Urteil: Online-Händler müssen konkrete Liefertermine angeben

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Urteil: Online-Händler müssen konkrete Liefertermine angeben

Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Händler konkrete Liefertermine angeben müssen. Es reicht nicht, wenn man dem Kunden eine "baldige" Lieferung in Aussicht stellt.

Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und nicht im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt.

lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Gut. Endlich werden Angaben für seltene Produkte gemacht wie einige Teile aus Kleinstserien oder Einzelteile (gerade Caseking glänzt ja nicht damit, genaue Angaben für Delid-Tools oder seltene Gehäuse zu machen, damit wird es endlich besser).
Ich denke mal die werden auch in der zweiten Instanz genau so entscheiden.

Das was man hier noch vermerken muss - die Händler dürfen dann auch nicht überzogene Lieferzeiten angeben, sondern das muss schon halbwegs stimmen.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Sehr gutes Urteil. Hab noch ca 30 Bestellungen bei Amazon offen bei den der Liefertermin noch nicht bekannt ist. Muss ich mal nachhacken wie es jetzt aussieht
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Glaube es wird sich nicht viel ändern.
Was soll z.b. Caseking bei Aquacomputer Kühlern angeben wenn sie Aquacomputer selber nicht auf Lager hat und nur da steht Lange Lieferzeit?

Oder wie mit dem erst vor kurzen geleasten Asus Monitor (der mit G-sync, HDR, 144 Hz) wo keiner genau wusste wann er die bekommt?
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Interessant. Sinnvoll wäre natürlich, dass die angegebene Lieferzeit auch bindend ist. Ich habe letztes Jahr bei Mindfactory eine GPU bestellt, der Liefertermin auf der Website war für ein Datum etwa in zwei Wochen angegeben. Drei Monate und viele Mails später wurde die Bestellung abgelehnt, man wolle nun doch nicht liefern. Dagegen wehren konnte ich mich nicht, der Liefertermin war nicht bindend, zumal nur die Bestellung registriert wurde, aber laut Mindfactory kein Kaufvertrag zustande kam. Zurück blieb ein Zeitschaden von 3 Monanten. Auch wenn es rechtlich noch keine vertragliche Bindung gab, so fände ich es gut, wenn Händler auf ihrer Website auch ein bindendes Lieferdatum angeben müssen, und nicht irgendwelche Fantasiewerte, um damit Kunden zu fangen.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Ändern wird sich dadurch nix. Dann geben die Händler eben eine sehr lange Zeitspanne an, innerhalb derer das Bestellte dann vermutlich geliefert wird. Macht Amazon ja auch schon länger, bspw. "Lieferung bis Oktober", das ist dann kalendermäßig berechenbar und in Bezug auf das Urteil wohl auch erlaubt.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Das war schon die zweite Instanz.

Sehe ich, mein Fehler.
Wenn die Beschwerde das ganze nicht kippt, steht es dann. Was auch gut für Verbraucher ist.

Glaube es wird sich nicht viel ändern.
Was soll z.b. Caseking bei Aquacomputer Kühlern angeben wenn sie Aquacomputer selber nicht auf Lager hat und nur da steht Lange Lieferzeit?

Oder wie mit dem erst vor kurzen geleasten Asus Monitor (der mit G-sync, HDR, 144 Hz) wo keiner genau wusste wann er die bekommt?

Dann stellt man den Status der Ware auf "Nicht auf Lager" und macht aus einer Bestellung eine Vorbestellung oder sonstiges, es wird immer eine Lücke geben. Damit wird der Verbraucher zumindest nicht fehlgeleitet nach dem Motto "kurzfristig lieferbar" in 4-6 Wochen oder vll auch in 12.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Glaube es wird sich nicht viel ändern.
Was soll z.b. Caseking bei Aquacomputer Kühlern angeben wenn sie Aquacomputer selber nicht auf Lager hat und nur da steht Lange Lieferzeit?

