US-Richter akzeptiert IP-Adresse nicht als Identifikation

cl55amg

BIOS-Overclocker(in)
Sehr interessant, ein US Richter entschied, dass zur Belangung von Nutzern von Tauschbörsen die IP-Adresse nicht aussagekräftig genug ist.
Er vergleicht IP Adressen mit Telefonnummern, was ich so noch nicht gehört habe. Die Frage ist ob dieser Vergleich, den ansonsten eher unqualifizierten "älteren" Richtern einleuchtet und
sich dadurch etwas bei diesem Thema bewegt.

Quelle:
Urteil zu IP-Adressen in den USA - SPIEGEL ONLINE
 
Zuletzt bearbeitet:
in deutschland gab es doch mal (vor wenigen jahren) den fall, dass jemand wegen illegalem dateitausch angeklagt wurde, zu dieser zeit befand sich jedoch nachweislich niemand in der wohnung des angeklagten. obwohl die ip-adress-ermittlung nachweislich nicht zu 100% korrekt arbeitet (zahlendreher, schneller tausch der ip-adressen), wurde der angeklagte selbst in höchster instanz für schuldig befunden, da sich sonst jeder, der wegen dateitausch in tauschbörsen angeklagt wurde/wird auf das urteil hätte berufen können/könnte :(. ich hoffe, durch solche urteile wird die genauigkeit solcher ip-adress-ermittlungen bzw deren beweiskraft auch in deutschland nochmal überprüft :daumen:

hbf
 
Ich fand diese News echt beachtenswert daher wollte ich schnell hier posten. Sorry das ich nicht ganz soviel eigenen Text geschrieben habe.
 
in deutschland gab es doch mal (vor wenigen jahren) den fall, dass jemand wegen illegalem dateitausch angeklagt wurde, zu dieser zeit befand sich jedoch nachweislich niemand in der wohnung des angeklagten. obwohl die ip-adress-ermittlung nachweislich nicht zu 100% korrekt arbeitet (zahlendreher, schneller tausch der ip-adressen), wurde der angeklagte selbst in höchster instanz für schuldig befunden, da sich sonst jeder, der wegen dateitausch in tauschbörsen angeklagt wurde/wird auf das urteil hätte berufen können/könnte :(. ich hoffe, durch solche urteile wird die genauigkeit solcher ip-adress-ermittlungen bzw deren beweiskraft auch in deutschland nochmal überprüft :daumen:

hbf

Es gab noch viel schlimmere Fälle, z.B. DSL-Provider meldete falsche Kundenadresse ans BKA | c't

Wenn man mal nach "Fehler IP Ermittlung" googelt, stößt man auf Fälle in Deutschland, in denen gerichtlich festgestellt wurde, dass die IP-Ermittlung fehlerhaft erfolgt. Besonderns perfide ist auch die Vorgehensweise der Abmahnindustrie: Abmahnungen werden so gut wie immer erst versandt, wenn die Verbindungsdaten beim Provider nicht mehr vorhanden sind. Der Beklagte hat also nicht mehr die Möglichkeit, die IP-Daten sachlich zu prüfen. Trotzdem laufen 99,9% der Abmahnungen dann einfach so durch, auch vor Gericht.
 
Ist auch vollkommen richtig....

Mir gehört zwar der Anschluss das heißt aber noch nicht das ich was illegal runtergeladen hab...

Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter....(Beispiel...)

Wenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen

die Liste könnte man endlos weiterführen :D
 
"Brown bezeichnete die massenhaften Verfahren gegen BitTorrent-Nutzer als "Verschwendung juristischer Ressourcen" und empfahl seinen Richterkollegen, ähnliche Fälle in Zukunft abzuweisen."
Hoffentlich nehmen sich das, auch seine deutschen "Kollegen" zu Herzen !
 
Bei uns gilt aber die Störerhaftung. Das ist das Problem, ganz unabhängig davon, ob es Probleme mit der IP-Adressenbestimmung gibt.
 
