Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

In den Log-Dateien der Provider steht drin wer, wann, welche IP-Adresse hatte. Ja das stimmt, deshalb werden die IP-Adressen so gut wie immer mit einem technischen Gutachten eingereicht.....dann werden sie zu 99% als Beweismittel zugelassen. Das Problem ist, ob ein Richter/Gericht diese Gutachten wirklich auf Richtigkeit prüfen könnte. Ich lehne mich mal weit aus dem Fenster, und behaubte eher nicht. Übrigens wenn du jetzt ein echtes peer to peer-Verfahren am Hals hättest, und laut DEINEM Router nachweisen könntest, dass die dem Gericht übergebende Ip-Adresse in deinem Fall falsch ist.....bringt dir das NICHTS. Erst wenn du selber ein (teures) Gutachten anheftest, ist dein Gegenbeweis gültig. :/

Nicht Zwangweise wird ein durch ein Gutachten bestätigter Beweis auch zugelassen. Es ist immer die Verhältnissmäßigkeit zu Prüfen in der die Beschaffung des Beweises zu der Tat steht.
 
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Es gibt bei deinem Provider aber Protokolle, wo aufgeführt ist, welche IP du zu welchem Zeitpunkt hattest.
Wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht abgeschaft?
Irgendwie sehe ich da bei euch nicht mehr durch:ugly:


Übrigens wenn du jetzt ein echtes peer to peer-Verfahren am Hals hättest, und laut DEINEM Router nachweisen könntest, dass die dem Gericht übergebende Ip-Adresse in deinem Fall falsch ist.....bringt dir das NICHTS. Erst wenn du selber ein (teures) Gutachten anheftest, ist dein Gegenbeweis gültig. :/
:daumen2: Ihr habt echt Probleme mit dem #Neuland.

Sollten die Daten unterschiedlich sein, welcher Gilt dann? Denn das Protokoll auf meinem Rooter kann ich als guter Coder ändern, genauso wie das vermutlich auch auf den Telekom Servern möglich sein dürfte, die dürften nicht sehr stark gesichert sein:ugly:
 
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@Multithread
Ich hoffe mit "Ihr" bin nicht ich gemeint.:ugly:

@Deeron
*hust* Steuer CDs *hust*
Ja da hast du natürlich Recht, gerade im dem aktuellen Verfahren wird das interessant.
 
Wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht abgeschaft? Irgendwie sehe ich da bei euch nicht mehr durch:ugly:
Soweit ich weiß wird darüber immernoch Diskutiert.

Die IPs werden außerdem nicht endlos lange gespeichert. Je nach Provider beträgt die Speicherzeit normalerweise zwischen ein und drei Monaten.

Am Beispiel von RedTube: Die Nutzer waren im August auf der Seite. Kurze Zeit später wurden die Beschlüsse beim LG Köln, zur herausgabe der Personendaten durch die Telekom bearbeitet. Das heißt die IP-Daten waren noch vorhanden. Werden für den august 2013 im nächsten Frühjahr Anträge gestellt, sollte man davon ausgehen, das die entsprechenden Protokolle zu dem Zeitpunkt schon gelöscht sind. Genaueres zu den Speicherzeiten der Verbindungen erfragt man am besten bei seinem jeweiligen Internetanbieter.

Weiterhin ist zu beachten, dass nach bekanntwerden einer Straftat eine Frist besteht, in der die Klage eingereicht werden muss.
Im Frühjahr 2013 gab es einen Fall, wo eine Kanzlei für den Dezember 2009 abgemahnt hat, wobei die Personendaten bereits im Januar 2010 durch die Telekom herausgegeben wurden. Nach 3 Jahren ist es für den Privatnutzer nur schier unmöglich irgendwelche Gegenbeweise zu bringen.

Zusammengefasst: Die Herausgabe der Daten muss schnell beantragt und durchgeführt werden. Die Abmahnung an sich, kann aber bis zu 3 Jahre auf sich warten lassen.
 
