Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

PCGH-Redaktion

Kommentar-System
Teammitglied
Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Bei illegalem Filesharing muss der Internetprovider auch dann Auskunft erteilen, wenn die Urheberrechtsverletzung in nicht gewerblichem Ausmaß erfolgte. Das entschied der Bundesgerichtshof unlängst in einem Fall, bei dem ein Nutzer ein Hörbuch illegal angeboten hatte.

[size=-2]Bitte beachten Sie: Der Kommentarbereich wird gemäß der Forenregeln moderiert. Allgemeine Fragen und Kritik zu Online-Artikeln von PC Games Hardware sind im Feedback-Unterforum zu veröffentlichen und NICHT im Kommentarthread zu einer News. Dort werden sie ohne Nachfragen entfernt. Sollten Sie Fehler in einer News finden, schicken Sie diese bitte an online@pcgameshardware.de mit einem aussagekräftigen Betreff.[/size]


lastpost-right.png
Zurück zum Artikel: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

illegal ist nunmal illegal, also warum sollte man da keine Auskunft erteilen?

Wenn ich im H&M was mitnehme ohne zu bezahlen bekomme ich auch sofort eine Anzeige + Hausverbot, egal obs eine Socke oder eine ganze Tüte voll Socken ist.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Ach, die sollen sich nicht so haben. Diese ganze freie Software im Internet ist doch ein Segen und zum Glück werden auch nur die aller wenigsten Fälle geahndet, denn sonnst währe das Risiko dem Nutzen nicht mehr gerecht. Diese ganze Urteile werden nichts Ändern so hoffe ich, denn es ist einfach wahnsinnig mühselig jeden Kleinigkeit vor Gericht zu bringen und zu bestrafen. Ich lasse mich jedenfalls nicht abschrecken.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Der vergleich mit H&M ist einfach nur dämlich.
Wenn du beim H&M was mitgehen lässt, dann hat er diese Ware nicht mehr, kann sie nicht mehr verkaufen, obwohl er schon dafür bezahlt hat und macht einen Verlust.
Bei "Raubkopien" besteht der kleine aber feine Unterschied darin dass man die Ware nicht klaut, sodass der Produzent diese nicht mehr verkaufen kann da er sie nicht mehr hat, sondern es wird eine Art Kopie anfertigt. Ob dadurch nun ein Käufer verloren ging kann niemand sagen, denn es gibt genug Leute die einfach nur jeden shice runterladen, egal ob sie es brauchen oder nicht, heißt aber nocht lange nicht dass sie dieses "Produkt" auch wirklich gekauft hätten, wenn sie es sich nicht runterladen hätten können.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Ich seh das anders.

Niemand arbeitet gerne umsonst.Weder die Leute die ein Hörspiel/buch machen, noch die Leute die es Vertreiben, die Geld verteilung ist ne ganz andere Thematik.
Sicher es gibt auch freie Projekte wie z.b. Hoerspielprojekt.de ect. ect. Aber wie gesagt auch ein anderes Thema.

Amazon z.b. biete Hörbucher/Spiele an und man kann auch reinhören, befor man es kauft ob einem die Qualität zusagt.

Der Vergleich mit h&M ist daher nicht der schlechteste.
Es geht ums Prinzip das ist der Kern von Malkoms aussage, lass doch die Wortklauberei,...Naja is halt nur meine Meinung, klar.

Wenn da drauf steht nicht verteilen dann ist das halt auch so gemeint,...natürlich kann man über diese Thema streiten, eine andere Meinung haben ect. ect.

in Deutschland ist gesetzt Gesetz, so verstehe ich es.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Ich seh das anders.

Niemand arbeitet gerne umsonst.Weder die Leute die ein Hörspiel/buch machen, noch die Leute die es Vertreiben, die Geld verteilung ist ne ganz andere Thematik.
Sicher es gibt auch freie Projekte wie z.b. Hoerspielprojekt.de ect. ect. Aber wie gesagt auch ein anderes Thema.

Amazon z.b. biete Hörbucher/Spiele an und man kann auch reinhören, befor man es kauft ob einem die Qualität zusagt.

Der Vergleich mit h&M ist daher nicht der schlechteste.
Es geht ums Prinzip das ist der Kern von Malkoms aussage, lass doch die Wortklauberei,...Naja is halt nur meine Meinung, klar.

