Deeron
Software-Overclocker(in)
In den Log-Dateien der Provider steht drin wer, wann, welche IP-Adresse hatte. Ja das stimmt, deshalb werden die IP-Adressen so gut wie immer mit einem technischen Gutachten eingereicht.....dann werden sie zu 99% als Beweismittel zugelassen. Das Problem ist, ob ein Richter/Gericht diese Gutachten wirklich auf Richtigkeit prüfen könnte. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und behaubte eher nicht. Übrigens wenn du jetzt ein echtes peer to peer-Verfahren am Hals hättest, und laut DEINEM Router nachweisen könntest, dass die dem Gericht übergebende Ip-Adresse in deinem Fall falsch ist.....bringt dir das NICHTS. Erst wenn du selber ein (teures) Gutachten anheftest, ist dein Gegenbeweis gültig. :/
Nicht Zwangweise wird ein durch ein Gutachten bestätigter Beweis auch zugelassen. Es ist immer die Verhältnissmäßigkeit zu Prüfen in der die Beschaffung des Beweises zu der Tat steht.