Prozessorentscheidung

Denke schon. Die Vorgabe ist nur die Kombination und im Zeitraum. Keine Händlervorgaben soweit ich gesehen hab.

Ich habe heute mit der Betreiberseite der Cashback-aktion telefoniert... Ergebnis: MB und CPU müssen auf einer Rechnung stehen, am selben Tag gekauft sein, beim selben Händler. -..- Shaut man sich die entsprechende Seite an, ist diese auch nur für genau ein Kaufdatum und einen Kaufbeleg ausgelegt.

Entgegen der Aussage der Service,itarbeiterin steht von diesen voraussetzungen auch nicht in den AGBs.

Naja... Mein MB wird am 28.8. versand, inkl. Frontbase. Da die Frontbase mehr kostet, wie der potentielle Cashback zurück bringt, werde ich es erstmal dabei belassen und später, wenn ich die CPU bestellt und geliefert bekommen habe, es auf einen Versuch ankommen lassen. Wenn die sich zu erwartender weise allerdings weigern den Cashback sofort zu zahlen, bekommen die nen A*schtritt mit ihren eigenen AGB's.
 
Speicher die AGBs ab, nicht dass sie noch rumwurschteln und du dann aufwendig mit den Internet Cache das nachweisen musst.
 
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