Verbraucherschützer gegen Valve: Darum kann der Steam-Account nicht weiterverkauft werden

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Und zu dem "man weiß, worauf man sich einlässt" sei gesagt, dass man heute deshalb kaum noch eine Wahl hat und auf Grund des Fehlens von Demos etc. es einem kaum möglich ist, ein Spiel vor dem Kauf zu testen, man es also im Nachhinein doch nicht mehr will.
Da ist mir ein Rückgaberecht ehrlich gesagt lieber. Bei Origin gibt es da schon etwas. Bei Steam ist mir da im Moment nichts bekannt.
Steam und co. sind nicht das non plus ultra, werden aber auch nicht wieder verschwinden. Man kann nur hoffen das der Wettbewerb um die Spieler auch zu Verbesserungen führt. GoG funktioniert, mal sehen was da noch kommt.

Schlussendlich muss mir das was ich kaufe gefallen. Dabei zählt auch das Gesamtpaket, zu viel DRM vergrätzt mich leicht. Da ist schon viel liegen geblieben, oder in die Kategorie "für nen 10er ists OK" gefallen. Die wiederverkaufbarkeit ist mir da eher egal. Behalten will ich es sowieso und wenn es schlecht ist will es auch kein anderer.
 
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Verstehe ich das richtig? Weil Valve einen dazu zwingt (!) weiterhin auf ihre Server zuzugreifen, dürfen sie einen auch gleich noch verbieten, dieses Verhältnis auf jemand anderen zu übertragen? Ein Verhältnis, bei dem sie zu dem verbieten, es jemals von Nutzerseite her zu beenden, während Valve es jederzeit einseitig aufkündigen darf?
Bei solch einseitigen Verhältnissen sollte man vielleicht in der Tat nicht mit dem Urheberschutz kommen, sondern mit dem bürgerlichen Gesetzbuch...


Ich kaufe seit mehreren Jahren nur noch ausgewählte Spiele und bei " 2. Wahl " dann eher auf dem Grabbeltisch

Selbst da ist man vor DRM mittlerweile genausowenig sicher, wie bei Heft-CDs :daumen:


Also ich bezweifel mal das meine Wingcommander 3 CDs noch alle funktionieren. :ugly:

MfG

Gepresste CDs sind, wenn man sie nicht verkratzt, eigentlich sehr haltbar. WC3 habe ich spontan nicht griffbereit, aber zumindest meine 95er Version von Tie Fighter wird ohne die kleinste Verzögerung eingelesen (obs auch geht, kann ich gerade nicht testen, weil ein gewisser Redmonder Konzern kein Interesse daran hat, dass jemand alte Software nutzt, aber sehr wohl daran, dass man sich die Mühe sparen kann, mehr als zwei Generationen IA in einem OS zu unterstützen :daumen2: ). Als ich letztes Jahr mal meine Disketten durchgecheckt habe, hatte ich nicht einmal bei denen Probleme festgestellt, obwohl die z.T. vor ~20 Jahren beschrieben wurden. (Die noch älteren 5,25er habe ich nicht getestet, weil ich da erstmal das Laufwerk einbauen musste. Wäre aber auch bei denen sehr zuversichtlich, dass sie noch lesbar sind)
 
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Sehr schade das genau dieses nicht ankommt u man gegen eine Wand läuft!! kämpft trotzdem weiter u beugt euch nicht jedem Mist:daumen:
 
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Verstehe ich das richtig? Weil Valve einen dazu zwingt (!) weiterhin auf ihre Server zuzugreifen, dürfen sie einen auch gleich noch verbieten, dieses Verhältnis auf jemand anderen zu übertragen? Ein Verhältnis, bei dem sie zu dem verbieten, es jemals von Nutzerseite her zu beenden, während Valve es jederzeit einseitig aufkündigen darf?
Bei solch einseitigen Verhältnissen sollte man vielleicht in der Tat nicht mit dem Urheberschutz kommen, sondern mit dem bürgerlichen Gesetzbuch...
Ich hab mir die Urteilsbegründung eben mal im Original gegeben. Im Wesentlichen bezieht man sich auf das BGH Urteil von 2010. Dort wurde (kurz gesagt) ausgeführt, dass man den Datenträger ja weiterverkaufen könnte, der Erschöpfungsgrundsatz bei Abos, wie dem Steam Account aber nicht greift, da er sich nur auf den Warenverkehr bezieht. Dass man mit dem Datenträger ohne den Account nichts anfangen kann, betrachtet man als unproblematisch.

