisch keine) hinausgehendes einzuklagen. Es stimmt zwar, dass bestimmte AGB-Klauseln nach deutschem Recht schlicht ungültig sind, aber bei online-Vertrieb ist der Rechtsraum regelmäßig schon ein Streitthema für sich und selbst wenn man sich auf Deutschland einig, führen ungültige AGBs in aller Regel nur zu einer Aufhebung des vereinbarten Vertrags. Das bringt dir auch kein Spiel zurück.
Richtig. Lass uns erst mal kleine Ziele Stecken. Daher ja "Ubisoft, Frankreich, The Crew, EU-Recht"

Consumers of the world, UNITE \o/
 
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Apple hat keine geplante Obsoleszenz eingeräumt sondern darauf verwiesen, daß die Akkus schlapp machen und man deswegen die Geräte verlangsamte - um ihre Lebenszeit zu verlängern.

In Hinsicht auf Apple's damalige Politik bzgl. Reparatur und Ersatzteilversorgung kann man schon davon ausgehen, dass da einiges an Kalkül hintersteckte.

Habe es nun auf mich genommen, es zu gucken. Bis 7.50, wo Scott einräumt, daß es im Grunde immer nur eine kleine, winzige Minderheit trifft. Bei The Crew also nicht 12 Million, sondern nur die 187, die es noch zocken. Was auch der Grund war, den Dienst einzustellen.

Du weißt aber schon, dass es auch noch andere Spiele auf der Welt gibt? :D Das summiert sich dann halt.
Außerdem geht es nicht nur um die aktiven Spieler. Denn es wird jedem Käufer die Möglichkeit ersatzlos entzogen, seine bezahlte Ware zu nutzen. Ob es noch eine aktive Community gibt und wie große die ist, tut erstmal nichts zur Sache, ein nutzbares Produkt nach Einstellen des Supports zu hinterlassen.
 
Auch bei einer Verkaufplattform als Service ist es so, dass das Vermarktungsrecht (der Publisher) an der Kopie mit dem Verkauf endet. Da Steam einen Account und Library verwaltet, müssten sie nur Möglichkeiten einrichten, wie Du einzeln an Deine Titel rankommst und die weitergeben könntest, wenn gewünscht. Dazu muss nicht mal der Publisher gefragt werden.

Doch, muss er. Die Account-Bereitstellung und Library-Verwaltung für Ubisoft-Titel durch Steam ist eben keine Tätigkeit als Publisher oder als Händler, aus der sich irgendwelche direkt umsetzbaren Endkunden-Rechte ableiten ließen. Steam erbringt hier ausschließlich eine Dienstleistung für den eigentlichen Publisher Ubisoft. Details hierzu werden außerhalb des EU-Rechtsraums vertraglich geregelt sein, aber selbst bei uns würde für so eine B2B-Vereinbarung nahezu unbegrenzte Vertragsfreiheit gelten.

Das alles ist getrennt zu betrachten von Steam als Händler. Gegenüber dem Händler "Steam" kannst du natürlich deine Fernabsatzrechte und ähnliches einfordern, also zum Beispiel eine Rückgabe der über den Händler gekauften Lizenz, wenn das Produkt mangelhaft ist. Aber maximal zwei Jahre lang und selbst da ist im Falle von Software fast unmöglich, in der Regel durch in ihrer Gültigkeit bestätigte AGB-Klauseln ausgeschlossen, sein Geld zurück zu bekommen. Aber bei einer Server-Abschaltung mehrere Jahre später bist du als Endverbraucher nur noch ein Lizenznehmer von Ubisoft und musst alle deine Ansprüche da geltend machen, der Händler ist längst raus. Und die Firma, die ein Account-System für Ubisoft betreibt, ist halt nur ein von Ubisoft beauftragter Dienstleister, der dir überhaupt keine Services zugesagt hat. Valva macht an der Stelle ausschließlich das, was Ubisoft aufträgt. Mehr zu machen, insbesondere mehr Zugang zu gewähren, wäre möglicherweise sogar eine Urheberrechtsverletzung Valves an Ubisoft, zumindest aber ein Vertragsbruch.

