Rechtsextremismus auf Steam, EinProzent e.V. veröffentlichen Spiel auf Steam

Das verstehe ich nicht, magst du mir das näher erläutern?
Ich hatte das schonmal vor einiger Zeit in einem anderen Thread gebracht, daher schamloser Eigenquote:
Zeig in einem Stream wie man es sich nakend am FKK Strand gemütlich macht - innerhalb von Sekunden wird der Stream beendet.
Zeig in einem Stream wie man Menschen ermordert - es dauert ewig und drei Tage bis der Stream abgeschaltet wird und man diskutiert jetzt erstmal darüber.

"Social" Media wie es leibt und lebt...
 
Wenn es seit 20 Jahren Business as usual ist, warum bedarf es dann eines Gesetzes?
Erweiterung der Störerhaftung aus dem TMG auf Social Media Anbieter. Vorher war es so schwammig, dass man lieber alles Kontroverse und rechtlich Problematische lieber gleich gelöscht hat. Ich weiß vom Anfang der 2000er zu berichten, dass schon damals das Problem der Störerhaftung erst diskutiert, dann verschärft hat, und es dann auch durchgesetzt wurde. Und zwar sowohl gegen Raubkopiererei als auch neudeutsch Hatespeech.
 
Ich hatte das schonmal vor einiger Zeit in einem anderen Thread gebracht, daher schamloser Eigenquote:

Ach, jetzt verstehe ich deine Aussage. Ich vermute mal, dass diese Art der Löschpriorität an der Herkunft der meisten Techfirmen liegt.

In den USA hat man ja öfter mit nackten Menschen mehr Probleme, als mit Gewalt. Ich denke da bloß an den "Nippelgate" beim Superbowl. In Deutschland hätte das den meisten vermutlich nicht einmal ein müdes Lächeln entlockt.
 
Erweiterung der Störerhaftung aus dem TMG auf Social Media Anbieter. Vorher war es so schwammig, dass man lieber alles Kontroverse und rechtlich Problematische lieber gleich gelöscht hat. Ich weiß vom Anfang der 2000er zu berichten, dass schon damals das Problem der Störerhaftung erst diskutiert, dann verschärft und auch durchgesetzt wurde. Und zwar sowohl gegen Raubkopiererei als auch neudeutsch Hatespeech.

Das ist aber nicht der Kritikpunkt an dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz.

Strafbare Aussagen im Internet waren schon immer strafbar. Die Verfolgung von Straftaten ist primäre Aufgabe der Exekutive, die Aburteilung ist Aufgabe der Judikative.

Wenn man jetzt Techfirmen unter Androhung hoher Geldstrafen dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen, dann läuft das – was auch von Kritikern so vorhergesagt wurde – auf eine übermäßige Löschwut hinaus.

Wozu studieren eigentlich Richter mehrere Semester Jura, um fein säuberlich den Unterschied zwischen strafbarer Beleidigung oder Volksverhetzung und erlaubter Meinungsäußerung zu erkennen und dann verlangt der Gesetzgeber, dass Techfirmen innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen sollen? Wenn der Gesetzgeber Bedarf daran sieht, strafbare Inhalte im Internet zu verfolgen, dann soll er die Strafverfolgungsbehörden und die Gerichte besser ausstatten, sowohl personell, als auch mit Ausrüstung.
 
Strafbare Aussagen im Internet waren schon immer strafbar. Die Verfolgung von Straftaten ist primäre Aufgabe der Exekutive, die Aburteilung ist Aufgabe der Judikative.

Wenn man jetzt Techfirmen unter Androhung hoher Geldstrafen dazu verpflichtet, rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen, dann läuft das – was auch von Kritikern so vorhergesagt wurde – auf eine übermäßige Löschwut hinaus.
Nope. Damals ging es explizizt darum, dass man als Betreiber verpflichtet war Content nach Kenntnisnahme durch z.B. eine Meldung von Usern zu bewerten und ggf zu entfernen oder sich rechtlich angreifbar zu machen, in dem einfach angenommen wurde, dass man sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Ob es obendrein zu einer straf- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung kam, das hing davon ab, ob das jemand zusätzlich zur Anzeige brachte. Also alles wie heute. Nur jetzt mit einem auf die großen Konzerne zugeschnittenen NDG.
 
