Das nützt dir überhaupt nichts. Wenn du Ubisoft-Spiele auf Steam kaufst, steht da groß und breit:
"Requires 3rd-Party Account: Ubisoft Connect account (Supports Linking to Steam Account)"
und
"Requires agreement to a 3rd-party EULA".
Wenn du dich in deinen mit Steam verlinkten Ubisoft-Account vier Jahre nicht einloggst - egal ob direkt oder über Steam - wird der genauso inaktiviert wie jeder andere Ubisoft-Account. Was glaubst du denn, wozu du dem 3rd-party EULA zustimmst?
Genau, "oder so". Hat das schon mal jemand ausprobiert? Ist das wirklich so einfach? Neuen Ubisoft-Account erstellten, neu verlinken und alles ist gut? Wer weiß schon genau, welche Fallstricke da lauern ...Man verliert aber seine gekauften Spiele nicht. Dann muss man sich vielleicht einen neuen Account machen oder so, ...
Genau, "oder so". Hat das schon mal jemand ausprobiert? Ist das wirklich so einfach? Neuen Ubisoft-Account erstellten, neu verlinken und alles ist gut? Wer weiß schon genau, welche Fallstricke da lauern ...
Hmnm, also doch (Raub)kopieren. Somit habe ich mir mein gekauftes Spiel gesichert.Ja.
Denn niemand hat Inhalte gekauft. Nur Nutzungsrechte auf Zeit. Und das darf Ubisoft auch völlig willkürlich einfach so beenden und die Leute alle rauswerfen. Steht auch im Text...
Nicht bloß versteckt in den AGB - eher eine faule Ausrede für Leute, welche die AGB nicht lesen. Wenn es drin steht, steht es drin. AGB nicht gelesen und trotzdem zugestimmt? Dein Problem.Interessant wäre, wie das Ganze rechtlich aussieht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da der Gesetzgeber damit einverstanden ist, dem Kunden erstmal eine 20 Seiten voller AGBs hinzuknallen und ihm dann das Nutzungsrecht wegzunehmen, wenn eine bestimmte Frist abgelaufen ist.
Das ist so eine wertvolle Info in einen Kaufvertrag, dass Ubisoft einen deutlichen Hinweis vor dem Vertragsabschluss abgeben muss, um rechtskräftig zu sein. Nicht einfach bloß versteckt in den seitenlangen AGBs.
Darum geht's doch gar nicht. Ich teile halt nur nicht deinen - anscheinend unerschütterlichen - Glauben daran, dass Steam alles wieder gut macht, wenn Ubisoft deinen Account schließt.Ich hoffe Du arbeitest von zuhause aus, sodass Du nie das Haus verlassen musst. Könntest sonst jederzeit von einem herunterfallenden Dachziegel erschlagen werden.
So rum ist es aber auch zu einfach. Es gibt gute Gründe, warum nicht alles, was in den AGBs steht, rechtskräftig ist und die Selbstständigkeit kann auch gezielt torpiedert werden, indem man die AGBs künstlich aufbläst und absichtlich unübersichtlich und verworren gestaltet.Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ist für viele wohl ein Fremdwort, wenn man sich die Twitterkommentare ansieht.
Und? Hast du jetzt ausprobiert, ob man die Spiele einfach so auf einen andern UbiSoft Account übertragen kann?Man verliert aber seine gekauften Spiele nicht. Dann muss man sich vielleicht einen neuen Account machen oder so, aber in Steam verschwinden deshalb keine Spiele.
Keine Ahnung was Du meinst. Bisher habe ich, egal wo, immer das Spiel oder das Nutzungsrecht dazu gekauft, aber nicht gemietet. Wenn es nur das Nutzungsrecht ist, muss ich beim Kauf des Nutzungsrechts schon bekannt gemacht bekommen, dass ich in 4 Jahren das Nutzungsrecht verliere, wenn ich nicht mich bis dahin erneut einlogge.
Vielleicht beschäftigst Du Dich lieber mal was kaufen und mieten bedeutet.
Was Dir nicht gehört kann man Dir auch nicht klauen.
Nicht alles was in AGBs steht ist legal, und selbst wenn es legal ist kann man sich darüber durchaus beschweren.Na ganz einfach weil die Leute alle auf "Ich habe die AGB gelesen und akzeptiert" geklickt haben obwohl niemand es gelesen hat. Da steht folgendes:
Der Vergleich hinkt.Ich sag mal so: ich geh einmal im Jahr (manchmal häufiger) los um meinen Anwohnerparkausweis zu verlängern
Vielen Dank für's recherchieren. Ich habe mir das schon genauso gedacht. Vermutlich müsste Valve wieder einen neuen Key von Ubisoft kaufen, um das Ding wieder zu aktivieren und das würde ganz sicher nicht passieren. Da kann man als Steam-User nur auf ein anderes Abkommen zwischen denen hoffen.Wenn wir jetzt mal davon ausgehen, dass beim Schließen des Accounts durch Ubisoft genau das passiert, bedeutet das logischerweise, dass Steam dem Nutzer einen neuen Key zur Verfügung stellen muss, damit er sein bei Steam gekauftes Ubisoft-Spiel auch weiterhin nutzen kann.
Weil es offensichtlich ist, dass das von Firmen oft absichtlich ausgenutzt wird, bin ich auch schon lange dafür, dass man nur 10 Sätze (mit Zeichenbegrenzung) schreiben dürfen sollte, was bei einem selbst von den üblichen Bedingungen abweicht.So rum ist es aber auch zu einfach. Es gibt gute Gründe, warum nicht alles, was in den AGBs steht, rechtskräftig ist und die Selbstständigkeit kann auch gezielt torpiedert werden, indem man die AGBs künstlich aufbläst und absichtlich unübersichtlich und verworren gestaltet.
Naja, das wäre schon auch sehr pauschal und was sind die üblichen Bedingungen? Ist alles nicht so einfach.Weil es offensichtlich ist, dass das von Firmen oft absichtlich ausgenutzt wird, bin ich auch schon lange dafür, dass man nur 10 Sätze (mit Zeichenbegrenzung) schreiben dürfen sollte, was bei einem selbst von den üblichen Bedingungen abweicht.
Nein.PS: Man hatte bei Spiele nie etwas anderes als eine Nutzungslizenz.
Ebenfalls - nein, jedenfalls nur in Ausnahmen.Schau mal in ein Handbuch eines Spiel aus der Prä-DRM-Ära, dort wirst du auch das Wort "Nutzungslizenz" finden.
Es gab so einige "Schwarzmaler", seinerzeit, in den Anfängen des Ganzen...Ich war auch einer, der als Schwarzseher bezeichnet wurde.
Interessant, das es unterschiedlich formuliert wird.Ebenfalls - nein, jedenfalls nur in Ausnahmen.
Was hab ich denn grade im Schrank greifbar... Dungeon Keeper2 zum Beispiel.
Handbuch sagt bei dem juristischen Kram auf der letzten Seite:
Anhang anzeigen 1432217
"Käufer der Software". Man hat hier eine Software/Spiel gekauft. Kein Nutzungsrecht.
Das Wort "Nutzungsrecht" kommt auf der ganzen Litarnei des Handbuches nicht vor. Übrigens auch das Wort "Lizenz" nicht.
EDIT: Diablo2 redet dagegen tatsächlich schon von einer Lizenz, aber nur im Zusammenhang davon, dass man sich an die Bestimmungen darin zu halten hat wenn man die erworbene Kopie des "Software-Programmes" () benutzen will.