Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

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Die Regierung hatte sich diese Woche vermeintlich hinter die Redtube-Abgemahnten gestellt und Streaming im Internet als "urheberrechtlich unbedenklich" erklärt. Die Kanzlei U+C gibt sich selbstsicher und sieht darin keine juristische Relevanz. Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.

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AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

irgendwie kriege ich bei sochlen "Artikel" Zahnschmerzen=>
Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.
Nichts gegen das Thema bzw. das darüber gesprochen wird aber kennzeichnet es doch dann lieber als Eure Meinung
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Wird lustig, wenn da so ein dahingeschissener Anwalt der nur Kohle machen will dem Richter wiederspricht da er es natürlich besser weis ... Habe sogar mal mitbekommen wie Jura Stundenten vor Gericht am Richter gezweifelt haben und ihn als unwissend trotz 20 Jahren berufserfahrung nannten. Die haben sich tatsächlich mit ihm angelegt und schiebten es auf ihr Jura Studium, weshalb sie es besser wissen.
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

irgendwie kriege ich bei sochlen "Artikel" Zahnschmerzen=>
Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.
Nichts gegen das Thema bzw. das darüber gesprochen wird aber kennzeichnet es doch dann lieber als Eure Meinung

Das ist doch ein normales und allgemeines redaktionelles Stilmittel.

Finde ich voll Ok und auch als eigeneinschätzung erkennbar
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Falsche Überschrift, bitte korrigieren. Es muss heißen:

U+C Anwaltsschreiben spielen für Redtube-Streaming-User keine Rolle.

Da es ein legales Portal ist und der User legale und illegale Dateien nicht unterscheiden kann.
Rechteinhaber die irgendwas zu mosern haben können sich ganz einfach und ohne Kosten an den Streamingdienst wenden und die Löschung veranlassen - Stichwort DMCA.

Bitte korrigieren Redaktion - Danke!:ugly:
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Wird lustig, wenn da so ein dahingeschissener Anwalt der nur Kohle machen will dem Richter wiederspricht da er es natürlich besser weis ... Habe sogar mal mitbekommen wie Jura Stundenten vor Gericht am Richter gezweifelt haben und ihn als unwissend trotz 20 Jahren berufserfahrung nannten. Die haben sich tatsächlich mit ihm angelegt und schiebten es auf ihr Jura Studium, weshalb sie es besser wissen.

"Vor" Gericht ist unüblich.
Hinter den Kulissen passiert das häufig, und häufig haben dann sogar die Studenten recht......bzw. der Richter sagt "Danke für den Hinweis...";)
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Das was ich persönlich über diese geldgeilen Anwälte denke behalte ich mal für mich.

Aber bei meiner Sichtweise der Dinge würde so manchem die :wow: aufgehen :devil:
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Irgend wie gewinnt das Mittelalter für mich immer mehr an Reiz, wenn man sieht wie wir uns von Irgend welchen Abzocker Anwälten über den Tisch ziehen lassen. Warum verbietet man nicht direkt Streaming Portale, weil diese Juristen auch nur schlechte Menschen sind die einfach toll Leben wollen und somit lieber andere Menschen Ausbeuten, weil Sie ja sonst nichts können. Dann suchen Sie sich einen guten psychiater der Ihnen Eintrichtert das wäre alles super was Sie da machen.

Irgend wann drehen alle durch und dann wird hier Abgerechnet, Kopf ab allen Abzockern dieser Welt.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Irgend wie gewinnt das Mittelalter für mich immer mehr an Reiz, wenn man Sie wie wir uns von Irgend welchen Abzocker Anwälten über den Tisch ziehen lassen. Warum verbietet man nicht direkt Streaming Portale, weil diese Juristen auch nur schlechte Menschen sind die einfach toll Leben wollen und somit lieber andere Menschen Ausbeuten, weil Sie ja sonst nichts können. Dann suchen Sie sich einen guten psychiater der Ihnen Eintrichtert das wäre alles super was Sie da machen.

Irgend wann drehen alle durch und dann wird hier Abgerechnet, Kopf ab allen Abzockern dieser Welt.

Ja im Mittelalter kommt wenigstens noch einer mit der geldkassette steuern eintreiben und bricht dir die Beine wenn du nicht zahlen konntest.... Das fehlt mir auch irgendwie :D
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Was sehr komisch anmutet und irgend wie denke gleich an den Fall Mollath . :schief:

Was sehr lesenswert ist und was mir sehr zu denken gibt über den Zustand der Justiz ... :what:

Quelle :

Porno-Abmahner im Glück | Regensburg Digital

Mutmaßungen

Der verbliebene Geschäftsführer der Revolutive Systems GmbH heißt Florian Blischke. Er räumt gegenüber unserer Redaktion ein, früher mit der Urmann-Kanzlei zusammengearbeitet zu haben. Auch damals habe es laufend Strafanzeigen gegeben. Passiert sei nie etwas. Blischke: „Irgendwie war es, als habe es immer einen Schutzschirm für Herrn Urmann und alle, die mit ihm zusammengearbeitet haben, gegeben. Als wir uns von ihm getrennt haben war es damit vorbei.“http://vg05.met.vgwort.de/na/2e5bdd30ff82472ea7923cd1515e3d78
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.
Google mal nach Gewaltenteilung!