Wenn da drauf steht nicht verteilen dann ist das halt auch so gemeint,...natürlich kann man über diese Thema streiten, eine andere Meinung haben ect. ect.

in Deutschland ist gesetzt Gesetz, so verstehe ich es.

ich sehe das etwas differenzierter, digitale konsum güter, sind auch güter und und ich persönlich würde diese auch nicht unerlaubt kopieren, aber da der Konsument in vielen fällen über den tisch (um nicht zu sagen über das meer) gezogen wird ( vor ein paar jahren handyklingeltöne, jetzt mini dlc für 9.99€ wo man eine 1 st. mission + ein paar virtuelle anzügen erhält) finde ich raubkopien als einzige wirkungsvolle alternative zu nicht kaufen (mein ansatz) nur gerechtfertigt, und würde pseudo-robin-hoods auch nicht verpfeifen. der punkt mmn ist wenn leute zu exorbitanten zahlungen verdonnert werden können wenn sie sich staffeln von uralt serien wie z.b kings of queens runterladen (die man sich legal hätte aufnehmen können) braucht man sich nicht wundern wenn das system generell hinterfragt wird. das das dann blüten ungewollten ausmaßes annimmt ist nur menschlich. wenn das ganze nur halbwegs fair und es nur einigermaßen sozial gerecht zuginge müssten sich die produzenten und superreichen dieser welt keine gedanken machen das jmd sie betrügen möchte und so bekommen sie nur was sie verdienen. nichts.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Bei "Raubkopien" besteht der kleine aber feine Unterschied darin dass man die Ware nicht klaut, ...
Der große unterschied ist vor allem, beim einen wurde man auf frischer tat ertappt, beim anderen Fall hat der Kläger nur irgendwie eine IP Adresse aufgeschnappt. Hier sollte eine wesentlich bessere Beweisführung Pflicht werden.

Außerdem muss klar gestellt sein wann der Provi8der Daten herausgeben darf bzw. muss und wann nicht. Schließlioch geht es um Private Daten die dem Datenschutz unterliegen. Sonst kommen bald die Werbefirmen und klagen mal an um an Adressen zu kommen. Das weitere verfahren kann ja "im Sande" verlaufen.

Der letzte große Witz ist ja, wann ist etwas "gewerblich"?
Bisher wurde das auch immer einfach angenommen. Von dem her sehe ich keine nennenswerte Veränderung. :daumen2:
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

und ein weiteres urteil, das belegt wie sehr wir uns, auch dank des betreibens der contentmafia, der vollen überwachung nähern..auskünfte nun schon bei jeder "ach so illegalen" kleinigkeit.

eine "RaubmordschlagmichtotundgibmirtiernamenKopie" is kein diebstahl in dem sinne, das danach tatsächlich etwas fehlt, ausser dem virtuell entgangenem "wert" des produkts, bei dem NIEMALS garantiert ist, das es auch tatsächlich gekauft worden wäre, das ist nämlich im grossteil der fälle so, man könnte es auch als "die regel" betrachten, ergo: kopierer stehlen nicht wirklich und die verluste sind virtuelle schönrechnungen.

wohin das ganze führt...naja, nimmer lange und es hagelt verfahren und urteile, gegen jede art von kleinstvergehen und auskunftspflichten werden egal wann oder wie, ohne jede rechtsgrundlage etabliert oder es wird, wie hier erkennbar, eine grundlage geschaffen, die wie bei der GEZ und co, kaum bis gar keine möglichkeit des widerspruchs zulässt...

von der bereits angesprochen art und weise, wie digitale güter derzeit an den konsumenten gebracht werden und wie der ehrliche kunde ausgenommen, gegängelt und betrogen wird...wollen wir dabei gar nicht erst weiter reden, dieses urteil öffnet da nur noch ne weitere tür, gegen unliebsame "illegale fans" vorzugehn, die sich eben nicht gängeln und abzocken lassen wollen...

aber zum glück gibt es inzwischen auch einige, denen langsam das licht aufgeht, das dinge wie DRM und kundengängelung, online pflicht, accountbindungen etc. nur die produkte unnötig verteuern und dennoch nichts daran ändern, das man kopiert und das teilweise zu recht...gecrackte software lässt sich einfach starten und benutzen, ohne eben den ganzen müll zu haben, den man als normalkunde aufgehalst bekommt.

prost mahlzeit...

rrrechts zwo drrrei vierrr...
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Der Vergleich mit h&M ist daher nicht der schlechteste.
Es geht ums Prinzip das ist der Kern von Malkoms aussage, lass doch die Wortklauberei,...Naja is halt nur meine Meinung, klar.