(Sollte Ubisoft ausschließlich Steam-DRM nutzen, wären sie natürlich ihrerseits verfplichtet, nach Ablauf des Vertrages mit Valve dieses zu entfernen bzw. niemand hätte Ansprüche, wenn Valve dieses wirkungslos machen würde. Allerdings steht zu befürchten, dass Ubisoft weitere, eigene Routinen integriert hat und dass die zusätzliche Steam-DRM-Nutzung in einem Rahmenvertrag zwischen beiden Firmen umfassend für alle Spiele geregelt wurde. Somit würde sie solange fortbestehen, bis sämtliche Zusammenarbeit zwischen Valve und Ubisoft endet. Selbst dann kämen aber nicht die Ubisoft-Server für das Spiel zurück. Um die zu hosten, braucht man eine Lizenz für den nötigen Ubisoft-Programmcode.)
 
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Du weißt aber schon, dass es auch noch andere Spiele auf der Welt gibt? :D Das summiert sich dann halt.
Außerdem geht es nicht nur um die aktiven Spieler. Denn es wird jedem Käufer die Möglichkeit ersatzlos entzogen, seine bezahlte Ware zu nutzen. Ob es noch eine aktive Community gibt und wie große die ist, tut erstmal nichts zur Sache, ein nutzbares Produkt nach Einstellen des Supports zu hinterlassen.
Das sind höchstens ein paar, kann er überhaupt noch Beispiele nennen?
 
Da vermisst man die Zeiten von damals, als man noch selber dedizierte Server erstellen konnte - wie z.B. in UT'99. Dann sollten die Hersteller sowas in ihre Spiele einbauen.

Ich staunte auch nicht schlecht, als ich nach langer Zeit mal wieder WildStar spielen wollte, und dann mitbekommen hatte, dass der Hersteller das Spiel aufgrund von Diskrepanzen mit dem Publisher, eingestampft hatte. Dachteste, schauste mal bei TERA vorbei. ÄTSCH! Auch Server abgeschaltet. Da hat man sich dann irgendwann mal diese Spiele gekauft und kann sie nun nicht mehr spielen. Sowas ist schon richtig frech! Dann sollen sie eben Werkzeuge zur Verfügung stellen, dass man sich selber Server schaffen kann.
 
Das sind wohl einfach Games, die keiner zockt.

Wie gesagt, ist ja auch in Ordnung, dass der Hersteller da den Support einstellt, wenn es sich nicht rentiert.
Aber das Game völlig unbrauchbar machen, ist eben eine andere Geschichte.

Da hat man sich dann irgendwann mal diese Spiele gekauft und kann sie nun nicht mehr spielen. Sowas ist schon richtig frech! Dann sollen sie eben Werkzeuge zur Verfügung stellen, dass man sich selber Server schaffen kann.

Genau darum geht es ja.
 
Wie gesagt, ist ja auch in Ordnung, dass der Hersteller da den Support einstellt, wenn es sich nicht rentiert.
Aber das Game völlig unbrauchbar machen, ist eben eine andere Geschichte.
Man sollte darauf achten, das der SP erhalten bleibt, da bin ich dafür. Das kann man von vorne herein so programmieren. Aber manche Spiele, wie etwa das Battlefield, bestehen nur aus dem MP.
 
Doch, muss er. Die Account-Bereitstellung und Library-Verwaltung für Ubisoft-Titel durch Steam ist eben keine Tätigkeit als Publisher oder als Händler, aus der sich irgendwelche direkt umsetzbaren Endkunden-Rechte ableiten ließen.
Und das begründet sich woraus?
Gedankenspiel:
Gesetzgeber sagt: Weiterverkauf von Kopie einer Software ist rechtens und darf nicht verhindert werden.
Store kommt dieser nach und ermöglich Marketplace für Items aus der eigene Store library (lassen wir mal außen vor, ob von Rechtwegen ein uneingeschränkter weiterverkauf Plattformunabhängig ermöglicht werden müsste oder nicht).
Ubisoft hat Einschränkungen im Produkt und Möglichkeiten, die Nutzung zu deaktivieren -> unrechtmäßig.
Ubisoft hat Vetragsvereinbarungen mit Steam, eine Weitergabe zu verhindern -> unrechtmäßig.


