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BIOS-Overclocker(in)
Sehr interessant, ein US Richter entschied, dass zur Belangung von Nutzern von Tauschbörsen die IP-Adresse nicht aussagekräftig genug ist.
Er vergleicht IP Adressen mit Telefonnummern, was ich so noch nicht gehört habe. Die Frage ist ob dieser Vergleich, den ansonsten eher unqualifizierten "älteren" Richtern einleuchtet und
sich dadurch etwas bei diesem Thema bewegt.
Quelle:
Urteil zu IP-Adressen in den USA - SPIEGEL ONLINE
Er vergleicht IP Adressen mit Telefonnummern, was ich so noch nicht gehört habe. Die Frage ist ob dieser Vergleich, den ansonsten eher unqualifizierten "älteren" Richtern einleuchtet und
sich dadurch etwas bei diesem Thema bewegt.
Quelle:
Urteil zu IP-Adressen in den USA - SPIEGEL ONLINE
Zuletzt bearbeitet:


. ich hoffe, durch solche urteile wird die genauigkeit solcher ip-adress-ermittlungen bzw deren beweiskraft auch in deutschland nochmal überprüft 


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