Lan_Party
BIOS-Overclocker(in)
Hmm dan wurde ich Falsch informiert aber nur 2 Jahre! 2 Jahre sind ja nichts! 200 Jahre sollten es mindestens sein.Erst informieren, dann meckern:
Vergewaltigung: 2-15 Jahre (wohlgemerkt: Nur Vergewaltigung. Nicht Kindesmissbrauch oder Mord. Da liegen die Räume entsprechend härter, soweit insgesamt überhaupt möglicht)
Vergehen gegen das Urheberrecht: Geldbuße bis maximal 5 Jahre (wie jedem, der Filme auch mal im Kino und somit mit gewissen lächerlichen Spots sieht, bekannt sein sollte)
Amerikanische Verhältnisse sind ja noch schlimmer. Jedenfalls sollten Strafgefangene Härter bestraft werden.Sicherlich ist es nicht schön, nur kann man ihm einen Tötungsvorsatz unterstellen? Ich denke er selbst kann es auch nicht einfach verdrängen. Abe rvom Gesetz her müßen wir bestimmt nicht amerikanische Verhältnisse haben. Die Todesstrafe bei Mord aus niederen Beweggründen oder Habgier könnte man sich schon vorstellen

) und kein Blick nach China wirft, wo deutlich mehr Menschen im Jahr hingerichtet werden und in dem es auch keine vergleichbare Gerichtsverhandlung gibt.