Den Fall vor dem EuGH sieht man als nicht vergleichbar an, gerade weil die Software um die es dort ging ohne Account lief.

Meiner Meinung nach ist das was Valve macht rechtsmissbräuchlich. Man verknüft die Steam Plattform so mit dem Werk (=dem Spiel), dass das Werk ohne die Plattform nicht mehr nutzbar ist. Damit liegt eine Umgehung bestehenden Rechts, nämlich des Erschöpfungsgrundsatzes vor. Daher finde ich die Entscheidunggründe des BGH und nun des LG Berlin - mit Verlaub - schwachsinnig.
 
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Es ist in Ordnung, wenn man sein Konto nicht verkaufen darf.

Ich finde es aber nicht in Ordnung, dass man seine Steam Spiele nicht verkaufen darf. Das sollte grundsätzlich möglich sein.
 
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Selbst da ist man vor DRM mittlerweile genausowenig sicher, wie bei Heft-CDs :daumen:

Ich wollte damit ja nur sagen das ich meine Spiele bewusst kaufe, und bei den Pyramiden Games hat man teilweise das Glück das die Restriktionen schon etwas gelockert wurden.
 
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die nächste frage ist... warum sollte man seinen steam account verkaufen wollen???
 
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Sofern der Richter nicht bestochen wurde, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe kann man den Artikel und vor allem die Urteilsbegründung meiner Meinung nach in einem Satz zusammenfassen:

Er hat sich nicht ausführlich genug mit dem Thema befasst bzw. Teile davon nicht verstanden!

Ja genau, nichts anderes sind diese Plattformen und jeder hat sich das denken können. Wieso jetzt also über solch ein Urteil aufregen? War doch von der ersten Minute an klar. Erst Geld bezahlen für nichts in der Hand und dann schimpfen, wenn man dieses Nichts nicht verkaufen darf? Das ist doch albern!

Ich habe noch nie ein Steam Spiel gekauft aber trotzdem sollte man das Ganze etwas differenzierter betrachten. Das Urteil stellt immerhin einen massiven Eingriff in die Verbraucherrechte dar. Bisher war die Sache in einer rechtlichen Grauzone und viele haben es halt einfach akzeptiert bzw. konnten oder wollten nicht verzichten und haben deshalb den vor einigen Jahren groß angekündigten Boykott nicht durchgehalten oder es war ihnen schlicht egal.

...als ich letztes Jahr mal meine Disketten durchgecheckt habe, hatte ich nicht einmal bei denen Probleme festgestellt, obwohl die z.T. vor ~20 Jahren beschrieben wurden. (Die noch älteren 5,25er habe ich nicht getestet, weil ich da erstmal das Laufwerk einbauen musste. Wäre aber auch bei denen sehr zuversichtlich, dass sie noch lesbar sind)

Kleiner Tipp: Wenn du wirklich meinst, dass du die Daten der Disketten noch brauchen solltest, mach auf jeden Fall Kopien denn Disketten verlieren selbst unter Idealbedingungen mit der Zeit ihre Speicherfähigkeiten! Ich weiß nicht was genau du geprüft hast aber die Wahrscheinlichkeit das bei manchen Dateien einzelne Bits nicht mehr lesbar sind ist sehr hoch!

Die nächste Frage ist: Warum sollte man seinen Steam Account verkaufen wollen?

Weil die Frage auf der ersten Seite schonmal gestellt wurde... :)
 
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Cool fände ich es, wenn man seine Spiele Traden könnte, wenigstens gegen Ingame Währung. Wobei man da natürlich auch erst Überweisen lassen und dann Verschenken könnte. Ersteres würden dennoch einige machen und Steam dabei kräftig mitverdienen, da vermutlich in neue Software re-investiert werden würde. So zumindest die Theorie. Ob das jemals kommen wird? Volvo ist am Zug.
 
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Gepresste CDs sind, wenn man sie nicht verkratzt, eigentlich sehr haltbar. WC3 habe ich spontan nicht griffbereit, aber zumindest meine 95er Version von Tie Fighter wird ohne die kleinste Verzögerung eingelesen (obs auch geht, kann ich gerade nicht testen, weil ein gewisser Redmonder Konzern kein Interesse daran hat, dass jemand alte Software nutzt, aber sehr wohl daran, dass man sich die Mühe sparen kann, mehr als zwei Generationen IA in einem OS zu unterstützen :daumen2: ). Als ich letztes Jahr mal meine Disketten durchgecheckt habe, hatte ich nicht einmal bei denen Probleme festgestellt, obwohl die z.T. vor ~20 Jahren beschrieben wurden. (Die noch älteren 5,25er habe ich nicht getestet, weil ich da erstmal das Laufwerk einbauen musste. Wäre aber auch bei denen sehr zuversichtlich, dass sie noch lesbar sind)
Mhhh ja und in der Theorie passen auch 100GB oder ähnlich auf eine blueRay. :ugly:
Ne im Ernst, dass stimmt schon mit den gepressten CDs. Da machen ein die zu rasant wechelnden Medienstandards eher Probleme.

@Disketten
Wow, bist du ein Medienguru? Ich hatte schon damals Probleme mit diesen Medien. 30 Disketten zur Installation, bis Diskette 25 war alles i. O. und Nummer 26 hörte sich beim Einlesen an wie ein Rasenmäher. Irgendwie war das bei mir stets ein ständiger Begleiter. :ugly:

MfG

MfG
 
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Interessant finde ich wie gut sich das image von steam hält. Wohingegen die Konkurrenz bei gleichen Bedingungen die vollen Datenschutzbedenken der user abkriegt, Stichwort Origin. Da muss man sich schon mal die Frage stellen ob es eigentlich den usern um die Sache geht oder aber schlicht um das Aufregen an sich. :what:

MfG
Das Image von Steam hält sich so gut, weil sie es sich seit Jahren aufgebaut haben. ;):D
Am Anfang war Steam wie Origin derzeit und hat von allen Seiten Kritiken einstecken müssen. Auch das Thema Datenschutz war ein Problem, den als Steam rauskam hatte es den gleichen Fehler wie Origin undzwar das es die komplette Festplatte ausgelesen hat. =) Deshalb war es für mich nie ein Problem Origin von anfang zu installieren da ich es kannte und nicht nur von Steam ;) wer ESL gespielt hat/spielt und Aequitas kennt sollte das Problem von dort auch kennen. :P

Und ja es ist bei den meisten normal das sie sich schlicht wegen allem rumnörgeln und aufregen. :P
Siehe Steam + Altersverifizierung oder Steam + Verkauf von einzelnen Spielen oder Steam + Server offline. Es gibt nichts das ausgelassen wird, auch wenn es totaler Unfug ist :)

@Urteil
Danke an den Richter das wenigstens einer mal erkennt das diese Klagen totaler Humbug sind und das Valve nicht falsches macht :P:D
 
Steam hält sich doch nicht so, weil es irgendwas besser macht als andere... sondern wegen den sales!

Weil die Userschaft geizig und gierig ist, deshalb der Erfolg!
 
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Ich hab mir die Urteilsbegründung eben mal im Original gegeben. Im Wesentlichen bezieht man sich auf das BGH Urteil von 2010. Dort wurde (kurz gesagt) ausgeführt, dass man den Datenträger ja weiterverkaufen könnte, der Erschöpfungsgrundsatz bei Abos, wie dem Steam Account aber nicht greift, da er sich nur auf den Warenverkehr bezieht. Dass man mit dem Datenträger ohne den Account nichts anfangen kann, betrachtet man als unproblematisch.