Publisher vermarktet seine Produkte über Verkaufplattform. Besitzrecht und Eigentumsansprüche des Publishers enden mit Verkauf der Kopie.
Store bietet als dritte Instanz als Dienst eine Verkaufsplattform mit Library zur Verwaltung der erstandenene Waren. Waren dürfen als "gebraucht" weitergehandelt werden. Dazu muss nicht der Publisher gefragt werden. Die Verkaufsplattform muss im Rahmen seiner Library-Verwaltung nur dem Kunden die Möglichkeit geben, seine Waren über die gleiche Plattform weiterzugeben oder andere Möglichkeiten schaffen, wie er seine Ware verwalten und weitergeben lann.
Wenn Ubisoft oder EA die Handhabung dieser Ware noch zusätzlich blockieren, müssten natürlich auch diese dann Folge leisten und eine Verwaltung und Weitergabe durch den Käufer ermöglichen - jeder für sich. Für seinen Part muss aber Steam nicht extra EA um Erlaubnis fragen. Das wäre doch eine gesetzliche Anforderung, die alle Parteien - Rechteinhaber, sowie Service - jeweils erfüllen und möglichen müssten.

Wenn in AGBs da was anderes steht, könnte es sein, dass per Gerichtsentscheid diese Nutzungsvereinbarung als unzulässig erklärt wird.

Steam erbringt hier ausschließlich eine Dienstleistung für den eigentlichen Publisher Ubisoft. Details hierzu werden außerhalb des EU-Rechtsraums vertraglich geregelt sein, aber selbst bei uns würde für so eine B2B-Vereinbarung nahezu unbegrenzte Vertragsfreiheit gelten.

Aber bei einer Server-Abschaltung mehrere Jahre später bist du als Endverbraucher nur noch ein Lizenznehmer von Ubisoft und musst alle deine Ansprüche da geltend machen, der Händler ist da längst raus.
Das ist richtig. Steam betreibt ja auch nicht die Server von Ubisoft, um das Spiel zu betreiben.
Das einzige wo ich da den Dienstleister in der Pflicht sehe, ist mir zu ermöglichen, meine gekaufte Ware und weiterverkauf zu handhaben und zu ermöglichen - also mir Zugriff auf meine Library-Items zu geben.
Wenn Steam jetzt sagt: die items sind an den Store gebunden, dann wäre ich d'accord, sie wenigstens innerhalb des Stores weitergeben/-handeln zu können.

Der Service darf nicht verhindern, dass ich mit menem Besitz verfahre, wie es mir von Rechtswegen eingeräumt wird, und der Rechteinhaber erst recht nicht (no pun intended)

Und die Firma, die ein Account-System für Ubisoft betreibt, ist halt nur ein von Ubisoft beauftragter Dienstleister, der dir überhaupt keine Services zugesagt hat, sondern ausschließlich das macht, was Ubisoft aufträgt.
Wie gesagt, das Accountsystem darf mich in meinen grundlegendene Besitzrechten nicht ungesetzlich einschränken.

Ubisoft darf das durch die Art und Weise ihrer Contentverwaltung nicht.
In dem Fall Steam + Ubisoft hast Du sogar zwei Contentverwaltungen: Steam library mit Account- und Item-Verwaltung und steameigenen Downloadservern UND zusätzlich noch Ubisoft mit seiner Accountverwaltung.
Du registrierst Deinen Spielekauf bei Steam. Wenn Du das Spiel nicht an den eigenen Account bindest, kannst Du es sogar an jemand anderen schenken. Da wird Ubisoft auch nicht gefragt.
Erst bei Registrierung des Spiels bei Ubisoft, nachdem man es an seinen eigenen Account gebunden hat, kommt Ubisoft "ins Spiel".
Wenn jetzt Steam technische Möglichkeiten gemäß rechtlicher Verpflichtungen umsetzt würde, um Spiele auch wieder vom Account zu lösen und weiterzugeben, müssten sie Ubisoft nicht um Erlaubnis bitten. Sie kommen nur einer Anforderung nach, um ihren Part zu erfüllen.
Dass das dann immer noch nicht geht, weil Ubisoft da auch "mitspielen" muss und die Accountlösung und Umregistrierung ermöglichen, ist Ubisofts Sache. Sie müssen genauso den gesetzlichen Verpflichtungen ihrerseits nachkommen.