Nope. Damals ging es explizizt darum, dass man als Betreiber verpflichtet war Content nach Kenntnisnahme durch z.B. eine Meldung von Usern zu bewerten und ggf zu entfernen oder sich rechtlich angreifbar zu machen, in dem einfach angenommen wurde, dass man sich mit dem Inhalt einverstanden erklärt. Ob es obendrein zu einer straf- oder zivilrechtlichen Auseinandersetzung kam, das hing davon ab, ob das jemand zusätzlich zur Anzeige brachte. Also alles wie heute. Nur jetzt mit einem auf die großen Konzerne zugeschnittenen NDG.

Nochmals, das ist nicht die Kritik am Gesetz.

Darüber hinaus, würde mich ja immer noch brennend interessieren, wie du folgende Frage beantwortest:

Wozu studieren eigentlich Richter mehrere Semester Jura, um fein säuberlich den Unterschied zwischen strafbarer Beleidigung oder Volksverhetzung und erlaubter Meinungsäußerung zu erkennen und dann verlangt der Gesetzgeber, dass Techfirmen innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen sollen?
 
Wozu studieren eigentlich Richter mehrere Semester Jura, um fein säuberlich den Unterschied zwischen strafbarer Beleidigung oder Volksverhetzung und erlaubter Meinungsäußerung zu erkennen und dann verlangt der Gesetzgeber, dass Techfirmen innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen sollen?

Dafür sind sie verantwortlich, genauso wie auch jeder Vermieter dafür verantwortlich ist, dass seine/eine Hausordnung eingehalten wird, überwiegend ohne die Justiz. Deshalb gibt es ja bei jedem Forum und auch Social Media eine Hausordnung (Hausrecht) die durchgesetzt wird.
 
Dafür sind sie verantwortlich, genauso wie auch jeder Vermieter dafür verantwortlich ist, dass seine/eine Hausordnung eingehalten wird, überwiegend ohne die Justiz. Deshalb gibt es ja bei jedem Forum und auch Social Media eine Hausordnung (Hausrecht) die durchgesetzt wird.
Nur droht dem Vermieter keine Strafe durch den Staat, wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird. Ein sehr wichtiger Unterschied.
 
Dafür sind sie verantwortlich, genauso wie auch jeder Vermieter dafür verantwortlich ist, dass seine/eine Hausordnung eingehalten wird, überwiegend ohne die Justiz. Deshalb gibt es ja bei jedem Forum und auch Social Media eine Hausordnung (Hausrecht) die durchgesetzt wird.

Mein Vermieter muss aber keine 5 Millionen Euro Strafe fürchten, wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden die Hausordnung mir gegenüber durchsetzt.

Das könnte sicherlich ein Unterschied sein.

Und darüber hinaus, galt die Hausordnung für Netzbetreiber schon vor dem Gesetz.
 
Wozu studieren eigentlich Richter mehrere Semester Jura, um fein säuberlich den Unterschied zwischen strafbarer Beleidigung oder Volksverhetzung und erlaubter Meinungsäußerung zu erkennen und dann verlangt der Gesetzgeber, dass Techfirmen innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen sollen?