Habe sogar mal mitbekommen wie Jura Stundenten vor Gericht am Richter gezweifelt haben und ihn als unwissend trotz 20 Jahren berufserfahrung nannten. Die haben sich tatsächlich mit ihm angelegt und schiebten es auf ihr Jura Studium, weshalb sie es besser wissen.
Auch Richter bauen mal Mist. Und wie weiter oben schon gesagt wurde, sind die fachlichen Diskussionen mit dem Richter/Staatsanwalt in den Praktika hinter den Kulissen normal und sogar ausdrücklich erwünscht. Man merkt, dass du überhaupt keine Ahnung hast, wovon du sprichst.

Dass sowas ein Jura Student tatsächlich während einer laufenden Verhandlung macht, ist das ganz bestimmt nicht "normal", sondern ein nicht erwähnenswerter schräger Einzelfall.
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Die Arroganz der Anwälte kotzt mich sowas von an, auch wenn es mich erstmal nicht betrifft.
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Die Arroganz der Anwälte kotzt mich so was von an, auch wenn es mich erst mal nicht betrifft.
Da stimme ich dir zu
Mich betrifft es zwar auch nicht, bedenklich finde ich es trotzdem.
ch frage mich, wieso es so lange dauert, bis es ein verbindliches Urteil gibt, wo der User klar weis, woran er ist und diese Abzockerei ein Ende hat.
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Dazu fällt mir nur eins ein

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AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Da stimme ich dir zu
Mich betrifft es zwar auch nicht, bedenklich finde ich es trotzdem.
ch frage mich, wieso es so lange dauert, bis es ein verbindliches Urteil gibt, wo der User klar weis, woran er ist und diese Abzockerei ein Ende hat.

weil man kein eindeutiges urteil fällen kann. man bräuchte 100 präzedenzfälle in denen jede art von streaming und jede art von content enthalten ist. wenn es um den wirtschaftsfaktor geht wird streaming erlaubt, weil es einfach keine wirtschaftliche kontrollinstanz gibt. die einzigen die das zahlen könnten wären film, porno und musikindustrie, aber laut deren eigenen aussagen sind sie ja jetzt schon pleite, bzw wehren die sich gegen eine zusatzsteuer zur finanzierung noch mehr als gegen das streaming, by the way die kosten dem bürger aufzuhalsen könnte imm etwas explosiv sein.
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

Thomas Urmann, Abmahnanwalt bei Urmann + Collegen (U+C), kommentiert die Nachricht zu den Redtube-Abmahnungen aus Berlin als "sehr dünn" und "ohne juristische Relevanz".
Naja, evtl. ist die rechtliche Grundlage für U+C auch sehr dünn und U+C sind demnächst auch "ohne Relevanz", wenn sie ihre Zulassung verlieren sollten ..........
 
AW: Redtube-Abmahnungen: Regierungsäußerungen spielen für U+C "keine Rolle"

irgendwie kriege ich bei sochlen "Artikel" Zahnschmerzen=>
Fraglich ist allerdings, welcher Richter sich gegen die Meinung der Bundesregierung und damit quasi gegen den Gesetzgeber stellt.
Nichts gegen das Thema bzw. das darüber gesprochen wird aber kennzeichnet es doch dann lieber als Eure Meinung

Kurze und hoffentlich verständliche Erklärung, als Disclaimer sei gesagt: "Nein, ich bin keiner der Millionen Anwälte im Internet!" :D :

Die Entscheidungen von Richtern sind unabhängig und sie sind, im Gegensatz zu Staatsanwälten, nicht weisungsgebunden, sondern nur an "Recht&Gesetz"!

Der Sinn dahinter ist, dass Richter von niemandem (politisch) beeinflusst werden sollen und nur nach "den Buchstaben des Gesetzes" handeln, also keiner sagen kann "Du stellst das Verfahren ein!"/"Du verurteilst den KerlIN jetzt zu XXXXXXXXX Jahren, weil ich seine/ihre Nase doof finde!!!". Kurze Abschweifung, bei Staatsanwälten ist es wiederum anders, da diese hierachisch dem jeweiligen Vorgesetzten bis hin zu den Justizministern/senatoren unterstellt sind, somit können diese die Weisung bekommen einen Fall einzustellen/nicht weiter zu verfolgen/bearbeiten.

Der Aufbau ist in etwa so:

Staatsanwalt: Wie der Name schon sagt, ist dieser der "Anwalt des Staates" und vertritt dessen Interessen/Ansichten

Anwalt: Ist der Anwalt des Beklagten/des Klägers und vertritt dessen Interessen/Ansichten

Richter: Hört sich beide Seiten an und entscheidet dann, anhand der vorgebrachten Argumente, Beweise und des Gesetzestextes, unabhängig darüber welche Seite recht hat. (Er kann auch zu dem Schluss kommen, keine der beiden Seiten hat Recht und ihm ist dabei auch wumpe was Juristen des/eines Justizministeriums sagen!)

