RTX 3080 Bestellung löschen? Was tun.

Ceroc80

Komplett-PC-Aufrüster(in)
Hallo habe zum Release eine 3080 RTX von Asus bei Cyberport bestellt.
Halbes Jahr ist rum und die Lieferbarkeit ist immer noch unbekannt.
Habe keinen Bock mehr auf die Karte, doch ich wäre ja blöd für einen garantierten Preis von 820€ die Karte zu stornieren.

Was würdet ihr machen? Muss der Händler wenn die Karten verfügbar sind wieder liefern?
 
doch ich wäre ja blöd für einen garantierten Preis von 820€ die Karte zu stornieren
Das Gegenüber denkt sich wohl was ähnliches... "Ich bin doch nicht blöd, ich verkaufe die 3080 doch nicht um nur 820€, dieser Besteller soll warten bis er schwarz wird".
Ich bezweifel das du damals schon bezahlt hast, wenn nein, was ich annehme, sitzt du definitiv am kürzeren Hebel.
 
Tja da muss man nun genau den Kaufvertrag und die AGB´s durchlesen.
Hast Du denn mal den Händler an geschrieben?
 
@Brexzidian7794
Es geht nicht darum ob er stornieren kann, oder wie er stornieren kann.
Sondern viel mehr darum, ob er ein recht darauf hat die Karte zu dem Preis zu bekommen, wenn der Händler eine dieser Karte angeliefert bekommt.
Die frage zwischen den Zeilen ist, hat der Händler das Recht die Bestellung zu dem Preis nicht zu liefern, wenn er durch die Situation deutlich mehr verdienen kann.
 
Die frage zwischen den Zeilen ist, hat der Händler das Recht die Bestellung zu dem Preis nicht zu liefern, wenn er durch die Situation deutlich mehr verdienen kann.
Genau das ist der Punkt.
Ich bin kein Jurist, würde aber darauf tippen dass er das nicht darf. Das Problem ist wie so oft, dass man als kleiner Endkunde weder die Mittel/Zeit/Aufwand auf sich nehmen will um da ernsthaft aktiv zu werden und selbst wenn sowas schwer bis nicht zu beweisen wäre wenn sich das Gegenüber geschickt anstellt.

Deswegen ist abseits der theoretischen juristischen Frage die praktisch nie sinnvoll zur Anwendung kommen wird (Juristerei <--> reale Welt eben) nur die Entscheidung übrig stornieren oder nicht. Und da der TE schon sagte er will die Karte nicht und er sie höchstwahrshceinlich niemals zu einem nennenswert günstigeren Preis als den aktuellen marktpreis erhalten wird (ein Schelm wer böses denkt) sehe ich eigentlich als einzige sinnvolle Entscheidung die Stornierung an.
 
@Brexzidian7794
Es geht nicht darum ob er stornieren kann, oder wie er stornieren kann.
Sondern viel mehr darum, ob er ein recht darauf hat die Karte zu dem Preis zu bekommen, wenn der Händler eine dieser Karte angeliefert bekommt.
Die frage zwischen den Zeilen ist, hat der Händler das Recht die Bestellung zu dem Preis nicht zu liefern, wenn er durch die Situation deutlich mehr verdienen kann.
Wird er nicht bekommen und selbst wenn er noch 3 Monate oder mehr warten würde,aus dem grunde weil die Chips knappheit(egal welcher branche)weltweit betroffen ist(schau mal Börsennachrichten bzw.Wirtschaftnachrichten)und wegen Minig für Kryptowährung explodiert ist in ihrem Wert.Wird es dadurch noch mehr schwieriger,eine GPU wie TRX 3080 zu dem Preis zu bekommen.Ehr gewinnst du im Lotto als das.
 
§ 271 BGB, Absatz 1:
"Ist eine Zeit für die Leistung weder bestimmt noch aus den Umständen zu entnehmen, so kann der Gläubiger die Leistung sofort verlangen, der Schuldner sie sofort bewirken."

Die wesentlichen Fragen sind also:
Ist man Gläubiger?
Hat der Händler das Produkt nachweislich vorrätig?
Und wenn man im Recht ist; wie weit ist man bereit zu gehen, es juristisch durchzusetzen?
 
Kuckst du in die AGBs von Cyberport:
"Ein Vertrag kommt bei Vorkassebestellungen mit Zusendung der Bestellbestätigungs-E-Mail durch Cyberport zustande. Im Übrigen kommt ein Vertrag mit Zusendung der Versandbestätigungs-E-Mail zustande."

