Pokerclock
PCGHX-HWbot-Member (m/w)
sollte es ein gesetz geben das regelt was ein backup ist und was nicht, dann nur her damit ich bin gespannt wie ein flitzebogen![]()
Das Urheberrechtsgesetz regelt das. Ein Backup ist nichts anderes als eine Vervielfältigung, für die die Einwilligung des Rechteinhaber notwendig ist (außer die Möglichkeit eines Backup gehört zu dem Fall des §69 II UrhG).
Das Backup auf GoG darf nicht separat verwertet werden (bsp. durch ein Verkauf), wenn es Teil der einen erteilten Nutzungslizenz ist und eine separate Verwertungsmöglichkeit nicht eingeräumt wurde. Irgendwelche AGB, die ein "Verbot" bestimmen sind nicht notwendig. Es steht im Gesetz selbst, dass von vornherein eine Einwilligung des Rechteinhabers notwendig ist. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers > keine separate Verwertung.
So jedenfalls die deutsche Regelung (bzw. grundsätzlich die europäische, da die deutsche Regelung auf einer europäischen Richtlinie basiert). Da GoG aber nix mit D (Europa?) am Hut hat, kann das im Detail anders aussehen.