Klar kann man, wenn man denn will. Die Frage ist halt, ob dies der Fall ist, und ICH habe da ganz starke Zweifel dran...

Es wäre aber wirklich wichtig. Der Fall mit den Telekom WLAN-Routern hat doch eindringlich gezeigt, das man die Störerhaftung einfach nicht bringen kann in so einem Bereich, weil man NIE sicher sein kann, das die Netze dicht sind.

Ich könnte drauf wetten, das der eine oder andere Verurteilte, der immer bestitten hat so was gemacht zu haben, GENAU so einen Router von der Telekom besessen hat/besitzt. Die Fälle müsste man dann eigentlich wieder aufrollen...
 
Bei uns gilt aber die Störerhaftung. Das ist das Problem, ganz unabhängig davon, ob es Probleme mit der IP-Adressenbestimmung gibt.

Diese kann man aber abschaffen, sofern die Politik dazu gewillt ist.

Na, wenn ihr euch sicher seit...

Das, was man heute im digitalen Zeitalter mit der Störerhaftung verbindend, stammt ursprünglich aus dem Sachenrecht (Besitzstörung). Man kann nix abschaffen, was nicht explizit kodifiziert ist. Die Bezugnahme auf Internet-Sachverhalte ist reines Richterrecht.

Schlauer wäre es Gesetze zu erlassen, die ganz genau sagen, was (digitale) Störerhaftung ist und wann diese vorliegt. ;)

So mal als Beispiel. Noch vor 20 Jahren betraf die Störerhaftung so absurde Fälle wie Nachbarschaftstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch krähende Hühner. Heute ist es ein massenhafter Haftungstabestand für jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung, weil man den eigentlichen Täter nicht zu fassen bekommt.

Ein Anfang wäre es eine Haftung bzw. Abmahnung erst dann zu ermöglichen, wenn zweifelsfrei ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) nachgewiesen wurde. Im Moment ist es ja so, dass Unterlassungsansprüche auch ganz ohne dem geltend gemacht werden können.
 
@ Pokerclock

Ich meinte nicht das man die Störhaftung abschaffen soll, sondern das man klare gesetzliche Regelungen einführt, die im Zweifel immer für den Angeklagten sind.

Ein Anfang wäre es eine Haftung bzw. Abmahnung erst dann zu ermöglichen, wenn zweifelsfrei ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) nachgewiesen wurde. Im Moment ist es ja so, dass Unterlassungsansprüche auch ganz ohne dem geltend gemacht werden können.
Ein besserer Anfang wäre, jegliche Abmahnungen gegen Privatnutzer zu verbieten, wenn sie nur in einem sehr kleinem Rahmen illegale downloads getätigt haben. Vor allem deshalb, weil die Abmahnungen mittlerweile hauptsächlich eine gewinnorientierte Abzocke ist. Dies erkannte schon der Gesetzgeber schon und hat ja mittlerweile mehrmals den maximalen Betrag den man bei einer Abmahung zahlen muss, nach unten korrigiert. (Damit sich die Sache nicht mehr rechnet für die Abmahner) Wenn man für geschützte Bilder auf seinem privaten Blog, mit dem man kein Geld verdient sondern es nur als Hobby betreibt, eine Abmahnung kassiert, dann sieht man ganz gut was hier alles falsch läuft.
 
So mal als Beispiel. Noch vor 20 Jahren betraf die Störerhaftung so absurde Fälle wie Nachbarschaftstreitigkeiten wegen Lärmbelästigung durch krähende Hühner. Heute ist es ein massenhafter Haftungstabestand für jede noch so kleine Urheberrechtsverletzung, weil man den eigentlichen Täter nicht zu fassen bekommt.

Ein Anfang wäre es eine Haftung bzw. Abmahnung erst dann zu ermöglichen, wenn zweifelsfrei ein Verschulden (Vorsatz/Fahrlässigkeit) nachgewiesen wurde. Im Moment ist es ja so, dass Unterlassungsansprüche auch ganz ohne dem geltend gemacht werden können.

