alles klar....man kann nur mit dem Kopfschütteln was "außenstehende" so von sich geben
Was hat das mit "Außenstehende" zu tun?
Es gibt Gott sei Dank Regeln/Gesetze in diesem Land, die sehr Umfangreich, verschiedene Alterstufen von Kindern/Jugendlichen und eben Volljährigen (Erwachsenen) regeln und eben auch schützen!
Und hier ergeben sich nach intensiver Betrachtung dieser Regeln, die in der Gesellschaft doch breit verankert sind gewisse Fragen, auf den hier besprochenen Themenkomplex.
Volljährigkeit
- volle Geschäftsfähigkeit
- aber immer noch teilweise "Einschränkung"/Abstufung der Straffähigkeit/Mündigkeit durch die Wahlweise Zulassung von Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht!
- Keine Volljährigkeit ab
14 Jahre
- Straffähigkeit/Strrafmündigkeit, mit der "Einschränkung" des gesetzlich anzuwendenen Jugendstrafrecht
- Mitbestimmung bei welchen Elternteil man bei Scheidung/Trennung leben will
- eingeschränkte Geschätsfähigkeit, Stichwort Tachengeldparagraph in Abstufungen
- Jugendschutzbestimmungen über freigegebene Inhalte
Wenn man sich jetzt im "medizinischen" oder körperverändernden Bereich aufhält gibt es auch keine klaren Regeln aber doch erkennbare Abstufungen.
Kinder und Jugendliche sind als Minderjährige noch nicht geschäftsfähig. Wir klären die wichtigsten Fragen zur Behandlung.
www.praktischarzt.de
Stichwort Tattoo/Piercings, kosmetische Operationen oder z.B. Bluttransfusionen bei religiöser Ablehnung durch die Erziehungsberechtigten. Dabei ist schon eine sehr starke Regel, umso stärker und irreversibel der Eingriff, umso so eher muss das Einverständnis der Erziehungsberechtigten vorliegen und eine geistige Reife des Patienten gegeben sein, die vollen Konsequenzen zu überblicken.
In der Regel bekommst du in Deutschland kein Tattoo/Intim Piercing, ohne Einverständniserklärung deiner Eltern (beider) und vor 16 Jahren, kosmetische Einngriffe wie Nasenkorrektur oder Brustimplantate nicht vor der Volljährigkeit.
Diese Gesetze, Richtlinien und auch "Regeln" durch die ständige Rechtsprechung, sind über Jahrzehnte in Deutschland aufgebaut worden, gewachsen und mit grosser Akzeptanz in der Gesellschaft verankert (
Jugendschutz), die kann man weder einfach zur Disposition stellen oder sollte auch nur daran denken, nur weil das Dilemma besteht, das der Eingriff einer Geschlechtsangleichung einfacher vor einer Pubertät ist, als nach einer Pubertät.
Der Schutz des Heranwachsenen, auch teilweise vor der eigenen Entscheidung, steht wie bei allen anderen angeführten Beispielen im Vordergrund, du willst ja auch nicht, dass das Jugenstrafrecht abgeschafft und nur Erwachsenenstraftrecht angewandt wird, oder das Alter der Geschäftsfähigkeit geändert wird oder?!
Der medizinische Eingriff einer Geschlechtsangleichung durch z.B. Hormone ist so schwerwiegend und irreversibel, das der Schutzfaktor des Heranwachsenen hoch sein muss.
M.A. nach ist dieser Eingriff von den Konsequenzen her, teilweise weitreichender und höher als z.B. kosmetische Eingriffe, wird aber z.B. in Deutschland weniger strikt gehandhabt, was schon sehr liberal ist.
Was wäre wohl los, wenn z.B. die Pornobranche plus entsprechender Lobbyisten, plötzlich die "politisch/gesellschaftliche" Debatte lostreten würde, das Jugendliche ab 16 Jahre offiziell Pornos drehen dürften, sowie das Jugendliche ab 16 Jahren selbstständig über kosmetische Eingriffe entscheiden können!
Jugendliche sollen "vor" ihrer Pubertät über eine Geschlechtsangleichung entscheiden können mit all ihren sehr weitreichenden Konsequenzen, aber ein 16 Jähriger Jugendlicher darf eben nicht wirklich entscheiden, ob er mit einem Volljährigen Gechlechtsverkehr hat, denn das kann sehr schnell und auch eventuell zwangsläufig zu einer Straftat des Volljährigen führen.
Vieles des Beschriebenen in diesem Post passt mit den eher "politischen" Forderungen der Transgender Kommunity und dem gelebten und implementierten Jugendschutz in Deutschland nicht zusammen.