Darauf will man hinaus. Technisch möglich wäre es. Und wenn das Recht es einfordert, ist es an den Rechte- und Service-Parteien, das umzusetzen.

(Sollte Ubisoft ausschließlich Steam-DRM nutzen, wären sie natürlich ihrerseits verfplichtet, nach Ablauf des Vertrages mit Valve dieses zu entfernen bzw. niemand hätte Ansprüche, wenn Valve dieses wirkungslos machen würde. Allerdings steht zu befürchten, dass Ubisoft weitere, eigene Routinen integriert hat und dass die zusätzliche Steam-DRM-Nutzung in einem Rahmenvertrag zwischen beiden Firmen umfassend für alle Spiele geregelt wurde und somit fortbesteht, bis sämtliche Zusammenarbeit zwischen Valve und Ubisoft endet. Selbst dann kämen aber nicht die Ubisoft-Server für das Spiel zurück. Um die zu hosten, braucht man eine Lizenz für den nötigen Ubisoft-Programmcode.)
Da sehe ich kein Problem mit, das obige umzusetzen und zu ermöglichen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Finde, wir sollten uns weniger für diie Industrie den Kopf zerbrechen und argumentieren, was alles dagegen spräche und warum es angeblich "nicht geht" (also unbequem für de Publisher wäre).

Sondern viel mehr, was wir als Gesellschaft richtig fänden und wollen, wie es gehandhabt wird.
Dann ist es am Gesetzgeber, das zu definieren und einzufordern und an den Firmen, es technisch zu ermöglichen und jedwede "illegale" Praktiken einzustellen.

Microsoft erzählt auch seiit Jahren, mann könne den Edge-Browser nicht aus dem System entfernen, er sei tief darin eingebettet. Blödsinn, wie man sieht.
 
Wenn es keiner mehr spielt, spielt es keine Rolle, oder?

Nicht, wenn man aus der Richtung kommt, ein Spiel als Ware zu betrachten, für die ich Geld bezahlt habe. Dann ist es irrelevant, ob ich oder es sonst jemand noch spielt. Achtung, typisch hinkender Vergleich: ein Handyhersteller stellt den Support für eine alte OS-Version ein und sendet ein letztes Update an dein 10 Jahre altes Gerät, womit es sich gar nicht mehr anschalten lassen würde. Das wäre doch auch inakzeptabel, da ich das Gerät irgendwann vielleicht trotzdem noch benutzen möchte, auch wenn es nur mit ner Wegwerf-SIM-Karte ist.
 
Nicht, wenn man aus der Richtung kommt, ein Spiel als Ware zu betrachten, für die ich Geld bezahlt habe. Dann ist es irrelevant, ob ich oder es sonst jemand noch spielt. Achtung, typisch hinkender Vergleich: ein Handyhersteller stellt den Support für eine alte OS-Version ein und sendet ein letztes Update an dein 10 Jahre altes Gerät, womit es sich gar nicht mehr anschalten lassen würde. Das wäre doch auch inakzeptabel, da ich das Gerät irgendwann vielleicht trotzdem noch benutzen möchte, auch wenn es nur mit ner Wegwerf-SIM-Karte ist.
Der Vergleich hinkt nicht nur, er kriecht auf allen Vieren. Klar wäre es inakzeptabel, ist aber bei The Crew nicht passiert. Viel besser als Vergleich ist die Abschaltung von 3G. Viele Smartphones wurden damit einfach unbrauchbar, weil sie dann nur noch mit 2G arbeiten konnten. Dennoch gab es keine "Kampagne" dagegen.
 
Klar wäre es inakzeptabel, ist aber bei The Crew nicht passiert.

Natürlich ist das bei diesem und anderen Spielen passiert. :what:
Es wurde der Support/Service eingestellt und durch fehlenden Offline-Patch und/oder Community-Server-Anwendung ein Produkt vorsätzlich unbrauchbar gemacht. Bei meinem Vergleich wurde vorsätzlich ein Patch verteilt, hier eben vorsätzlich nicht.
 
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