Und deswegen wäre es mal sinnvoll das Urheberrecht zu erneuern und an den jetzigen Gegebenheiten anzupassen.
Scheint aber keiner machen zu wollen -- außer den Piraten jetzt.
 
Und deswegen wäre es mal sinnvoll das Urheberrecht zu erneuern und an den jetzigen Gegebenheiten anzupassen.
Scheint aber keiner machen zu wollen -- außer den Piraten jetzt.

Oder anders: Jetzt bald werden sie es machen, aus Angst vor den Piraten ;)
Wobei es sind eigentlich nicht die Piraten, sondern das Volk das die Piraten wählt.
 
Ein besserer Anfang wäre, jegliche Abmahnungen gegen Privatnutzer zu verbieten, wenn sie nur in einem sehr kleinem Rahmen illegale downloads getätigt haben. Vor allem deshalb, weil die Abmahnungen mittlerweile hauptsächlich eine gewinnorientierte Abzocke ist. Dies erkannte schon der Gesetzgeber schon und hat ja mittlerweile mehrmals den maximalen Betrag den man bei einer Abmahung zahlen muss, nach unten korrigiert. (Damit sich die Sache nicht mehr rechnet für die Abmahner) Wenn man für geschützte Bilder auf seinem privaten Blog, mit dem man kein Geld verdient sondern es nur als Hobby betreibt, eine Abmahnung kassiert, dann sieht man ganz gut was hier alles falsch läuft.

Das Instrument Abmahnung war eigentlich dafür gedacht die Gerichte zu entlasten. Die von die angesprochene Deckelung der Abmahngebühren (nicht Schadenersatz oder Kosten für Ermittlungsaufwand) ist in Urheberrechtsfällen auf 100 € festgelegt. Der Gesetzgeber hat aber bei der Formulierung des Wortlauts dermaßen viel Bullshit gebaut, dass die Deckelung kaum greift. Ganz besonders bei Fällen, wenn Werke öffentlich abrufbar in das Internet gestellt werden. Sprich faktisch jeder Blog- und jedes Facebook-Profil ist betroffen.

Mittlerweile versuchen sie es über eine Deckelung des Streitwerts, um indirekt Gerichtskosten und Anwaltskosten zu deckeln. Der Entwurf wurde aber von der Union gekippt. :daumen2:

Privatnutzer dürfen nicht ausgenommen werden. Das Unrechtsbewusstsein ist auch so in der anonymen Internet-Welt auf einem absoluten Tiefpunkt. Es muss aber Wege und Mittel geben die tatsächlichen Täter zu erwischen und zur Kasse zu bitten. Nicht die WLAN- oder Forenbetreiber.

Und deswegen wäre es mal sinnvoll das Urheberrecht zu erneuern und an den jetzigen Gegebenheiten anzupassen.
Scheint aber keiner machen zu wollen -- außer den Piraten jetzt.

Die Piratenpartei ist so ein Ding. Ich befürchte, dass dort noch viel Fachkompetenz fehlt, um verlässlich Gesetze gestalten und formulieren zu können. Das komplette Urheber-, Jugend-, Telemedien- und Wettbewerbsrecht für Internet-Sachverhalte muss erneuert werden.

Ich gehe sogar soweit, dass es notwendig wird eine Art Internet-Gesetzbuch zu entwerfen, ähnlich dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder dem Handelsgesetzbuch. Das Internet umfasst nun einmal Unmengen von Rechtsgebiete, die jedoch aufgrund der speziellen Beschaffenheit des Internets angepasst werden müssen. Da muss ein großer Wurf her, nur bezweifle ich, dass in der heutigen Welt weder die Personen, noch das System selbst in der Lage ist das zu bewältigen. :(
 
Die Piratenpartei ist so ein Ding. Ich befürchte, dass dort noch viel Fachkompetenz fehlt, um verlässlich Gesetze gestalten und formulieren zu können. Das komplette Urheber-, Jugend-, Telemedien- und Wettbewerbsrecht für Internet-Sachverhalte muss erneuert werden.

