J
John Preston
Guest
Schweizer Datenschutzbeauftragter Hanspeter Thür gewinnt Rechtsstreit gegen Google Street View
Schweiz
Das Bundesverwaltunggericht verpflichtet Google, restlos alles Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor sie auf Street View veröffentlicht werden.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon im September 2009, darauf hingewissen das Google den Datenschutz zu beachten. Nachdem Google nicht einlenkte hat Herr thür eine Klage beim Bundesverwaltunggericht eingerreicht. Dabei hat das Gericht dem Datenschutzbeauftragten nun recht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun per Urteil angeordnet:
- Google muss dafür sorgen, dass sämtliche Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor sie ins
Internet gestellt werden.
- Im Bereich von "sensiblen Einrichtungen" müssen auch noch weitere individualisierende Mermale (Hautfarbe, Kleider)
unkenntlich gemacht werden.
- Google muss die Aufnahmen in der lokalen Presse ankündigen, es genügt nicht, wenn Google bloss auf der Startseite von
Google Maps ankündigt.
- Bilder aus dem Privatbereich, "die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben", dürfen nicht
aufgenoomen werden und vorhandene Bilder müssen gelöscht werden.
Bei seinem entscheid, ging das Bundesverwaltun
gsgericht davon aus, dass identifizierbare Aufnahmen von Gesichtern, Autokennzeichen und Privatbereichen das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzen. dies gelte auch für den Fall, in dem Personen nur als Beiwerk zu einer Landschaft, einer Umgebung oder einem Ereignis dienten. Weiter Das Unternehmen nehme "im Interesse ihre wirtschaftlichen Erfolges die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen in Kauf"
Google hat noch die Möglichkeit das Urteil weiter zuziehen.
Bundesverfassung der Schweiterischen Eidgenossenschaft (BV)
2. Titel, Artikel 13 Schutz der Privatspähre, jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Mein Kommentar:
Ich begrüsse diesen überfälligen Entscheid. Eigentlich sollte es eine Selbsverständlichkeit sein, das Google alle Gesichter unkenntlich macht. Ich hoffe weiter das die Datensammlung im Internet (Tracking Cookies) in Zukunft verboten oder wenigsten eingschränkt wird. Vielen Leuten ist es egal, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Daher werden diese Leute den Entscheid nicht verstehen. Ich möchte aber selber bestimmen, was mit meinen Daten geschied und auch die Möglichkeit haben einen Dienst zu benutzen, ohne dass sie meine Daten speichern. Aber dies ist leider noch Zukunftsmusik.
http://www.nzz.ch/images/streetview_falkenstrasse_fullSize_1.10132787.1301930981.jpg
Quelle: Niederlage für Google (Digital, NZZ Online)
http://www.tagesanzeiger.ch/digital...View-alle-Gesichter-verwischen/story/12445888
Tages Anzeiger 5.4.2011 Seite 3
Schweiz
Das Bundesverwaltunggericht verpflichtet Google, restlos alles Gesichter und Kontrollschilder unkenntlich zu machen, bevor sie auf Street View veröffentlicht werden.
Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte Hanspeter Thür hatte schon im September 2009, darauf hingewissen das Google den Datenschutz zu beachten. Nachdem Google nicht einlenkte hat Herr thür eine Klage beim Bundesverwaltunggericht eingerreicht. Dabei hat das Gericht dem Datenschutzbeauftragten nun recht gegeben.
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun per Urteil angeordnet:
- Google muss dafür sorgen, dass sämtliche Gesichter und Autokennzeichen unkenntlich gemacht werden, bevor sie ins
Internet gestellt werden.
- Im Bereich von "sensiblen Einrichtungen" müssen auch noch weitere individualisierende Mermale (Hautfarbe, Kleider)
unkenntlich gemacht werden.
- Google muss die Aufnahmen in der lokalen Presse ankündigen, es genügt nicht, wenn Google bloss auf der Startseite von
Google Maps ankündigt.
- Bilder aus dem Privatbereich, "die dem Anblick eines gewöhnlichen Passanten verschlossen bleiben", dürfen nicht
aufgenoomen werden und vorhandene Bilder müssen gelöscht werden.
Bei seinem entscheid, ging das Bundesverwaltun
gsgericht davon aus, dass identifizierbare Aufnahmen von Gesichtern, Autokennzeichen und Privatbereichen das Recht am eigenen Bild und das Recht auf Achtung der Privatsphäre verletzen. dies gelte auch für den Fall, in dem Personen nur als Beiwerk zu einer Landschaft, einer Umgebung oder einem Ereignis dienten. Weiter Das Unternehmen nehme "im Interesse ihre wirtschaftlichen Erfolges die allfällige Verletzung der Persönlichkeitsrechte zahlreicher Personen in Kauf"
Google hat noch die Möglichkeit das Urteil weiter zuziehen.
Bundesverfassung der Schweiterischen Eidgenossenschaft (BV)
2. Titel, Artikel 13 Schutz der Privatspähre, jede Person hat Anspruch auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten.
Mein Kommentar:
Ich begrüsse diesen überfälligen Entscheid. Eigentlich sollte es eine Selbsverständlichkeit sein, das Google alle Gesichter unkenntlich macht. Ich hoffe weiter das die Datensammlung im Internet (Tracking Cookies) in Zukunft verboten oder wenigsten eingschränkt wird. Vielen Leuten ist es egal, wie mit ihren persönlichen Daten umgegangen wird. Daher werden diese Leute den Entscheid nicht verstehen. Ich möchte aber selber bestimmen, was mit meinen Daten geschied und auch die Möglichkeit haben einen Dienst zu benutzen, ohne dass sie meine Daten speichern. Aber dies ist leider noch Zukunftsmusik.
http://www.nzz.ch/images/streetview_falkenstrasse_fullSize_1.10132787.1301930981.jpg
Quelle: Niederlage für Google (Digital, NZZ Online)
http://www.tagesanzeiger.ch/digital...View-alle-Gesichter-verwischen/story/12445888
Tages Anzeiger 5.4.2011 Seite 3
Zuletzt bearbeitet: