Deeron
Software-Overclocker(in)
In den Log-Dateien der Provider steht drin wer, wann, welche IP-Adresse hatte. Ja das stimmt, deshalb werden die IP-Adressen so gut wie immer mit einem technischen Gutachten eingereicht.....dann werden sie zu 99% als Beweismittel zugelassen. Das Problem ist, ob ein Richter/Gericht diese Gutachten wirklich auf Richtigkeit prüfen könnte. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und behaubte eher nicht. Übrigens wenn du jetzt ein echtes peer to peer-Verfahren am Hals hättest, und laut DEINEM Router nachweisen könntest, dass die dem Gericht übergebende Ip-Adresse in deinem Fall falsch ist.....bringt dir das NICHTS. Erst wenn du selber ein (teures) Gutachten anheftest, ist dein Gegenbeweis gültig. :/
Nicht Zwangweise wird ein durch ein Gutachten bestätigter Beweis auch zugelassen. Es ist immer die Verhältnissmäßigkeit zu Prüfen in der die Beschaffung des Beweises zu der Tat steht.

Ihr habt echt Probleme mit dem #Neuland.
Das war eh unterste schublade.


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