Du liest nicht richtig. Es ist schon seit vielen Jahren so. Mag sein, dass dir das bis zum NetzDG nicht auffiel, oder es dir auch egal war. Ist mir eigentlich auch egal. Der Hintergrund ist der, dass du als Plattformbetreiber dafür verantwortlich bist, was die Leute auf deiner Plattform treiben. Vor dem NetzDG haben sich die großen Techfirmen damit rausgeredet, dass sie ja nur die Plattform stellen. Das geht nun nicht mehr. Wie die Plattformbetreiber es anstellen eine rechtliche Beurteilung hinzubekommen ist mir dabei auch egal. Es ist deren Aufgabe! Und wenn sie der nicht nachkommen, wird jemand eine Anzeige machen, es kommt ggf zu einer Anklage UND DANN befindet ein Richter nach den geltenden Gesetzen wie damit umzugehen ist. Wenn sich nun die Plattformbetreiber auf einfachem Wege aus der Affaire ziehen, in dem sie per se erstmal alles Strittige löschen, dann solltest du die Betreiber dafür verantwortlich machen und nicht den Gesetzgeber.

Fakt ist: Wenn es zu deinem Geschäftsmodell gehört, dass rechtlich nicht statthafter Content auf deiner Plattform erzeugt und verbreitet wird, dann musst du damit leben, dass man dir das auch zum Vorwurf macht und entsprechend bestraft, sofern du keine Maßnahmen ergreifst derlei Content zu unterbinden. Da zählt auch nicht "Meinungsfreiheit", die es auf kommerziellen Plattformen ohnehin nicht gibt und auch nicht im Sinne unser Gesetze durch die Löschung betroffen ist.
 
Nur droht dem Vermieter keine Strafe durch den Staat, wenn die Hausordnung nicht eingehalten wird. Ein sehr wichtiger Unterschied.

Der Unterschied ist und darum hat der Gesetzgeber auch eingegriffen, dass Vermieter ein erhebliches Eigenintresse haben, ihre Hausordnungen durchzusetzen, und dies auch in den allermeisten Fällen umgehend gemacht wird.
Im Gegensatz dazu haben Social Media Betreiber teilweise eher weniger Interesse daran, weil es dem Geschäftsmodell viele Klickzahlen zu generieren widerspricht, insoweit hilft man ihnen da auf die Sprünge.
 
Ich mein mich düster daran erinnern zu können, dass auch schon private Veranstalter belangt wurden, weil in ihren Räumlichkeiten "Feierlichkeiten" veranstaltet wurden, bei denen offen rechtsextreme Symbolik gezeigt sowie zu Straftaten aufgerufen wurde und sie die Veranstaltung nicht abgebrochen haben. Im Zweifel durch die Polizei.

Mein Vermieter muss aber keine 5 Millionen Euro Strafe fürchten, wenn er nicht innerhalb von 24 Stunden die Hausordnung mir gegenüber durchsetzt.
Dein Vermieter verdient seine Kohlen aber auch nicht durch möglichst viele Like und Klick-Zahlen und das möglichst viele Personen, möglichst viele krude Thesen verbreiten, die mit möglichst vielen Likes und Klickzahlen sowie noch mehr kruden Thesen versehen werden.
 
Der Vergleich mit der Hausordnung hinkt tatsächlich ein wenig. Wenn, sollte man das eher damit vergleichen, dass einem Vermieter zur Kenntnis gebracht wird, dass das Mietobjekt für strafbare Handlungen genutzt wird, denen er durch (mindestens) Duldung Vorschub leistet.
 
Du liest nicht richtig. Es ist schon seit vielen Jahren so. Mag sein, dass dir das bis zum NetzDG nicht auffiel, oder es dir auch egal war. Ist mir eigentlich auch egal. Der Hintergrund ist der, dass du als Plattformbetreiber dafür verantwortlich bist, was die Leute auf deiner Plattform treiben. Vor dem NetzDG haben sich die großen Techfirmen damit rausgeredet, dass sie ja nur die Plattform stellen. Das geht nun nicht mehr. Wie die Plattformbetreiber es anstellen eine rechtliche Beurteilung hinzubekommen ist mir dabei auch egal. Es ist deren Aufgabe! Und wenn sie der nicht nachkommen, wird jemand eine Anzeige machen, es kommt ggf zu einer Anklage UND DANN befindet ein Richter nach den geltenden Gesetzen wie damit umzugehen ist. Wenn sich nun die Plattformbetreiber auf einfachem Wege aus der Affaire ziehen, in dem sie per se erstmal alles Strittige löschen, dann solltest du die Betreiber dafür verantwortlich machen und nicht den Gesetzgeber.