Im Zivilrecht, wie es hier der Fall ist, wird der Staatsanwalt durch den Anwalt des Klägers ersetzt.

Was ist in diesem Fall nun das Problem?!

Gesetze werden verfasst um Rechte zu schützen und Taten ahnden zu können, was grundlegend eine tolle Sache ist, und diese Gesetze werden von den "Legislative", also der gesetzgebenden Kraft, kurz der Politik, beschlossen.

Die grobe Regel lautet, dass Gesetze sich an unser Grundgesetz zu orientieren haben, also nicht dagegen verstoßen dürfen, ansonsten kann bei der Fassung eines Gesetzes nach Gutdünken geschaltet und gewaltet werden.

Wer sich schon mal Gesetze angeschaut hat, wird feststellen, dass diese oft sehr verschwurbelt formuliert sind und in manchen Fällen wirken, als ob so ziemliche jedes Wort aus dem Duden inkl Synonym aufgezählt wird. Das hat den Grund, möglichst alles zu erfassen, was in den Bereich des entsprechenden Gesetzes fallen soll und somit abgedeckt wird.

Was ist jetzt im Fall Redtube das Problem, fragen sich viele?!

Gesetze sind nicht so eindeutig wie man meinen könnte, Juristen streiten sich lustig über die Auslegung von den Gesetzestexten und wie diese nun anzuwenden sind. Einige Gesetze sind manchmal auch so unglücklich verfasst, dass "kreative rechtliche Konstrukte" gebastelt werden, um sie mit der jeweiligen Rechtsauffassung in Einklang zu bringen. ("Kern des Gesetzes" und so!)

Kleines Beispiel aus dem Strafrecht, um es verständlich zu machen:

§ 32
Notwehr

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Absatz 1 ist herrlich eindeutig, aber Absatz 2 ist ein Interpretationswunderland, auch wenn man es nicht glauben mag!

Es gab/gibt die Rechtsauffassung, dass es sich bei einem "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" immer um die EINZELNEN Angriffe handelt die abgewehrt werden dürfen. Frei nach dem Motto: Angriff--->Abwehr----->Notwehr beendet------>Nächster Angriff------>Erneute Abwehr----->Notwehr beendet....usw usw usw

Es gibt aber auch die Rechtsauffassung, dass ein "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" solange vorliegt wie eine Bedrohungslage besteht, sprich vom Angreifer allgemein Gefahr ausgeht. (Was der WÖRTLICHEN Formulierung aber eigentlich nicht entspricht, sondern hineininterpretiert wird!)

Aber nun zurück zum Thema redtube:

Wenn ich mich nicht irre, beruft sich "U+C" auf diesen Paragrafen in ihrer Argumentation:

§ 44a Vorübergehende Vervielfältigungshandlungen

Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,
1.
eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler oder
2.
eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstands zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.

Wieso nun dieses ganze Gehampel und keine klare Aussage, könnte man sich fragen, oder?!

Ich bin, wie oben schon erwähnt, kein Jurist, aber ich sehe in Absatz 2 des Gesetzes schon die Begründung für die Selbstsicherheit von "U+C":

"U+C" vertritt die RECHTEINHABER von den abgemahnten Heimatfilmchen, wenn diese sagen "Wir haben keine Zusage für das zeigen der Filmchen gegeben!", ist die "vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellt", also auch das Streaming, nach Absatz 2 ebenfalls nicht zulässig....PUNKTAUSRUFEZEICHEN.!

Wenn man sich die Aussage des Bundesjustizministeriums genau anschaut, stellt man fest, dass sie nur scheinbar eine klare Aussage treffen, aber den Ball dann letztlich doch an die Judikative, sprich die Gerichte, weiter geben. Diese sollen nun den Karren, der durch die Novellierungen des UrhG im Dreck feststeckt, wieder rausholen.

Im Fall von redtube muss ein Gericht jetzt wohl eher entscheiden ob es sich bei dem anschauen der "Heimatfilmchen" um "eine rechtmäßige Nutzung" gehandelt hat und nicht ob Streaming grundsätzlich erlaubt ist!

Denn wenn Absatz 2 nicht erfüllt ist, ist die beschriebene Handlung nicht rechtens und somit verboten. Das bittere daran ist, dass Kritiker der Neufassungen des UrhG genau solche Szenarien vorhergesagt haben, nämlich die Benachteiligung/Rechtsunsicherheit der Nutzer, denen quasi alle Rechte aus der Hand genommen wurden. (Das lustigste ist nebenbei das Recht auf Privatkopie, aber wehe man umgeht einen Kopierschutz dabei.....:D)


Gruß

Alef
 
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