Da waren manche wohl schneller ("moderner"...) als andere.
Es waren die "schneller" die damals den Gebrauchtmarkt für Computerspiele austrocknen wollten (erfolgreich), weil er ein Dorn im Auge war (man verdiente ja nichts an gebrauchter Software). Was auch der primäre Grund für Accountbindung, seitens der Spieleindustrie, gewesen ist.Da waren manche wohl schneller ("moderner"...) als andere.
Und doch haben wir Regelungen, dass z.B. die Widerrufsbelehrung beim Kauf explizit angezeigt werden muss.Nicht bloß versteckt in den AGB - eher eine faule Ausrede für Leute, welche die AGB nicht lesen. Wenn es drin steht, steht es drin. AGB nicht gelesen und trotzdem zugestimmt? Dein Problem.
Und sich auf das Thema zu fokussieren ohne die eigene Weltsicht zusammenhanglos in die Diskussion einzubauen, fällt manchen Menschen offenbar genauso schwer . Mir ist völlig egal, was auf Twitter abgeht... Und ich habe keine Lust dazu, dass Publisher mit geschickten AGB-Einträgen "Winkelzüge" machen, um Verbraucherrechte auszuhebeln. Dass da Publisher nur unser Bestes - nämlich unser Geld - wollen und sowas gerne tun würden, sollte eigentlich auch kein Geheimnis mehr sein... Deswegen werde ich bei sowas auch immer meinen Senf dazugeben. Das hat nichts mit irgendeiner Einschätzung von Selbstständig- oder Eigenverantwortlichkeit zu tun...Muss man manchen Leuten echt noch alles vorkauen? Schon schlimm wie Leute ihre Verantwortung für ihr eigenes tun immer versuchen von sich zu weisen. Selbstständigkeit und Eigenverantwortung ist für viele wohl ein Fremdwort, wenn man sich die Twitterkommentare ansieht.
In den AGB z. B. auch bei Steam, steht, dass man eine Nutzungslizenz an den Account gebunden kauft. Somit ist der Punkt bereits gegeben.Da bei Vertragsabschluss der Kunde ein berechtigtes Interesse daran hat, dass er seine digital gekauften Inhalte auch noch zu einem späteren Zeitpunkt verfügbar sind, und es keine technischen oder sonstigen Gründe gibt, die den Zugriff darauf reglementieren würden, gehört da meiner Meinung nach wenigstens ein expliziter Hinweis beim Kauf rein.
Hier erneut: Wer lesen kann (AGB) ist im Vorteil. Wer natürlich alles als "gelesen" abnickt braucht sich am Ende gar nicht beschweren.Es ist auch alles andere als offensichtlich, dass ein Account pauschal nach 4 Jahren einfach geschlossen wird nebst allen eingekauften Inhalten, was der Verbraucherschutz sicher auch nicht so toll findet.
Mal abwarten. Könnte schon gut sein, dass der Verbraucherschutz das auch anders sieht. So was gibt es hier ja glücklicherweise noch.Hier erneut: Wer lesen kann (AGB) ist im Vorteil. Wer natürlich alles als "gelesen" abnickt braucht sich am Ende gar nicht beschweren.
Wenn wir weiter in die Vergangenheit gehen, flattern uns in den Anleitungen sogar die Aufforderung entgegen, Sicherheitskopien von den Disketten zu machen. Manchmal steht sogar drin, nur von diesen zu installieren oder zu spielen, damit man ja lang Freude an seinem Spiel hat. Hach, wie sich die Zeiten geändert haben...Interessant, das es unterschiedlich formuliert wird.
Ich hatte vor 1-2 Jahren, als es schon mal irgendwo um Nutzungslizenz ging, in das Handbuch der ersten Retail-Fassung von Gothic 1 geschaut, darin stand Nutzungslizenz.
in agbs kann man alles schreiben, wenn die gegen geltendes recht verstossen, sind die dann einfach nicht gültig.
Klingt für mich nicht ganz unsinnig! Wer sich 4 Jahre nicht einloggt und dies nach einer Info + die Möglichkeit zu reagieren immer noch nicht tut, der hat auch kein Interesse mehr.
Ich verstehe den Sinn dahinter nicht. Es ist doch nicht so, dass inaktive Accounts in irgendeinem Regal wertvollen Platz wegnehmen?! Das sind ein paar MB irgendwo auf einem Server, durch die Löschung gewinnt Ubisoft nichts ...
Interessant, das es unterschiedlich formuliert wird.
Ich hatte vor 1-2 Jahren, als es schon mal irgendwo um Nutzungslizenz ging, in das Handbuch der ersten Retail-Fassung von Gothic 1 geschaut, darin stand Nutzungslizenz.
Link: Verbraucherzentrale: Urteil gegen Amazon: Gekauft ist gekauftIn den AGB z. B. auch bei Steam, steht, dass man eine Nutzungslizenz an den Account gebunden kauft. Somit ist der Punkt bereits gegeben.
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Hier erneut: Wer lesen kann (AGB) ist im Vorteil. Wer natürlich alles als "gelesen" abnickt braucht sich am Ende gar nicht beschweren.
Es gibt aber doch die Regelung, das keine "überraschende Klauseln" zum Nachteil des Kunden enthalten sein darf.Dazu muss es aber erst einmal ein explizites Gesetz geben, dass Anbieterverpflichtungen für Online-Services regelt.
Mir wäre so etwas nicht bekannt; da gibt es nichts wogegen Ubisoft verstoßen könnte.
Und welche der Punkte davon ist der Fehler von Ubi?Welche "Info" denn? Die Mail, die dein Spam-Filter geschluckt hat? Oder die an eine Adresse geht, die du längst aufgegeben hast, ohne dich an einen Bezug zu Ubisoft zu erinnern? Da gibt es eine ganze Menge potenzieller Fallstricke.
Ach Quatsch! Eine Zwangsverlinkung haben die tatsächlich mit Fall Guys gemacht? Diese Ratten! ;-D...
Leider nicht zwingend. Ich habe auch keinen Refund bekommen, als ich Fall Guys nicht mehr zocken konnte, weil ich keinen Epic-Account mit meinem Steam-Account linken wollte.
Ganz ehrlich geht mir diese Eula am Ar*** vorbei. Ich habe mal gelesen, dass diese Eulas per Häkchen gar nicht rechtskräftig sind. Einen Refund werde ich so oder so über Steam beantragen.Das nützt dir überhaupt nichts. Wenn du Ubisoft-Spiele auf Steam kaufst, steht da groß und breit:
"Requires 3rd-Party Account: Ubisoft Connect account (Supports Linking to Steam Account)"
und
"Requires agreement to a 3rd-party EULA".
Wenn du dich in deinen mit Steam verlinkten Ubisoft-Account vier Jahre nicht einloggst - egal ob direkt oder über Steam - wird der genauso inaktiviert wie jeder andere Ubisoft-Account. Was glaubst du denn, wozu du dem 3rd-party EULA zustimmst?
Hat sich ja mittlerweile auch erledigt. Da Ubisoft klargestellt hat, dass sie keine Accounts löschen werden, in denen sich gekaufte Spiele befinden, kann man diesen kleinen Sommer-Shitstorm wohl getrost zu den Akten legen.Ich habe ein bisschen recherchiert. Das Gesetz sieht eine Löschung bei einer gewissen Inaktivität wegen Datenschutz als legitim an. Allerdings finde ich keine Passage dazu, wenn es um digitale Güter geht. Es geht meistens nur um Abwicklungs-Accounts, also zum Bestellen oder für E-Mails, aber nicht für digitale Güter.