Wenn da drauf steht nicht verteilen dann ist das halt auch so gemeint,...natürlich kann man über diese Thema streiten, eine andere Meinung haben ect. ect.

in Deutschland ist gesetzt Gesetz, so verstehe ich es.

Um es NOCHEINMAL zu sagen, der H+M-Vergleich IST untauglich. Wie schon zuvor gesagt, in RL Besitz-Verschiebung, Du -1, ich +1, im Internet Du +/- 0, ich +1, also was ganz anderes, nicht erlaubt, aber trotzdem nicht vergleichbar. Das hat auch nichts mit Meinung zu tun sondern ist FAKT.

Der Gesetzgeber hat es übrigens auch noch nicht verstanden. Sonst würde er andere Gesetze erlassen. Das es dumme Gesetze gibt, hat das BVG schon des öfteren festgestellt. Es gibt in der Politik einen Grundsatz, der wohl ein bischen in Vergessenheit geraten ist, aber zu deutlichen besseren Gesetzen führen würde: Wenn man etwas nicht kontrollieren kann, verbietet man es nicht per Gesetzt. Sondern erhebt eine Abgabe als Ausgleich. Aufgrunddessen ist z.B. 1965 die Privatkopie gesetztlich ERLAUBT worden, obwohl eigentlich laut Gesetzt NUR dem URHEBER die Verwertung seiner WERKE zusteht. Als Ausgleich wurde die Urheberrechtsabgabe eingeführt.

Das Problem heute ist eigentlich nur, dass diese Gesetzgebung nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Internet hat sich viel verändert, im Bundestag und bei den Parteien ist davon noch nicht viel angekommen. Das Urheberreicht ist 2007 verschlimmbessert worden, war so eine Sache, wo Lobbyisten das Gesetzt geschrieben haben. Frage mal die Uni-Bibliotheken nach den daraus resultierenden Problemen...

Was sich jeder Urheber klar machen muß, ist das digitale Grundgesetz: Alles, was digital verbreitet wird, wird auch kopiert. Und zwar verlustfrei.

Also: ein Verbot bringt nichts, da es nicht kontrolliert werden kann. Eine geeignete Regulierung muß gefunden werden (ist wirklich nicht einfach, ich bin auch kein Freund des Kultur-Sozialismus).
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Man kann es in noch so viele Worte verpacken und noch so schoen reden.
Eine illegale Kopie ist eine illegale Kopie. Nicht rechtmaessig erworben, sondern halt illegal.
Nur weil man dafuer nichts physisch steheln muss, macht es sie nicht besser.
Nur weil es jeder mit relativ einfachen Mitteln durchfuehren kann, macht es sie nicht besser.
Nur weil man dafuer sich nicht dem Stress eines herkoemmlichen Diebstahls aussetzt, sondern nur ein paar Mausklick macht, macht es sie nicht besser.
Hoert einfach auf das illegale Kopieren schoenzureden.
Kommt mir nicht, wie Superwip, mit es gibt kein geistiges Eigentum oder so einen Schwachsinn.
Fakt ist, wenn keiner bereit ist fuer vernuenftige Arbeit zu bezahlen, wird es auch irgendwann kein Angebot mehr geben.

Klar jammert die Contentbranche jedes Jahr mehr wie schlecht es ihnen nicht geht, und jedes Jahr verdienen die mehr.
Das alles ist nicht wirklich richtig.
Genausowenig der ganze DRM Zwang, keine Demos mehr (Katze im Sack kaufen), die unendlichen Werbe und Vorspannorgien bei DVD's/Blue Ray's (wobei ich bei den Filmen die ich aktuell mein Eigen nenne, sowas nicht bemerken konnte) und oft ueberzogene Preise.

Das Gute an dem ganzen Zeugs ist, man braucht es nicht wirklich.
Vieles davon haette man gerne, wenn auch in abgewandelter Form, aber solang das die Hersteller nicht anbieten, muss man es nicht konsumieren.
Alles Andere ist in meinen Augen nur eine miese Ausrede um einen Freifahrtschein fuer illegale Kopien zu haben.

Ihr wollt ja auch nicht arbeiten, ohne dafuer bezahlt zu werden, oder?
Aber das ist ja wieder ganz was Anderes, kann man ja gar nicht verlgeichen.....
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

So sieht es aus Ph@ntazma. Try before buy - buy if u like it.
Dann ist es natürlich auch ok, wenn man sich ins Kino schleicht, solange bei Filmbeginn noch Plätze frei sind, denn der Betreiber macht dabei ja keinen Verlust und wenn dir der Film gefallen hat, gehst du zur Kassa und bezahlst dafür.
Den Film hast du zwar so oder so konsumiert, d.h. du hast die Leistung eines anderen genutzt, aber man muss es ja nicht so genau nehmen.

PS: :klatsch:
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

noch ein Stück näher und das Geschäftsmodell Abmahnwelle wird gesetzlich erlaubt.

Was soll das, ist dehnen nicht bewusst das damit so alles öffentlich gemacht wird. jeder sich Auskünfte ausgegeben werden kann, und es bedarf nur die Forderung "die nicht belegt werden muss" dann Privatdaten zu erlangen.
Das wird jede Werbe Firma dankend annehmen und Personen bezogene Werbung erstellen. Das wäre schon beängstigend wenn eine mir fremde Firma mir Persönlich mit meinen Vorlieben Werbung schickt. Was viele schon mit Anmeldung an facebook von sich aus gemacht haben. Dumm geht immer.
Dazu kommt das jeder mir eine Forderung schicken kann obwohl die beweise dafür ein Witz sind. Es fehlt nur noch das man nicht dagegen widersprechen darf.

Zur Grundlage
mein Standpunkt zum Urheberrecht ist bekannt. punkte yeahhh
ich wäre nie dafür alles umsonst zu haben. das wird den wert eines Produktes nicht gerecht. allerdings sollte man abwägen was ein Produkt wert ist.
Digitale Güter verlieren ihren wert nicht. Und lassen sich Legal nicht weiterverkaufen.
Und genau da liegt das Problem, Gebrauchtmarkt gibt es nicht (ausnahmen an dem Produkt ist ein physischer Gegenstand, cd DVD usw). dazu kommt DRM und accountanbindungen Zustimmung Daten an Dritte weiterzugebenund zuletzt gibt es keine Demos (Speziell auf Spiele bezogen)
dann das Problem mit Musik und Film wo die meisten Abmahnfälle sind. Bei Musik muss endlich vom Gesetz geklärt werden was Werbung (mp3) und was für eine Produktqualität verkauft werden muss.
Bei filmen ist es genauso, wieso ist es nicht legal möglich, filme und serien die ein bestimmtes alter haben oder schon im Fernsehen gesendet wurden legal als sd Format zu teilen. Das ist Werbung für die serie oder alten filmen. neue filme die ab den blueray DVD verkauf Starten sind schon alt. Da sollte die Qualität nicht gleich dem original sein.
Wieso wird nicht einfach so etwas legalisiert und bekommt danach die Werbung das Produkt zu kaufen.
Dann zur Musik, generell sollte Musik online als wave,ape flac verkauft werden oder als Disk image (mds mdf mdx iso) mp3 oder wma aac generell als werbe mittel gelten.
Mobil device die große angst das dann damit kein gewinn gemacht wird. ganz simple account hat man sowieso bei den shops wo man die mp3 bisher gekauft hat. Da muss halt dann auch die disk abrufbar sein als flac ape wav oder mdx mds/mdf.
geschriebenes wie Artikel und Zeitungen sollten komplett zum kauf da sein, zumal geschriebenes (auch Bücher) immer ein Mehrwert haben sollten als web Artikel. einzelne artikel test z.B. Sollten nur teilweise einsehbar sein. Ergebnisse aber soweit das man die Kriterien unterscheiden kann.
Bilder da streiten man sich, alles ws zum verkauf von Produkten dient sollte frei genutzt werden können.
alles was für sich als Bild darstellt sollte per Urheberrecht eine Abgabe verbunden sein.
Soweit zur meiner meinung
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Um es NOCHEINMAL zu sagen, der H+M-Vergleich IST untauglich. Wie schon zuvor gesagt, in RL Besitz-Verschiebung, Du -1, ich +1, im Internet Du +/- 0, ich +1, also was ganz anderes, nicht erlaubt, aber trotzdem nicht vergleichbar. Das hat auch nichts mit Meinung zu tun sondern ist FAKT.

