AW: Rundfunkbeitrag: Auch für die Zweitwohnung muss gezahlt werden
Genau das ist ja die Krux. Die Landesmedienanstalten dürfen keine Steuern erheben bzw. Gesetze erlassen, dass ist nur dem Bund vorbehalten. Daher ist diese "Gebühr" ja so verhasst und kritisch hinterfragt ob ihrer Legitimität.
@BTT
Um mal beim Thema zu bleiben (Steuerthemen füllen mit Leichtigkeit ganze Foren

), die Rundfunkgebühren müssen halt nochmals höchstrichterlich geprüft werden. Leider sind die ersten Versuche nach Umstellung auf Eigentum gescheitert, verbleibt noch das "Lahmlegen" durch Barzahlungszwang (Argument: Bargeld ist das einzig offizielle Zahlungsmittel in Deutschland, Ausgang offen und aufm Weg höchstrichterlich geklärt zu werden!).
Früher oder später wird wie eingangs schon erwähnt die digitale Welt selbst bei der CSU angekommen sein und wenns dann soweit ist, wird die Neuland-Bevölkerung dies mal zum Thema machen. Immerhin reden wir von einem Budget von 9,1 Mrd. €. Hinderlich könnte sein, dass bereits ein Großteil allein für Pensionszahlungen drauf geht, was wiederum unterstreicht, wie ineffizient und Pöstchenschieberhaft dieser Verein eigentlich ist.
Nun hat man Olympia nicht erhalten, was an Eurosport ging, muss man EM/WM übertragen? Kommen die ÖR ihrem Bildungsauftrag nach? Sind sie neutral? Leisten sie "gute" Arbeit? Daran kann man sie messen, daran muss man arbeiten. Allerdings sind sie eigenständig auf dem Weg, ihre Daseinsberechtigung zu Unterminieren. Ich geb dem Modell keine 10 Jahre mehr.
Kleine Begriffsverwirrung ?
Die
Landesmedienanstalten werden aus dem
Rundfunkbeitrag bezahlt, der Rundfunkbeitrag wird von den
öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten erhoben.
Die
Landesmedienanstalten überwachen ob die privaten Rundfunkanbieter sich an die Rundfunkstaatsverträge halten. Bei Verstöße gegen diesen Vertrag (der Landesgesetz ist, sobald er vom Landtag verabschiedet wurde) können sie Bußgelder verhängen und Auflagen machen.
So musste z.B. 9Live, Kabel 1, RTL und Antenne 1 schon Bußgelder unter anderem wegen unfairen Telefonquiz, Product Placement und Schleichwerbung zahlen. Auch Webseiten wie PC Games Hardware können von den Landesmedienanstalten bestraft werden wenn sie gegen den Jugendschutz verstoßen.
Die Landesmedienanstalten sind aber nicht zuständig dafür das sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten an den Staatsvertrag halten.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird zwar durch Gesetze geschaffen, finanziert, die Rundfunkräte werden per Gesetz festgelegt, ist aber angeblich staatsfern und darf deswegen nicht von den staatlichen Landesmedienanstalten kontrolliert werden.
Die Folgen:
Als die Firma von Thomas Gottschalks Bruder von Sponsoren Geld dafür bekommen hat das dieser in WettenDass...? die gesponsorten Gewinne mit genau festgelegten Worten angepriesen hat konnten die Landesmedienanstalten deswegen kein Bußgeld gegen das ZDF verhängen.
Gottschalk hat danach noch einen guten Vertrag mit der ARD aushandeln können und arbeitet jetzt wieder beim bayrischen Rundfunk...
Die Kontrollorgange von ARD und ZDF haben ebenfalls kein Bußgeld gegen die Veranwortlichen erhoben, warum fällt mir da der Begriff "rechtsfreier Raum" ein ?
Die "staatsfernen"
öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten sind übrigens immer dann einer staatlichen Behörde gleichgestellt wenn es ihnen nützt (Austellen von Bescheiden, Vollstrecken ohne vorhergehendes Gerichtsurteil, Ausnahme vom Kartellrecht), aber staatsfern wenn es um die Bezahlung der Funktionäre (was das Landgericht Tübingen in Sachen auch mit Spottlust aufführt um den SWR die Behördeneigenschaft abzusprechen) oder wenn es um die Kontrolle durch staatliche Stellen (Landesmedienanstalten, Kartellbehörden,..) geht.