Nochmals, das ist nicht die Kritik am Gesetz. Den Techfirmen wird durch dieses Gesetz eine unmöglich einzuhaltende Frist unter Androhung einer Millionenstrafe vorgesetzt, in derer sie rechtswidrige Inhalte löschen müssen.

Was ist also die Folge? Genau das, was die zahlreichen Kritiker dieses Gesetzes vorhergesagt haben. Techfirmen werden eher den großen Löschhammer auspacken und auf Verdacht zu viel löschen. Und zwar zum großen Teil Sachen, die gar nicht strafbar wären.

Und genau das ist der Knackpunkt und genau deshalb habe ich auch auf die Richter verwiesen.

Ein Richter studiert mehrere Semester Jura, um solche Sache zu lernen und eine Techfirma soll bei mehrere hunderttausende, gar Millionen Beiträge pro Tag, innerhalb von 24 Stunden entscheiden, was rechtswidrig ist und was nicht? In welcher Realität ist sowas machbar?

Nehmen wir doch mal einen konkreten Fall.

Björn Höckes Rede über das Gedenken zum Holocaust.


Laut Staatsanwaltschaft durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das kann man so sehen, wie die Staatsanwaltschaft, das kann man aber auch anders sehen.

Die Staatsanwaltschaft hat fast 3 Wochen gebraucht, dass zu prüfen. Jetzt stellen wir uns mal vor, Herr Höcke hat das nicht öffentlich gesagt, sondern auf den sozialen Medien geschrieben.

Und jetzt soll eine Techfirma innerhalb von 24 Stunden unter Geldstrafandrohung in Millionenhöhe entscheiden, wozu die Staatsanwaltschaft sich fast 3 Wochen Zeit lässt?

Und genau, das ist das Problem. Der Staat drückt sich vor seinen Aufgaben. Ob etwas strafbare Volksverhetzung oder erlaubte Meinungsäußerung ist, hat ein ordentliches Gericht (oder im Vorwege die Staatsanwaltschaft) zu prüfen, innerhalb einer angemessenen Zeit und keine Techfirma im Schnellverfahren.

Wir lagern doch auch nicht die Überwachung der Einhaltung anderer Gesetze an private Firmen aus. Das ist nunmal primäre Aufgabe des Staates.

Fakt ist: Wenn es zu deinem Geschäftsmodell gehört, dass rechtlich nicht statthafter Content auf deiner Plattform erzeugt und verbreitet wird, dann musst du damit leben, dass man dir das auch zum Vorwurf macht und entsprechend bestraft, sofern du keine Maßnahmen ergreifst derlei Content zu unterbinden. Da zählt auch nicht "Meinungsfreiheit", die es auf kommerziellen Plattformen ohnehin nicht gibt und auch nicht im Sinne unser Gesetze durch die Löschung betroffen ist.

Der Knackpunkt ist doch die Prüfung. Welcher seriöse Rechtsstaat prüft innerhalb von 24 Stunden hunderttausende, bis Millionen Aussagen auf ihre Strafbarkeit hin?

Richtig, gar keiner. Aber die Techfirmen sollen schaffen, was der Rechtsstaat nicht schafft? Ernsthaft?

Der Vergleich mit der Hausordnung hinkt tatsächlich ein wenig. Wenn, sollte man das eher damit vergleichen, dass einem Vermieter zur Kenntnis gebracht wird, dass das Mietobjekt für strafbare Handlungen genutzt wird, denen er durch (mindestens) Duldung Vorschub leistet.

Aber es obliegt nicht der Prüfung des Vermieters, ob die Handlungen strafbar sind, oder?

Das macht dann doch immer noch der Staat.
 