Der Gesetzgeber hat es übrigens auch noch nicht verstanden. Sonst würde er andere Gesetze erlassen. Das es dumme Gesetze gibt, hat das BVG schon des öfteren festgestellt. Es gibt in der Politik einen Grundsatz, der wohl ein bischen in Vergessenheit geraten ist, aber zu deutlichen besseren Gesetzen führen würde: Wenn man etwas nicht kontrollieren kann, verbietet man es nicht per Gesetzt. Sondern erhebt eine Abgabe als Ausgleich. Aufgrunddessen ist z.B. 1965 die Privatkopie gesetztlich ERLAUBT worden, obwohl eigentlich laut Gesetzt NUR dem URHEBER die Verwertung seiner WERKE zusteht. Als Ausgleich wurde die Urheberrechtsabgabe eingeführt.

Das Problem heute ist eigentlich nur, dass diese Gesetzgebung nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Internet hat sich viel verändert, im Bundestag und bei den Parteien ist davon noch nicht viel angekommen. Das Urheberreicht ist 2007 verschlimmbessert worden, war so eine Sache, wo Lobbyisten das Gesetzt geschrieben haben. Frage mal die Uni-Bibliotheken nach den daraus resultierenden Problemen...

Was sich jeder Urheber klar machen muß, ist das digitale Grundgesetz: Alles, was digital verbreitet wird, wird auch kopiert. Und zwar verlustfrei.

Also: ein Verbot bringt nichts, da es nicht kontrolliert werden kann. Eine geeignete Regulierung muß gefunden werden (ist wirklich nicht einfach, ich bin auch kein Freund des Kultur-Sozialismus).

Du hast den Kern meiner Aussage, vermutlich nicht verstanden.
Ich Persönlich habe zu der Obenstehenden Thematik natürlich auch eine Meinung;
auch bestehen in dem Bereich mehr als nur ein nachhol Bedarf, der Sache stimme ich zu.Aber darum gings ja im Kern nicht.
Und ja ich verstehen wie du das meinst ;) auch wenn ich ein freund einer "Grundsätzlichen lockerung" dieser Gesätze wäre aber wir siund hier halt nicht bei Fair Trade.

Mit dem sog. "Recht" wird eh viel schindluder betrieben.
 
AW: Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen

Wenn man's genau nimmt erschleicht man sich mittlerweile, doch "lediglich" ein Nutzungsrecht!?
Nee im Ernst, könnte man meine "Werke" vervielfältigen und illegal verbreiten, wär ich auch sauer.
Aber gegen wen richten sich illegale Uploads den wirklich, doch wohl eher gegen Vertreiber- und Vervielfältigungsfirmen.
Nee da kann ich kein Sympathien aufbringen, weis Gott nicht.
Dazu kommt, wer heutzutage immer noch Shareware nutzt ist selber schuld.
 
Im Straßenverkehr müssen Autos auch ein Kennzeichen haben, das hat durchaus seinen Sinn. Allerdings kann nicht jeder der meint man wäre ihm in die Karre gefahren, eine Halterabfrage machen. Außerdem weiß man auch nicht wie zuverlässig das mit der IP ist. Im Straßenverkehr gibts auch Kennzeichenmissbrauch.
Sehe mal wieder eine große Abmahnwelle auch auf unschuldige zurollen, ganz nach dem Motto: Einschüchtern - die werden schon zahlen. Die Anwälte werden sich freuen. Fragt man sich wer die schlimmeren "Verbrecher" sind. Den Rechteinhabern und Anwälten geht es doch gar nicht um die Rechte oder das ein Schaden entstanden ist, denen geht es um Geld Geld Geld. Gewinnmaximierung ist das. Sonst hätten wir ein Three-Strike-Modell.
 
Zurück