Also wie bei allen Onlinehändlern ist der Kaufvertrag erst mit Versand zustande gekommen. Sprich du hast erstmal kein Anrecht auf irgendwas und die können dir die Ware jederzeit stornieren.
Denke das wird hier auch eh passieren, weil mittlerweile der EK ner 3080 über deinem Brutto VK ist. Und kein Händler wird im Minus verkaufen, wenn sich das nicht vermeiden lässt.
 
Der Händler kann sich natürlich leicht herausreden, alleinig durch die Knappheit kann er argumentieren, dass deutlich mehr Kunden vor ihm bestellt haben.
Beweise mal das Gegenteil, praktisch unmöglich, was nur in der Theorie juristisch möglich wäre, aber bevor da was weiter geht steigt der Händler längst einseitig aus dem ganzen aus.
Mich würde es jedoch in keinster weise überraschen, dass er erst die Karte zu dem Preis bekommt, wenn die Situation für den Händler Finanziell passend ist, es also keine große Differenz mehr besteht.
 
Würde sie Stornieren.

Aber zu den aktuellen Preisen sehe ich keine Möglichkeit eine Bezahlbare High-End Karte zu bekommen.
Leider kann man da nur warten (oder auf Kleinanzeigen ne gebrauchte 1060 für die zeit kaufen).

Würdest du jetzt irgendwo eine Kaufen und die geliefert bekommen, wirst du dich über den vierstelligen Wertverlust nach nem Jahr ärgern, sofern das bis da überhaupt vorbei ist.
 
Da spielen verschiedne Dinge rein. Der erste und wahrscheinlich wichtigste Punkt ist erst mal die Frage ob du überhaupt einen Vertrag mit dem Händler hast. Den Auszug aus den AGB hat jemand bereits gepostet. Bei Vorkasse kommt der Vertrag zustande mit Zusendung der Bestellbestätigung und ansonsten erst mit Versand der Ware.

Hast du per Vorkasse bestellt und innerhalb der Frist bezahlt? Wenn nein, dann gibt es gar keinen Vertrag zwischen dir und dem Händler sondern nur ein Kaufgesuch von dir an den Händler wo es dem Händler frei steht dieses Kaufgesucht in Form eines Vertrages anzunehmen oder einfach abzulehnen.

Fals du per Vorkasse bezahlt hast und dadurch einen Vertrag mit dem Händler hast, muss der Händler versuchen den Vertrag so schnell wie möglich zu erfüllen. Wenn er also genau das Modell von GPU welches du bestellt hast wieder vorrätig hat, dann muss er die Ware an dich liefern, jedoch gibt es hier wieder Schlupflöcher. Ein Händler ist nicht dazu gezwungen Minusgeschäfte zu machen und darf rechtlich einen Vertrag auflösen, wenn die Erfüllung des Vertrages zu seinem Nachteil ist. Das wird z.B. zu Haufe bei Bausparverträgen oder Lebensversicherungen gemacht wo die Banken die Verträge auflösen, weil sie die im Vertrag garantierten Prozente nicht erwirtschaften können. Auch müsste man mal in die AGB gucken welches Widerrufsrecht der Händler hat. Standard ist das der nämlich auch vom Vertrag zurücktreten darf, wenn Ware nicht lieferbar ist (ist mir schon öfters bei Amazon passiert).
 
Da spielen verschiedne Dinge rein. Der erste und wahrscheinlich wichtigste Punkt ist erst mal die Frage ob du überhaupt einen Vertrag mit dem Händler hast. Den Auszug aus den AGB hat jemand bereits gepostet. Bei Vorkasse kommt der Vertrag zustande mit Zusendung der Bestellbestätigung und ansonsten erst mit Versand der Ware.


Die AGBs interessieren nur nicht, da es im BGB klar geklärt ist wie hier zu verfahren ist. Hier handelt es sich um eine Mangelleistung seitens des Händlers, da der Kaufvertrag gültig wurde als dieser das Geld angenommen hat. Man muss den Händler natürlich in Lieferverzug setzen und ihn eine Frist setzen. Diese ist aber auch so schon lange verstrichen und der Händler dürfte im Fall der Fälle auf Argumentationsprobleme stoßen, wenn er erklären muss, warum er dem Kunden keine Karte oder eine zum vergleichbaren Wert angeboten hat, obwohl Besteller, die später geordert haben eine Karte bekommen haben. Man muss es aber erstmal bemängeln und ggf. mit einem Schreiben eines Anwaltes untermauern. Inzwischen wäre es u.U. aber vergebene Liebesmüh, da der Markt inzwischen wirklich ausgedünnt wurde.
 