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@Multithread
Ich hoffe mit "Ihr" bin nicht ich gemeint.:ugly:
Solange du nicht nördlich als Schaffhausen Lebst, nicht:D


@Deeron
*hust* Steuer CDs *hust*
Ja da hast du natürlich Recht, gerade im dem aktuellen Verfahren wird das interessant.
:hail: Das war eh unterste schublade.

Kaum gehts der Wirtschaft schlecht, gehen alle auf die Kleinen mit dem Geld los:\


Ich bin Froh das in der Schweiz der Download von Rechtlich Geschützem Material nicht illegal ist, wurde ja 'kürzlich' vom Bundesrat bestätigt. Ihr solltet wirklich auch über solch eine Regelung nachdenken.
 
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diese scheiss anwaltschaft gehört in die sonne geschossen. man hat sich hier eine ganz eigene industrie geschaffen die es zuvor so nicht gab. anwälte mahnen ab und abwehren kann man das nur indem man andere anwälte einschaltet. unterm strich verdienen aber beide......
 
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Also wenn es jetzt so weit kommt, dass es ein richterliches Urteil gibt, welches bescheinigt, dass Streams gucken eine Urheberrechtsverletzung ist, dann dürfen wir uns alle von Youtube und anderen Plattformen verabschieden ?! :ugly:

Weil wir ja dort auch Musik hören, sei es Radio oder Hintergrund-Musik aus Spielen ... wobei viele "LetsPlay"-Videos ja schon abgemahnt werden.

Konsequenterweise müsste dann aber auch jede Werbung, die mit Sound oder Bildmaterial hinterlegt ist eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Wenn ich diese durch einen Klick willentlich aktivieren müsste. Oder die Flash-Intros von einigen großen Konzernen ... wenn man es weiterspinnen mag ... um es mal deutlichst zu übertreiben, dürften wir dann noch im Internet irgendetwas angucken. Jeder besitzt Rechte an irgendetwas!

Deutschland braucht gar keine Glasfaser mehr ... das Internet schafft sich zur Zeit selber ab !!! :daumen2:
 
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Also wenn es jetzt so weit kommt, dass es ein richterliches Urteil gibt, welches bescheinigt, dass Streams gucken eine Urheberrechtsverletzung ist, dann dürfen wir uns alle von Youtube und anderen Plattformen verabschieden ?! :ugly:

Weil wir ja dort auch Musik hören, sei es Radio oder Hintergrund-Musik aus Spielen ... wobei viele "LetsPlay"-Videos ja schon abgemahnt werden.

Konsequenterweise müsste dann aber auch jede Werbung, die mit Sound oder Bildmaterial hinterlegt ist eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Wenn ich diese durch einen Klick willentlich aktivieren müsste. Oder die Flash-Intros von einigen großen Konzernen ... wenn man es weiterspinnen mag ... um es mal deutlichst zu übertreiben, dürften wir dann noch im Internet irgendetwas angucken. Jeder besitzt Rechte an irgendetwas!

Deutschland braucht gar keine Glasfaser mehr ... das Internet schafft sich zur Zeit selber ab !!! :daumen2:
Schon mal an die Google-Bildersuche gedacht?
Einmal gegoogelt und von 20 verschiedenen Rechteinhabern ne Klage am Hals. Diese Bilder sind im Gegensatz zu den meisten Videostreams tatsächlich vollständig und an einem Stück im Cache.
Dabei kann man vor dem Googlen ja gar nicht wissen, ob was urheberrechtlich geschütztes in den Ergebnissen sein wird. Sobald man dann die Ergebnisse sieht ist es schon zu spät. :ugly:

Am Besten einen Kommandozeilenbrowser nehmen. (Ja, das gibts tatsächlich)
Dort irgendwelche Videos oder Bilder ausversehen zu sehen dürfte schwer werden. :fresse:
Aber man könnte ja immer noch ein etwas größeres Zitat aus einem Buch oder so lesen. Das ist dann ebenfalls im Cache und schon ist die Kacke wieder am Dampfen. :lol:
 
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Also wenn es jetzt so weit kommt, dass es ein richterliches Urteil gibt, welches bescheinigt, dass Streams gucken eine Urheberrechtsverletzung ist, dann dürfen wir uns alle von Youtube und anderen Plattformen verabschieden ?! :ugly:
......