Die Staatsanwaltschaft hat fast 3 Wochen gebraucht, dass zu prüfen. Jetzt stellen wir uns mal vor, Herr Höcke hat das nicht öffentlich gesagt, sondern auf den sozialen Medien geschrieben.

Und jetzt soll eine Techfirma innerhalb von 24 Stunden unter Geldstrafandrohung in Millionenhöhe entscheiden, wozu die Staatsanwaltschaft sich fast 3 Wochen Zeit lässt?

Und genau, das ist das Problem. Der Staat drückt sich vor seinen Aufgaben. Ob etwas strafbare Volksverhetzung oder erlaubte Meinungsäußerung ist, hat ein ordentliches Gericht (oder im Vorwege die Staatsanwaltschaft) zu prüfen, innerhalb einer angemessenen Zeit und keine Techfirma im Schnellverfahren.

Das ist absolut falsch, sowohl juristisch als auch praktisch, denn du hast auf keiner Plattform im Internet das Recht auf freie Meinungsäußerungen, denn das sind Privatversanstaltungen, da die Plattformen Eigentümer haben, ergo Hausrecht.
Genauso wenig wie du das bei deinem Arbeitgeber oder Nachbarn hast.
 
Das ist absolut falsch, sowohl juristisch als auch praktisch, denn du hast auf keiner Plattform im Internet das Recht auf freie Meinungsäußerungen, denn das sind Privatversanstaltungen, da die Plattformen Eigentümer haben, ergo Hausrecht.Genauso wenig wie du das bei deinem Arbeitgeber oder Nachbarn hast.

Wenn der Betreiber aus eigenen Stücken löscht, worauf er Bock hat, ist das auch sein gutes Recht.

Das ist aber immer noch nicht der Knackpunkt.

Es geht darum, dass der Betreiber unter Androhung einer Strafzahlung bis zu 5 Millionen Euro innerhalb von 24 Stunden rechtswidrige Inhalte löschen muss.

Ich habe es mal fett markiert, vielleicht wird dann auch mal gelesen, worum es geht.

Jedem Vermieter sollte klar sein, wo der Sperrbezirk in der jeweiligen Gegend ist.

Einmal mehr, kannst du mir erklären, was du damit meinst? Ich verstehe es nämlich nciht.
 
Die Staatsanwaltschaft hat fast 3 Wochen gebraucht, dass zu prüfen. Jetzt stellen wir uns mal vor, Herr Höcke hat das nicht öffentlich gesagt, sondern auf den sozialen Medien geschrieben.

Und jetzt soll eine Techfirma innerhalb von 24 Stunden unter Geldstrafandrohung in Millionenhöhe entscheiden, wozu die Staatsanwaltschaft sich fast 3 Wochen Zeit lässt?
Ich wage zu bezweifeln, dass ein Staatsanwalt samt Gefolge drei Arbeitswochen von morgens bis abends mit dem Thema verbracht hat. Ich vermute, dass es zusammengenommen nicht mal ein Arbeitstag war. Es dauert nur so lange, weil es ne Behörde ist und man seitens der Exekutive dafür bekannt ist in gewisser Tendenz Leuten wie Höcke nicht auf die Füße zu treten.

Es geht in der Androhung von Strafe ja um die ganz krassen Ausfälle auf den Seiten. Also sowas, wenn jemand einer Flüchtlingsruppe eine in sie geworfene Handgrante oder die wiederhergestellten Gaskammern in Auschwitz wünscht. Bei so diffizilen Aussagen wie bei den verbalen Gratwanderungen eines Höckes kommt das gar nicht zum Tragen. Und für alles andere zwischen den Extremen hat man 24h Stunden Zeit zwischen der Meldung und dem Löschen. Und selbst wenn das nicht eingehalten wird, so muss es eine Anzeige durch den Meldenden geben.

Für die Bewertung ob Löschen oder nicht werden seitens der Plattformbetreiber u.a. die AAS beauftragt. Die und diverse andere Vereine, die sich dieses Thema auf die Fahne geschrieben haben.
 
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