Schweizer Datenschutzbeauftragter Hanspeter Thür gewinnt Rechtsstreit gegen Google Street View

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John Preston

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Schweizer Datenschutzbeauftragter Hanspeter Thür gewinnt Rechtsstreit gegen Google Street View

Schweiz

Das Bundesverwaltunggericht verpflichtet Google, restlos alles Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor sie auf Street View veröffentlicht werden.


Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon im September 2009, darauf hingewissen das Google den Datenschutz zu beachten. Nachdem Google nicht einlenkte hat Herr thür eine Klage beim Bundesverwaltunggericht eingerreicht. Dabei hat das Gericht dem Datenschutzbeauftragten nun recht gegeben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat nun per Urteil angeordnet:

- Google muss dafür sorgen, dass sämtliche Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor sie ins
Internet gestellt werden.

- Im Bereich von "sensiblen Einrichtungen" müssen auch noch weitere individualisierende Mermale (Hautfarbe, Kleider)
unkenntlich gemacht werden.

- Google muss die Aufnahmen in der lokalen Presse ankündigen, es genügt nicht, wenn Google bloss auf der Startseite von
Google Maps ankündigt.

- Bilder aus dem Privatbereich, "die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben", dürfen nicht
aufgenoomen werden und vorhandene Bilder müssen gelöscht werden.

Bei seinem entscheid, ging das Bundesverwaltun
gsgericht davon aus, dass identifizierbare Aufnahmen von Gesichtern, Autokennzeichen und Privatbereichen das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzen. dies gelte auch für den Fall, in dem Personen nur als Beiwerk zu einer Landschaft, einer Umgebung oder einem Ereignis dienten. Weiter Das Unternehmen nehme "im Interesse ihre wirtschaftlichen Erfolges die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen in Kauf"

Google hat noch die Möglichkeit das Urteil weiter zuziehen.

Bundesverfassung der Schweiterischen Eidgenossenschaft (BV)
2. Titel, Artikel 13 Schutz der Privatspähre, jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.


Mein Kommentar:

Ich begrüsse diesen überfälligen Entscheid. Eigentlich sollte es eine Selbsverständlichkeit sein, das Google alle Gesichter unkenntlich macht. Ich hoffe weiter das die Datensammlung im Internet (Tracking Cookies) in Zukunft verboten oder wenigsten eingschränkt wird. Vielen Leuten ist es egal, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Daher werden diese Leute den Entscheid nicht verstehen. Ich möchte aber selber bestimmen, was mit meinen Daten geschied und auch die Möglichkeit haben einen Dienst zu benutzen, ohne dass sie meine Daten speichern. Aber dies ist leider noch Zukunftsmusik.


http://www.nzz.ch/images/streetview_falkenstrasse_fullSize_1.10132787.1301930981.jpg

Quelle: Niederlage für Google (Digital, NZZ Online)
http://www.tagesanzeiger.ch/digital...View-alle-Gesichter-verwischen/story/12445888
Tages Anzeiger 5.4.2011 Seite 3
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Der schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür gewinnt Rechtsstreit gegen Google Street View

Ich kann das nur teilweise nachvollziehen, weil durch das Urteil eben andere Rechte wie Panoramafreiheit generell und m. M. n. unzulässig eingeschränkt werden. Normaler Weise müsste Google noch nicht einmal Gesichter / Kennzeichen verwischen, da die Bild von öffentlich zugängigen Land aus geschossen wurden und diese Objekte nicht der Anlass für die Fotos sind und von daher als Beiwerk anzusehen sind. Auch die Pflicht zu Lokalinformation erschließt sich mir nicht, da die Handlung an sich ja nicht verboten ist, siehe Panoramafreiheit. Naja, solche Urteile kommen eben bei mangelnder Sachkenntnis zu Stande.

MfG
 
AW: Der schweizer Datenschutzbeauftragten Hanspeter Thür gewinnt Rechtsstreit gegen Google Street View

Tjo richtig so !:D

Ich find Datenschutz ist dringed notwendig in der heutigen Zeit,...
 
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Hier nochmal der Nachtrag zu meinem Post:

Auszug Wiki:
Die Panoramafreiheit (oder auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts, die es jedermann erlaubt, Werke (z. B. Gebäude oder auch eine bleibende Installation), die von öffentlichen Verkehrswegen aus zu sehen sind, bildlich wiederzugeben, ohne dafür die sonst erforderliche Genehmigung einholen zu müssen. Dies betrifft sowohl das bloße Anfertigen etwa einer Fotografie als auch ihre Veröffentlichung.

§ 59 UrhG .....Man darf also ein Gebäude in Privatbesitz von einem öffentlichen Weg aus unbedenklich fotografieren und die Aufnahmen kommerziell verwerten.

war ist das Abbilden von Personen ohne deren Einwilligung durch § 22 des Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG) verboten. Allerdings wird diese Regelungen durch § 23 KunstUrhG teilweise aufgehoben: Ohne Einwilligung erlaubt sind unter Anderem „Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen“ und „Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben“.

Quelle=Wikileaks

MfG
 
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@DaStash:
Keine Ahnung, ob bei uns ähnliche Gesetze Gültigkeit haben wie die beschriebene "Panoramafreiheit". Ich gehe mal davon aus.
Allerdings sind diese Gesetze wohl an Hand "normaler" Fotografie entstanden.

Das Problem bei Google ist, das es nicht nur um Street View geht. Dazu kommen Nutzerverhalten im Internet, Aufenthaltsort, (gerüchteweise) Gesichtserkennung, Produktvorlieben und so weiter. Das lässt eine Personalisierung einer Person zu, die einem jegliche Anonymität nimmt - und das ist der heutige Stand. Wer weiss, was Google in 10-20 Jahren alles erfasst.

Die heutigen Gesetze fangen meines Erachtens eine Datensammelwut, wie sie Google an den Tag legt, nicht ab und bewahren dem Individuum nicht genügend Anonymität und somit Freiheit.

Insofern kann ich den Gerichtsentscheid nur begrüssen. Für Google wird es keine Sache sein, Gesichter und Kennzeichen zu retuschieren.

Grüsse,
Deimos
 
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Habe das Google Streetview Auto mit der montierten Kamera mehrmals gesehen, zuletzt am Bahnhof in Biel/Bienne, mal schauen ob ich mich da finde, vielleicht krieg ich ja ein paar Millionen Schmerzensgeld:D

Finde das auch ne Frechheit, stell dir vor du gehst in einen Erotikshop und du stehst da am Eingang, naja nur ein Beispiel:schief:
 
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Nun, sowas Ähnliches wie "Panoramafreiheit" gibt es hier (Schweiz) bestimmt auch

Aber in einem freiheitlich demokratischen Rechtsstaat hat der Schutz der Persönlichkeit und alles was damit zusammenhängt einen sehr hohen Stellenwert
 
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