Youtube ist da eher ein Sonderfall, das siehst auch an den ganzen witzigen Gema-Einblendungen.;)
Das Thema Urheberrecht hier komplett zu durchleuchten, würde zu lange dauern und es würde uns auch nicht gelingen.

Aber nur mal so drüber nachdenken:

Fall 1
"Ich stelle auf einem Streaming-Dienst das neue Album von Künstler "Mustermann", und du hörst es!"
Ist das eine Urheberrechtsverletzung?
Das freie Internet schreit: "Nein, ich habe es ja nur gestreamed"

Fall 2
"Ich stelle die neueste Ausgabe der PCGH als pdf hier im Forum kostenlos zur Verfügung, du liest sie!"
Ist das eine Urherberrechtsverletzung?
Das freie Internet sagt: "Mhhhh vielleicht, habe ja die Datei richtig runtergeladen....aber danach gleich wieder gelöscht:huh:"

Wir reden meist immer nur über den technischen Ablauf/Unterschied, aber weißt du was im eigentlichen Sinn beide Fälle gemein haben?
In beiden Fällen hat weder *Mustermann* noch unsere nette Redaktion nur einen Cent verdient, obwohl sie für dich eine Leistung erbracht haben.
 
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Wenn die Gesetzgebung zu dem Entschluss kommt, dass Streaming illegal ist und die Nutzer dadurch haufenweise Urheberrechtsverletzungen aufgehalst bekommen, dann sollte man das Internet per Gesetz in Deutschland verbieten um die Bürger vor sich selbst zu beschützen um den Anwälten die ihren Berufszweig in Verruf bringen keine Angriffsfläche mehr zu bieten.
 
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Bei euch in Deutschland werdet ihr abgemahnt wegen Streaming, in der Schweiz können wir soviel Musik und Filme legal runterladen (auch wenn sie widerrechtlich geuploadet wurden), bis die HDD platzt:D
 
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Abmahnanwälte: Die Wegelagerer der Moderne.

Wenn ich schon lese, dass die noch möglichst vor Weihnachten die Abmahnungen verschicken wollen weil die Leute danach kein Geld mehr haben, ist doch alles klar. Man will möglichst schnell möglichst viel Kasse machen. Das Landgericht München hatte im Sommer doch geurteilt, dass Pornos nicht die nötige schöpferische Höhe erreichen, um in Deutschland urheberrechtlich geschützt zu sein. Umso unverständlicher ist es, dass nun so eine riesen Abmahnwelle ausgerechnet wegen Pornos in Gang gesetzt wurde.

Der Typ der Kanzlei verbreitet deshalb meiner Meinung nach nur heiße Luft, um noch mehr Angst zu schüren. Durchkommen werden die damit ganz sicher nicht.
 
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also manche richterentscheidungen kann man wirklich nicht nachvollziehen. aber wenn die richter die methoden dieser anwälte zulassen, kann man nicht viel machen.
wenn man eine abmahnung bekommt in höhe von 250 euro per brief oder per mail bei manchen, kann man verweigern die summe zu bezahlen.
was folgt danach, die zweite mahnung natürlich mit höheren gebühren und folglich kann es bis zum gericht gehen.

jetzt kann der richter einen gutachter zu rate ziehen, ob alles rechtens ist, verliert man aber die klage, muss man auch den gutachter bezahlen.
und dies kann mehrere tausend euro kosten.

ich verstehe ja, wenn leute in großen mengen illegale inhalte ins netz stellen, ohne die rechte dafür zu haben, bestraft werden.
oder wenn in großen mengen dateien heruntergeladen werden.

aber wenn man schon für streamen, bzw. videos anschauen bestraft wird, geht dies zu weit. es ist geldschneiderei.

ich meine wer gerade in der pubertät ist und sich heimlich mal ein video anschaut, ist es doch nicht weiter schlimm.
jetzt kommt post nach hause von 250 euro bis 1000 euro strafe und derjenige bekommt richtig ärger von den eltern.
 