Das Landgericht Tübingen hat dabei einen wichtigen Punkt getroffen: der SWR kann nicht Behörde und gleichzeitig kein Behörde sein, vor allem dann nicht wenn die eigentliche Aufgabe die Produktion von Rundfunkangeboten und nicht das Ausstellen von Bescheiden ist. Eigentlich kann man dieses Problem nur Lösen wenn man den Behördenteil vom Sender trennt.
Es wäre tatsächlich besser wenn z.B. die Landesmedienanstalten die Beiträge (oder Gebühren) eintreibt und das Geld dann an die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten weiterreicht. Dazu müssten nur die Rundfunkstaatsverträge geändert werden - bei der Gelegenheit kann man auch das Privileg der Selbstkontrolle abschaffen und die "staatsfernen" öffentlich-rechtlichen Medien der gleichen Kontrolle durch die Landesmedienanstalten unterwerfen welche diesen schon über die "staatsfernen" privaten Medien ausübt. Dann könnten die Landesmedienanstalten beim nächsten Skandal auch gleich das Bußgeld abziehen, bevor sie das Geld verteilen.
Der
Rundfunkbeitrag ist ganz bewusst keine
Gebühr und keine
Steuer sondern ein
Beitrag.
Für eine zweckgebundene
Gebühr muss es auch eine Leistung geben die tatsächlich genutzt wird (keine Müllgebühren zulässig wenn der Müll nicht entsorgt wird).
Eine
Steuer ist nicht zweckgebungen, fließt in den Staatshaushalt und der wird jedes Jahr neu beschloßen (was wegen der "staatsferne" der Rundfunkanstalten problematisch ist - auch europarechtlich schwierig wenn man bedenkt das ARD und ZDF anderen Sendern und Produktionsfirmen europaweit Konkurrenz macht).
Ein
Beitrag kann zweckgebunden für die theoretische Nutzung eines Vorteils erhoben werden (die Vorteile von Krankenkasse, Rentenkasse, Plfegekasse hat man auch dann wenn man nicht Krank, Rentner oder Pflegefall ist, da man ja theoretisch noch krank, Renter oder Pflegefall werden kann). Theoretisch kann jeder ARD und ZDF nutzen weil ARD und ZDF nicht verschlüßelt werden können, deswegen muß jeder Haushalt einen Beitrag zahlen...
Eine wichtige Frage die vor Gericht geklärt werden muß ist ob der Gesetzgeber einfach einen
Beitrag erheben darf obwohl es Mittel und Wege gibt (Verschlüßelung) wirklich nur die Nutzer durch eine
Gebühr zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Medien zu belasten.
Das Argument der Länder für die Abschaffung der alten Rundfunkgebühr ist nämlich das es technisch unmöglich ist nur dem Gebührenzahler Zugang zu Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu geben das man ja jetzt auch das Angebot dieser Medien mobil mit dem Smartphone empfangen kann.
Deswegen muß jetzt jeder Haushalt zahlen, schließlich wird Rundfunk überwiegend im Haushalt empfangen !
Ja, das wird von denen so wirr begründet...
Wenn die Länder auch dann einen Beitrag erheben dürfen wenn eine Gebühr möglich ist dann ergibt das natürlich ganz neue Weg der Finanzierung von Kindergärten, Parkplätzen, Tierheimen und Hundekotentsorgung.
... sprich dann kann es bald sein das jeder Haushalt einen Tierhaltungsbeitrag anstelle der Hundesteuer zahlen darf, weil das einfacher und gerechter ist... Dabei wird dann das städtische Tierheim zu einer öffentlich-rechtlichen Anstalt welche die Bescheide für den Tierhaltungsbeitrag verschickt und den Beitrag kassiert, was dafür sorgt das man nicht jedes Jahr im Gemeinderat darüber diskutieren muß ob zu viel Geld ins Tierheim gesteckt wird während den Kindern (denkt doch mal einer an die Kinder !!11elf) im Kindergarten die Decke auf den Kopf fällt.
... wobei für den Kindergarten natürlich auch ein Beitrag erhoben werden kann der einfach und gerecht von jedem Haushalt gezahlt werden muß, egal ob er Kinder hat oder nicht.