Ich bin aus verschiedenen/vielen Gründen nicht sonderlich politisch interessiert, und auch die "Bewegung" Piratenpartei verfolge ich eher beiläufig. Allerdings vermute ich, das schon alleine aufgrund des Durchschnittsalters, mehr Kompetenz diesbezüglich bei den Piraten vorhanden ist als bei den "Alten"... :-]

Aber grundsätzlich hast Du natürlich Recht. Aber sie haben ja noch viel Zeit sich zu entwickeln... ^^
 
Sich mit dem Thema Internet auskennen, heißt noch lange nicht, auch abstrakte Gesetze formulieren zu können.
 
@ Pokerclock

Ich stimme dir überwiegend zu. Allerdings hast du bezüglich der Piraten geschrieben:
Sich mit dem Thema Internet auskennen, heißt noch lange nicht, auch abstrakte Gesetze formulieren zu können.


Und bezüglich der etablierten Parteien hast du geschrieben:
Der Gesetzgeber hat aber bei der Formulierung des Wortlauts dermaßen viel Bullshit gebaut, dass die Deckelung kaum greift. Ganz besonders bei Fällen, wenn Werke öffentlich abrufbar in das Internet gestellt werden. Sprich faktisch jeder Blog- und jedes Facebook-Profil ist betroffen.

Tja ist schon eine schwierige Sache mit dem formulieren abstrakter Gesetze :devil:

Vor allem ist das abstrakte Denkvermögen ohnehin eher bei Naturwissenschaftlern und Technik affinen Menschen ausgeprägter.
Aber es stimmt das Piraten aktuell nicht regierungsfährig sind, dass wissen auch die Piraten. Und das ist auch erstmal egal.
Wir haben keine Mehrheit für die Piraten, sie werden entweder in der Opposition sein oder (momentan eher unwahrscheinlich) in einer Koalition. Die Piraten erfüllen trotzdem ihre Aufgabe hervorragend, in dem vor allem potentielle Abgeordenete der Grünen, Linken und SPD ihre Ämter verlieren wenn die Piraten bei 13% landen. Die werden schlussendlich einknicken müssen bzw. sich etwas mehr Gedanken machen müssen, damit sie nicht wieder so einen "Bullshit" bei der Formulierung des Wortlauts machen. :schief:

Du kannst nicht einen großen Teil des Volkes kriminalisieren, das Volk rächt sich bei der nächsten Wahl, besonders wenn eine medial gepushte Bewegung dahintersteht.
Das Internet Gesetzesbuch was du angesprochen hast, würde nur funktionieren wenn ein großer Teil der Wähler diesen Gesetzen auch zustimmt. Und das machen sie nur, wenn es nicht zu ihrem Nachteil ist ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist auch vollkommen richtig....
Mir gehört zwar der Anschluss das heißt aber noch nicht das ich was illegal runtergeladen hab...

Beweise mal das du es nicht warst, wenn die Gegenseite genug Beweise hat, dass du es warst. Stichwort: "Eltern haften für ihre Kinder".

Wenn jemand geblitzt wird mit deinem Auto bekommst du nen Brief aber du musst nicht gefahren sein.....also musst du auch nicht zahlen

Das ist ausschließlich in Deutschland so, in allen anderen Ländern zahlt immer der Halter - ob er es war oder nicht. Beim 1. Mal wird deine Strafe erlassen. Ab dem 2. Mal darfst du ein Fahrtenbuch führen. Oder du gibst den Namen des Fahrers an.

Oder ne Waffe die auf dich zugelassen ist wird die bei einem Mord gefunden... du bist aber nicht gleichzeitig der Täter

Dann erkläre mal, wie oder warum deine Waffe "wegkommen" konnte. Vielleich hast du sie dem Täter ja auch ausgeliehen? Dann bist du ein "Mittäter".
Wenn sie dir gestohlen wurde, warum hast du keine Anzeige erstattet?

die Liste könnte man endlos weiterführen :D

Du entkommst dem Gesetzt nicht. Auch nicht mit deinen komischen Vergleichen.
 
Zurück