Oder wie mit dem erst vor kurzen geleasten Asus Monitor (der mit G-sync, HDR, 144 Hz) wo keiner genau wusste wann er die bekommt?

Entweder nimmt man den Klassiker "Lieferdatum unbekannt" oder man legt großzügig etwas drauf, z.B. Lieferzeit 1-2 Wochen". Bei dem Asusmonitor kann man einfach auf den Hersteller verweisen, kann der Händler nicht wissen, dass die ihren Erscheinungstermin um über ein Jahr verschieben. Wobei die Händler, die das Ding damals für die empfohlenen 2000€ vorverkauft haben, jetzt wohl einen Verlust einfahren.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Interessant. Sinnvoll wäre natürlich, dass die angegebene Lieferzeit auch bindend ist. Ich habe letztes Jahr bei Mindfactory eine GPU bestellt, der Liefertermin auf der Website war für ein Datum etwa in zwei Wochen angegeben. Drei Monate und viele Mails später wurde die Bestellung abgelehnt, man wolle nun doch nicht liefern. Dagegen wehren konnte ich mich nicht, der Liefertermin war nicht bindend, zumal nur die Bestellung registriert wurde, aber laut Mindfactory kein Kaufvertrag zustande kam. Zurück blieb ein Zeitschaden von 3 Monanten. Auch wenn es rechtlich noch keine vertragliche Bindung gab, so fände ich es gut, wenn Händler auf ihrer Website auch ein bindendes Lieferdatum angeben müssen, und nicht irgendwelche Fantasiewerte, um damit Kunden zu fangen.


Würde ich nicht gut heißen,

Da oft der Händler nichts für die Lieferzeit kann, da er die Ware ja selbst nicht bekommt.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Sehr gutes Urteil. Hab noch ca 30 Bestellungen bei Amazon offen bei den der Liefertermin noch nicht bekannt ist. Muss ich mal nachhacken wie es jetzt aussieht
Wow, ganze dreißig Stück? Hui! :ugly::ugly:

Aber ja, gutes Urteil... echt asozial wie manche Shops das handeln... ;)
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Wow, ganze dreißig Stück? Hui! :ugly::ugly:

Aber ja, gutes Urteil... echt asozial wie manche Shops das handeln... ;)

Naja bei Schnäppchen muss man zuschlagen. Sind schon allein 14 RAM Kits die ich nicht kurzfristig benötige aber bei einem Preis von ca 105,-€ für 3200MHz 16GB warte ich gerne ein bisschen
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Ändern wird sich dadurch nix. Dann geben die Händler eben eine sehr lange Zeitspanne an, innerhalb derer das Bestellte dann vermutlich geliefert wird. Macht Amazon ja auch schon länger, bspw. "Lieferung bis Oktober", das ist dann kalendermäßig berechenbar und in Bezug auf das Urteil wohl auch erlaubt.

Das ist doch schon eine gute Änderung. Ich weiß dann, dass ich mich bei anderen Händlern umschauen sollte, wenn mir die Lieferzeit wichtig ist, und werde nicht durch die Formulierung "Lieferung bald" fehlgeleitet zu glauben, dass die Lieferung bald käme.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Naja bei Schnäppchen muss man zuschlagen. Sind schon allein 14 RAM Kits die ich nicht kurzfristig benötige aber bei einem Preis von ca 105,-€ für 3200MHz 16GB warte ich gerne ein bisschen

Ja klar, die 14 RAM Kits kann man ja klasse nutzen :P , du bist wohl jemand der auch kauft obwohl er nicht braucht, nur weil es billig ist.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Glaube es wird sich nicht viel ändern.
Was soll z.b. Caseking bei Aquacomputer Kühlern angeben wenn sie Aquacomputer selber nicht auf Lager hat und nur da steht Lange Lieferzeit?

Oder wie mit dem erst vor kurzen geleasten Asus Monitor (der mit G-sync, HDR, 144 Hz) wo keiner genau wusste wann er die bekommt?