Naja so einfach isses nicht. Beim Klick auf Bestellen hast du der AGB des Händlers zugestimmt.
Zweiter Punkt ist das oft eben kein Geld fliesst: Paypal, Kreditkarte etc. das sind alles Reservierungen. Geld abgebucht wird erst bei Versand, vorher hat der Händler kein Geldfluss.

Kannst schon davon ausgehen, dass die AGB rechtsgültig sind. Sind ja keine kleinen Pullerunternehmen, das ist alles anwaltlich geprüft. Kein IT Unternehmen könnte es sich leisten bei ner Onlinebestellung automatisch ein rechtsverbindlichen Vertrag abzuschließen. Die Summen sind hier viel zu hoch und Verfügbarkeiten oft stark schwankend. Produkte sind oft schnell EOL. Wenn man da überall Schadensersatzansprüche geltend machen müsste, wäre man nach 2 Monaten pleite.
 
AGBs dürfen nie eine Schlechterstellung gegenüber Bundesgesetzen darstellen, sonst sind sie weder rechtskräftig noch erlaubt. Wäre ja sonst noch schöner. Man muss als Unternehmen inzwischen einen ungefähren Lieferzeitraum angeben, Bestellung auf unbestimmt ist inzwischen verboten. Wenn ein Unternehmen das Geld vorab kassiert hat es z.B. auch seine Lieferpflicht zu erfüllen, auch wenn die bestellte Ware mit höheren Eigenkosten verbunden ist usw. Weiß aber keiner und wird deswegen auch nicht angeklagt.

PayPal ist auch keine Bank, deswegen kannst Du davon ausgehen, dass das Geld schon längst beim Händler angekommen ist, jedoch dort bestimmt auf einem gesonderten Konto liegt und jederzeit wieder zurückgebucht werden kann. Bei den Kreditinstituten wird das ähnlich sein, kenne mich da aber nicht so aus, da dort ja idR. eine richtige Bank im Hintergrund aktiv ist.
 
Ein Freund hat letzte Woche eine 3080 TUF von NBB die er November für 699€ bestellt hatte tatsächlich noch bekommen.
Ich selbst hätte nicht mehr damit gerechnet. ^^

Da Cyberport teils im Dezember jedoch, während Leute noch auf ihren Bestellungen warteten, auf der anderen Seite die Karten mit saftigen Aufpreis auf Amazon verkauft hat, ist das so eine Sache...
Ein paar hatten jedoch erwähnt, dass sie auch bei CP die Karte tatsächlich noch bekommen haben in diesem Jahr.
 
Wenn ein Unternehmen das Geld vorab kassiert hat es z.B. auch seine Lieferpflicht zu erfüllen, auch wenn die bestellte Ware mit höheren Eigenkosten verbunden ist usw. Weiß aber keiner und wird deswegen auch nicht angeklagt.
Erzähl das mal Mindfactory, davon wollten die 2017 bei der letzten Krise nix wissen :D weshalb ich den Laden meide. Ich könne sie also auch nicht in Lieferverzug setzen, weil ja kein Kaufvertrag bestünde. Um den Streitwert wollte ich da nicht in einen Anwalt investieren, aber es wäre echt mal nötig, dass der Laden einen auf den Deckel bekommt.

Ich würde zumindest mal den Support damit nerven. Die sollen dir mal darlegen, wann und wie die gedenken auf die Bestellung zu reagieren. Insbesondere, falls schon Geld geflossen ist.
 
Ich habe meine andere Bestellung bei Alternate storniert, nachdem ich bei Mindfactory die Karte bekam, ein Freund stornierte seine Bestellung für eine 3080 TUF Gaming nicht, dies tat dann Cumputeruniverse im Januar, mit dem Argument die Karte käme nicht mehr rein und überwies das Geld zurück. Auch er hatte bereits eine 3080, weshalb es ihn nicht störte, aber die Tatsache, dass die gleiche Karte danach wieder angeboten wurde ist schon dubios und auch juristisch wohl nicht sauber.
 
Ich hatte damals mit Amazon Pay bezahlt und somit wurde auch abgebucht.
Update:
Bin jetzt vom Kaufvertrag zurückgetreten und habe mein Geld zurück erhalten.

Nächste Bestellung der 3080 Ti werde ich wohl bei Amazon direkt abgeben denn da hätte ich zu Release auch bestellen können aber ich Depp wollte ja unbedingt eine Asus zum billig Preis.
Alternativ wären dann wohl Caseking und Alternate zuverlässiger?
 
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