AW: Porno-Abmahnungen: Landgericht Köln verwechselt P2P mit Streaming - die neuesten Erkenntnisse

Für mich sieht das ALLES sehr komisch aus. Die einen Verklagen und wollen Geld die anderen machen die fleissigen lieben Helfer Anwälte und verdienen auch Geld:devil:
Die spielen sich das doch alle gegenseitig zu:daumen2:.
 
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ich meine wer gerade in der pubertät ist und sich heimlich mal ein video anschaut, ist es doch nicht weiter schlimm.
jetzt kommt post nach hause von 250 euro bis 1000 euro strafe und derjenige bekommt richtig ärger von den eltern.

....nicht wegen den Gebühren, sondern wegen der Pornos.:lol:
Ja Recht hast de, ist eigentlich auch nicht zum Lachen.
 
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xD ...also gibts bald keine Pornos mehr oder was ?! :P

...wenn das so weiter geht, dann bekommt man ja bald wegen jedem Sch*** Post von nem Anwalt :D

"Sie haben in einem Forum das Wort "AMD" verwendet... dieser Name ist geschützt! Zahlen sie 500€"
"Auf der Internetseite PCGH: Computer, IT-Technik und PC-Spiele war ein Bild des Computerspiels "Battlefield 4" abgebildet. Durch das Betrachten haben Sie sich strafbar gemacht! Zahlen Sie 500€"
"In einem Werbefenster, welches bei Ihnen aufgeploppt ist, war geschützter Inhalt des Herstellers "Samsung" zu sehen. Zahlen Sie 500€".

Das kann man doch ewig so weiter führen... :ugly:
 
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^^ gott sei dank war mir die qualli von streams immer zu schlecht XD

:lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol::lol:

:ugly: => und noch einen vorteil haben Downloader nun auch XD sie sind quasi unabhängig und können auch mal eine Zeit OFFLINE überbrücken bis sich die nächste Lücke bietet.

So genanntes Leiharbeitsdownloads dürften in kürze modern werden.


=> wenns nit so traurig wäre müsste man lachen ... die sollen froh sein, dass es noch leute gibt die sich einen schütteln anstatt zu rauchen oder zu saufen ^^ das ist wenigstens nicht gesundheitsschädlich.

=> sollte eine Regelung geben die mir uneingeschränkte Medienrechte einräumt und eben einmalig 50 € pro Monat kostet. Dann das Geld Statistisch den jeweiligen konsorten und Künstlern zukommen lassen.

=> alles andere ist mir zu kompliziert. Medien sind nicht Mittelpunkt meines Lebens => ich kaufe mir nicht für 10x im Monat zu gucken, für jeden scheiß ein Sky, Lovefilm etc Abo. => da verliert doch selbst ein vernünftiger Mensch den Überblick.
 
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Ne ist gar nicht zum lachen. Wieviel 13,14,15-jährige, Singles "Geschäftsleute" jetzt richtig eins aufs Maul kriegen. Besonders für erstere tut es mir wirklich leid, ich würde im Boden versinken, wenn meine Mudda sowas über mich lesen würde und dann so, naja wie soll ich sagen eben über einen Brief...Ist echt unmöglich, meinen sie könnten Geld machen mit haltlosen Anklagen. Arschlöcher gibts, das gibts nicht.

mfg, crae
 
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Ohne irgendwem etwas zu unterstellen, aber der deutsche Standardbürger, weiß doch gar nicht, dass seine Streams die er sich anschaut eben auch heruntergeladen werden / temporär gespeichert werden.

Man sagt zwar "Unwissenheit blabla"; aber es kann doch von keinem verlangt werden, sich soweit mit der IT-Technik auseinander zusetzen, dass man weiß wie sein Betriebssystem / seine Software im Detail funktioniert um nicht mögliche Straftaten zu begehen.
 
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