Wenn Ware auf absehbare Zeit nicht lieferbar ist, dann lautet der korrekte Status "nicht lieferbar". Einige Händler schreiben stattdessen "bald verfügbar", um zusätzlichen Umsatz zu generieren.


Interessant. Sinnvoll wäre natürlich, dass die angegebene Lieferzeit auch bindend ist. Ich habe letztes Jahr bei Mindfactory eine GPU bestellt, der Liefertermin auf der Website war für ein Datum etwa in zwei Wochen angegeben. Drei Monate und viele Mails später wurde die Bestellung abgelehnt, man wolle nun doch nicht liefern. Dagegen wehren konnte ich mich nicht, der Liefertermin war nicht bindend, zumal nur die Bestellung registriert wurde, aber laut Mindfactory kein Kaufvertrag zustande kam. Zurück blieb ein Zeitschaden von 3 Monanten. Auch wenn es rechtlich noch keine vertragliche Bindung gab, so fände ich es gut, wenn Händler auf ihrer Website auch ein bindendes Lieferdatum angeben müssen, und nicht irgendwelche Fantasiewerte, um damit Kunden zu fangen.

Auf seitens des Händlers bindende Lieferzeitangaben wird es auch in Zukunft nicht geben. Hier geht es eher um unlautere Werbung. Wenn ein Händler "zwei Wochen" angibt und nicht einhält, treten viele Kunden berechtigterweise vom Kauf zurück. Wenn die Angabe "Lieferung erwartet" lautet hat der Händler aber auch ein halbes Jahr später seine Angabe noch nicht verletzt.
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Interessant. Sinnvoll wäre natürlich, dass die angegebene Lieferzeit auch bindend ist. Ich habe letztes Jahr bei Mindfactory eine GPU bestellt, der Liefertermin auf der Website war für ein Datum etwa in zwei Wochen angegeben. Drei Monate und viele Mails später wurde die Bestellung abgelehnt, man wolle nun doch nicht liefern. Dagegen wehren konnte ich mich nicht, der Liefertermin war nicht bindend, zumal nur die Bestellung registriert wurde, aber laut Mindfactory kein Kaufvertrag zustande kam. Zurück blieb ein Zeitschaden von 3 Monanten. Auch wenn es rechtlich noch keine vertragliche Bindung gab, so fände ich es gut, wenn Händler auf ihrer Website auch ein bindendes Lieferdatum angeben müssen, und nicht irgendwelche Fantasiewerte, um damit Kunden zu fangen.

Würde in soweit nichts bringen, dass, wenn das Datum bindend ist und sie es nicht liefern können, sie die Bestellung ihrerseits stornieren. Den einzigen Vorteil den du dann hättest, man würde nicht länger bei Händler A warten und dann zum Händler B rennen und sich dort hinten in der Warteschlange einreihen … oder u.U. fragen sie einen, ob sie damit einverstanden sind, dass es später kommt oder man kann nur noch bestellen, wenn man von dieser Bindung absieht.
 
AW: Urteil: Online-Händler müssen konkrete Liefertermine angeben

Bezweifel, dass es sich dabei um ein S6 handelt
 
AW: Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben

Würde in soweit nichts bringen, dass, wenn das Datum bindend ist und sie es nicht liefern können, sie die Bestellung ihrerseits stornieren. Den einzigen Vorteil den du dann hättest, man würde nicht länger bei Händler A warten und dann zum Händler B rennen und sich dort hinten in der Warteschlange einreihen … oder u.U. fragen sie einen, ob sie damit einverstanden sind, dass es später kommt oder man kann nur noch bestellen, wenn man von dieser Bindung absieht.

Man könnte dann immerhin auf einen Schadensersatz bestehen. Oder der Händler kann sich mehr damit herausreden "Ja, die Lieferung wird noch in dieser Woche kommen, wir reservieren ein Exemplar für sie". Sonst hätte ich ja schon längst woanders bestellt.
 
Zurück