AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"
irgendwie kriege ich bei sochlen "Artikel" Zahnschmerzen=>
Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.
Nichts gegen das Thema bzw. das darüber gesprochen wird aber kennzeichnet es doch dann lieber als Eure Meinung
Kurze und hoffentlich verständliche Erklärung, als Disclaimer sei gesagt: "Nein, ich bin keiner der Millionen Anwälte im Internet!"
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Die Entscheidungen von Richtern sind unabhängig und sie sind, im Gegensatz zu Staatsanwälten, nicht weisungsgebunden, sondern nur an "Recht&Gesetz"!
Der Sinn dahinter ist, dass Richter von niemandem (politisch) beeinflusst werden sollen und nur nach "den Buchstaben des Gesetzes" handeln, also keiner sagen kann "Du stellst das Verfahren ein!"/"Du verurteilst den KerlIN jetzt zu XXXXXXXXX Jahren, weil ich seine/ihre Nase doof finde!!!". Kurze Abschweifung, bei Staatsanwälten ist es wiederum anders, da diese hierachisch dem jeweiligen Vorgesetzten bis hin zu den Justizministern/senatoren unterstellt sind, somit können diese die Weisung bekommen einen Fall einzustellen/nicht weiter zu verfolgen/bearbeiten.
Der Aufbau ist in etwa so:
Staatsanwalt: Wie der Name schon sagt, ist dieser der "Anwalt des Staates" und vertritt dessen Interessen/Ansichten
Anwalt: Ist der Anwalt des Beklagten/des Klägers und vertritt dessen Interessen/Ansichten
Richter: Hört sich beide Seiten an und entscheidet dann, anhand der vorgebrachten Argumente, Beweise und des Gesetzestextes, unabhängig darüber welche Seite recht hat. (Er kann auch zu dem Schluss kommen, keine der beiden Seiten hat Recht und ihm ist dabei auch wumpe was Juristen des/eines Justizministeriums sagen!)
Im Zivilrecht, wie es hier der Fall ist, wird der Staatsanwalt durch den Anwalt des Klägers ersetzt.
Was ist in diesem Fall nun das Problem?!
Gesetze werden verfasst um Rechte zu schützen und Taten ahnden zu können, was grundlegend eine tolle Sache ist, und diese Gesetze werden von den "Legislative", also der gesetzgebenden Kraft, kurz der Politik, beschlossen.
Die grobe Regel lautet, dass Gesetze sich an unser Grundgesetz zu orientieren haben, also nicht dagegen verstoßen dürfen, ansonsten kann bei der Fassung eines Gesetzes nach Gutdünken geschaltet und gewaltet werden.
Wer sich schon mal Gesetze angeschaut hat, wird feststellen, dass diese oft sehr verschwurbelt formuliert sind und in manchen Fällen wirken, als ob so ziemliche jedes Wort aus dem Duden inkl Synonym aufgezählt wird. Das hat den Grund, möglichst alles zu erfassen, was in den Bereich des entsprechenden Gesetzes fallen soll und somit abgedeckt wird.
Was ist jetzt im Fall Redtube das Problem, fragen sich viele?!
Gesetze sind nicht so eindeutig wie man meinen könnte, Juristen streiten sich lustig über die Auslegung von den Gesetzestexten und wie diese nun anzuwenden sind. Einige Gesetze sind manchmal auch so unglücklich verfasst, dass "kreative rechtliche Konstrukte" gebastelt werden, um sie mit der jeweiligen Rechtsauffassung in Einklang zu bringen. ("Kern des Gesetzes" und so!)
Kleines Beispiel aus dem Strafrecht, um es verständlich zu machen:
§ 32
Notwehr
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Absatz 1 ist herrlich eindeutig, aber Absatz 2 ist ein Interpretationswunderland, auch wenn man es nicht glauben mag!
Es gab/gibt die Rechtsauffassung, dass es sich bei einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" immer um die EINZELNEN Angriffe handelt die abgewehrt werden dürfen. Frei nach dem Motto: Angriff--->Abwehr----->Notwehr beendet------>Nächster Angriff------>Erneute Abwehr----->Notwehr beendet....usw usw usw
Es gibt aber auch die Rechtsauffassung, dass ein "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" solange vorliegt wie eine Bedrohungslage besteht, sprich vom Angreifer allgemein Gefahr ausgeht. (Was der WÖRTLICHEN Formulierung aber eigentlich nicht entspricht, sondern hineininterpretiert wird!)
Aber nun zurück zum Thema redtube:
Wenn ich mich nicht irre, beruft sich "U+C" auf diesen Paragrafen in ihrer Argumentation:
§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen
Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung
eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.
Wieso nun dieses ganze Gehampel und keine klare Aussage, könnte man sich fragen, oder?!
Ich bin, wie oben schon erwähnt, kein Jurist, aber ich sehe in Absatz 2 des Gesetzes schon die Begründung für die Selbstsicherheit von "U+C":
"U+C" vertritt die RECHTEINHABER von den abgemahnten Heimatfilmchen, wenn diese sagen "Wir haben keine Zusage für das zeigen der Filmchen gegeben!", ist die "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellt", also auch das Streaming, nach Absatz 2 ebenfalls nicht zulässig....PUNKTAUSRUFEZEICHEN.!
Wenn man sich die Aussage des Bundesjustizministeriums genau anschaut, stellt man fest, dass sie nur scheinbar eine klare Aussage treffen, aber den Ball dann letztlich doch an die Judikative, sprich die Gerichte, weiter geben. Diese sollen nun den Karren, der durch die Novellierungen des UrhG im Dreck feststeckt, wieder rausholen.
Im Fall von redtube muss ein Gericht jetzt wohl eher entscheiden ob es sich bei dem anschauen der "Heimatfilmchen" um "eine rechtmäßige Nutzung" gehandelt hat und nicht ob Streaming grundsätzlich erlaubt ist!
Denn wenn Absatz 2 nicht erfüllt ist, ist die beschriebene Handlung nicht rechtens und somit verboten. Das bittere daran ist, dass Kritiker der Neufassungen des UrhG genau solche Szenarien vorhergesagt haben, nämlich die Benachteiligung/Rechtsunsicherheit der Nutzer, denen quasi alle Rechte aus der Hand genommen wurden. (Das lustigste ist nebenbei das Recht auf Privatkopie, aber wehe man umgeht einen Kopierschutz dabei.....
)
Gruß
Alef