Den Fall vor dem EuGH sieht man als nicht vergleichbar an, gerade weil die Software um die es dort ging ohne Account lief.

Meiner Meinung nach ist das was Valve macht rechtsmissbräuchlich. Man verknüft die Steam Plattform so mit dem Werk (=dem Spiel), dass das Werk ohne die Plattform nicht mehr nutzbar ist. Damit liegt eine Umgehung bestehenden Rechts, nämlich des Erschöpfungsgrundsatzes vor. Daher finde ich die Entscheidunggründe des BGH und nun des LG Berlin - mit Verlaub - schwachsinnig.

Sehe ich ähnlich. Ich kaufe "ein Spiel" und darf dieses laut älteren Urteilen auch verkaufen. Dies schließt nicht nur den Datenträger, sondern auch die Nutzungslizenz ein. Diese kann aber aus (künstlich herbeigeführten) technischen Gründen nur in Form des Accounts verkauft werden => das muss möglich sein.
Und wenn man tatsächlich Account und Datenträger getrennt behandeln wollte, dann läge im Moment der Registrierung wohl eine ganz massive Form von Erschöpfung vor und entsprechendes Recht wäre definitiv anwendbar :ugly:

Aber wie schon die Auswahl eines online-only-Games zeigt, haben die Kläger hier offenbar arg wenig mitgedacht/Ahnung gehabt und wer der Justiz die falschen Fragen stellt, erhält natürlich nicht die richtige Antwort.


Sofern der Richter nicht bestochen wurde, wovon ich jetzt einfach mal ausgehe kann man den Artikel und vor allem die Urteilsbegründung meiner Meinung nach in einem Satz zusammenfassen:

Er hat sich nicht ausführlich genug mit dem Thema befasst bzw. Teile davon nicht verstanden!

Es ist nicht sein Job, sich mit dem Thema zu befassen. Job eines Richters ist es in aller Regel, die von Verteidigung und Anklage vorgelegten Beweise/Argumente/... zu prüfen und abzuwägen. Der Richter muss sich mit den Gesetzen auskennen.

Kleiner Tipp: Wenn du wirklich meinst, dass du die Daten der Disketten noch brauchen solltest, mach auf jeden Fall Kopien denn Disketten verlieren selbst unter Idealbedingungen mit der Zeit ihre Speicherfähigkeiten! Ich weiß nicht was genau du geprüft hast aber die Wahrscheinlichkeit das bei manchen Dateien einzelne Bits nicht mehr lesbar sind ist sehr hoch!

Keine Sorge, die Inhalte selbst liegen auch auf Platte vor. Zumindest die Startdateien waren aber alle noch intakt. (Komplette Inhalte zu prüfen ist ja leider schwer bis gar nicht möglich :( )
 
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Steam hält sich doch nicht so, weil es irgendwas besser macht als andere... sondern wegen den sales!

Weil die Userschaft geizig und gierig ist, deshalb der Erfolg!
Die Sales sind sicher für die meisten ein sehr interessanter Punkt.
Aber Steam ist seit jeher der Platzhirsch, ernsthafte Konkurrenz gibt es erst seit kurzem und die muss immer noch massiv aufholen.
Steam gibt es seit über 10 Jahre! Und wie alt ist Origin oder Uplay? Steam beweist seither das es im großen und ganzen gut funktioniert. Origin ist jung und wann gab es den letzten reibungslosen launch eines MP Spiels? Das ist noch ein langer Weg.
Steam macht nicht alles besser aber schon wesentlich länger.

Was man bei dem Urteil auch noch bedenken sollte, wenn man weder Account noch Spiele legal verkaufen kann, lohnt es sich so gut wie gar nicht einen Account zu hacken.
Mit dem Verbot weiß jeder Käufer das es nicht legal sein kann.
 
