rechtliche Grundlage hierfür??

Status
Für weitere Antworten geschlossen.

RC Shad0w

Freizeitschrauber(in)
rechtliche Grundlage hierfür??

kurze info. der raum wurde privat gemietet. keiner der besitzer war anwesend,also komplett geschlossene gesellschaft von uns.

wir haben natürlich fotos gemacht nur jetzt bin ich mir unsicher desswegen:
Foto0641.jpg
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

kurze info. der raum wurde privat gemietet. keiner der besitzer war anwesend,also komplett geschlossene gesellschaft von uns.

wir haben natürlich fotos gemacht nur jetzt bin ich mir unsicher desswegen:
Anhang anzeigen 497806

Ich habe keine Ahnung vom dem, aber wie ich dies verstehe dürfen auch die privaten Fotos von dir nicht ins Internet.
Frag doch am besten nach, dann weisst du es sicher!
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

es ist ja die rede von veranstaltungen. die sind aber meiner meinung nach als öffentlich zu betrachten. wir haben ja keine veranstalltung gemacht, sonder den raum angemietet
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

es ist ja die rede von veranstaltungen. die sind aber meiner meinung nach als öffentlich zu betrachten. wir haben ja keine veranstalltung gemacht, sonder den raum angemietet
Dies kann auch sein.
Aber am besten fragst du einfach nach ;-)
Nur dann kannst du wirklich sicher sein.
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

ihr habt die räumlichkeiten angemietet
der veranstalter eines events legt die hausordnung für dieses event fest, ihr habt für eure veranstaltung das hausrecht und könnt über fotos und deren veröffentlichung etc... bestimmen.
ende :D

andere sachen wie zustimmung der abgelichteten z.b. setz ich da mal vorraus und so :ugly:
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

Der BEsitzer kann euch nicht verbieten private Fotos ins Internet zu stellen, allerdings kann er verbieten das die Räumlichkeiten per Bilder ins Netz gelangen. ;)
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

In erster Linie gilt hier das Hausrecht des Eigentümers/Vermieters. Daher darf er im ALLGEMEINEN Bild- und Tonaufnahmen verbieten.

Ihr als Veranstalter könnt, wenn ihr den angesprochenen Jugendclub gemietet habt, fragen ob er das auf eigene Veranstaltung bezieht oder auf alle Veranstaltungen im Jugendclub.

Habt ihr denn einen Pacht oder Mietvertrag unterschrieben?

Darüber hinaus würde ich dir eines der vielen Anwalts- oder Jura-Studenten-Foren empfehlen, die im Internet herrumschwirren.
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

nein, an der sache hat man keine bildrechte solange es sich nich um ein kunstobjekt (wie den verhüllte bundestag handelt), da ein mietvertrag besteht ist auch nicht der fadenscheinige grund gegeben das das photo von privatgrundstück (wiederrechtlich) betreten geschossen wurde etc...
solange das fotoverbot nicht im mietvertrag festgehalten wurde, geht das hausrecht und damit die entscheidung über das erlauben/verbieten von fotos, mit diesem auf den mieter über. damit hat der besitzer keinerlei handhabe die fotos verbieten zu lassen, solange halt kein geschütztes kunstwerk abgebildet ist :ugly:
und das hausrecht wird mit dem mietvertrag an den mieter übertragen.
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

Kommt denkt doch mal realistisch. Es geht hier um die absicherung des Clubs selbst. Ich denke kaum, dass sie euch verklagen wird.
Zudem wird die 100%ige durchführung des Verbots niemals durchgesetz werden können. Ich mein jeder macht doch heute Fotos. Die landen dann direkt auf Facebook oder werden weiss ich wo verbreitet.

Ich würd die Fotos veröffentlichen. Sobald du ein Schreiben eines Anwaltes erhältst, kannst du dich immer noch darum bemühen sie wieder raus zu nehmen aber soweit wird es sicherlich nicht kommen.
 
AW: rechtliche Grundlage hierfür??

Kommt denkt doch mal realistisch. Es geht hier um die absicherung des Clubs selbst. Ich denke kaum, dass sie euch verklagen wird.
Zudem wird die 100%ige durchführung des Verbots niemals durchgesetz werden können. Ich mein jeder macht doch heute Fotos. Die landen dann direkt auf Facebook oder werden weiss ich wo verbreitet.

Ich würd die Fotos veröffentlichen. Sobald du ein Schreiben eines Anwaltes erhältst, kannst du dich immer noch darum bemühen sie wieder raus zu nehmen aber soweit wird es sicherlich nicht kommen.
Man kann ja auch einfach nachfragen...
Dann bekommt man garnicht erst einen Bief von einem Anwalt.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück