Der Kauf kommt halt erst dann zustande, wenn der Händler die Ware an dich versendet. Sollte, wenn die Ware auf Lager ist, innerhalb 24h erfolgen. Wenn du bis dahin keine Versandbestätigung bekommen hast, einfach bei NBB nochmal nachhaken.
So einfach ist das nicht. Es gibt mehrere Wege bzw. Szenarien wie ein verbindlicher Kaufvertrag zustande kommen kann. Beispielsweise hat Alternate zum Release der Ampere Karten allen/vielen Bestellern eine Auftragsbestätigung (Nicht Bestellbestätigung) zukommen lassen. Diese stellt eine Willenserklärung dar, das Angebot des Käufers (Die Bestellung, also den Kauf) zu den Bedingungen anzunehmen, auch wenn in den AGBs die Rede von "Erst nach Versand" ist.
Denn allein dieses Willenserklärung schließt den Vertrag und damit ist dieser wirksam! Dieses Detail hätte u.U. Alternate ne ganze Menge Geld kosten können, wenn alle die auf ihre Karte gewartet haben über den Rechtsweg die Vertragserfüllung eingefordert hätten. In der Realität wird aber wohl kaum einer diesen einschlagen, da lang und mühsam.
Ansonsten ist es wie du sagst, die meisten Shops verweisen auf die AGB Klausel "Vertragschluss", versenden nur eine Bestellbestätigung und gehen erst die Willenserklärung mit dem Versand ein.
Aber auch hier streiten noch Gerichte. Es gibt Präzedenzfälle, bei denen gerade darüber verhandelt wird, ob eine Zahlung mit PayPal, Kreditkarte, Vorkasse (also immer dann wenn Geld sofort den Besitzer wechselt) usw. nicht auch schon die Willenserklärung darstellen, da das einbehalten des Kaufbetrages eine Art des konkludenten Handelns seien. Dabei geht es darum, dass das einbehalten des Kaufbetrages im Prinzip die Zustimmung den Kaufvertrag unter den Bedingungen eingehen zu wollen darstellt. Leistungserbringung erfolgte somit schon einseitig...
Wichtig: AGBs stehen niemals über geltenden Recht und können dieses auch nicht aushebeln oder abschwächen, nur ergänzen. Mindestmaß ist aber BGB/HGB. Verstößt eine Klausel gegen geltende Rechtsvorschriften, ist diese somit gesamthaft unwirksam. Ihr glaubt nicht wie viele AGBs unzulässig sind. Es gibt Fälle bei denen Käufer nach mehreren Jahren Nutzen eines beweglichen Gegenstandes, den Kaufvertrag angefochten haben und recht bekamen. Folge das Rechtsgeschäft wird rückabgewickelt. Geld(Gesamt) zurück, Ware zurück.
Zitat:
- Das Warenangebot ist unverbindlich, der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird aber nicht automatisch mit der ersten Bestätigungsmail („Zugangsbestätigung“), sondern erst manuell durch eine zweite Mail („Auftragsbestätigung“) oder Auslieferung der Ware binnen kurzer Zeit angenommen. Vor Annahme kann die Bonität oder Verfügbarkeit geprüft werden.
- Das Warenangebot ist unverbindlich, der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Kaufangebot ab. Dieses Kaufangebot wird automatisch mit der ersten Bestätigungsmail („Auftragsbestätigung“) angenommen. In der Auftragsbestätigung dürfen Sie bei Vereinbarung von Vorkasse natürlich zur Zahlung auffordern.
- Das Warenangebot ist ein verbindliches Kaufangebot, das durch die Kundenbestellung angenommen wird (so z.B. bei eBay). Sie bestätigen den bereits geschlossenen Kaufvertrag und den Eingang der Bestellung in der Bestätigungsmail. Diese Mail kann auch als „Rechnung“ formuliert werden.
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Beispiel:
Stuttgart/München, 18.11.2018:Die Stuttgarter Kanzlei MPH Legal Services verklagt im Auftrag eines Mandanten/BMW-Fahrers BMW Financial Services. Das im Jahre 2017 leasingfinanzierte Fahrzeug soll über den sog. "Widerrufsjoker" an die Darl ...
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