Es sollte aber auch erwähnt werden, dass NS-Symbole etc außer bei Dokus verboten sind.
Somit bleibt den Herstellern in dem Bereich einfach nicht anderes als zu zensieren. Ganz ehrlich: Störts den Spielfluss, ob da nun n kreuz oder Adler drin ist? eher nicht oder?
und für die Hersteller die nicht zensieren vollen... nunja, die müssen dann halt auf den Game-Markt in der größten Volkswirtschaft Europas halt verzichten... die werden schon wissen was se machen...
und wir kleinen können eh nicht dagegen machen... wenn se nicht wollen, wollen se nicht... die Firmen haben das schon durchgerechnet, was sich rechnet
§ 86
Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
(1) Wer Propagandamittel
1. einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer Partei oder Vereinigung, von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen Partei ist,
2. einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist,
3. einer Regierung, Vereinigung oder Einrichtung außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs dieses Gesetzes, die für die Zwecke einer der in den Nummern 1 und 2 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen tätig ist, oder
4. Propagandamittel, die nach ihrem Inhalt dazu bestimmt sind, Bestrebungen einer ehemaligen nationalsozialistischen Organisation fortzusetzen, im Inland verbreitet oder zur Verbreitung im Inland oder Ausland herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt oder in Datenspeichern öffentlich zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Propagandamittel im Sinne des Absatzes 1 sind nur solche Schriften (§ 11 Abs. 3), deren Inhalt gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet ist.
(3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient.
(4) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Exakt diesen Absatz welchen ich hervorgehoben habe, macht sich die Filmindustrie zu nutze um eben doch Swastika verwenden zu können. Bei Computerspielen sollte das ebenso problemlos sein, diese als Kunst zu deklarieren, würde nur ne Menge Aufwand bedeuten, und die Spieleindustrie scheint kein Interesse daran zu haben, einen kostspieligen Rechtsstreit zu führen um für unsere Sache zu kämpfen... Zensur scheint denen die günstigere Variante zu sein.
sogar das neue wolfenstein
... ach du ******** bin ja vor 5 Jahren in die Schweiz gezogen 






ist sowas !