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Ist eigentlich noch nie jemanden die große Ironie aufgefallen?
DRM-freie Downloads können nicht weiterverkauft werden---das ist klar, denn wenn man einen DRM-freien Download weiterverkaufen will, bleibt das Spiel trotzdem im eigenen Besitz, würde also dupliziert und dazu hat man natürlich keine Berechtigung.
Wenden wir uns nun dem anderen Fall, dem DRM-versetzten Download zu:
Das Zeug heißt DigitalRightsManagement, also digitale Rechteverwaltung.
Das bedeutet, dass definitiv festgestellt werden kann, wer eine Nutzungslizenz besitzt---und wer nicht. Das bedeutet auch, dass man einem User X die Lizenz entziehen kann und einem anderem User Y übertragen kann, das Spiel ist danach bei X nicht funktionsfähig, bei Y schon.

Folglich ist Wiederverkauf problemlos möglich, ja sogar der einzige Vorteil für den Kunden gegenüber dem DRM-freien Download.
Was gibt es auf Steam, Uplay, Origin und co nicht? Eine Möglichkeit zum Wiederverkauf! :motz::motz::motz:

Aus moralischer Sicht zumindest ist der Fall daher ganz klar: Der Wiederverkauf muss SOFORT integiert werden, ansonsten muss es Strafzahlungen hageln!
Und zwar so stark, dass die Publisher ENTWEDER gezwungen sind DRM fallen zu lassen (das wäre mir lieber) oder das Wiederverkaufsrecht integieren!

Ansonsten... :evil:
 
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Das man den Account nicht weiter vekaufen darf ist ja okay, aber würde mir WÜNSCHEN das man Spiele evtl an Steam verkaufen kann. So könnte man sein Steam Guthaben aufbessern und davon wieder neue Spiele zu Kaufen.
Der Account spült sich ja mit Games zu.
 
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Wie siehts denn mit verschenken aus?

Was, wenn ich meine nicht mehr genutzten Games an meine Kinder weiter geben will??

Verkauf muss ja nicht sein oder reicht dafür der neue Leihaccount?
 
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Wie siehts denn mit verschenken aus?

Was, wenn ich meine nicht mehr genutzten Games an meine Kinder weiter geben will??

Verkauf muss ja nicht sein oder reicht dafür der neue Leihaccount?

Das müsste damit gehen.
 
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Das müsste damit gehen.

Nope. Du hast das Nutzungsrecht erworben, nicht deine Kinder. Es ist nicht mal vererbbar. Beispiel iTunes. Bruce Willis hat eine riesige iTunes-Datenbank und darf die nicht vererben... dagegen wollte er vorgehen. Ob er das letztlich tat und ob er Erfolg hatte, weiß ich aber nicht.

iTunes-Erbe: Bruce Willis liest AGBs und will gegen Apple vor Gericht ziehen - Engadget German
 
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Jeder der sich nen Acc zulegt weis doch von Anfang an dass er die Spiele nicht verkaufen kann, also wieso dann deswegen rumheulen.
Wenn Valve das nicht will bzw. zulässt und man sich trotzdem einen Acc anlegt, darf man sich dann nicht aufregen als hätte man nichts davon gewusst.
Fällt für mich unter "reg ich mich eben darüber auf, wenn ich sonst gerade nix hab worüber ich ablästern kann" oO
Mir persönlich wär es auch viel zu dumm sich für jedes Spiel nen Acc anzulegen nur um das dann wieder verkaufen zu können.
Da überleg ich noch eher ob ich's nicht ganz sein lasse bevor ich mir das antue. Macht doch keinen Spaß mehr.

Abgesehen davon lassen sich praktisch keine Spiele (für den PC) verkaufen.
Entweder die sind ab 18 / auf der Liste (darf man im Forum / EBay nicht anbieten) oder es besteht kein Intersse.
Bei den Konsolen sieht es etwas besser aus aber Spiele für z.B. die XBox360 verschenke ich lieber im Freundeskreis als die für
~5€ inc. Porto wegzugeben.
 
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