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matty2580
Guest
AW: Seit 5 Uhr 45: Telefónica/O2 Drosselt in #Neuland ein
Ja, Du hast ein Sonderkündigungsrecht.
Und O2 muss sich eigentlich an den Vertrag halten, wenn keine Drosselung in den AGBs verankert war.
Der Fall war zwar dort ein Solarium, aber grundsätzlich sollte dass auch für andere Branchen gelten.
Pokerclock ist hier unser Rechtsexperte. Schreibe ihn doch einmal an.
Ja, Du hast ein Sonderkündigungsrecht.
Und O2 muss sich eigentlich an den Vertrag halten, wenn keine Drosselung in den AGBs verankert war.
crashlady schrieb:bei Änderungen an vertraglich zugesicherten Leistungen hat man normalerweise immer ein Sonderkündigungsrecht. Das hält aber auch nich ewig an, viel Zeit hat man nicht dafür. Sind glaub ich 2 Wochen, die man Zeit hat.
http://www.gutefrage.net/frage/einseitige-vertragsaenderung---kuendigungHarald99 schrieb:Wenn ein Vertragspartner eine Vertragseigenschaft einseitig ändert (was eigentlich garnicht möglich ist) dann muss der Vertrag praktisch neu geschlossen werden. Diese einseitigen Kündigungen zielen in der Regel darauf ab, das die Gegenseite nichts unternimmt und ihr "Stilles Einverständnis" dazu gibt. Sofort kündigen...eine der wichtigsten Vorteile soll hier einfach einseitig abgekündigt werden.
Der Fall war zwar dort ein Solarium, aber grundsätzlich sollte dass auch für andere Branchen gelten.
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