Jetzt ist Ihre Meinung gefragt zu Urheberrechtsverletzung: Provider muss auch bei nicht gewerblichem Ausmaß Auskunft erteilen
Bei illegalem Filesharing muss der Internetprovider auch dann Auskunft erteilen, wenn die Urheberrechtsverletzung in nicht gewerblichem Ausmaß erfolgte. Das entschied der Bundesgerichtshof unlängst in einem Fall, bei dem ein Nutzer ein Hörbuch illegal angeboten hatte.
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Bei illegalem Filesharing muss der Internetprovider auch dann Auskunft erteilen, wenn die Urheberrechtsverletzung in nicht gewerblichem Ausmaß erfolgte. Das entschied der Bundesgerichtshof unlängst in einem Fall, bei dem ein Nutzer ein Hörbuch illegal angeboten hatte.
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