Urteil: Online-Händler müssen konkrete Liefertermine angeben
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urteil: Online-Händer müssen konkrete Liefertermine angeben
Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass Händler konkrete Liefertermine angeben müssen. Es reicht nicht, wenn man dem Kunden eine "baldige" Lieferung in Aussicht stellt.
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